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Gruger

WO Silber
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  1. Nach dem 10. Beitrag schon gegangen. Schön wars! Nicht Aber langweilig und fad und auch. Vorhersehbar. Nach Ruf ist Vorder. Stille. Adé.
  2. Ja, als Übungsziel sind sie auch zukünftig noch gut.
  3. Ich glaube das wird ein langer Abend im Hause Speedmark
  4. Der beste Paragraph 6 in der Awaffv würde lauten: - gestrichen -
  5. So alt bist du doch gar nicht. Der §36, wo der Altbesitz geregelt ist, wurde hier nicht verändert.
  6. Amerikanische Massenware kann ohne viel Brimborium importiert werden. Ja ok, bis auf die Feinheiten wie sear cuts und so - aber irgendwas ist ja immer 😎😎
  7. Das ist ja schon vielen passiert. Auf einmal soviel Geld, das man in eine akute Sinnkrise gerät.
  8. Vermutlich wahrscheinlich!
  9. Wieso eigentlich „über“?
  10. Wenn es keine Pumpe sein MUSS, gäbe es ja auch ein paar Repetierer im an das AR15 angelehnten Design.
  11. Davon bin ich eigentlich ausgegangen, aber irgendein Idiot findet sich immer, der die Nazi-, Stasi- oder sonstige Keulen auspackt.
  12. Auf die Gefahr hin, §15 Abs. 5 wiederholt zu zitieren: Das ist erstens selbsterklärend und zweitens darf man als Verein (nicht nur "e.V") durchaus die Mitglieder auch mal fragen, ob sie eine WBK haben. Wird als Antwort "Nein" gegeben, dann erledigt sich der Fall von selbst. Wenn das Mitglied trotz "Nichtvorhandenseins" einer WBK auf dem Stand mit Waffen erscheint, ist die Aufsicht gefragt. Nach meiner Meinung in sich unstrittig und irgendwie auch nicht würdig überhöht diskutiert zu werden. "Präventive" Meldungen an die Behörde können gewaltig daneben gehen, da sind wir uns bestimmt einig.
  13. Hast du jetzt eigentlich §13 AwaffV Abs. 2 Nr. 4b gefunden oder suchst du noch? Gilt natürlich (zukünftig) nicht für verbotene Magazine, da diese 1.2.4.3 bis -5 umfassen. Daher leider und unbeabsichtigt (!!!) Klasse I Schrank.
  14. Will wohl nur Ballern!
  15. §13 AWaffV
  16. Nein, denn einer muss es ja machen.
  17. Sie dürfen sich so natürlich wie möglich verhalten. Und dabei den vorbereiteten Text sprechen, ist ja schließlich scripted reality und nicht nur real reality. Beamte lächeln nicht. Außer wenn sie an den Feierabend denken!
  18. Ich merk schon, das kann noch spannend werden mit den großen Magazinen. MAGA
  19. Jo, und für die ist außer Klasse I keine andere Regelung drin, d.h. Ggf. wird das Magazin „besser“ aufbewahrt als die zugehörige Waffe.
  20. Ich bezweifele die Notwendigkeit des §58 hinsichtlich gelbe WBK, denn für den Nachweis der fortbestehenden Besitzberechtigung haben wir schon einen Absatz und für den Neuerwerb haben wir ab in Kraft treten den Abs. 6 inkl. Deckel. Da kann halt nicht neu erworben werden solange 10 entsprechende Waffen da sind.
  21. Vielleicht hätte ich "erleichterte Aufbewahrung" schreiben sollen, denn die aktuell geregelte Aufbewahrung ist die Ungünstigste.
  22. Das Thema hatten wir ja schon. Da die Altbestandsregelung auf 14 (6) verweist, der aber erst nach 6 Monaten in Kraft tritt, ist es offenkundig, welches Datum gemeint ist.
  23. Ich freue mich, dass auch in der neuen AWaffV die Aufbewahrung der Magazine so umfangreich klargestellt wird.
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