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@Tomba: alle vorsätzlichen Straftaten münden schon jetzt in der Regelunzuverlässigkeit, allerdings erst ab 60 Tagessätzen. Meines Erachtens wäre Wegfall der Zuverlässigkeit in der Regel ab 45 Tagessätze angebrachter. Das Bedürfnisprinzip ist sinnvoll. Der Nachweis ist (bis auf die Sammler) für die Betroffenen einfach und just for fun sollten sich keine scharfen Waffen im Besitz befinden. Im großen und ganzen hat sich das WaffG bewährt. Zu den Wechselläufen, der Einstufung von Druckluftwaffen ohne F-Zeichen und diversen Besonderheiten des § 12 WaffG sollte noch mehr Klarheit geschaffen werden (was zum Teil in der neuen WaffVwV erfolgt).
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Traurig, dass sich § 58 Abs. 1 WaffG offensichtlich immer noch nicht überall rumgesprochen hat.
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Antragsbegründung Waffenerwerb
Sachbearbeiter antwortete auf haubentaucher215's Thema in Waffenrecht
Also ich verlange immer die Original-Waffen (Tresor nicht vergessen ) als Anlage dazu ! -
Auch von meiner Seite Gratulation Ballerkalle ! War schon recht interessant, Deinen Fall zu verfolgen. Die Begründung des SB zur verspäteten Zuverlässigkeitsüberprüfung fand ich einfach köstlich ! Grüssle SB
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Irrtum, lieber Mausi. Es heißt "... mindestens aber nach Ablauf von drei Jahren". Man könnte also auch eine jährliche Regelüberprüfung vornehmen.
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Und das alles nur, weil der Verband ohne Zustimmung des SB die Bedürfnisbescheinigung ausgestellt hat.
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Also inzwischen vermute ich mit ziemlicher Sicherheit Sabotage.
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Wenn der das heute beim Abendbrot merkt, wird er heute nacht sicherlich kein Auge mehr zumachen. Glückwunsch !
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Äh, da sollte man sich aber nicht erwischen lassen. Um die Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 kommt man nicht rum, wenn die Waffe aus Österreich gekauft wird. 1. Schritt: Österreichische Bezirkshauptmannschaft erteilt Genehmigung für Ausfuhr aus Österreich 2. Schritt: Deutsche Waffenbehörde erteilt Zustimmung zu dieser Erlaubnis 3. Schritt: Waffe per Post versenden, durch Berechtigten befördern lassen oder selbst abholen. 4. Schritt: Waffe innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Erwerb in WBK eintragen lassen. Beschuss aus Österreich wird hier anerkannt. Grüssle SB
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Da würde immer noch genügend Volk übrig bleiben. Glaubs mir.
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Das beruhigt mich ungemein.
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Der war gut ! Aufhören bitte.
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Im Gesetz steht: der schießsportliche Verein. Nicht mehr und nicht weniger.
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Eine Einzelfallprüfung ist damit ja auch nicht verbunden. Konkret gilt: bei Erlaubniserteilung müssen die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 2 mit Einschaltung des Verbandes (Bedürfnisbescheinigung) gegeben sein und dann gibts auch die gelbe WBK. Mit dieser kann man dann unter Beachtung der 2/6-Regelung die in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten erwerben. Ich habs schon mal gepostet. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er in § 14 Abs. 4 WaffG geschrieben: Sportschützen nach Absatz 2 Satz 1....
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Danke für die Bestätigung, 627PC. Ohne Verband gehts bei neuer gelber WBK halt irgendwie nicht so gut. P.S.: Ja 627PC, ich bin bestimmt nicht "der" einzige Sachbearbeiter...
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"Sportschützen nach Absatz 2". Und wenn dort Absatz 2 steht, ist dieser auch gemeint und nicht nur ein Teil davon.Ich versuchs nochmals anders auszudrücken: Sportschützen nach Absatz 2, also die in Absatz 2 genannten "Sportschützen" können eine gelbe WBK nach § 14 Abs.4 WaffG beantragen, bedeutet doch nicht, dass "Sportschützen", die die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen für z.B. Beantragung einer grünen WBK, auch für den Absatz 4 erfüllen müssen. Es wird doch nur auf den Begriff "Sportschützen" und nicht auf den Inhalt des § 14 Abs.2 WaffG abgestellt. würde man sich Deiner Auffassung anschließen, Es geht nicht um Auffassungen, sondern um den Gesetzestext. 325594[/snapback] Aha. Somit ist meine Befürchtung doch Wahrheit geworden. Ich sags aber auch gern nochmals. Du behauptest also allen Ernstes, dass derjenige, der eine gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG beantragt, nicht die übrigen Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllen muss. Ich weiß ja nicht, ob Du eine Waffenbehörde kennst, die eine neue gelbe WBK ohne Bedürfnisbescheinigung ausgestellt hat, aber ich (und da bin ich bestimmt nicht der einzige ) wage doch zu behaupten, dass Du mit Deiner Auffassung titanicmäßig falsch liegst äh entschuldigung: dass der Gesetzestext das nicht hergibt. B)
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Äh, frankmichael hat doch oben festgestellt, dass die SLG als Vereine anzusehen sind. Diese sind also wohl auf jeden Fall zur Meldung verpflichtet. Worauf Du mit den "Nicht-Vereinen" (was ist das überhaupt ? ) hinaus willst, kann ich jetzt irgendwie nicht nachvollziehen...
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Interessant, CM. Aber es geht ja bei den Meldungen nach § 15 Abs. 5 WaffG darum, dass die Waffenbehörde wegen veränderter Rahmenbedingungen eine erneute Bedürfnisprüfung vornehmen kann. Dabei spielt es meines Erachtens keine Rolle, wenn eine Verbandsmitgliedschaft weiterhin ohne Vereinszugehörigkeit besteht, denn in den Büroräumen des Verbandes wird der Schütze wohl kaum schießen, oder irre ich mich da ? Die Waffenbehörde prüft im Einzelfall, ob das Bedürfnis weiterhin gegeben ist. Dabei wird sie berücksichtigen, wie lange der Sportschütze aktiv war und aus welchen Gründen der Austritt erfolgt ist. Ein gewisser Spielraum ist also auf jeden Fall gegeben.
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Das höre ich auch immer wieder und deshalb regen sich die Sportschützen hier gar nicht über die 2/6-Regel auf...
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Wanderer, das ist doch alles kalter Kaffee. Über das WaffG ist insbesondere seit den Reformbestrebungen 1984 (!) so vieles geschrieben, angedacht, geändert, eingefügt, wieder rausgestrichen etc. worden, dass es müssig ist, über einen dieser vielen Facetten zum heutigen Gesetzestext Parallelen zu ziehen. Fakt ist, dass in Absatz 4 steht "Sportschützen nach Absatz 2". Und wenn dort Absatz 2 steht, ist dieser auch gemeint und nicht nur ein Teil davon. Überleg einfach mal langsam mit: würde man sich Deiner Auffassung anschließen, würde zur Ausstellung einer neuen gelben WBK die bloße Mitgliedschaft in einem dem anerkannten Verband angeschlossenen Schießsportverein ausreichen. Und Du wirst jetzt wohl nicht ernsthaft behaupten wollen, dass man für die neue gelbe WBK keine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes braucht !!!??? Im übrigen lässt sich aus § 14 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2 auch nicht ableiten, dass bei der gelben WBK für jede einzelne Waffe ein Bedürfnis nachzuweisen ist. Hier wird die Bescheinigung des Schießsportverbandes nämlich nicht wie bei der grünen WBK für eine einzelne Waffe, sondern einmalig für die in Absatz 4 genannten Waffenarten ausgestellt (die zu erwerbende Waffe entspricht in diesem Fall den in Absatz 4 aufgeführten Waffenarten). In welcher Reihenfolge oder welche davon dann tatsächlich erworben werden, spielt keine Rolle. Anders ausgedrückt: wer die neue gelbe WBK in Händen hält, hat sein Bedürfnis wie der Jäger für WBK grün durch seinen Jagdschein oder der Sammler für WBK rot durch sein Gutachten nachgewiesen - und das zumindest solange er keine Meldung nach § 15 Abs. 5 über seinen Austritt erfolgt. Ich kann das Geunke um die 2/6-Regel für die gelbe WBK immer noch nicht verstehen. Pro Jahr 4 Waffen nunmehr verschiedener Waffengattungen inclusive Munitionserwerb und ohne Voreintrag (!) erwerben zu können, ist doch wahrlich nicht übel im Vergleich zur alten gelben WBK mit der Beschränkung auf Einzellader-Langwaffen.
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Nochmals: das ist kein Neuantrag ! Dir wurde ja die WBK als Erlaubnis zum o.g. Erwerb ausgestellt. Diese WBK gilt weiter und wenn kein Platz mehr drin ist, wird halt eine zweite WBK ausgestellt (und das schlichtweg auf eine Erwerbsanzeige hin )
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Um Gottes Willen, nein ! Wenn die Karte voll ist, brauchts Du keine neue Bescheinigung vom Verein. Wer erzählt denn so was ? Du hast doch eine allgemeine und unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition ! Wenn eine WBK voll ist, muss Dir die Waffenbehörde ein Folgedokument (zu geringeren Gebühren) ausstellen. Die WBK ist halt aus Platzgründen auf acht Zeilen beschränkt. Wäre sie im DIN-A-4-Format, würden z.B. weit mehr draufpassen. Das hat aber nix mit der allgemeinen Erlaubnis zu tun !
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Und wenn die Karte voll ist, kannst Du Dir auch weitere "alte" Karten ausstellen lassen.
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Nur so kommt man zu gescheiten Antworten !
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