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Gruger

WO Silber
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  1. "Das konkret dem Waffenbesitz zugrunde liegende Bedürfnis" ... Was kann der LWB dafür, dass er nur ein Bedürfnis angeben darf? Wenn ein Jäger/Sportschütze einen Repetierer "auf Gelb" kaufen würde und auf dem Amt dann sagt "zusätzlich mache ich hiermit auch mein jagdliches Bedürfnis für diese Waffe geltend" - wäre das grundsätzlich weder falsch, noch rechtswidrig. Der Sachbearbeiter könnte das aber überhaupt nicht im NWR abbilden. Aufgrund dieser amtlich verursachten Schmalspurigkeit dreht man der Beispielperson dann einen Strick, weil er den Repetierer jagdlich einsetzt? Das wäre dann nach meiner Meinung falsch und rechtswidrig. Aber ich bin ja auch kein Jurist ?
  2. ?
  3. Mit swarowski-Steinen beklebt geht alles als Schmuck durch.
  4. Die Antwort auf diese Frage könnte Teile der Bevölkerung verunsichern.
  5. Was auch ohne Kontrolle generell zu empfehlen wäre ?
  6. Gruger

    2/6 Reglung?

    Jawoll, der erste 6 Monatszeitraum beginnt mit dem ersten Erwerb. Sehr wertvoller Hinweis dort.
  7. Gruger

    2/6 Reglung?

    Im Gesetz steht 6 Monate. Haltet euch einfach dran ?
  8. Gruger

    2/6 Reglung?

    Käuflich erwerben ... ?
  9. Man könnte es ggf. nach §8 WaffG versuchen, aber auch da wird es nicht einfach. Jedenfalls ist der §14 schon mal raus, Hoëcker.
  10. @Mateusz Das ist erkennbar ein kleines Scherzchen gewesen, nichts worüber man sich aufregen müsste als Kontrollator.
  11. Wenn es um die Waffenaufbewahrung geht und du den reinlässt, machst du auch den Schrank auf. Da hast du schon davor dein Grundrecht aufgegeben. Den Schlüssel angeblich irgendwo aufbewahren, wo du keinen Zugriff hast - sehr wertvolle Ausrede
  12. Quatsch. @Commerzgandalf Ich würde trotzdem die Schlüssel am Mann haben zur Kontrolle und Fragen zur Schlüsselaufbewahrung mit "an einem sicheren Ort" beantworten. Ist zwar ok, so wie @Paddy85 es macht, aber Sicherheit geht vor.
  13. Supergrundrecht Sicherheit > DSGVO mimimi
  14. Gruger

    Entwurf WaffG 2018?

    Such dir einen aus: https://www.etsy.com/market/revolver_pin
  15. Eher sparsam denke ich mal.
  16. Dann leihe ich dir auch keine.
  17. Alles klar.
  18. Ich sehe wir verstehen uns. Daher auch einen anderen Berechtigten einschalten, wenn es nicht anders geht. In dem mir bekannten konkreten Fall muss erstmal geklärt werden, ob die Erben überhaupt weiterbesitzen wollen. Das mit den geänderten Aufbewahrungsrichtlinien wird sicher auch nicht hilfreich sein.
  19. Ja genau. DAFÜR fährst du 20km zum Kunden... Wieso zahlt ihr das nicht gleich? :-)
  20. Genau deswegen ist es ja wichtig, die Blockade gleich ganz zu vermeiden. Lagerung "vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung" bei einem Berechtigten, solange bis die Voraussetzungen für den blockadefreien eigenen Besitz gegeben sind.
  21. Das fürchte ich hier zwar auch, aber man kann ja immerhin den Weg weisen.
  22. Kann die ursprünglich verhängte Blockierpflicht durch Eintritt in einen Verein und Erwerb eigener Sportwaffen/WBK aufgehoben werden? So könnte man unter Umständen auch die Blockade insgesamt vermeiden: vorübergehende Verwahrung bei einem WBK-Inhaber, zwischenzeitlicher Erwerb der Sportschützen-WBK, dann Rückführung in die eigene Aufbewahrung. Ohne Blockade. Das Ganze in Abstimmung mit der Behörde. Ist das jetzt korrekt gedacht? Habe in der weiteren Bekanntschaft leider einen brandaktuellen Fall. Die (zukünftige) Erbengemeinschaft besteht aus WBK-losen Personen.
  23. Gruger

    Erste eigene Waffe

    Werden dafür auch Wettbewerbe angeboten? Das wird ja immer schlimmer!
  24. Ah, die sparsame Versicherung mit dem einnehmenden Wesen.
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