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schall+rauch

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  1. In der Sportordnung des VdRBw RAG Schießsport steht im Abschnitt A7.3. eindeutig : Die verantwortliche Aufsichtsperson schießt n i c h t mit. Ich bin nicht sicher, ob es in den Sportordnungen anderer Verbände nicht auch eine Regelung des Schießbetriebs und der Aufsicht darüber gibt. In einem meiner anderen Vereine (DSB) wird übrigens per Videokamera + Mikro "geleitet" Verantwortliche Leitung des Schießens kann nur eine Person mit Schießleiterausbildung haben - er darf sich aber durch einen erfahrenen Schützen vertreten lassen. (Vertrauensache) Ich sehe das so: wenn ich als Vereinsmitglied die Satzung des übergeordneten Verbandes anerkenne, dann gilt das, außer die Satzung erfüllt nicht die Mindestanforderungen des Gesetztes.
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