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HangMan69

WO Silber
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  1. wie lang ist der handschutz? 13 oder 15"?
  2. soweit mir bekannt kosten bei sat die hd sender auch eine gebühr im jahr!
  3. guten morgen, auch schon wach?!? gibbet schon: klick...
  4. ich denke auch das er seine (defekte) cp88 als deine ausgeben will um kostenlos durch diese aktion an deine zu kommen! lass es drauf ankommen. ausserdem würde ich den fall jetzt schon mal an egun melden.
  5. wobei ich dann eine gebühr von < 150eus für eine "überprüfung" nicht als "vernünftig und umgänglich" erachte!!!
  6. NEIN!!! genauso wenig wie schon davor!!!
  7. zoll bei einem paket von d nach ö?!?
  8. moin, hab gerade etwas in einem egun angebot eines großen d waffenhändlers/hersteller aus süddeutschland gelesen was mich stutzig gemacht hat: hier wird zum thema "bestandschutz für a/b-schränke" behauptet, dass diese ja für erben nicht mehr weiter genutzt werden dürfen... soweit, so klar... ABER: weiter wird da behauptet: zieht ein lwb in eine andere stadt/bund-land, dann gilt der bestandschutz eben auch nicht mehr für diesen lwb! denn beim "anmelden" beim neuen sb/amt würden ja nur neue 0/1er schränke genehmigungsfähig sein!!! hat das schon mal jemand so gehört?!? oder ist das nur die "eigeninterpretation" dieses betreffenden händlers zur änderung der aufbewahrungsvorschriften? vielleicht auch um kunden zu verunsichern?!?
  9. er ist schon im verein, sogar schon lange, nur eben mehrheitlich "passiv"! und zum "transport" selbst brauchst nun mal keine wbk!
  10. ääähhh... HALLO?!? der sb hat es ihm erlaubt!!!
  11. aber genau das is ja "der quatsch"!!! und das weis der sb ganz genau so! da fängt die "gängelung/macht zeigen" schon an!!!
  12. wattn quatsch!!!
  13. traue keiner statistik die du nicht selber gefälscht hast!!!
  14. hast du es immer noch nicht kappiert?!?
  15. ein verschluss ist aber keine "erlaubnispflichtige waffe" sondern nur ein teil derer! und muss eben nicht von der lw getrennt gelagert werden!!!
  16. und genau das kannst du eben nicht! DEIN sb wird DIR sagen wie ER es sieht und das ist dann für DICH bindend!!! jeder andere, beliebige sb kann das anders sehen und für SEINEN einzugsbereich etwas anderes verlangen!!!
  17. sag doch dem zoll, die sollen den "ortsansässigen" büma mal anrufen, dann bekommen sie sofort die richtige antwort! meinetwegen sollen die deinen büma (der dir die waffe bauen soll) anrufen, kommt aufs selbe drauf raus! hab vor jahren mal einen schubschaft für ar15 in us of a bestellt, lag auch beim zoll, weil die auch der meinung waren "is ein erlaubnispflichtiges waffenteil"! denen gesagt: "ruft doch bei büxer xyz hier im ort an, der kann das sofort auflösen"! gesagt, getan, 10min. später hab ich den schaft mit nach hause genommen!!!
  18. das liegt höchstwarscheinlich aber an dem ITAR blödsinn der amis!!!
  19. wurde ja erst kürzlich in mehreren "bezirken" den beamten entzogen... da sieht man mal wieder wie unsere polit-versager dem "untertan" vertrauen!
  20. wenn du schon aufs gesetz verlinkst, dann solltest du es auch lesen/verstehen: ist eine "vorderschaftrepetierflinte" halbautomatisch?!?
  21. und?!? was willst du damit sagen?!? wurdest du verurteilt, weil du solch ein spray dabei hattest?!? fragen über fragen...
  22. ja... denn tatsächlich benötigt man zum "reinen transport" KEINE wbk! aber das lernst du dann schon noch in deiner sk...
  23. zum "transport" benötigt er eigenlich noch nicht mal eine wbk, egal welche farbe die hat... wichtig ist nur: in einem "abgeschlossenen" behältnis! und solange er keine mun. erwerbs berechtigung besitzt tunlichst keine mun. mit nach hause nehmen! auf dem stand "erwerben zum sofortigen verbrauch" ist ok!
  24. ja... das macht schon mehr sinn...
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