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HangMan69

WO Silber
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  1. die meisten händler versenden gekennzeichnet und per dpd! ich glaube aber mal gelesen zu haben, das dpd mun nur von händlern aus versendet, private aber nicht zulässt! im schlechtesten (teuersten) fall mal bei overnite anfragen! die versenden ja auch waffen...
  2. NEIN!!! du musst nur in Folge an einen Berechtigten überlassen!!! Ob das dann der Verkäufer oder ein Händler ist spielt für die Behörde keine Rolle...
  3. wo kam der denn her? es soll das ein oder andere land auf der welt geben, das noch "größere klopper" in ihren gesetzen verbergen im vergleich zu d!!!
  4. etwas "zusagen" und dann schluss endlich auch "mit der kohle rüberkommen" sind imho aber zwei paar schuhe!!! ausserdem: wo/wie wurde das kommuniziert?!? öffentlich belegbar? solln die doch ein "offizielles" konto zur verfügung stellen, wo die alle Geld einzahlen! wenn da dann z.b. 100.000€ drauf sind, dann könn wir darüber reden das geld "zusammen zu führen"! aber so lange da von deren seite nur drüber geredet wird finde ich "unsere crowdfunding" aktion wesentlich realer!!!
  5. ist doch bei vielen slg's vom bdmp genau so, die haben selten eigene stände und mieten sich irgendwo ein! unsere slg macht das auch so...
  6. moin, spende ist raus - 3 stellig!!! viel erfolg!!!
  7. HangMan69

    Waffentransport

    dann kannst auch gleich die mun die du benötigst vor Ort laden! ;-)
  8. und ich meine: bei fast 40 jahren gelebter rechtspraxis (in bezug auf den umgang/eintragen/nutzen von ha durch jäger!!!) sollte man da eigentlich schon sicher sein könne was der wollte!!!
  9. wenn große teile durch gerichte pauschal "kriminalisiert" werden!!!
  10. das ganze kannst auch auf dem "postwege" abwickeln... daten per email zu dir, zur behörde latschen und eintragen lassen (oder eben auch nicht!), danach kopie der "abgestempelten" wbk zu oa "faxen", bezahlen, waffe zuschicken lassen!!! wärst nicht der erste der das so "durchzieht" und mit sicherheit nicht der letzte!
  11. nein! du gehst mit der oa rechnung auf der alle daten für die waffe stehen zum amt! die überprüfen anhand der daten ob diese waffe auf jj "eintragungsfähig" ist! sollte dies positiv beschieden werden, dann wird eingetragen, und zwar "komplett"! dann gehst mit der wbk zu oa und holst die waffe ab! nach bezahlen der rechnung kannst die dann sogar "rechtmäßig" mit nach hause nehmen!!! oder so ähnlich...
  12. "komischer geschmack" im mund?!?
  13. vielleicht hat er an die "alte gelbe" dabei gedacht wo das früher mal so war!?
  14. wie kommst du darauf?!? angenommen jäger erhalten das verbot! dann müssen sie die ha "veräussern! dann sind sie praktisch "wech"! dann gehst du hin und beantragst bei deinem verein voreintrag für 3 ha! und wenn du dem verband dafür KEIN bedürfnis nachweisen kannst bekommst von denen auch KEINE befürwortung!!! also watt dann?!?
  15. problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!! alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!! sprich nachweis über erfolgreiche teilnahme an entsprechenden ha meisterschaften für die entsprechende waffe die beantragt werden soll! also wirst du nicht so ohne weiteres alle deiner 5 ha umschreiben lassen können! wenn du "glück" hast: JA!!!
  16. ich bezog meine frage auf die verwendung von bleihaltiger mun. deswegen bin ich über deine antwort etwas verwirrt...
  17. steht wo/sagt wer?!? kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten! jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.
  18. ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?
  19. kleiner auszug aus dem schreiben auf der hp des LJV: klingt zumindest so, als das die hier nicht "untätig daneben stehen bleiben" wollen...
  20. gibt es für den fall der fälle, dass die "entwaffnung" durch die jeweilige behörde dem waff. besitzer ins haus flattert, schon empfehlungen welchen anwalt man beauftragen sollte?!? erstmal überhaut einen anwalt "des geringsten mißtrauens" beauftragen einspruch gegen den beschluss des amtes einzulegen, und dann im "nachgang" den waff.recht fachanwalt einschalten?!? welcher anwalt hat den das verfahren hier schlussendlich begleitet? von dem herrn v. scholzen wurde ja nu schon abgeraten!
  21. kann es eben doch! bka bescheiden können jederzeit auch zurückgezogen werden!
  22. das mit der "spende" sollte man jedoch im auge behalten! ist den bekannt welcher ra ihn vertreten hat und ob dieser auch in der sache "verfassungsbeschwerde" dabei ist/der "richtige" ist???
  23. das steht aber nicht ob es sich bei dem "stahlschrank" auch um einen "geeigneten waffenschrank" handelte! Ausserdem nicht um was für einen keller: also keller in Eigenheim oder Mehrfamilienhaus (wo die Kellerräume meist bessere "bretterbuden" sind)!
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