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Alle Inhalte von HangMan69
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ja, natürlich! denn dich kann man gängeln und ausquetschen bis dir das ko..en kommt! allen anderen kriegen sie nicht ...
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naja, wann dieser "vorfall" statt gefunden hat, wurde ja gar nicht genau berichtet... es ist also nicht bekannt ob VOR dem 09/2020 oder danach...
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Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
HangMan69 antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
hab mal in einen raum eines sammlers (raumgröße etwa gleich) "rein schauen" dürfen! denn "reingehen" war nicht mehr möglich! also auch beim "waffenraum" gilt: "größer ist immer besser!!!" -
Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.
HangMan69 antwortete auf Sentinel's Thema in Waffenrecht
ich hab einen fall in meiner slg: tresor geklauft, amt hat ohne zu zucken den "neuerwerb" aller waffen ohne 2/6 durchgewunken... -
dumm nur das fitz und monika ja die org. wbk vorliegen hatte und da netter weise die waffe schon "eingetragen" hat!!!
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
HangMan69 antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
und bekommt KEINE schriftliche antwort... nur bla, bla, bla am telefon! -
Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!
HangMan69 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
erstell doch einfach ein .pdf, und das hängst du dann hier rein, schon is das problem gelöst!!! und es hat den scharm, das du einen schönen "kopf" erzeugen kannst... -
Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!
HangMan69 antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
wobei "die rechnung" des (w)affenschrankes die behörde nix angeht! höchstens der lieferschein... -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
HangMan69 antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
gerade hat kumpel seine "meldebestätigung" für die mags von unserer behörde erhalten! inhalt: " herr mustermann, wohnhaft wal stasse x, in xvz, geboren am..., in..., hat fristgerecht magazine/magazinkörper gemeldet!!! gezeichnet, ordnungsamt" also vollkommen nichtssagend... -
die schon von anfang an NICHT auf die gelbe eingetragen hätte werden dürfen! egal ob "alt- oder neugelb"!!!
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naja, auch ein "einzellader" kann auch ein "repetierer" sein! den zum einführen/entfernen der patrone in/aus dem patronenlager wird ein "repetiervorgang" benötigt! wurden bei dir auf die "alte gelbe" den "mehrlader" eingetragen? Hast du vielleicht doch irgendwo auf der wbk einen vermerk, das es sich nun um eine "neue gelbe" handelt auf die du auch mehrlader repetierer erwerben darfst? wenn nein, dann hast du/deine behörde (im prinzip) gegen das gesetz verstossen...
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ääähhh, wo leben wir aktuell?!? richtig: Bananenrepublik dettschland!!!
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die kennen den unterschied sehr wohl, nur verstösst das gegen "ihre persönliche" rechtsauffassung und deshalb "kann nicht sein, was nicht in ihr weltbild passt"! sie müssen die gerichtskosten ja nicht selber bezahlen!
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wird wirklich JEDE neu-waffe auch konsequent beschossen?!? oder eine aus der charge und der rest bekommt einfach auch den stempel?!
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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
HangMan69 antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
wird das im gesetz überhaupt gefordert? dacht nur der nachweis über "schiesssportliche betätigung", sprich training so und so oft pro monat/jahr... -
mp5-klone: federbolzen... noch mal zur ausgangsfrage: "waffe soll kw sein, aber trotzdem lauf + verschluss(/-träger) über 30cm und mit "festschaft" über 60cm gesamtlänge!" ja, gibt es, trifft auf die besagten mp5-klone zu. wird in dieser konfig jedoch zumeist als lw von z.b. jägern erworben. es ist aber auch möglich, diese version (z.b. mit einem klapp-/einschubschaft) als kw zu erwerben. mit ausgefahrenem/ausgeklappten schaft über 60cm, trotzdem bleibt es kw, da "verkürzt" auch schussfähig!
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hab ich bei aa/aaa noch nie gesehen...
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aa und aaa kann ich die eneloops empfehlen... z.b.
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warum? beispiel (fiktiv): person ist jäger und sportschütze, hat einen kurzen revolver... warum darf er damit nicht nach einer genehmigten sportordnung (BDMP) schiessen? selber NUR im dsb... dann wären ja die ganzen jahre alle die die auf wbk gelb erworben haben, obwohl sie nicht in dem verband mitglied sind für den die neue waffen auschschliesslich nutzbar gewesen ist sofort ihre waffen los gewesen. die haben ja alle gegen das gesetz verstossen!
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quatsch...
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da ich nicht mehr mit waffen verreise muss ich gar nix lesen! ich habe beschrieben wie es bei mir 2018 vom zoll verlangt wurde! nicht mehr und nicht weniger... ich bin hier raus...
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die du (zumindest 2018) nur bekommst, wenn du vorher bei einer spedition "ein-/ausfuhrpapiere" besorgst die kostenpflichtig sind! du bekommst da eine "speditionsNr." die in einem zentralen register eingetragen wird. mit diesen unterlagen musst du beim zoll vorsprechen, welcher diese Nr. aus dem zeltralen register abruft! erst mit dieser Nr. erhälst du die (kostenlosen) dokumente des zolls!!! wie gesagt, stand 2018! ohne diesen weg gab es KEINE bescheinigung vom zoll und keine möglichkeit der "aus-/einreise" MIT waffe in d!
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und ich mein den "papierkram" den du als deutscher brauchst um aus d auszureisen UND wieder zurück, wenn du mit eigenen waffen wech willst...
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bär nicht, aber "schweres" wild in afrika... aber jagdkollegen schon mehrfach und die haben nie eine kw mitgenommen (vom reiseveranstalter auch nicht empfohlen gewesen). die haben, wenn es denn nötig war, die lw verwendet... davon mal ab: gehst du alleine auf diese bärenjagd, oder mit einem ami zusammen?
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über ne 9mm lacht sich der bär eher tod als das du ihn damit stoppst! das macht ihn eher noch agressiver und nimmt dich erst recht aufs korn! unter .44 mag solltest du bei nem grizzly nicht anfangen... davon mal ab halte ich ne kw zum "abfangen" als sub optimal! in der stressituation würde ich immer mit der lw auf den bär schiessen...