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JDHarris

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  1. Wie können wir das denn ändern?
  2. Ich kann Dir das genau sagen, woran es laG: Die Deutschen Bürger waren Ignoranten! ( der Staat - also die da oben - wird schon wissen, was richtig ist...) ...die Menschen müssen sich aber schon selbst dafür interessieren. IHR SELBST seid nämlich der Staat!
  3. JA...und ich bin es so langsam satt, es ewig zu wiederholen! ES WAR DER DEUTSCHE STAAT!
  4. Eine 9mm braucht nur ein glattes Rohr - oder nicht? Ist zwar dann nicht mehr so präzise wie mit einem Drall, aber dafür umso verheerender! Naja, das war nur das, was in diesem Fall bekannt geworden ist. Weist DU, was alles noch NICHT bekannt geworden ist? Wenn jemand erschossen wird, dann ist die Todesursache ja schnell geklärt...aber wenn jemand nureine Spritze bekommt...? Der Mann hat wahrscheinlich den grössten Massenmord in der Geschichte Deutschlands begangen und ihr habt es noch nichtmal bemerkt!
  5. Ähm, die meisten Menschen in Deutschland werden zur Zeit mit improvisierten Waffen (z.b. Messern) getötet! Ein Krankenpfleger hat 174 Menschen mit einer Spritze getötet! http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Fpanorama%2Fwelt%2Ftodesfaelle-in-delmenhorst-killer-pfleger-ermordete-moeglicherweise-174-patienten_id_4301287.html&ei=oALyVJnZN8TuUui0gsAH&usg=AFQjCNHrdLJZWqawzeFHAJBsZ4lDqz_m3A&sig2=bbnaj1boFo2FGsnp_Ri78Q&bvm=bv.87269000,d.d24 Damit hat dieser Typ mehr Menschen umgebracht, als Breiwik mit seiner Mini 14! (es interessiert nur keinen, weils nicht so spektakulär war!)
  6. Man kann auch eine Zeitung zusammenrollen und eine 9mm Patrone darin einwickeln. Peng - du bist tot! - Ein Stück Metall oä zu beschleunigen - ist relativ easy. (siehe Bogen) - Eine halbautomatisch feuernde Waffe zu bauen - kann eigentlich jeder Schlosserlehrling. - Wirkungsvolle (chemische) Komponenten zu fertigen und zusammenzuführen - kann jeder Chemie oder Physik Student - Das Ganze dann noch zu vermarkten: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/student-der-fh-schweinfurt-soll-waffenhaendler-sein-a-1020456.html Machen wir uns doch nix vor, die Politik hat den Kampf gegen illegale Waffen längst verloren! Es geht nur noch darum: Können auch noch die gesetzestreuen Menschen welche haben? Ich möchte keine Zustände wie in Mexiko!
  7. Immer mehr US Bürger misstrauen der Regierung und drohen sogar öffentlich damit, dass sie neue Waffenrechtsverschärfungen - oder gar Verbote - ignorieren und sich widersetzen werden. Ein Amerikaner zeigt sich nun mit seinem selbst gebauten AR 15, welches er in seiner Küche (in 3 Std!) selbst gebaut haben will! https://medium.com/war-is-boring/i-built-an-ar-15-rifle-in-my-kitchen-cdbc5e9c7197 Zur Erläuterung muss man allerdings erwähnen, dass er dabei eine Lücke im US Waffengesetz nutzt. Demnach gibt es für Bauteile von Gewehren, die nur einen Fertigungstand von 80% haben (z.b.Rohlinge des Lower Recivers), keine Handelsbeschränkungen. Die restlichen 20% lassen sich seinen Angaben zufolge mit normalen Werkzeugen nachbearbeiten. ------------------------------------------------------------------------------------------ Meine Meinung dazu Wer sich für Waffen interessiert (egal ob mit bösen oder guten Absichten), der wird das vielleicht so machen können. Theoretisch und praktisch braucht man mit etwas mehr Aufwand noch nichtmal die Rohlinge. Leider bringt es trotzdem nichts, wenn man den Kampf in der Gesellschaft ideologisch verliert. Ich möchte jedenfalls nicht, dass sich nur noch Extremisten auf diese Weise Waffen beschaffen! Ich möchte, dass Waffen auch noch für normale Menschen zugänglich bleiben! Daher sollten wir uns alle für ein liberales Waffenrecht einsetzen, damit der legale Besitz weiterhin möglich bleibt!
  8. Das Geräusch kann auch von etwas anderem gekommen sein (z.b. eine zuknallende Tür etc). Im Stress kann soetwas durchaus als "Schuss" wahrgenommen werden. Er selbst wird seine eigenen abgegebenen Schüsse dagegen kaum wahrgenommen haben. Wie ich schon sagte, hören Menschen, die sich Todesangst befinden, anders als in normalen Situationen. Soldaten hören zum Beispiel ihre eigenen Schüsse und sogar Granateinschläge garnicht mehr. Dafür handeln sie schon bei geringsten Veränderungen ihrer Umgebung rein intuitiv und reflexartig. Ich denke mal, er wird da auch nur noch instinktmässig gehandelt haben und nicht mehr wirklich bewusst. Gerade als Jäger wird er viele Abläufe - insb die Schussabgabe - unbewusst machen. Im Stress macht man solche Sachen dann sowieso nur noch intuitv. Deshalb drillt man Soldaten ihre Bewegungen auch an, damit sie diese auch unter Stress noch beherrschen.
  9. Auf jeden Fall ein Fehlurteil - wenn es denn so stehenbleibt. Zum einen hätte die extrem verminderte Schuldfähigkeit mehr berücksichtigt werden müssen (...hier würde dann §33StgB greifen) und zum anderen gab der Rentner ja an, einen Schuss gehört zu haben. Es gibt mittlerweile viele Sachverständigen Gutachten, die belegen können, dass Menschen in extremen Stressituationen eine andere Wahrnehmung beim Hören haben. Ein Schuss wird z.b. in einer Stressituation nur noch als "dumpfes Ploppen" wahrgenommen, während umgekehrt, leise Geräusche (z.b. das brechen eines Astes) schon als extrem laut wahrgenommen und als Schuss interpretiert werden kann. Soldaten, die in Kampfeinsätzen waren, werden das bestätigen können. Für eine Verurteilung wegen Todschlags fehlt es also zum einen an der voll umfassenden Schuldfähigkeit, und zum anderen war seine Wahrnehmung garantiert unter den Eindrücken stark beeinträchtigt. Ich würde sagen, dass das Urteil in einem Revisions- oder Berufungsverfahren garantiert einkassiert werden wird.
  10. Im Zivilrecht ist das auf jeden Fall ne Plage. Weil sich deren Honorare am Streitwert orientieren ist es egal, ob er das Verfahren für seinen Mandanten gewinnt oder verliert - er bekommt immer seinen Anteil. Im Strafrecht gibt es dagegen vom jeweiligen Fall abhängende Festsätze, und für Fachanwälte einen extra Zuschlag für jede weitere Instanz. Jetzt könnte man hier allerdings unterstellen, dass es einem Anwalt vielleicht nicht ungelegen kommen könnte, wenn er das Verfahren erstinstanzlich erst einmal verliert, um dann in der nächsten Instanz einen besseren Festsatz abzukassieren. Ausserdem bekommt der Fall dann eine höhere Bedeutung zugemessen, und er kann sich ggf unter Kollegen ein paar "Sporen" verdienen. Ich gebe zu, ist alles sehr spekulativ. Für einen Angeklagten, der sich zu Unrecht vor ein Gericht gestellt sieht, ist so ein Verfahren wohl immer eine Zumutung. Deshalb kann ich den Rentner verstehen, wenn er nach sovielen Jahren ungewissheit einfach aufgibt, und das Urteil so annimmt.
  11. Deshalb sollte man in solchen Fällen auch immer einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten und nicht den Familienanwalt.
  12. Das Problem liegt darin, dass er die Schussabgabe direkt nach der Tat mit anderen Angaben begründete. Man kann seine Meinung eben nicht im nachhinein wieder ändern. Entweder man sagt etwas, zu dem man danach auch steht, oder man sagt besser garnichts.
  13. Hier ein paar Fälle aus Nürnberg http://www.blja.bayern.de/textoffice/fachbeitraege/TextOffice_Auslandsaufenthalte.html Bundesweit werden jährlich etwa 200 bis 300 jugendliche Intensivtäter "Erlebnispädagogisch" betreut. Das Spektrum der Taten dieser Leute geht dabei in alle Richtungen. Man kann sich natürlich darüber streiten, was besser und billiger wäre: Einsperren kostet ja in etwa das gleiche. Ich denke allerdings nicht, dass sich jemand absichtlich zum Gewalttäter verändert, nur um dann die Chance auf eine solche Massnahme zu bekommen. Das werden immer sehr spezielle Einzelfälle sein, bei denen das überhaupt funktionieren würde. Es ist allerdings auch kein Urlaub für die Täter, sondern für deren Verhältnisse harte Arbeit an sich selbst. Die Rückfallquote soll auch deutlich niedriger liegen, als nach Gefängnisaufendhalten. Ich persönlich finde allerdings auch, dass diese Art von "Bestrafung" zu sehr nach "Belohnung" aussieht. Viel schlimmer ist aber im Moment, dass sich um die meisten gefährdeten Jugendlichen heute anscheinend überhaupt niemand mehr kümmert. Der Rentner muss jetzt wie gesagt aufpassen, dass er durch die Verurteilung nicht den nächsten Ärger bekommt. Mit beginn der Rechtskraft des Urteils ist dann nämlich der Weg für eine Zivilklage gegen ihn offen...und dafür ist die Höhe der Strafe, zu der er verurteilt wurde, egal.
  14. Ich denke mal, der Mann will jetzt nur noch seine Ruhe haben. Allerdings könnten ihm jetzt - für den Fall dass er das Urteil akzeptiert - erhebliche zivilrechtliche Schadenseratzansprüche bevorstehen. So wie die Eltern das mit der Anklageerzwingung durchgezogen haben, traue ich denen zu, dass die da dann auch versuchen werden, zivilrechtlich noch alles denkbare herauszuholen. Er ist zwar Millionär, aber ich fände es trotzdem nicht so toll, wenn die Rabeneltern da jetzt noch Kapital draus herauschlagen könnten.
  15. Fände ich zwar auch am sinnvollsten...aber soetwas ist zu Zeit nur als Utopie denkbar. Die Rechtsdatenbank wäre aber eine - wenn auch kleine - Orientierungshilfe im derzeitigen Gesetzes-Dschungel Deutschland. Wie gesagt ein Notbehelf.
  16. Meine persönliche Meinung dazu: Als Notbehelf (da eine politische Lösung derzeit nicht absehbar ist) finde ich die Idee gut - so eine Datenbank kann aber keinen Ersatz für eine generell notwendige Reform der Gesetzgebung darstellen. Ein zusätzliches Problem mit so einer Datenbank könnte aber entstehen, wenn viele Leute sich aus so einer Urteilsdatenbank ihr eigenes Rechtsverständnis zusammenpuzzlen. Selbst erfahrene Juristen werden wahrscheinlich zu mehreren Interpretationen der aufgeführten Urteile kommen. Da kann man sich denken, was juristische Laien dann daraus machen. Ich habe das selbst in meiner Zeit als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes erlebt. Da wurde man dann von Erstsemesterstudenten, die gerade ihre erste Juragrundprüfung bestanden hatten, über das Hausrecht "aufgeklärt" mit dem Ergebnis, dass diese Laien dann mich und meine Kollegen bei zugedröhnter Birne für jeden Scheixx angezeigt haben, weil sie sich für Profi-Juristen gehalten haben. Langfristig sehe ich keine Alternative zu einer dringend nötigen Reform und Überprüfung ALLER gesetzlichen Regelungen auf ihre Durchsetzungsfähigkeit! Ich bin nämlich mittlerweile der Auffassung, dass der deutsche Staat akut am sogenannten "Messie Syndrom" leidet! (Nur das der Staat eben Gesetze ansammelt, von denen er sich nicht mehr trennen kann) http://de.wikipedia.org/wiki/Messie-Syndrom Die Polizei in Frankfurt überlässt Islamisten sogar ihre Lautsprecherwagen, damit sie zu Mord und Totschlag aufrufen können. http://tapferimnirgendwo.com/2014/07/13/hier-spricht-die-polizei-kindermorder-israel/ Meine US amerikanischen Kollegen halten den deutschen Staat mittlerweile für absolut unfähig darin, das dieser in vielen Bereichen überhaupt noch Rechtssicherheit gewähren kann. Nicht umsonst lässt die NSA hier inzwischen alles abhören, weil sie kein Vertrauen mehr in die deutschen Behörden und Politik haben. In einer Situation wie der in Frankfurt, und wie sie sich inzwischen in vielen deutschen Städten genauso abspielt, braucht sich nur noch ein "Breivik" zum handeln gezwungen zu sehen...dann könnt ihr den ganzen Laden hier dicht machen!
  17. Das Problem lag hier ja auch darin, dass er in den ersten Prozessen - als es gegen die Täter ging - ja auch Zeuge war. Und als Zeuge muss man die Wahrheit sagen. Ich weiss nicht inwieweit er hier von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch hätte machen können. Jedenfalls wäre dann die Verurteilung der Täter ohne seine Aussage ganz anders ausgegangen. Hier müsste der Anwalt des Rentners vielleicht mal prüfen lassen, ob der Prozess gegen ihn allein schon deswegen nicht mehr besonders fair geführt werden kann oder das ihm seine bisherigen Einlassungen zumindest nicht vorgehalten werden dürfen.
  18. Leute, ihr redet hier alle an den Tatsachen vorbei. Es geht hier garnichtmehr darum, was der Rentner alles hätte tun dürfen, sondern wie er die Schüsse tatsächlich begründet hatte. Er hat nunmal ausgesagt, dass es ihm eben nicht um Wiedererlangung der Beute gang, sondern, weil er annahm ,das einer der Täter auf ihn gefeuert hat. Diese Aussage wurde widerlegt und steht jetzt entgegen seinen zuvor gemachten Angaben. Unter anderem soll er dafür auch eine sog "Alibiwaffe" am Tatort deponiert haben. http://www.shz.de/hamburg/meldungen/rentner-schiesst-auf-raeuber-prozess-unterbrochen-id6352416.html Jetzt kann er sich eigentlich nur noch darauf berufen, dass er das im Stress und unter dem Eindruck der traumatischen Erlebnisse wohl falsch angenommen hatte. Hier wäre dann also Notwehrirrtum oder eben § 33 Stgb sein Ausweg.
  19. Das Problem liegt hier wohl darin, dass der Rentner in seiner ersten Vernehmung angegeben hat, er habe geschossen, weil er einen Schuss gehört haben will. Er gab also zu, nicht primär zur Fluchvereitelung geschossen zu haben, sondern weil er sich selbst wieder angegriffen sah. Tatsächlich wurden aber wohl keine Schüsse durch die Täter abgegeben. Diese Aussage kann ihm jetzt natürlich angelastet werden, weil sie den Ermittlungsergebnissen widersprechen. Man muss halt aufpassen, was man da sagt. Am besten man sagt garnichts und wartet erstmal die Ermittlungen ab.
  20. Der überfallene Rentner ist sehr Wohlhabend. Es sollte zumindest finanziell kein Problem für ihn sein, einen Anwalt für Zivilrecht mit der Sicherung seiner Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Ob die Eltern des getöteten 16 Jährigen dann haften müssen, würde dann vor einem Zivilgericht geklärt. Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht hätte das Jugendamt eine Ordnungsstrafe verhängen können. Was natürlich jetzt, wo der Junge nicht mehr lebt, sinnlos ist. Aber sie sind eventuell für dessen Tot mitverantwortlich. Die mangelnde Einsicht für ihr eigenes Versagen als Eltern, belegen sie ja auch durch diese sinnlose Privatklage, die sie gegen das Überfallopfer von selbst angestrebt haben.
  21. Ich wär mir da nicht so sicher. http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/haftung.html Die Täter sind allesamt schon vorher einschlägig in Erscheinung getreten. Das sieht schwer nach Verletzung der Aufsichtspflicht aus! Zumindest der Schadenersatzanspruch gegen die Täter bleibt auch nach Haftverbüssung bestehen.
  22. Wenn der Rentner jetzt schlau ist und vor allen Dingen das ganze psychisch durchstehen kann, dann könnte er die Eltern der Täter nun ebenfalls für seinen erlittenen Schaden haftbar machen. Die Täter sind rechtskräftig verurteilte Kriminelle - da dürfte nun einer zivilen Schadenersatzklage nichts mehr im Wege stehen. Heist es nicht immer: "Eltern haften für ihre Kinder?"
  23. Also dürfen darfst Du hier schonmal garnichts. Im Falle von Notwehr wird eine Verletzung/Tötung lediglich in Kauf genommen. Es gibt also Gründe die soetwas Entschuldigen aber kein Recht dazu.
  24. Ich denke auch, dass es noch im Bereich der Notwehr war. Aber ich glaube nicht, dass es hier noch zu einem Urteil kommen wird. So wie es hier aussieht wird das Gericht die ganze Sache wohl schon allein wegen des hohen Alters des Mannes frühzeitig mit einer Einstellung des Verfahrens beenden. Das die Anklage dann nochmal Einspruch einlegt, halte ich danach für unwahrscheinlich. Es gibt praktisch überhaupt keine Aussicht darauf, dass der Mann hier irgendwie dafür verurteilt werden wird. Für einen Schuldspruch wegen Totschlag fehlt es allein schon wegen der vorausgegengenen traumatischen Geiselhaft an einem schuldhaften Verhalten.
  25. Egal ob Notwehr anerkannt wird oder nicht. Hier treten dann die Rechtfertigungsgründe des §33 Stgb in Kraft Wer aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung die Grenzen der Notwehr überschreitet wird nicht bestraft. http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html Aufgrund des vorangegangenen bewaffneten Raubüberfalls auf ihn und der stundenlangen Geiselnahme, kann er sich jederzeit auf eine der genannten Ausnahme Gründe berufen. Das Verfahren ist also unnötig und eine reine Verschwendung von Steuergeldern.
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