nun vieleicht weil seit anfang 2020 mehrere neuerungen im deutschen waffengesetz eingeführt worden sind?
nur auf welcher grundlage soll dir (heute) eine deutsche waffenbehörde ein "bedürfnis" für eine waffe/-teile erteilen, wenn du hier weder im besitz einer wbk/jagdschein/sammler WBK bist? in keinem verein/verband eingetreten bist? keine schiessnachweise in d nachweisen kannst?
keine ahnung! ich zumindest bin da skeptisch...
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so, sorry, nachtrag!!! hab jetzt erst noch mal genau dein bild angeschaut:
hast du mal GENAU gelesen WAS deinem bruder da bescheinigt wurde?!?
anscheinend NEIN!
es wurde ihm AUSSCHLIESSLICH bescheinigt, das es KEINE gründe in deutschland gibt, die ihm hier ein WAFFENVERBOT einbringen!
soll heissen:
die behörde hat einen auszug aus seinem zentralregister gezogen und den schweizer behörden damit mitgeteilt, dass er nicht vorbestraft ist und gegen ihn nix vorliegt, dass einem (berechtigten) waffenerwerb in d entgegenstehen würde!
das ist für mich jetzt keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", aber das ist es was die schweizer wissen wollen:
bist du vorbestraft?
dürftest du (waffenrechtliche berechtigungen vorausgesetz) in d waffen erwerben?
wenn da NEIN und JA raus kommt, dann sollte das (meiner meinung nach) den schweizern genügen!