Zum Inhalt springen

frosch

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    5.993
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von frosch

  1. Moin! Einen Bekannten von mir hat es erwischt: Verkehrskontrolle, Auto gefilzt, 15cm Filetiermesser gefunden. Er hat sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden erklärt. Er hat eine schriftliche Bescheinigung für die Durchsuchung mit Angabe des Rechtsgrundes gefordert und nicht erhalten. Laut Landesgesetzgebung hat er einen Anspruch darauf. Angaben zur Sache hat er vor Ort nicht gemacht. Er hat einen Anhörungsbogen erhalten und sich dahingehend eingelassen, dass er auf dem Weg zum Angeln war. Somit ein berechtigtes Interesse am Führen vorlag. Jetzt hat er einen Bussgeldbescheid über 150 Euro erhalten. Messer soll eingezogen werden. Im Bescheid steht sinngemäss drin, er würde hinsichtlich des Angelns lügen und selbst wenn, hätte er das Messer nur verschlossen transportieren dürfen. Ich habe ihm geraten, Einspruch einzulegen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Einspruchsverfahren wegen der Schwierigkeit der Rechtslage zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass sein Einspruch abgewiesen wird und es auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Er hat im jetzigen Stadium noch keine Lust einen Verteidiger zu bezahlen, da auch im günstigsten Fall bei OWi meist eingestellt wird und man auf den Kosten sitzen bleibt. Gibt es schon Rechtsprechung zum Messerführen bei Anglern? Gruss frogger
  2. Nein, nicht ganz. Das waffenrechtliche Bedürfnis ist in diesem Fall komplett und dauerhaft entfallen. Aber ja, dem emeritierten Jäger sollen ein paar Jagdwaffen bleiben können in Erinnerung an all die heroisch waidgerechten Taten. frogger
  3. Moin! Ich möchte hier noch einmal §45 Abs.3 WaffG in Erinnerung rufen, nach dem bei nur vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses Erlaubnisse nicht widerrufen werden müssen. Anwendung: Krankheit, berufliche Unabkömmlichkeit usw. Aus der Praxis: Ein Kamerad fiel 3 Jahre wegen einer Darmkrebsbehandlung aus. Danach weitere 3 Jahre nur eingeschränkte Betätigung wegen eines künstlichen Damausganges. Er durfte alle Waffen behalten. Aus besonderen Gründen kann auch bei endgültigem Wegfall des Bedürfnisses der Waffenbesitz weiter gestattet werden. Primär ist diese Regelung für emeritierte Jäger und ihre liebsten Jagdwaffen gedacht, kann aber auch für Sportschützen, die Jahrzente lang dem Schießsport nachgegangen sind, angewendet werden. Diese Regelung soll aber nicht für den gesamten Bestand, sondern nur für einige Waffen angewandt werden. Wir reden hier im Regelfall um die Aufgabe der Jagd/Schießsport nach jahrzentelanger Tätigkeit aus zB Altersgründen. Aus der Praxis: Ein 85-Jähriger Jäger mit mehr als 50 gelösten Jahresjagdscheinen wollte keinen Jagdschein mehr lösen. Er durfte 1 Kurzwaffe und zwei Langwaffen dauerhaft behalten. Den umfangreichen Rest hat er mit großzügiger Frist (2 Jahre) verkauft. frogger
  4. Erwerb durch Jäger bei einer Zentralfeuer-Langwaffe erlaubnisfrei. Bei der Anmeldung muss mit angegeben werden, dass die Waffe einen Integral-Schalldämpfer hat. Bei meiner Behörde haben die Anmeldeformulare dafür extra ein Kästchen. Kein Erwerb für Sportschützen zB auf Gelbe/Grüne WBK. Nur mit Grüner WBK und entsprechendem Voreintrag mit Schalldämpfer.
  5. Die BKA Bescheide zu Schalldämpfern gehen davon aus, dass bei zerlegbaren Schalldämpfern nur diejenigen Teile dem Waffengesetz unterliegen, die für die Schalldämpung wesentlich prägend sind. 1. Reine Aufnahmen unterliegen nicht dem Waffenrecht 2. Eine "Hülle" unterliegt nicht dem Waffenrecht 3. Das Teil, welches für die Schalldämpfung technisch prägend ist (zB gelochte Röhre mit Blendenelementen) unterliegt dem Waffenrecht. Hier kommt es häufig auch zu Mißverständnissen. Eine Blaser R8 Ultimate Silence hat keinen Integraldämpfer, auch wenn er so aussieht. Der Schalldämpfer als ganzes läßt sich abschrauben. Gleiches gilt für die Krico K15A mit Integral Schalldämpfer Früher gab es KK Gewehre mit Integraldämpfer. Da war alles schön fest verbunden. Das macht man heute eigentlich nicht mehr, wegen deren Hang zur Korrosion. Früher gab es aber oft eher eine Genehmigung für eine Waffe mit festem Integraldämpfer als für einen Solo-Dämpfer.
  6. Die korrekte Formulierung lautet: Inhaber eines Jahresjagdscheines dürfen Schalldämpfer, die für Zentralfeuerkaliber und für Langwaffen bestimmt sind, erlaubnisfrei erwerben. Anschließend muss die (Dauer-) Besitzerlaubnis mittels WBK-Eintragsanmeldung innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Schalldämpfer zum Aufschrauben oder ein Integraldämpfer mit Waffe ist. Wenn die Waffe einen Integraldämpfer hat, muss dieser Umstand bei der Anmeldung mit angegeben werden. Es gibt auch keine "Sondergenehmigung" für Kurzwaffen-Schalldämpfer oder Langwaffenschalldämpfer für Randfeuerpatronen. Es ist ganz normal eine Waffenbesitztkarte mit enstsprechendem Eintrag zu beantragen, da es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt. Die Genehmigungspraxis ist eher restriktiv. Soll zB eine Randfeuerlangwaffe mit Integraldämpfer cal 22 lfB erworben werden, ist im WBK Antrag das Kreuzchen für den eingebauten Schalldämpfer bei der beantragten Waffe zu setzen bzw im Textfeld darauf hinzuweisen. frogger
  7. Ich habe meine Aussage eindeutig formuliert.
  8. Hörensagen: Es soll versucht worden sein, dem Waffensammler doch noch strafrechtliche Verstöße, trotz der Einstellung des Strafverfahrens ans Bein zu flicken. Wie das funktionieren sollte, ist mir schleierhaft (Stichwort Strafklageverbrauch) Wie dem auch sei, das Thema ist jetzt komplett durch - da kommt nix mehr. Das Entschädigungsverfahren ist am Laufen. Das entschädigt werden muss, ist wohl schon klar. Streitpunkt ist aber auf jeden Fall der Wert der vernichteten Waffen. Wobei es schwierig wird, den Wert der vernichteten Waffen zu taxieren. Die sind ja nicht mehr da... Es zeichnet sich ab, dass die Waffen, die noch in Beschlagnahme sind, wohl umfänglich zur Verwertung freigegeben werden sollen.
  9. Moin! Wenn Du es ersatzlos bei der Polizei/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben möchtest, mach es einfach. Wenn Du eine BKA Erlaubnis hast, musst Du es dem BKA melden. Ggfs auch in die Erlaubnis schauen, ob da etwas Besonderes drin steht. Ist es lediglich gemeldeter Atlbesitz, muss formal nichts gemeldet werden. Jedenfalls gibt es dazu keine Regelung. Trotzdem kannst Du Deine Waffenbehörde informieren. Optional kannst Du auch vorher mit dem Vorschlaghammer auf dem Teil kreisen. Verkaufen/Überlassen an jemand anderen könnte sich "nicht lohnen". Auch wenn man das Teil als Altbesitz innehat, meine ich, dass man für das veräußern wieder eine BKA Genehmigung braucht (prüfen, bin mir nicht sicher) Ist es ein verbotener Gegenstand mit BKA Erlaubnis, musst Du eine BKA Erlaubnis für das Überlassen haben. Aber zur Sicherheit einmal in die BKA Erlaubnis schauen, ob da etwas zum Überlassen steht. UZI Magazine sind billige Massenware. Hat man im Handel für unter 15 Euro bekommen. Die BKA Genehmigungen sind eigentlich so teuer, dass es sich nicht lohnt. -> Vernichten. frogger
  10. Ach ja, je nachdem um was für Waffen es sich handelt, kann es viel interessanter sein, die Sammlung en bloc an Herrman Historica zur Versteigerung zu geben. Die Erlöse liegen zT über egun und man spart sich die ganze Arbeit.
  11. @heinzaushh ich kenne einen ITler bei einem nördlichen LKA, der mir das so erzählt hat. Die Finanzbehörden setzten auch Web Spider ein. Das ist öffentlich.
  12. Und er sollte das Unterfangen mit seiner Waffenbehörde schriftlich klären: Er wäre nicht der Erste, dem man ein Verfahren wegen gewerblichen Waffenhandels an das Bein flickt. Ab welcher Menge liegt gewerblicher Waffenhandel vor? -Ab 3,4,5,6,7,8 oder X Waffen pro Jahr? Keiner weiß es wirklich. Meine Behörde sieht es etwas entspannter. Waffensammlern wird auch ein höherer Umschlag zugestanden, solange unter dem Strich keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hier kann man größere begründete Bestandreduktionen mit der Behörde absprechen, was auch zur Akte genommen wird. Andere Behörden schlagen ab der vierten Waffe pro laufendem Jahr Alarm. Ohne den Aspiranten zu warnen! Ein Spezialist war dabei, der Jäger-Nachlässe en bloc aufgekauft hatte und das, was er nicht haben wollte, halt verwertet hat. Da reden wir von um die 30 Waffen pro Jahr. Alle mir bekannten Verfahren endeten letztlich in einer Einstellung nach §153 Abs.1 teilweise auch mit Geldauflage. Trotzdem Terror und Kosten pur! Der "Spezialist" hatte in meinen Augen nur Glück gehabt und hat halt ein paar Scheine rüber wachsen lassen. Zuverlässigkeit durfte er auch behalten. Ob es heute noch so abgehen würde? BKA und LKA´s werten egun mittels Web Spidern aus. Bei zu viel Umschlag gibt es die rote Karte mit Hausdurchsuchung. frogger
  13. Sutter ZF? Waren das nicht die Gläser mit Linsen aus recycelten Colaflaschen? Jedenfalls schaut es so aus, wenn man da rein guckt. frogger
  14. Wichig ist auch, Luftbewegung im Keller zu haben, sprich einen langsam laufenden Lüfter. Es reicht "wenig" Bewegung. Wenn man einen Entfeuchter hat, reicht in der Regel dessen interner Lüfter. Meine absolute Empfehlung wäre der Entfeuchter Ruby Dry DH 600. Der wird aber momentan nicht angeboten und es kann sehr lange dauern, bis er wieder verfügbar ist. Ein kleiner Kompressor-Enfeuchter geht aber auch. Die sind nur nicht so effektiv im Niedertemperaturbereich, wie der Ruby. frogger
  15. Praktisch sollte das keine Rolle spielen, da Du im EU Ausland (Frankreich) gelebt hast. Strafrechtliche Verurteilungen von Deutschen aus EU Ländern werden dem Bundeszentralregister gemeldet. Das gibt häufig ein böses Erwachen. Stichwort: Verurteilung in Abwesenheit in Italien. In der Praxis habe ich auch bei EU Ausländern, die die 5 Jahre noch nicht voll hatten, keine Probleme beobachten können. Es wurde noch nicht einmal ein Führungszeugnis des Heimatlandes gefordert. An Deiner Stelle würde ich einfach beantragen und gut ist. Außerdem sind Regelungen, die die EU-Freizügigkeit beschränken, EU-rechtswidrig. Die Behörde müsste also sehr genau begründen, warum sie ablehnen will. Trotz der Kann-Bestimmung. frogger
  16. O&C HÜLSENFETT-SPRAY 250ml Fett ähnlich wie Dillon
  17. Moin! Lanolin kiloweise bei Salandis kaufen. Eine übersättigte Lösung in Isopropanol oder Spiritus herstellen und in einem Sprühzerstäuber abfüllen. Ein paar Sprühstösse auf due Hülsen in einem Karton und dann schütteln. Fertig. Oder fertig von Dillon kaufen. frogger
  18. Die .30 Carbine Hülse ist im Aufbau deutlich härter, weil es eine Gewehrpatrone für den Kriegseinsatz ist. Man ist bei der Konstruktion von entsprechenden Belastungen im Kriegseinsatz ausgegangen. Deswegen ist das Fetten zwingend notwendig. Allerdings reicht "ganz wenig". frogger
  19. RCBS schreibt es sogar in die Bedienungsanleitung: 30 Carbine Hülsen müssen auch beim Hartmetallsatz gefettet werden. Allerdings reicht es aus, die Hülsen mit sehr wenig Spühfett (Lanolin in Spiritus) zu versehen und dann einmal zu schütteln, damit es sich verteilt.
  20. Moin! An dem Fall zeigt sich, dass man Behörden-Widerrufsbescheide und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sehr ernst nehmen sollte. Ab Vollziehbarkeit des Widerrufsbescheides ist die Besitzerlaubnis flöten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob das verwaltungsgerichtliche Urteil nun richtig ist oder nicht, spielt da keine Rolle. Wenn es denn soweit sein sollte, kann man vielleicht bei großen Mengen noch eine Fristverlängerung heraushandeln. Bei Reichsbürgerverdacht nimmt die für mich zuständige Behörde auch das grobe Besteck heraus. Da wird sofort widerrufen. Toleranz 0. Ist so gewollt. Sonst sind sie aber recht nett und versuchen Vermögens-schonend zu agieren. Eine Verwertung der Waffen wird ermöglicht. Das habe ich selbtst einmal für einen Kameraden machen können, der eine zu enge Beziehung zu Johnnie Walker hatte... frogger
  21. oops, am Thema vorbei.
  22. ITAR Verstöße können dich nur dann kalt lassen, wenn Du niemals mehr ausserhalb der BRD reisen möchtest. Auch bei Reisen in das EU Ausland kann es passieren, dass die US und A eine Interpol Red Notice hinterlegt haben und das EU Land dich dann einfach nach US ausliefert. Alles schon auch recht niederschwellig passiert... frogger
  23. Meine ÖRAG Versicherung über den FWR/BZL Gruppenvertrag läuft noch und ist ungekündigt. Zum DSB Vertrag habe ich keine Infos. Aktuell kostet die ÖRAG über FWR/BZL 44 Euro. frogger
  24. Auskömmlich? Das wären 134€ pro Waffe. Niemand kann für so einen Preis eine vernünftige Waffe fertigen. Ich denke, dass sich die 25 Mio auf die erste Fest-Tranche von 62000 Stück bezieht. Dann wären wir bei 403€ pro Waffe, was sich schon besser anhört. Die 186000 Stückzahl ist lediglich eine Option, die die Bundeswehr hat. Die kann sie ordern, muss es aber nicht... frogger
  25. Der DSB bietet jetzt für 25 Euro eine Alternative über die ÖRAG an: https://www.liga-gassenhuber.de/spezialtarife-deutscher-schuetzenbund.html https://www.liga-gassenhuber.de/spezial-rechtsschutz-fuer-mitglieder-der-landesverbaende-im-dsb.html https://www.liga-gassenhuber.de/antrag-rechtsschutzversicherung-dsb.html
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.