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Gruger

WO Silber
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  1. Normale Magazine wurden unter "Verbotene Waffen" einsortiert. Keine weiteren Fragen, euer Ehren. Man könnte hier noch allenfalls argumentieren, dass es sich um einen Nachbau eines Kriegswaffenteils handelt und nicht tatsächlich um einen solches Teil. Aber das wäre mir irgendwie zu heiß ohne amtliche Bestätigung.
  2. Hoffentlich besteht dann der "Staubschutz" im Schrank nicht auch aus einem so-da 30er Magazin.
  3. Irgendwie glaube ich nicht an bahnbrechende juristische Streitigkeiten. Keine Strafe, kein Bußgeld. Zuverlässigkeit im Ermessen der Behörden. (Was kann da schon schief gehen.) Bei Zuverlässigkeitsstreitigkeiten werden wir sehen, das ein Ggf. nicht angemeldetes Magazin oder -körper nur einer von mehreren Punkten sein wird. Ok, bloße Vermutung, aber die spezialisierten Anwälte kennen ja ihre Pappenheimer und könnten evtl. mehr dazu beitragen. Ich finde die magische Verwandlung in Richtung „A-Klasse“ durch bloße Magazineinführung die größere Idiotie.
  4. Dann löffel die selbstgemachte Suppe bitte auch selbst aus.
  5. Ohne Boden fassen die Magazinkörper genau Null Patronen. Der Magazinkörper eines 10er Magazins ist genau das. Bei einem Magazinkörper ohne erkennbare „Bestimmung“ schwimmt man dann, siehe Tonys Beispiel.
  6. Vielen Dank für diese Meinung. Die Follower-Geschichte finde ich persönlich ja nicht so interessant, aber wenn du magst. Die von mir aufgeführten Magazine sind vollständig, sind beschriftet und haben die Angabe 10rd oder werden zumindestens ausdrücklich als 10er verkauft. Was genau soll jetzt der Endverbraucher daran zweifeln? Das ist alles unter geltendem Recht, schau auf den Kalender. PS: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MKW-15-MAGAZINE-458-SOCOM-10rd-CMMG-Black-Steel-10-Round-100037946 PPS: Und alle 20er oder 30er Mags die ich mir spaßeshalber mal gefiltert habe, sind auf rot (nicht auf Lager, Liefertermin unbekannt). Man hat sich also Gedanken gemacht. Das muss man jetzt nicht überbewerten, aber in der Vergangenheit wurde sehr vorsichtig gehandelt (oh, Wortspiel) und das wird sich jetzt nicht geändert haben.
  7. Und "zusammengefügt werden" kann gleichzeitig aus diesen Teilen nur eine Waffe. Man kann das auch andersherum lesen. Trotz Zerlegen der Waffe wird diese bei "gesammelter Aufbewahrung" auf die Anzahl der gelagerten Waffen angerechnet. Da ja in Nummer 1 ausdrücklich wesentliche Teile von der Anrechnung ausgenommen wurden, ist diese Klarstellung notwendig gewesen.
  8. Eine sachliche Diskussion zu einem Thema, dass uns durch emotionale Gesetzgebung beschert wurde? Gehen geht alles.
  9. Zumindestens weiß man, dass ein großer deutscher Händler weiterhin 10er Magazine mit Körpern unterschiedlicher Länge verkauft. Das ist doch mal was.
  10. Dann nimm dir das angegebene kleinste Kaliber und weine. Ich teile deinen Schmerz. Da bleibt nur der rechtzeitige Altbesitz und Meldung.
  11. Also entweder ist das Magazin ok - dann sollte nach bürgerlichem Rechtsempfinden auch das zerlegte Magazin "ok" sein. Oder es ist nicht ok. Der Körper als Solo-Erwerbsstück hat bei industrieller Fertigung einen Hersteller, der auch bei fehlender Markierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Angaben machen kann, was genau das für ein Teil sein soll. (Webseite, ggf. der Verkäufer usw.). Wie zB ein möglicherweise vorhandenes Original Bushmaster Magazin mit der Angabe ".450 Bushmaster, 5rd". Auch zerlegt haben wir ein paar Kleinteile und einen Magazinkörper, der zu einem 5er Magazin gehört. Jedenfalls nach Herstellerbestimmung. PS: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-20RD-MAGAZINE-SS-223/556-AR-15-Magazine-SS-223-556-20rd-Aluminum-Gray-BROWNELLS-Semi-Auto-223-Remington-556-mm-NATO-20-Round-078000160 Keine Angabe eines bestimmten Kalibers oder Kapazität auf dem Magazinkörper, aber es wird als 20rd verkauft.
  12. Einen hab ich noch: Wenn übermorgen die Welt zugrunde geht, dann könnte man heute ein Apfelbäumchen pflanzen, oder morgen (Montag) ein 10rd .300 Blackout Magazin im Sodnerangebot bestellen: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-300-BLACKOUT-MAGAZINES-W/-RED-FOLLOWER-AR-15-300-Blk-Aluminum-Magazine-w-Red-Follower-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-300-AAC-Blackout-100022688 Auf dem Follower steht hier "300 BLK". DA HABEN WIR JA GLÜCK GEHABT!
  13. Auf dem Follower steht übrigens „Big Bore“, dem kann man kein Kaliber entnehmen. Ganz im Gegensatz zum Magazinkörper, auf dem „12.7x42mm“ sowie die Angabe „10 Rnd“. Hier ist die Herstellerbestimmung eindeutig. Auf einem anderen Magazin könnte zB „5.56x45“ und „PMAG30“ stehen. Auch hier wäre die Herstellerbestimmung wohl unstrittig (insbesondere, wenn man die Angaben auf der Herstellerseite heranzieht). Auf dem Follower stünde hier nur „M“, was wohl für die Kapazität schlecht aussagekräftig wäre. Außer man fantasiert „Mächtig viel“ , „Multi“ oder so ,-).
  14. Es ist ein eigener Follower drin. .223 fällt einfach raus aus dem Magazin.
  15. Also spielt die Bestimmung keine Rolle?
  16. Da steht 10 rounds drauf
  17. https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690
  18. Gesunde Oligarchie ist auch was schönes.
  19. Das wird er wohl.
  20. Es soll sogar Leute an Bahnhöfen geben, die haben sich schon vorab vom NWR verabschiedet.
  21. Außer du schickst an Minderjährige, aber wer macht das schon.
  22. Endlich ein Einsatzzweck für 30er im Altbestand?
  23. Ich verstehe grad nur Bahnhof .. grübel.
  24. Da ist eine Verlustmeldung ja der billigere Ausweg. Ob das im Sinne der Behörden ist?
  25. Dann heißt es aber: „Willkommen im A-Team!“ Und wer will das schon.
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