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Gruger

WO Silber
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  1. Nochmal zum Mitschreiben: Es gibt keine Strafvorschrift bezüglich der Magazine. Es ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Es kann aber Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit haben, weil ja trotzdem gegen das WaffG verstoßen wurde. Übersetzt: Die EINZIGEN, die wirklich am A... sind, wenn so ein (nicht gemeldetes) Magazin gefunden wird, sind die legalen Waffenbesitzer und die, die es mal werden wollten. Allen Anderen geht die Regelung meilenweit am Allerwertesten vorbei. Aber sowas von.
  2. "Was? Die Sportschützen jammern? Aber wir haben doch den Jägern die Schalldämpfer erleichtert!" 🙂
  3. Im gewerblichen Bereich ist das auch nicht ganz ohne Sinn.
  4. Als rechtstreuer Bürger natürlich. Ausdrücklich ohne Generalverdacht, das möchte ich hier noch einmal betonen. Es geht nicht darum.. (eine Mauer zu bauen?)
  5. Ok, wer macht’s? 🙂
  6. Kabinettsentwurf
  7. 4 Stunden pausenlos Schießen ist doch kein Training, das erinnert eher an Terrorcamp 🙂 Wer auch immer extern die Dauer eines Trainings verbindlich festlegen will, greift in die Freiheit des Sports ein, das sollte man auch bedenken. Eine gemeinsame Verfassungsklage der Verbände ist hier sicher was anderes als klein Karl Otto vor Gericht. Weiterhin kommt das "mit einer gewissen Intensität" soweit ich mich erinner aus der WaffVwV, ist also Bestandteil der Auslegungen zum Thema sportliches Schießen. Gewisse Intensität ist im Übrigen auch etwas anderes als "intensiv" - und mit Sicherheit etwas anderes als 4 Stunden Dauerfeuer wie in OF gewünscht. Na egal, der Trend geht eh zum Wechselsystem.
  8. Also "Afrika" und "Russland" klingt so nach gaaanz altem Jäger
  9. Einerseits richtig, andererseits aber auch irgendwie leicht negativ von der Stimmung her. Positives Feedback geht anders.
  10. Jetzt sind sie alle verrückt geworden. 5 Termine sind jetzt nicht mehr intensiv, soso.
  11. So in 1-2 Monaten weiß dann jeder Bescheid, danke für diesen Gedanken!
  12. . PS: Oh wait..
  13. von denen: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690 Gibt's auch noch einige im Großlager. Geborene 10er Mags. https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-4-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-4-Round-127-x-42-100022692 Billiger als 5er Bushmaster Mag. Die Sache mit den Magazinlippen für .458 Socom finde ich etwas strange, da laut englischer Wikipedia: "However, with the much larger .458 SOCOM, rounds "single stack" without any modification to the standard GI magazine feed lips or follower. " Aber egal, mal sehen ob ab Geltung der neuen Regelungen derartige Magazine überhaupt noch bei Brownells 'Schland zu kaufen sind 🙂
  14. Ja, wer hat der hat. Der kann auch mal was wegwerfen.
  15. HORST VULT! Wäre auch noch so eine dauerhafte Markierung auf meldepflichtigen Magazinen, die vollkommen unerklärlich vom Hersteller dort angebracht wurde. PS: Würde ich eine Lady beim Joggen mit .38er sehen würde ich denken: "Verdammt, wie konnte es soweit kommen?" (,dass dies nötig ist)
  16. Dann stellt er ihm eine aus 🙂
  17. Für sowas hat man als Student doch überhaupt keine Zeit!
  18. Ich lege das Waffg wie folgt aus: Bei der geforderten Anmeldung des Magazin-Altbestandes sind *alle* darauf befindlichen Kennzeichen/Beschriftungen anzugeben. Komischerweise steht auf vielen Mags „FU Drehofer“ oder „Nie wieder CD/SU“. Warum der Magazinhersteller das wohl raufgeschrieben hat? Man weiß es nicht. PS: “Mit Verlaub, Sie sind ein Politiker!“
  19. Verwirre uns nicht mit Fakten, danke!
  20. Bullshit, dann wirst du eben jährlich auf dein Bedürfnis geprüft und schon hast du Nase.
  21. ...alles nur Rocker und Ballerköppe! darauf leere ich mein Glas..
  22. So steht es imho auch in der WaffVwV, die man als „Beweis“ der SBin geben könnte
  23. Lasst mich raten: beide werden abgelehnt, da von der Opposition
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