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HangMan69

WO Silber
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Alle Inhalte von HangMan69

  1. was sind "zivile Zivilisten"?!? sowas wie "polizeiliche Polizisten"?!?
  2. das war von mir ja auch nicht als Kritik an dir gedacht... ich würde die auch nicht rein lassen!
  3. schlecht nur, wenn die bei dir aufschlagen wenn das amt zu ist!!!
  4. ...und am ende seiner politischen laufbahn angekommen!!! watt interessiert den noch die wahlen in bayern?!? nix!!! geht dem am arsch vorbei direkt in die "ablage P"!!! der hat ausgesorgt... der macht "watt mutti ihm vorschreibt"!!! nach ihm die sinnflut!!!
  5. frag mal bei wem/wo sie diese "sachkunde" abgelegt haben! dann dem entsprechenden "ausbilder" mal eins husten!!! is natürlich vollkommener blödsinn!!!
  6. HangMan69

    Brainstorming

    was aber wohl daran liegt, dass es in d legal waffen besitzern (eigentlich!!!) nicht gestattet ist dies zu trainieren...
  7. das hab ich von hier namhaften händlern/herstellern die dies so über ihre erfahrungen mit dem bka kundgetan haben...
  8. das stimmt imho so nicht! dadurch verlängerst du nur die "gesamtlänge" der waffe, aber nicht die "lauflänge"! also nach dem motto: gesamtlänge er waffe MIT mfd über 60cm = lw ohne mfd kleiner 60cm = kw
  9. kann ich bestätigen, habe dort auch schon waffen beschichteten lassen und kann die uneingeschränkt weiter empfehlen...
  10. HangMan69

    WBK neu

    beim bds musst du nicht mit erlaubnisspflichtigen waffen geschossen haben um eine wbk für eine erlaubnisspflichtige waffe zu beantragen?!? kann ich mir fast nicht vorstellen!!!
  11. HangMan69

    WBK neu

    du zitierst aber nur die hälfte dessen was da steht... fakt ist dass du nachweisen musst "mit erlaubnisspflichtigen waffen" traniert zu haben UND min. 12 monate in einem "anerkannten schützen verband" mitglied gewesen bist!
  12. es steht ja noch nicht mal fest ob sich das auch auf solche mags bezieht die jedoch jeweils auf das "erlaubte maß" blockiert wurden!!!
  13. es besteht aber "kein rechtlicher anspuch" auf solch eine "tauschaktion" und ist im affengesetz so auch nicht vorgesehen... du bist sportschütze und hast dich eben den gesetzlichen vorgaben "zu beugen"! klingt doof, is aber leider so!
  14. sprich zu aller erst mit deinem zuständigen sb! vielleicht lässt er sich darauf ein (wenn du ihm glaubhaft vermitteln kannst wieso, weshalb, warum du deine jetzige 9mm unbedingt gegen eine andere 9mm tauschen musst!!!), dass du die eine kw gegen eine andere kw "tauschen kannst" OHNE einen neueren bedürfnisnachweis von deinem verband einzureichen! ist in meinem bekanntenkreis schon mehrfach so vom sb akzeptiert worden! also vorgehen war so: mit sb vereinbart, tausch der alten kw gegen eine neue kw... händler nimmt die alte entgegen und bestätigt dies dem sb... händler gibt dir gleich die waff. nr. der neuen kw mit... danach zum sb, welcher die alte austrägt und die neue einträgt... danach zum händler und die neue kw abholen!!! dies ist nur EINE möglichkeit wie es laufen kann...
  15. hab ich das richtig verstanden: dein sohn hat jjj? also ist er UNTER 18 jahren? damit darf er sich zwar deine waffen leihen (ausschliesslich lw!), aber ER darf damit nicht ALLEINE zum schiesstand fahren! er muss dorthin mit einem "berechtigten" fahren! du musst ihn also dorthin begleiten... oder hab ich dich da falsch verstanden?!? ansonsten berechtigt der jjj deinen sohn NICHT zur teilnahme an "sportlichen wettkämpfen" der schützenverbände! dort gelten in dieser situation die vorgaben der einzelnen verbände... teilnahme am training mag da anders geregelt sein...
  16. die sind hier MIT erfasst und dürfen auch nicht mehr eine gewisse "bräune" überschreiten!!! das gilt übrigens für alles stärke haltige lebensmittel die gebraten/fritiert/gebacken werden um sie "genussfertig" zu machen!!! also z.b. auch brot darf nicht mehr "dunkel" gebacken werden!!! schwarzbrot- und pumpernickelproduzenten können somit ihre produktion einstellen!!!
  17. Überstunden aufm amt?!? durch beamte?!?
  18. die hp für d wird von brownells usa betrieben, is das so schwer zu verstehen?!?
  19. auf dieses "übersetzungsdesaster" hat brownells-d doch schon mal eine Antwort gegeben: können sie nix für, kommt so aus den us of a, da dort die hp "ge-managed" wird...
  20. IMHO nur wenn er VOR dem eintritt des erbfalles schon "mitnutzer" war...
  21. weitere angebote nehme ich jedoch auch weiterhin gerne entgegen... Frohe Ostern!!!
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