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Gruger

WO Silber
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Alle Inhalte von Gruger

  1. Sein Verein nimmt 30,00 das ist schon happig.
  2. Das hat der deutsche Vertreter leider nicht mehr rechtzeitig reinbringen können.
  3. Mit KI und Blockchain wird das schon klappen.
  4. Der Jäger kann SD direkt erwerben, der Sportschütze muss seine Waffe zum BüMa bringen. So schlimm ist der Unterschied nicht.
  5. https://www.keltecweapons.com/pistols/cp33/ "Für Zentralfeuermunition" bitte nicht vergessen, sonst entsteht ein falsches Bild.
  6. https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690 Bestimmungsgemäße Patrone ist 12,7x42. 71 Stück vorrätig.
  7. Die Eintragungspflicht betrifft Erwerber und Amt gleichermaßen. Erwerber muss die WBK zur Eintragung des Ewerbs vorlegen, das Amt muss eintragen. Mit der Eintragung ist die Besitzgenehmigung erteilt. PS: Die Erwerbsgrundlage für WS ist eine in die WBK eingetragene (Grund-)Waffe. Wird die Waffe ausgetragen, erscheint der weitere Besitz "unnötig", man könnte also davon ausgehen, dass der Gesetzgeber einen "unendlichen" Besitz nach dem erlaubnisfreien Erwerb nicht beabsichtigt hat. Hat der WBK-Inhaber eine zweite passende Waffe, wäre ein Wegfall der Besitzerlaubnis nach Veräußerung der ursprünglichen Grundwaffe sinnfrei, weil nach Austrag sofort wieder erlaubnisfreier Erwerb erfolgt bzw. möglich wäre. Das heißt der Verwaltungsakt "Besitzgenehmigung" wäre sofort wieder zu erteilen. Da sehe ich Probleme im Verwaltungsrecht. (Edit: gestrichen, betrifft einen anderen Sachverhalt) Aber ich bin ja auch kein Jurist und kann mir deswegen eine laienhafte Meinung erlauben ?
  8. Überschrift des §14 WaffG: Erwerb und Besitz ... durch Sportschützen. Da der Erwerb von geborenen 4mm Waffen vollkommen unabhängig von der SpoSchü-Eigenschaft geregelt ist, haben die weiteren Ausführungen zum Kontingent usw. nichts mit dem 4mm Waffen zu tun.
  9. Ihr schießt öfter mal in den Boden vor dem Stand? Das würde mir auch sauer aufstoßen ?
  10. Das ist doch mal was! Hier werden sie vollkommen umsonst bedient...
  11. Beantrage halt "einfach mal so" einen Staatsbürgerschaftsnachweis (genauen Namen habe ich grad nicht parat), dann wird man dir schon nachwiesen wer hier Reichi ist.
  12. Und davon ist der desorganisierte Schütze befreit. Dafür hat er dann keine gelbe WBK sondern alles auf grün. Fragt sich, ob das insgesamt so toll ist?
  13. Das "Problem" können die Regelungen der Schießsportverbände sein. Wie oben schon erwähnt. Da ist man für die den Bedürfnisantrag für die erste Waffe im BDS zunächst in der Pflicht, in größerem Umfang an BDS-Wettkämpfen mit den vorhandenen DSB-Waffen teilzunehmen.
  14. Ab einer gewissen Gehaltsgruppe wird verunfallt.
  15. Warum so kompliziert? Offenbar reicht ja, formlos den Staatsangehörigenausweis zu beantragen.
  16. Das fett Gedruckte ist definitiv falsch. Ob das für den Ex-Beamten jetzt von Vorteil ist, wage ich zu bezweifeln, aber die neidbegründete obige Schadenfreude hat keine Grundlage.
  17. Das muss an der Dunkelziffer liegen! Im Dunkeln ist gut munkeln usw.
  18. Normalerweise kommt Herr Brownell persönlich, in D kommt Christel von der Post ?
  19. Was hat er davon, nur B-Ware kaufen zu können? Ihr müsst mal die eigentlichen Probleme ansprechen!!!
  20. Vielleicht ist es ja nicht waidgerecht, das arme Wild mit einer "Sportwaffe" zu töten
  21. bzw. innerhalb von 4 Wochen 4mal auftaucht für die Nacharbeiten ?
  22. Hat auch den Vorteil, dass wenn etwas passiert, Jeder auf den Anderen zeigen kann. ?
  23. Bei dem einen gibt es "alle Kaliber" auf Seite 3, bei dem anderen auf Seite 2
  24. Minister(in) für Selbstverteidigung... Schreibt man heute aber nicht mehr so, da sind es Geministerte oder Ministrierte.
  25. Gruger

    Waffenverbotszone

    Dann war ja früher doch nicht alles besser als heute
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