Zum Inhalt springen

HangMan69

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    9.005
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von HangMan69

  1. warum fällt grillen aus, kein grill vorhanden? wenn ja, ich könnt einen drei flämmigen gasgrill mitbringen, solch einen wie er in der gastronomie meist verwendung findet!
  2. moin, na der 18.09.05!!! hoffe das ich da frei bekomme, ansonsten bin ich auch wieder dabei!!! wieder alle "spielzeuge" erlaubt mitzubringen?!
  3. HangMan69

    Stufe 0%

    das wäre vielleicht der fall, wenn die software das automatisch nach 14 tagen loschen würde! wenn sich aber der betreffende mod erst mal daran erinnern muss dies selber zu tun geht das auch nach einem halben jahr nicht wech! und wenn man pn's versendet die dann nicht vom mod beantwortet werden kann man ihn erinnern, erinnern, erinnern...
  4. HangMan69

    Stufe 0%

    um beim thema zu bleiben, andere mods antworten auch nicht auf pn's! und es wurden schon verwarnungen verteilt die in einer pn erklärt worden sind, aber die erklärung war schlicht weg ... !!! soll heissen es wurden sich sachen an den haaren herbeigezogen um die 20% verwarnung zu rechtfertigen!!! bis heute wurde die verwarnung nicht zurückgenommen und auf pn nicht geantwortet um ein paar klärende worte auszutauschen !!! hier mit absicht keine smilies!!!
  5. moin, wenn du das schreiben vorliegen hast, stelle doch bitte hier eine kopie (dein name kannst du ja rauslöschen!) hier als anhang rein damit man sich das als kopie zu seinen unterlagen legen kann und im zweifelsfall bei seinem sb mal was zum vorlegen hat!!!
  6. was ist den ein: ??? entweder mehrschüssig oder einzellader, oder etwa nich???
  7. schenk deinem sb einfach was nettes und freu dich das er so kulant ist!!!
  8. sach doch einfach mal wie groß der preisunterschied nu wirklich ist zu dem was du bezahlt hast und was es jetzt kostet??? wenn es NUR ein paar euros sind versteh ich auch nicht die aufregung!!!
  9. moin, also ich würd auch einfach mal nett anfragen ob er mit dem preis noch was machen kann, oder etwas an "zubehör" dazu packen kann!!! ansonsten: wie heisst es doch in solch einem fall immer so schön!!! "angeschissene rechts raus und bücken!!!"
  10. HangMan69

    Waffenbörse(n)

    grubi lässt grüssen...
  11. HangMan69

    Waffenbörse(n)

    kann es sein das magman nen neuen account hat??? sind die gleichen dümmlichen sprüche!!!
  12. HangMan69

    Waffenbörse(n)

    kann denn niemand diesen troll endgültig ins nirvana versenken???
  13. bezüglich bwt5/bt96: soweit ich weiß, wurden hier die selben läufe verbaut! stammen wohl alle aus der türkei! so stand es mal ich glaub in einem dwj artikel!!!
  14. der beste rat den man dir hier noch geben kann ist der : tritt ins forum waffenrecht ein und schliess eine rechtsschutzversicherung über dieses ab!!! scheint mit deiner behörde ja wohl auch in zukunft nicht einfach sein, also lohnen sich die ca. 65€ im jahr für dich auf jeden fall!!! denn da wirst du auch rechtsverbindlich geholfen!!!
  15. HangMan69

    Neues Zitat?

    nimm doch: "sprich mit der hand!!!" aus terminator 3, wenn dich die leutz wieder ärgern!!!
  16. also ersteinmal hat das bild nu gar nix mit m16 look zu tun!!! und zweitens bezweifle ich das du das ding dann sportlich noch nutzen darfst da es stark nach bull-pub aussieht!!!
  17. habt ihr gestern nicht stern-tv gesehen? die abzocher von brüssel? wie sich unsere eu politiker illegal und unbestraft ihre taschen vollstecken? und keiner kann was dagegen machen, denn die untersuchungsausschüsse werden von den gleichen "personen" geleitet die sich an unseren steuergeldern bereichern!!!
  18. ist in nds. aber so geregelt, das sd für die jagd nur mit ausreichender begründung genehmigt werden und eingetragen werden müssen!!! es kann dir dann sogar passieren, dass wenn das bedürfnis wegfällt( jagdbezirk nicht mehr der friedhof usw) du den sd an einen berechtigten abgeben/veräussern oder unbrauchbar machen musst!!! nix mit bestandschutz und recht am eigentum!!!
  19. geh mal zu einem büchsenmacher in niedersachsen und versuch einen zu erwerben ohne genehmigung der ordnungsbehörde!!! da brauch ich dir hier nix zu beweisen anhand irgendwelcher gesetzestexte!!! oder frag bei deiner zuständigen behörde mal nach: "äähhh, ich hätte gern einen schalldämpfer gekauf, muss ich den hier beantragen, oder reicht es wenn er für eine meiner eingetragenen waffen passt???" antwort: "sie wollen was??? haben sie ein bedürfnis? sind sie jäger? wo jagen sie? nur sportschütze? hier gibts keine sd für sportschützen, wo kommen wir da hin???" ungefährer wortlaut so geschehen bei einem bekannten!!!
  20. In Antwort auf: Nach altem .... Waffenrecht waren !!Schalldämpfer verboten!! wenn du das schon sagst musst du auch einen zeitlichen rahmen angeben! in den letzten 20 jahren war ein schalldämpfer in deutschland (berlin vielleicht mal ausgenommen!) nicht verboten! was direkt nach dem 2. weltkrieg war interessiert hier glaub ich keinen, da nicht relevant und gefragt!!! wie schon erwähnt, mit der richtigen begründung konnte er mit genehmigung erworben werden!!!
  21. In Antwort auf: Schalldämpfer für Langwaffe bei Jahresjagdscheininhabern -> frei zu erwerben, jedoch anmeldepflichtig "frei zu erwerben..." ist quatsch!!! selbst jäger können nur mit genehmigung des ordnungsamtes einen erwerben wenn sie glaubhaft begründen können, dass unbedingt zur ausübung der jagt notwendig!!! wie schon gesagt worden ist!!! (friedhof, parkanlagen, schulen, etc.)
  22. mal davon abgesehen wer hier haftet oder nicht: ich finde es eine frechheit wenn jemand ungefragt eine fremde waffe in die hand nimmt!!! is mir auch schon das ein oder andere mal passiert, dass einer zu mir kam, mich wegen meiner waffe angequatscht hat und die waffe ohne zu fragen gleich in die hand genommen hat, oder wollte!!! niemand, wirklich niemand hat ungefragt eine fremde waffe anzufasse!!! anschaun ja, anfassen is hundepfui!!! dabei könnt ich jedes mal ausrasten!!!
  23. moin, da ich nicht unverbesserlich und stur bin lasse ich mich immer gerne mit tatsachen überzeugen wie auch hier!!! danke für die erläuterungen!!! hab ich wieder was dazu gelernt...
  24. wo steht da, dass die halterung für eine lampe/laser die die möglichkeit bietet per rail/prisma-schiene an einer waffe angebracht werden kann ein verbotener gegenstand ist??? es ist nur verboten in die halterung die lampe/laser einzubauen! denn erst dann ist es ein verbotener gegenstand!!!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.