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HangMan69

WO Silber
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  1. wie ist das denn bei euch wenn man die Kopien verschickt und auch kw mit der bemerkung "auf jjs" erworben drin stehn? mein Amt unterscheidet hier stickt nach erwerbsgrund! würden also nie mit dem Argument kommen:"was du da beantragst kannst aber auch mit der "jagd-kw" schiessen, daher antrag abgelehnt " kommen!!!
  2. es war ausschließlich die waff. rechtliche Betrachtung gemeint!!!
  3. erster satz: das sagt ja aber nicht wirklich etwas über das "äusserliche" aussehen... ist also für diese "betrachtung" unerheblich...
  4. ohne es jetzt rechtlich/juristisch bewerten zu können halte ich deine chancen mit dieser begründung für 0%!!! wenn du eine aktiv im öffentlichen leben stehende persönlichkeit wärst, vielleicht...
  5. was soll dir hier den jemand verbindlich sagen was dhl muss und was nicht?!? wenn dhl die abwicklung verweigert (aufgrund der dir genannten agb's), du (oder die kollegin) aber der meinung bist das die das bezahlen müssen, wirst du wohl oder übel einen fachanwalt bemühen und im zweifel gegen dhl juristisch vorgehen müssen!
  6. ... nur ob das tatsächlich ein "faustmesser" ist?!?
  7. beantrage doch als 2. ne .45acp! dafür gibbet auch .22 ws! schon hast kein erklärungsproblem...
  8. das ganze würd jedoch schwierig wenn man in einem bundesland wohnt welches schallis im landes-jagd-gesetz "ausschliesst"!!
  9. hat der vdb(?) nicht auch ne platform?!?
  10. das ist aber eine alt bekannte adresse...
  11. wenn die Frau da wohnt hast du keine Handhabe! wenn sie "nicht-berechtig" im sinne des (w)affengesetzes ist darf sie denen den inhalt des Waffenschrankes gar nicht zeigen! wenn sie also nichts zeigen "darf" muss sie auch niemanden rein lassen... ausserdem: wo is das problem?!? mit voranmeldung/termin jederzeit möglich!!!
  12. wurde hier schon mehrfach diskutiert und imho sowieso schon im (w)affengesetz zur neu-gelben wbk verboten!
  13. na dann könn wir hier ja endlich "zuschperren", denn es wurde ja alles gesagt!!!
  14. habe aber auch nach gar keinem mun-eintrag gefragt, da der anderweitig vorhanden ist...
  15. ist zumindsest bei mir nicht so! eintrag auf wbk: lfd. Nr. 1 - Pistole - Glock 22 ......... lfd. Nr. 2 - WS - Glock 17 ......... keine weitere erklärung mit bezug auf "ws zu lfd. Nr. 1" oder so!!!
  16. woher hast du diese aussage?! belege?!?
  17. Super Tipp!!! gleich umgesetzt mit dem Hinweis das Überweisungen aus NICHT EU-Ländern abgelehnt werden...
  18. naja, die prax. gebühr gibbet ja nu nich mehr...
  19. was hat der zoll damit zu tun wenn du geld aus der ukaine erhälst für eine ware die innerhalb d verschickt wird?!?
  20. Sorry, bin aus dem rand an dem die neusten threads stehen eingestigen und hab nicht darauf geachtet das wir "in der schweiz" gelandet sind!!! mea culpa...
  21. "ein verkehrsdelikt" is aber auch weit gefasst, das kann von: "unfall über fahrlässige gefährdung bis vorsätzlich" sein... kommt nu darauf an zu was du/der betreffende denn seinerzeit verurteilt wurde?! strafmaß über einem bestimmten tagessatz (90?) schliessen meist einen WES erst einmal aus!!! über welches strafmaß reden wir hier? wenn du ganz sicher gehen willst könntest du den "kleinen waffenschein" für gaswaffen beantragen, dazu musst du ja auch einen auszug vom strafregister einreichen/wird abgefragt! wenn der dir dann verweigert wird, dann brachst mit den scharfen waffen gar nicht erst versuchen...
  22. HangMan69

    Mehr als 2 KW

    stimmt so nicht!!! du bekommst auf jj 2 kw ohne extra gesondertes bedürfnis nachzuweisen! besitzen/erwerben darfst du (wenn du entsprechendes bedürfnis nachweisen kannst) auch auf jj mehr!!! ist so gängige praxis, rechtlich gesehen aber "eigentlich" nicht I.O.! da du die jeweiligen waffen ja "nur" nach ihrem bedürfnis hin nutzen darfst. da aber in der "grünen" wbk nicht dabei steht: "erwerb als sportschütze/jäger" fällt das eben nicht auf...
  23. ist es ein "normales" zielfernrohr oder "militärisch "angehauchtes"? wenn es dafür keine "exporteinschränkungen" von deutscher seite gibt kann dir der import nach italien egal sein, das ist das problem des empfängers ob er es erwerben und einführen darf!!!
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