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schall+rauch

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Alle Inhalte von schall+rauch

  1. Hallo an die Gesetzestextinterpretatoren und andere Fachleute Habe heute mit dem Formular von spa meine Meldung beim zust. Sachbearbeiter abgegeben. War die erste..... : müssen wir wohl mal'n neuen Ordner anlegen. Wenn Nichtwissen nicht vor rechtlichen Konsequenzen schützt, bin ich mal gespannt, was die ganzen Mitleidenden machen, die sich nicht ständig hier oder aus anderer Quelle auf dem Laufenden halten und gar nicht wissen, was bei denen ständig die Gänsehaut produziert. S+R
  2. re:Langsam: Mir ging es zunächst NUR um die juristische Seite. Und dabei geht es vor allem um die Frage, ob man eine Aufsicht verknacken kann, wenn sie mitschiesst. Na wenn die Gerichte sich nicht mit juristischen Feinheiten befassen, womit denn sonst? Das ist hier sowieso alles viel zu theoretisch! Schlage vor, du probierst mal die 2 Szenarien aus, gehst durch alle Instanzen und schreibst uns aus der Haft die Aktenzeichen der Urteile. Ich jedenfalls halte es im Zweifel so, dass der eigene Ar... auf die sichere Seite gehört. Gut Schuss
  3. Es sind die Spitzfindigkeiten in der Auslegung eigentlich eindeutiger Gesetzte, Verordnungen etc., die Gerichte überlasten und Rechtsanwälte reich machen. Das was z.B. von Expert und Beyer gesagt wurde triffts genau: Gesetz hin oder her- solange nichts passiert kümmert es kaum jemanden. Hat sich dann -was ohnehin keiner verhindern kann- irgend ein Idiot in den Fuß geschossen suchen alle den, den man hängen kann. Und das wird im Zweifel die mitschießende Standaufsicht sein. Ich empfehle jedem, sich mal Urteilsbegründungen oberster Gerichte anzuschauen, in denen man "auf die Lehren der allgemeinen Lebenserfahrungen" hinweist. Mit vorauseilendem Gehorsam hat ein Mindestmaß an Eigensicherung ganz bestimmt auch nichts zu tun!
  4. re:wer als Aufsicht tätig ist und Sachkundige Schützen auf dem Stand sind kann auch Schiessen . Das, lieber Elwood, ist ein Irrtum re:Wir müssen doch nicht strenger als das Gesetz werden. So sollte es sein - wem es nicht gefällt, muss dann wohl den Verein und/oder Verband solange wechseln, bis ihm die Satzungen gefallen. Irgend jemand hat hier schon mal gesagt, dass wir keine gesetzlichen Repressionen bräuchten- dafür sind ja schon unsere "Interessenvertreter" in den Verbänden da.
  5. In der Sportordnung des VdRBw RAG Schießsport steht im Abschnitt A7.3. eindeutig : Die verantwortliche Aufsichtsperson schießt n i c h t mit. Ich bin nicht sicher, ob es in den Sportordnungen anderer Verbände nicht auch eine Regelung des Schießbetriebs und der Aufsicht darüber gibt. In einem meiner anderen Vereine (DSB) wird übrigens per Videokamera + Mikro "geleitet" Verantwortliche Leitung des Schießens kann nur eine Person mit Schießleiterausbildung haben - er darf sich aber durch einen erfahrenen Schützen vertreten lassen. (Vertrauensache) Ich sehe das so: wenn ich als Vereinsmitglied die Satzung des übergeordneten Verbandes anerkenne, dann gilt das, außer die Satzung erfüllt nicht die Mindestanforderungen des Gesetztes.
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