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chagall1985

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  1. Nein. WSK und Verbandsbedürfnis wird vom Präsidenten des DSB unserer Region erledigt. Daher bringt auch ein Vereinswechsel wenig. Ein Verbandswechsel allerdings schon. :-) Aber irgendwie sind einem die Menschen im Verein ja auch ans Herz gewachsen. :-)
  2. Genau so ist das! Und unser Vorsitzender macht die WSK und stellt die Bedürfnisse aus. Und der ist pissig und korrekt und geht auch teilweise über das Gesetz hinaus. Eine Waffe bekommt nur der, der in der Diziplin 18 mal geschossen hat. Mehr als 2 Waffen bekommt nur der, der mindestens Vereins und Kreismeisterschaft schießt. Ach, und Klugscheißer/Besserwisser mag er überhaupt nicht! :-) Mich kann er schon nicht leiden, weil ich Fragen stelle. :-) Und wer sitzt da wohl langfristig am längerem Hebel?
  3. Hy Meine Frage ist folgende: Wenn ich die Gelbe WBK beantrage muss ich ein Bedürfnis nachweisen. (ich bin im DSB bedeutet bei uns 18 mal schießen in der Disziplin) Die Gelbe WBK wird ja aber ohne Voreintrag ausgestellt. Wir haben einen 50 Meter Stand KK und in einem anderen Verein (weiter weg) 50 Meter GK. Mein Interesse wäre ein UHR in 357 Magnum. Wenn ich nun bei uns KK mit UHR schieße um auf die 18 Mal zu kommen und dafür ein Bedürfnis beantrage wird das durchgehen. Weniger oft schieße ich im anderen Verein 357 Mag mit UHR. Wenn ich dann mit der gelben WBK in ein Geschäft gehe und einen UHR in 357 Magnum kaufe wird das ja ebenfalls durchgehen, da kein Voreintrag drin steht, oder? Zickt dann die Waffenbehörde bei der ersten Waffe rum, wenn sie diese eintragen soll, oder ist das ein legitimer Weg? Oder wird das von Waffenbehörde zu Waffenbehörde unterschiedlich gehandhabt und muss bei denen angefragt werden?
  4. OK, dann danke erst mal für die Infos! Auch für die ausführlicheren Erklärungen.
  5. Jepp, ich kapiere die Logik dahinter nicht. Insbesondere das Verbot, die Änderung und die aktuelle Lage nicht. Immerhin werden ja Vorderschaftrepetierflinten und Selbstladeflinten in Deutschland mit zwei Schuss Magazin verkauft....wäre ja völlig bescheuert wenn es nicht auf einem Gesetz basieren würde....
  6. OK Also kann ich eine Vorderschaftrepetierflinte laden wie ich will, weil die nicht extra erwähnt wird. Eine Selbstladeflinte egal mit welchem Magazin aber nur mit 3 Schuss da die ja zu den Halbautomaten gehört.
  7. Ähm, https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html Da steht ganz eindeutig drin, dass es nicht mehr als drei Schuss sein dürfen, wenn man auf Wild schießt! In der Begründung steht, dass es dabei nicht auf die Magazinkapazität ankommt. Das heißt für mich ich kann eine 8 schüssige Vorderschaftrepetierflinte für die Jagd kaufen aber ich darf sie nicht voll geladen benutzen.
  8. Zwei Fragen zum Waffenrecht: Das neue Gesetz hat der Bundesrat jetzt durchgewunken....zu welchem Stichtag gelten denn nun die neuen Aufbewahrungsvorschriften? Ab wann kann ich keine A/B Tresore mit Bestandsschutz mehr kaufen? Wie genau sieht die aktuelle gesetzliche Regelung zu Vorderschaftrepetierflinten und der maximalen Magazinkapazität bzw. geladenen Patronen im Magazin beim Jagen aus? Bei all dem HickHack und Gerichtsurteilen bzw. Gesetzesänderungen ist es schwer was verlässliches zu finden. Bei Beantwortung der Frage bitte eine Quelle verlinken!
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