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HangMan69

WO Silber
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  1. die eingangsfrage ist doch genau so, als wenn er gefragt hätte: "welcher behörde ist die beste für waffenbesitzer in s-h?" das kann keine pauschale antwort geben auf solche fragen, das sind (wie wir nun wirklich ALLE wissen sollten!) immer einzelfall betrachtungen! genau das wollt ich mit meiner antwort ausdrücken...
  2. genau so "allgemein" wie im rest der bundes deppen republik auch...
  3. naja, vielleicht wieder in ihrer "heimat"?!? dann gibt es hier auch keine "platzprobleme"!
  4. welcher (lt. threadersteller) die sachen als "privatperson" verkauft und versendet hat!!! höchstwarscheinlich um hier eben KEINE gewährleistungsansprüche erfüllen zu müssen!
  5. genau, weil die das auch so ohne weiteres dürfen, privatpersonen nur "sehr eingeschränkt" mit dhl!
  6. na das machen die in zwischen doch prinziell nicht mehr! naja, woher solln sies denn auch besser wissen, machen unsere politversager ihre auch schon seit jahren nicht mehr!
  7. katastaamt muss sich weder anmelden noch müssen sie dich fragen. wenn die einen auftrag haben die "umgebung" zu vermessen, dann tun die das und ende. der schornsteinfeger meldet sich "aus höflichkeit" an, muss dies aber nicht. wenn er IN die wohnung/haus muss um die heizung/kamin zu kontrollieren ist das was anderes, da er ja sonst meist vergeblich VOR der haustür steht... "aufbewahrungskontrollen" müssen nicht angekündigt werden, die könnnen einfach so vor der tür erscheinen. ob du sie rein lässt ist dann deine entscheidung...
  8. genau deshalb und weil ja schon wieder am (w)affengesetz rumgemogelt wird...
  9. schornsteinfeger , beamte/mitarbeiter vom katasteramt usw haben das recht dein grundstück auch ohne dein einverständnis zu betreten, die müssen vorher nicht einmal fragen! Also: NEIN...
  10. die "größe" des magazins (Mag-körper) war von jeher egal, es musste aber (damals) auf 2 schuss blockiert sein!!! heute darf der "magazinkörper" nicht mehr größer sein als das 10 schuss rein passen würden und es dürfen (bei eingestecktem mag) nicht mehr als 3 schuss in der waffe sein...
  11. und was hast du als "bescheinigung" erhalten?!? ausser der rechnung... denn ich habe auch angemeldet, aber ausser einer mail das meine "anmeldung eingegangen" ist kam bisher nix weiter...
  12. dito... nur hat es bei mir vom einwerfen bis "post zu hause" ganze 3 tage gedauert!!! 😀 ich bin echt zufrieden mit meiner sbiene...
  13. nun, es wurde ja gar nicht erzählt was an der waffe defekt ist! wenn es für den händler "sichtbar" war und er trotzdem versendet hat muss er die folgekosten tragen! war der defekt nicht sichtbar, dann war das halt pech!
  14. ja... und in einem a-schrank dürfen 10 lw untergebracht werden... (egal ob der nur 5 halter hat oder nicht!)
  15. bei mir steht da auch nix von drin!
  16. 🤣 ich hoffe für dich, dass du nur die grüne farbe vergessen hattest...
  17. waagerechte schulterholster?
  18. der hier verkauft die für den normalen schaft, vielleicht kann der weiterhelfen...
  19. HangMan69

    Erben WBK

    ja, bei kauf von händler auch nötig! bei privatkauf nach wie vor ist das nicht nötig...
  20. HangMan69

    Erben WBK

    bei einem privatverkauf brauch die weder der verkäufer noch er käufer...
  21. eine "repro" kann auch funktionsfähig sein! heisst ja nur, das es kein original ist...
  22. wenn der "körper" mal funktionsfähig war, dann sehe ich da ein großes problem... dann müsste man den weg über bka ausnahmegenehmigung gehen...
  23. hier geht es aber nicht um das kaufen von mun, sondern von einer bei frank und monika gekauften waffe die repariert werden soll, deren besitzer aber nun in ö. lebt!
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