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HangMan69

WO Silber
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  1. traue keiner statistik die du nicht selber gefälscht hast!!!
  2. hast du es immer noch nicht kappiert?!?
  3. ein verschluss ist aber keine "erlaubnispflichtige waffe" sondern nur ein teil derer! und muss eben nicht von der lw getrennt gelagert werden!!!
  4. und genau das kannst du eben nicht! DEIN sb wird DIR sagen wie ER es sieht und das ist dann für DICH bindend!!! jeder andere, beliebige sb kann das anders sehen und für SEINEN einzugsbereich etwas anderes verlangen!!!
  5. sag doch dem zoll, die sollen den "ortsansässigen" büma mal anrufen, dann bekommen sie sofort die richtige antwort! meinetwegen sollen die deinen büma (der dir die waffe bauen soll) anrufen, kommt aufs selbe drauf raus! hab vor jahren mal einen schubschaft für ar15 in us of a bestellt, lag auch beim zoll, weil die auch der meinung waren "is ein erlaubnispflichtiges waffenteil"! denen gesagt: "ruft doch bei büxer xyz hier im ort an, der kann das sofort auflösen"! gesagt, getan, 10min. später hab ich den schaft mit nach hause genommen!!!
  6. das liegt höchstwarscheinlich aber an dem ITAR blödsinn der amis!!!
  7. wurde ja erst kürzlich in mehreren "bezirken" den beamten entzogen... da sieht man mal wieder wie unsere polit-versager dem "untertan" vertrauen!
  8. wenn du schon aufs gesetz verlinkst, dann solltest du es auch lesen/verstehen: ist eine "vorderschaftrepetierflinte" halbautomatisch?!?
  9. und?!? was willst du damit sagen?!? wurdest du verurteilt, weil du solch ein spray dabei hattest?!? fragen über fragen...
  10. ja... denn tatsächlich benötigt man zum "reinen transport" KEINE wbk! aber das lernst du dann schon noch in deiner sk...
  11. zum "transport" benötigt er eigenlich noch nicht mal eine wbk, egal welche farbe die hat... wichtig ist nur: in einem "abgeschlossenen" behältnis! und solange er keine mun. erwerbs berechtigung besitzt tunlichst keine mun. mit nach hause nehmen! auf dem stand "erwerben zum sofortigen verbrauch" ist ok!
  12. ja... das macht schon mehr sinn...
  13. er soll einen waffentresor nachweisen zur gesetzeskonformen lagerung der erben-waffen?!? dann muss er min. einen a-schrank für lw und min. einen b-schrank für kw nachweisen/kaufen! aber das hätte er schon vor jahren gemusst! als erbe mit waffen auf "erben-WBK" gibt es keine pflicht schiessnachweise führen zu müssen!!! nicht mal einen "vereins-zwang"!!!
  14. das ist aber weder eine "ungewöhnliche" noch unberechtigte/unbegründete forderung der behörde/des sb!
  15. anscheinend hast du den artikel nicht gelesen/verstanden!!! sämliche erlaubnisse waren beantragt UND genehmigt!!! Es war willkür!!!
  16. naja, weißt doch: is halt nicht wirklich "das schnäppchen" wie es so im angebot erscheinen soll! vor ca. 11/2 monaten hatte ich diesen b-würfel schon in meiner beobachtungsliste bei ebay, da lag er tatsächlich bei 89eus OHNE versand!!! aber nur für 24 std.!
  17. aber 10eus versand!!! letzte woche hab ich den für 99eus ohne versand geordert!!! is gestern angekommen! gleicher anbieter...
  18. kann da auch gar nicht stehen, da die nicht mehr dem waffenges. unterliegen! steht wohl in der neuen verordnung zum deaktivieren von feuerwaffen?!? es ist aber wohl so, dass du deine "alten" dekos nicht wieder "in verkehr" bringen darfst, es sei denn du hast die anhand der seit diesem frühjahr geltenden richlinien abgeändert/abändern lassen und dies auch kenntlich gemacht! muss wohl durch ein beschussamt erfolgen... dass das ganze mehr oder weniger einer "kalten enteignung" nahe kommt war wohl gewollt!!!
  19. nur wirst du nix davon bekommen!!! du kannst deinen halbautomaten behalten, und auch neue erwerben!!! ABER: etwailige mags GRÖSSER 10 Schuss sind dann für dich verboten, und zwar schon der besitz!!! alte die du hast kannst dann an deinen nachbarn (welcher KEIN LWB ist!) verschenken, denn der unterliegt NICHT diesem besitzverbot!!!
  20. der kanal heißt doch schon "comedy"!!! was muss man dann deren inhalt kritisch betrachten als könnte da was "sachlich/tendenziöses" berichtet werden?!?
  21. dann darfst du aber auch nur aufsicht bei einer person machen! wenn mehrere schützen anwesend sind hat dann auch für jeden eine "aufsichtsperson" vor ort zu sein nach eurer "logik"!!! normalerweise sind alle schützen die dort an der schützelinie stehen sachkundig (mit ausnahmen!), also lasst mal die Kirche im Dorfe!!!
  22. was für ein kindergarten Verhalten... es sollte beim komando bleiben und der rest muß "eigenverantwortlich" ablaufen können...
  23. HangMan69

    PRO7 startet Casting

    aber das ist es doch was die wollen!!! heißt: "du hast keine chance einen platz zu bekommen"!!!
  24. er schieb aber explizit "hinter mich!!! also "im rücken der leutz" die nach vorne in den kugelfang schiessen"!!! wenn du dann wirklich in den hinterkopf getroffen wirst, dann ist aber was wirklich komplett falsch gelaufen! und das nicht nur bei der standaufsicht!
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