hallo kugel,
abgesehen von der tatsache, dass man betrugsabsicht unterstellen kann, wenn jemand eine gebrauchtwaffe als neu anpreist, schlage ich aus eigener erfahrung vor, zunächst mit dem anbieter kontakt aufzunehmen und ihn ultimativ zur rücknahme der waffe unter angabe der gründe und kostenerstattung aufzufordern. (die bereitschaft hierzu steigt proportional zur anzahl seiner positiven bewertungen)
sollte das nicht akzeptiert werden, hilft das androhen des rechtsweges unter hinweis auf das nichtgreifen des gewährleitungsausschlusses, sowie der hinweis auf die benachrichtigung von egun und natürlich die vernichtende bewertung. ( ist bei "einmalanbietern" natürlich nicht so wirkungsvoll)
hat wie gesagt bei mir schon 2 mal funktioniert. in beiden fällen war es dann ein "versehen" und hat richtig leidgetan
wichtig ist natürlich das sichern der beweise(verkaufsangebot, e-mails etc.)
wehrt euch - auch wenn's nur um 50€ geht!
gruß
s+r