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Gruger

WO Silber
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  1. Oder auch nicht, wir haben ja noch keine Urteile.
  2. Und dann gibt es statt Rechtsprechung auch noch Urteile ;-)
  3. Hier geht es aber auch um WAFFENLOBBY. Für Waffenrecht gibt es ein eigenes Unterforum. Und Lobby bedeutet eben Politik.
  4. Er hat für die wbk aber schon den Nachweis für die Aufbewahrung geführt und ggf. das Behältnis genutzt. Ganz schön fies von ihm.
  5. Alzi hat an sich recht: Wenn die Behörde der Meinung ist, dass der WBK-Inhaber nicht sachkundig ist (kein Nachweis), dann fragt man sich schon, warum derjenige dann 12 Monate OHNE SACHKUNDE mit Waffen hantieren darf. Ich hoffe ja immer noch, das es ein theoretischer Fall ist :-)
  6. Das ist zwangsläufig egal, wenn es die gleiche Behörde ist. Im Endeffekt muss er die Prüfung wiederholen, sehe ich auch so.
  7. Liegt evtl auch daran, weil die Behörde Mist gebaut hat, in dem Erlaubnisse erteilt wurden, obwohl man ja offenbar von der fehlenden Anmeldung wusste oder hätte wissen können.
  8. Ja genau, Jodtabletten beantragen ... Bei der Versandapotheke Amazon kostet die Einzeldosis für Erwachsene runtergerechnet 2 Euro (20 Tabletten, 20 Euro - 2 Tabletten pro Nase) Da stelle ich einen Antrag, lasse meine Berechtigung prüfen und hole dann irgendwann irgendwo meine 2 Tabletten ab. Wir wollen gar nicht so genau wissen, was das an Verwaltungskosten bedeutet...
  9. Wie soll das gehen? PS: Ah Moment - du meinst drauf schießen. Na hoffentlich nicht .. ;-)
  10. Unser IM wird sich des Problems mit Sicherheit annehmen. Mit bewährter Methode: es gibt bald eine Datenbank mehr.
  11. @MarkF, ich bin zwar begründungstechnisch bei Dir, aber eine Argumention müsstest du noch entkräften: Wechselsysteme stehen (soweit im WaffG nichts anderes bestimmt ist) den Schußwaffen, für die sie bestimmt sind, gleich. Wenn für den Besitz der Grundwaffe also ein (fortbestehendes) sportliches Bedürfnis vorliegen muss, dann ist dies über die Gleichstellungsfiktion auch für die WS erforderlich. Aufgrund der mangelnden sportlichen Nutzbarkeit im Geltungsbereich der AWaffV, dürfte es schwierig sein, das sportliche Bedürfnis nachzuweisen. Idee am Rande: Wenn die Gleichstellungsfiktion nicht greift, dann greift sie auch nicht für das Schießen "mit dem Wechselsystem". Da das WS ohne Bedürfnis erworben wurde, kann es auch schwerlich "im Rahmen des Bedürfnisses" geschossen werden.
  12. Die Lampe aber bitte nur mit Führerschein. Und wenn man einen an der Lampe hat, dann überhaupt nicht - auch nicht mit Trageerlaubnis (ganz wichtig)!
  13. Volle Zustimmung! Jetzt gehts nur noch darum ob im Koffer oder im Holster. Aber das sind Nebenschauplätze.
  14. Betrachten wir das doch mal vollkommen frei von Emotionen: Wenn durch Waffentragen auch nur ein Leben gerettet werden kann, dann ist Waffentragen gut. Denkt doch auch mal an die Kinder!
  15. https://www.amazon.de/Playtastic-Selbstaufblasendes-Kostüm-Sumo-Ringer/dp/B003OYAUWC/ref=sr_1_59?s=apparel&ie=UTF8&qid=1503246372&sr=1-59&nodeID=77028031&psd=1
  16. Wieso, das ist doch gute deutsche Politiktradition. Wer am längsten sitzen kann, hat gewonnen.
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