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HangMan69

WO Silber
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  1. HangMan69

    Anscheinswaffen

    nicht unbedingt... inzwischen gibt es "anscheinsfreie" ar mit 7,5" lauf für sporties zu kaufen! mit bka freigabe...
  2. HangMan69

    Anscheinswaffen

    wie soll es eine solche "liste geben?!? nicht mal das bka weiß alles was "anschein" ist und was nich...
  3. ok, das wusst ich nicht! aber lt. hp waffen schum. 99eus! da sind die org. hk auch nicht wirklich teuer gegen! watt hast seinerzeit bezahlt?
  4. mir wäre neu, dass es "echte" 30iger hk33 mags gibt! ich kenne nur die 25iger stahl von hk. oder die 40iger alu! oder meinst du die 30iger plaste von mke?
  5. nur das du die id`s beim privatverkauf nicht benötigst! was machst denn, wenn der käufer keine hat/noch nicht hat?
  6. das in rot halte ich für falsch! frag noch mal bei den schweizern nach was die WIRKLICH wollen! wenn denen ein auszug aus dem zentralregister UND eine abfrage beim verfassungsschutz reichen, dann würde ich auch nur das bei "deiner" deutschen behörde anfordern und gut is... wie soll er das bedürfniss vor den deu verband denn rechtfertigen wenn er: nicht in d wohnt keine schiessnachweise bei bringt/ bringen kann?!? und der VEREIN kann NUR bescheinigen (gegenüber dem verband) der er mitglied ist und entsprechende schiessnachweise nachweisen kann!
  7. nun vieleicht weil seit anfang 2020 mehrere neuerungen im deutschen waffengesetz eingeführt worden sind? nur auf welcher grundlage soll dir (heute) eine deutsche waffenbehörde ein "bedürfnis" für eine waffe/-teile erteilen, wenn du hier weder im besitz einer wbk/jagdschein/sammler WBK bist? in keinem verein/verband eingetreten bist? keine schiessnachweise in d nachweisen kannst? keine ahnung! ich zumindest bin da skeptisch... ------------------------------------------- so, sorry, nachtrag!!! hab jetzt erst noch mal genau dein bild angeschaut: hast du mal GENAU gelesen WAS deinem bruder da bescheinigt wurde?!? anscheinend NEIN! es wurde ihm AUSSCHLIESSLICH bescheinigt, das es KEINE gründe in deutschland gibt, die ihm hier ein WAFFENVERBOT einbringen! soll heissen: die behörde hat einen auszug aus seinem zentralregister gezogen und den schweizer behörden damit mitgeteilt, dass er nicht vorbestraft ist und gegen ihn nix vorliegt, dass einem (berechtigten) waffenerwerb in d entgegenstehen würde! das ist für mich jetzt keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", aber das ist es was die schweizer wissen wollen: bist du vorbestraft? dürftest du (waffenrechtliche berechtigungen vorausgesetz) in d waffen erwerben? wenn da NEIN und JA raus kommt, dann sollte das (meiner meinung nach) den schweizern genügen!
  8. dann seh ich schwarz für dein anliegen, denn das bedürfnis wird dir keine deutsche behörde erteilen wenn du hier nicht waffenrechtlich auch erwerben/besitzen darfst...
  9. klingt für mich das der verkäufer nach "treu und glauben" gehandelt, die dokumente für echt gehalten hat und daher den verkauf durchgezogen und die waffe nach erhalt des geldes "rechtmäßig" übergeben hat... was das schluss endlich für rechtliche konsequenzen nach sich ziehen kann, kann ich aber nicht einschätzen... aber da wir ja "im schönsten und besten deutschland aller zeiten" leben kann da doch gar nix passieren! alles tutti!!! 🤪
  10. was genau soll denn diese "Unbedenklichkeitsbescheinigung" sein? das hört sich für mich danach an, als ob die schweizer einen auszug aus deinem "deutschen strafregister" wollen! vielleicht auch noch ne überprüfung durch den verfassungsschutz ob du nich "nen übler terrorist bist". entweder hat deine behörde nicht verstanden was du von denen willst, oder du hast es nicht richtig rübergebracht was die schweizer von dir verlangen...
  11. gegenseite: aufgelegt... eben nicht! wenn du jeweils "glück" hattest, dann freu dich...
  12. die allermeisten ämter verweigern einer privatperson diese info aber!!!
  13. wenn das sek deine tür eintritt und deinen hund erschiesst...
  14. ja, ABER: da sie VOR 1945 eingeführt worden ist, gillt für die das mit dem anschein NICHT, da sie KEINE kriegswaffe (mehr) ist!
  15. tschechien ist da "sehr kullant"!
  16. in d braucht der "besitzer/betreiber" einer hp der waffen "verkauft/handelt/vermittelt" eine entsprechende waffenhandelslizenz!!! sonst illegal...
  17. weil er auf der hp "waffen gehandelt hat"? hatte er nicht eine handelslizenz? oder der server wurde nicht nur von ww genutzt!
  18. wurden die nicht letztens "gehackt"?!?
  19. gleiche gilt doch auch wenn du für die y-tours auf auslandseinsatz geschickt werden sollst...
  20. genau so wie du es eben schon beschrieben hast: schon wirst du wieder "19"!!! klappt doch bei "unseren goldstücken" auch täglich!!!
  21. warum? 0er und 1er sind doch inzwischen fast gleich teuer...
  22. Moin, verkaufe hier einen neuen, unbenutzten 3-Lug Adapter (HK-Schnittstelle) für z.B. Schalldämpferaufnahme! das Gewinde ist 5/8x24. FP: €100 inkl. Versand! Bei interesse bitte PN mit Name und Adresse...
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