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Guns unlimited - unbegrenzter legaler Waffenerwerb
schall+rauch antwortete auf therealsilencer's Thema in Allgemein
lieber gott, lass vom himmel regnen. (wahlweise auch schneien, grieseln, hageln) und für mich einen gaaanz kleinen schon demilitarisierten battle-tank(dsb-zugelassen) -
Ausleihen einer KW vom Händler nach § 12 Waffg?
schall+rauch antwortete auf nr.5's Thema in Waffenrecht
richtig! aber sie sind auch nicht weniger vertrauenswürdig. das gilt auch für führerscheininhaber. trotzdem werden täglich tausende, wenn nicht sogar dutzende fahrzeuge von arglosen autohändlern oder privatverkäufern irgendwelchen kaufinteressenten arglos überlassen, um damit probefahrten durchzuführen. und nun erzähl' mir nur noch, dass eine schusswaffe gefährlicher ist, als ein auto... willkommen in der wirklichkeit -
Ausleihen einer KW vom Händler nach § 12 Waffg?
schall+rauch antwortete auf nr.5's Thema in Waffenrecht
sicher schon mal eine repräsentativumfrage gemacht?! B) -
mich musst du nicht überzeugen - ich sehe das genauso. aber wenn dein sb nicht will, musst du klagen. nur: vor gericht bekommst du ein urteil- und das muss nicht unbedingt recht sein. was ich meinte ist: richter haben schon häufig in ihre urteilsfindung nicht nur das geschriebene gesetz, sondern auch die interpretation des willen des gesetzgebers mit einfließen lassen. s+r
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[ wenn es denn so einfach wäre. dann schau dich mal in der verkehrsrechtssprechung um: da wird vorfahrtberechtigten je nach auslegung der rechtslage(schließlich muss ein urteil auch nichts mit gerechtigkeit zu tun haben) eine mitschuld eingeräumt, weil er nicht die nötige....bla bla....... um es mal klar zu formulieren: jeder kann seine rechte nach seinem verständnis der gesetzeslage in anspruch nehmen. er muss allerdings immer damit rechnen, dass ihm die rechtsprechung widerspricht. hier wurde schon oft vermutet, dass gewisse passagen im waffg absichtlich so auslegungsfähig gehalten wurden, damit die gerichte und anwälte auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. B) s+r
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nach aussagen von zwei mitarbeitern eines sehr großen waffenhändlers in hannover würden die mir keine vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem lauf verkaufen. sie hätten im übrigen auch gar keine. das hatten wir hier auch vor längerer zeit mal durchgehechelt, wobei eine amphibie aus schleswig-holstein behauptete, er hätte damit kein problem gehabt, er mir aber bis heute noch keinen händler nennen konnte, der mir so ein teil auf gelb neu verkaufen würde. ich hätte lust, das mal durchzuexerzieren. im § 14 Abs. waffg steht nämlich nur etwas von >repetier-langwaffen mit gezogenen läufen< und nichts von flinten, büchsen etc. s+r
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ja genau!!!! die standortschießanlage ahlhorn wird demnächst auch nicht mehr gebraucht. die ist nicht zu groß und auch gerade erst saniert worden.
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Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
schall+rauch antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
@dobermann: vielleicht ist das ja 'ne blöde frage: gibt es denn genug bereitwillige kandidaten, die nicht nur willens sondern auch fähig sind, den bdmp für die mitglieder und den schießsport zu leiten? wünschen würde ich es allen jetzigen und zukünftigen mitgliedern jedenfalls! gruß s+r -
Antwort auf: es reicht ein VERDACHT, dieser muss aber begründet sein. d.h. die behörde darf es nicht auswürfeln. aha ! und wie fadenscheinig darf bittschön die begründung sein, damit es nicht wie "ausgewürfelt" aussieht? dorftratsch als begründung ist doch wohl zu allgemein - denunziation eben leider nicht. da kann man sich dann nur noch überlegen, ob eine klage wegen rufschädigung einen persönlich rehabilitiert. s+r
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Legale Waffenkäufer generell sozialschädlich
schall+rauch antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
es soll ja sogar gegenden in dieser republik geben, in der die leute grünkohl als "braunkohl" bezeichnen. s+r -
so isses..............
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probier's doch aus und prozessiere das bis zum bgh durch, dann haben wir alle endlich gewissheit
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Antwort auf: also, wenn ihr euch für notwehr begeistert s+r
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hallo kugel, abgesehen von der tatsache, dass man betrugsabsicht unterstellen kann, wenn jemand eine gebrauchtwaffe als neu anpreist, schlage ich aus eigener erfahrung vor, zunächst mit dem anbieter kontakt aufzunehmen und ihn ultimativ zur rücknahme der waffe unter angabe der gründe und kostenerstattung aufzufordern. (die bereitschaft hierzu steigt proportional zur anzahl seiner positiven bewertungen) sollte das nicht akzeptiert werden, hilft das androhen des rechtsweges unter hinweis auf das nichtgreifen des gewährleitungsausschlusses, sowie der hinweis auf die benachrichtigung von egun und natürlich die vernichtende bewertung. ( ist bei "einmalanbietern" natürlich nicht so wirkungsvoll) hat wie gesagt bei mir schon 2 mal funktioniert. in beiden fällen war es dann ein "versehen" und hat richtig leidgetan wichtig ist natürlich das sichern der beweise(verkaufsangebot, e-mails etc.) wehrt euch - auch wenn's nur um 50€ geht! gruß s+r
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es gibt zur zeit keine befürwortungen durch den landesvorsitzenden nds. gruß s+r
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es gibt wieder hoffnung: habe gerade post erhalten: die landesbeauftragten haben am 15.5. entschieden, dass dem bundesverwaltungsamt die sportordnung zur anerkennung des verbandes vorgelegt wird. die sportordnung ist als pdf-datei zum download erhältlich bei www.rag-elbe-weser.de unter neu-mai2004-sportordnungneu man rechnet damit, dass in wenigen wochen das verfahren positiv abgeschlossen wird. gruß s+r
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wie sollte er auch, wenn dank des nrw-delegierten noch nicht einmal die sportordnung abgenickt wurde, was schon mal die grundvoraussetzung für ein anerkennungsverfahren beim bmi wäre s+r
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In Antwort auf: Du hasst ja jetzt viel Zeit versteh' ich nicht. ich habe gerne viel zeit. s+r der es hasst, wenig zeit zu haben
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na wer wohl? peter becker und der erzählt es uns gruß s+r
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lampe ist klasse, habe ich auch (14,95 €) aber was soll die aufregung um die auktion? da steht doch wohl ganz klar A U S L A N D J A G D im titel. s+r
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In Antwort auf: in den vergangenen wochen immer abstimmungne im wo waren???? wie alt seid ihr???? welche kaliber schiesst ihr???? welchem verband gehört ihr an??? usw. usw. wieso abstimmungen? das sind doch nur umfragen. und jeder hat die wahl: gar nichts - die unwahrheit oder die wahrheit zu sagen. gruß s+r
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danke auch dir doc. habe zwischenzeitlich das holz verheizt(roch etwas seltsam hoffentlich gibts jetzt keinen ärger mit meinem schornsteinfeger ) und mit meiner trennscheibe lauter kleine metallteilchen hergestellt. jetzt kann man nur noch ahnen, was das mal war. schade, hätte vielleicht jemand eine freude damit machen können. gruß s+r
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wie ich schon sagte, das teil wird verschrottet. nur damit ist immer noch nicht klar, welchen status die ganzen langwaffen haben, die bis mitte der siebziger sogar in supermärkten in riesigen schirmständern zum verkauf angeboten wurden. ich hatte mich damals für 'n appel + 'n ei mit cacano, nagant, enfield und co. eingedeckt.(um sie dann nach ende der spielphase an bedürftige weiterzugeben) ist denn jeder, der solche teile über der couch oder im hobbyraum an der wand hängen hat, schon straftäter? gruß s+r
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vielen dank für die infos! es handelt sich bei dem schießprügel um eine kastrierte, einschüssige ex-polizeiflinte aus down-under. der zeitwert ist wohl geringer, als die kosten, die mit dem offizellen brimborium enstehen würden. da wird der böse onkel die flex nehmen und aus diesem illegalen ding ganz einfach legalen kleinschrott machen. da auch viel holz verbaut wurde, kann ich mich auch noch am prasselnden kaminfeuer erfreuen. gruß s+r
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hallo, kann mir jemand sagen, wie das mit dem verkauf sog. alt-deko waffen ist? ich habe noch so 'ne alte greener riot-gun cal. 12 auf dem dachboden gefunden. gekauft habe ich die mal anfang der '70er mit zugeschweißtem patronenlager + ohne weitere änderungen. da die hier nur rumliegt, würde ich sie gerne weggeben, weiß aber nicht, ob das überhaupt zulässig ist. gruß s+r