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Gruger

WO Silber
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  1. https://www.amazon.de/Sexy-Bewaffnet-2017-Wandkalender-hoch/dp/3665276705/ Das muss noch schärfer werden!
  2. Die letzte Frage ist etwas widersprüchlich.
  3. 1) korrekt 2) Ich bezahle also ein Heidengeld, damit ich mir den Platz darin mit Munition zustelle?? Da kaufe ich lieber 2 A-Schränke, einen für die Waffen und einen für die Munition. Und bin im Zweifel immer noch billiger als mit einem 1-er Schrank. Danke, aber nein Danke.
  4. Warum 859 wenns auch mit 349 rechtskonform geht? Mit Munischrank dabei ist er dann immer noch billiger. Und auf der sicheren Seite.
  5. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Unerlaubte-Ausweiskopien-niemanden-kuemmert-s-3595520.html
  6. https://www.waffenschrank24.de/Waffenschraenke/Sicherheitsstufe-A/Waffenschrank-WF-1550-10-fuer-10-Langwaffen.html 10 LW mit herausnehmbaren Muni-Fach 349 EUR
  7. Im Zweifel halten dann eben Bilder und Videos aus USA her, da hilft die ganze Selbstbeschränkung nichts
  8. Es gibt kein Problem. Es gibt allerding einen §6 AWaffV, der Probleme macht.
  9. Gilt aber nur wenn die Waffe auch als 4mm gebaut wurde. Umbauten unterliegen dem Bedürfnis für die ursprüngliche Waffe. Sollte man im Hinterkopf haben beim Waffenkauf. Das wird zB bei egun nicht unbedingt in den Beschreibungen erwähnt ;-)
  10. Wie schwer ist das HK Eisen?
  11. Beyond stupidity and then some...
  12. Die korrekte Antwort wäre: Ja!
  13. Das kommt wie immer darauf an. Was ist beantragt, was ist "genehmigungsfähig" aufgrund der gefühlten Lärmbelastung etc. Also die Anzahl der möglichen Termine muss nicht immer auf dem Unwillen des Inhaber-Vereins beruhen.
  14. Standzulassung.
  15. Da man pro Waffe eine WBK bekommen kann, würde im Zweifelsfall eine Waffe mit 2 Berechtigten auf der WBK auch ausreichen.
  16. Ein verschlossenes Behältnis verhindert den schnellen Zugriff - siehe erlaubtes Führen. Der WB soll aber das Abhandenkommen und die unbefugte Wegnahme verhindern. (§36 Abs. 1 Satz1)
  17. Zumindestens "auch" geht es ihm schon darum. Ein "verschlossenes Behältnis" in einen offenen Tresor nach Klasse I zu stellen und dann zu argumentieren, man habe ja alles im Wortlautsinne des §36 richtig gemacht (= "Lücke"), geht einfach fehl.
  18. Er hat dann einen Voreintrag, aber keinen Schrank "in Benutzung", da nichts aufbewahrt wird.
  19. Muss er ja auch nicht. Solange er das Bedürfnis bescheinigt kann man damit leben :-)
  20. Da dies ausdrücklich in der WaffVwV steht, sollte man ganz gute Karten haben bei der Behörde. Nicht das die das ausdrücklich genehmigen muss, aber ein klärendes Gespräch beugt vor.
  21. Nein, aber irgendeine grüne WBK gewährt auch nicht den (dauerhaften) Zugriff auf genau deine Waffen. Eine gelbe WBK dokumentiert die Berechtigung zum Erwerb von Sportwaffen bestens und vor allem dauerhaft :-).
  22. Gelbe WBK für Lebensgefährtin, Drops gelutscht
  23. Der Wille ist mit "nicht Abhanden kommen" mehr als eindeutig schon im Gesetz geäußert, da gibt es m.E. keine Lücke. Das ganze ist doch nur eine humorige Äußerung eines Fuchses, die hier zu Wellen führte.
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