Moin,
seit 1.6.2017 ist die Kennzeichnung für Munition, die in den Handel gebracht wird Pflicht. Die seit 2015 geltende Übergangsfrist ist abgelaufen. Als Verbraucher besteht keine Pflicht der Nachkennzeichnung, es sei denn ich verkaufe privat Munition.
So weit so gut. Ich habe bisher nichts gefunden, ob ich für den Transport von noch nicht gekennzeichneter Munition die Packungen mit den entsprechenden Labels versehen muss.
Ferner stellt sich die Frage, reicht es aus, einen einfachen Aufkleber (auf den neuen Mun-Packungen ist auch nur ein Aufdruck) zu verwenden, oder muss ich, wie vom VDB propagiert, ein Leporello anbringen?
Das hat alles nichts mit dem Waffengesetz zu tun - ich weiß. Aber Transport von nicht-gekennzeichneten Gefahrgütern könnte zu anderen Problemen führen.
Vielleicht kennt sich hier jemand mit dieser Sache aus.
Gruß
s+r