JDHarris
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Das ist die falsche Sichtweise. Weder das Waffenrecht noch andere gesetzliche Betimmungen geben es her, das nur ein "bestimmter Menschentyp" für eine Sache geeignet sein kann. Es gibt auch genügend Leute, die sagen, dass ausser Behörden wie Polizei und Militär überhaupt kein Zivilist eine Waffe haben sollte. Welcher Typ wäre denn der "ideale Waffenbesitzer"? Wahrscheinlich NIEMAND mehr! Ein Jäger, der auf Tiere schießt, ist in den Augen vieler Menschen schon ein "charakterlich unmöglicher Typ"! Bald ist man wahrscheinlich schon nicht mehr "charakterlich geeignet", wenn man nicht mindestens 20 soziale Einrichtungen unterstützt und auf jede Form von politischer Unkorrektheit mit deutlichen Dementis reagiert? So leid es mir tut...ich mag solche Leute persönlich auch nicht...aber wir werden nicht drumherumkommen, auch schräge Sichtweisen und nicht "rundgeschliffene Persönlichkeiten" zu verteidigen. Sonst kämpft hier bald jeder gegen jeden, weil er ihm nicht "geheuer" ist.
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Eben. Das Waffenrecht würde hier den Umgang mit Waffen umfassen, aber nicht eine reine Meinungsäusserung. So gesehen war das Verwaltungsgericht hier garnicht zuständig, da kein Umgang mit Waffen zu bewerten gewesen ist, sondern nur eine Meinungsäusserung (die allerdings geeignet erschien die charakterliche Eignung in Frage zu stellen). Mit Herstellung des Bezugs zur Flüchtlingskrise kann hier aber nicht mehr von einer reinen charakterlichen Beurteilung ausgegangen werden, sondern hier wird auch ganz klar seine politische Meinung als "fehlgeleitet" interpretiert.
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Nö, dann wäre er von einem Strafgericht strafrechtlich verurteilt worden. Das hier war eine rein verwaltungsrechtliche Sache. Das Waffenrecht sagt zwar eindeutig aus, das einen Vertrauensvorschuss nur derjenige verdient, der sich als besonders gesetzestreu und charakterlich geeignet erweist...so gesehen können seine Äusserungen in der Summe in der Tat auf eine charackterschwäche hindeuten. Allerdings stellt das Verwaltungsgericht hier in seiner Begründung eindeutig auch politische Zusammenhänge her (Flüchtlingskrise). Damit ist der eigentliche Zweck dieses waffenrechtlichen Bezugs nicht mehr vorhanden, sondern die Beurteilung, ob er als Waffenbesitzer geeignet ist, wurde mit herstellung einer Verbindung zur Flüchtlingskrise auch auf eine politische Ebene gehieft.
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Es kann sein, dass er damit rein verwaltungsrechtlich scheitert, denn hier geht es ja nur um einen Verwaltungsakt (widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis) Allerdings könnte das einen sehr viel schwerwigenderen Vorwurf nach sich ziehen. Schon die NAZIS hatten die Verwaltung massiv dazu missbraucht, Recht und Gesetz zu umgehen und bürgerliche Rechte quasi von verwaltungsrechtlichen Prozessen abhängig zu machen. Dem Kläger wird hier praktisch ein Strick daraus gedreht, dass er auf ein bürgerliches Grundrecht hinweist (Recht auf Selbstverteidigung) und Menschen dazu auffordert, sich die dafür erforderlichen Mittel zuzulegen. Als Waffenhändler mit einer gültigen Handelserlaubnis ist es sogar sein Beruf, Waffen zu verkaufen. Das er seine Äusserungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise getätigt hat, kann man auch als politisches Statement werten. Insofern kann man nun ebenfalls unterstellen, dass ihm hier ein verwaltungsrechtliches Verfahren allein wegen einer politischen Einstellung (die man teilen kann oder auch nicht) angehängt wurde. Es steht nun ebenfalls der Vorwurf eines Missbrauchs der Verwaltung im Raum. Ich würde das auf jeden Fall vor das Verfassungsgericht bringen auch wenn das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verloren wird.
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Der Zusammenhang ist hier die Flüchtlingskrise und das zitieren von Medienberichten über Gewaltakte durch Flüchtlinge. Nunja, die Bundesregierung räumt selbst ein, dass sie letztes Jahr die Kontrolle darüber verloren hatte und nicht mehr Herr der Lage war.
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Ja, aber auch in diesem Zusammenhang weder strafbar noch irgendwie verwerflich. Sich zu seinem eigenen Schutz Waffen zuzulegen ist ein natürliches Bedürfnis jedes Menschen, insbesondere dann, wenn sie das Gefühl haben, dass der Staat ihnen diesen Schutz nicht mehr gewähren kann. Sonst könnten wir den §32Stgb gleich abschaffen.
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Ich sehe in den Äusserungen keinen einzigen konkreten Anhaltspunkt, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt den Missbrauch von Waffen befürwortet. Einen solchen Zusammenhang könnte man nur dann erkennen, wenn es darüber hinaus noch zu anderen Handlungen gekommen ist. Das er seine Äusserungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise getätigt hat ist auch kein besonderer Grund von Missbrauch auszugehen. Im Gegenteil: GG Artikel 20 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Die Flüchtlingskrise war ein eklatantes versagen der Politik, die geeignet war, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschlands real zu gefährden. So gesehen, sind seine Äusserungen - selbst wenn sie im Zusammenhang mit Waffen standen - sogar von der Verfassung gedeckt.
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Ich bin da auch völlig Katja Triebels Meinung. Unsere Gesellschaft muss auch "schräge Charaktere" aushalten. Sonst werden irgendwann ALLE, die sich nicht in bestimmter gesellschaftskonformer Weise bzw politisch Korrekt äussern, vonn allen Dingen des öffentlichen Lebens ausgegrenzt. ...und ich kann euch eines versichern: Der perfekte Mensch ist wirklich sehr selten! Eine Meinungsäusserung ist im übrigen keine Tatsache, sondern eben nur eine Äusserung.
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Wäre er schlau gewesen, dann hätte er sich für den Spruch "bewaffnet euch" Markenschutz als Firmenslogan eintragen lassen;-) Dann könnte er jetzt Beschwerde bei der EU Wettbewerbskommision einlegen.
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Ich sehe das ähnlich (insbesondere deswegen, weil ich mit Mitgliedern von Spezialeinsatkommandos selbst gesprochen habe, die mir das so bestätigt haben) Die Teammitglieder sind da aber nahezu Rechtelos, denn sie entscheiden nicht über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Wer ist also der Schuldige? Gibt es Beweise, das es "regelmässig Anordnungen höherer Stellen" gibt, das diese Zugriffe praktisch als "Übungseinsätze" angedacht sind? Ich habe das auch mal einige Zeit versucht, nachzuverfolgen, aber es gibt da leider keine Beweise...denn die allermeisten Einsätze werden entweder aufgrund akuter Bedrohungslagen angesetzt (diese kann man niemandem verübeln, auch wenn er im Nachhinein falsch lag) oder sie sind lange mit verschiedenen Stellen abgestimmt. Letzteres würde bedeuten, dass ein ganzer Strang bis hin zu politischen Eliten und Entscheidungsträgern darin verwickelt sein muss. Wenn da also irgendjemand nicht nur einen Verdacht oder ein Gefühl hat, dann muss es bei so weiten Entscheidungssträngen auch irgendwelche Zeugen und Beweise geben? In diesem Fall würde es bedeuten, dass eine monatelang vorbereitete Aktion völlig unnötig gewesen ist?!
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
JDHarris antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich weiss nicht, ob es was hilft... Wissenschaftler haben zumindest eine Erklärung dafür gefunden, was bei vielen Studierten schief gelaufen ist und warum sie eigentlich dümmer sind, als der untere Durchschnitt der Bevölkerung;-) "Wissen kann nicht gelehrt werden - es muss sich einem erschliessen." http://www.focus.de/familie/videos/neurobiologe-gerald-huether-hirnforscher-warum-die-erfahrung-wichtiger-ist-als-das-wissen_id_5074156.html -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
JDHarris antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich hab das jetzt alles nur oberflächlich verfolgt (sorry 161 Seiten werde ich mir jetzt nicht durchlesen) und natürlich gespendet. Was meinen Beitrag angeht: Egal, was da jetzt passiert, die GRA hat sowieso längst ne ordentliche Spende verdient. Die Arbeit, die Katja und Marc bereits gemacht haben, kann man sowieso nicht mehr mit Geld aufwiegen. Falls nochmal was gebraucht wird, gebe ich gerne wieder meinen Teil dazu:-) Dirk -
Kann ich nicht sagen, ich war nicht dabei...war auch ne andere SLG.
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Auf unserem Stand hat sich auch vor ein paar Jahren mal einer mit ner 1911 in die Hand geballert. Fehler des Schützen war: Er vergas nach dem zurückziehen des Schlitten nochmal ins Patronenlager zu sehen - die Patrone im Lauf steckte fest und wurde beim zurückziehen des Schlittens nicht rausrepetiert. Der hatte - wie viele Leute - eine eingeübte Routine beim Entladen, die 1000x gutgeht, wenn dabei aber etwas unvorhergesehenes passiert, dann fällt das ganze Konzept in sich zusammen. Bei manchen SL Pistolen kommt es auch oft vor, wenn man die Waffe nicht "hart genug durchläd", das der Auszieher auf dem Patronenrand hängen bleibt. Beim Abschuss fällt das nicht auf, da ja der Rückstoss die Hülse wieder ins Bett des Stossbodens drückt und den unvollendeten Vorgang wieder korrigiert. Will man aber die Waffe ohne zu schiessen wieder entladen, dann schrammt die Auszieherkralle nur über den Rand des Patronenbodens, ohne die Patrone aus dem Lager mitzunehmen. Also IMMER auch Kontrollblick ins Lager! Nix für ungut: Passiert leider immer wieder...und erstrecht "routinierten" Profis.
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Das Überfallkommando ist ja seit 1921 eine Institution in Frankfurt;-) Jedenfalls kann man die nicht übersehen oder irgendwie verwechseln!
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Nö, kein Spekulatius, das die Beamten nicht als solche zu erkennen gewesen sein sollen, steht auch so in der Erklärung der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Es gibt inzwischen einen U-Ausschuss deswegen.
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Ok, ich verwechsle das manchmal mit den US amerikanischen Einsatzteams. Die müssen dort, nicht zuletzt weil dort ja auch viel mehr Leute Waffen haben, ganz anders vorgehen und auch mit Nothilfe anderer rechnen.
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Führen reine Observationsteams eigentlich überhaupt solche Zugriffe durch? (Augenommen im Notfall) Normalerweise sind die Zivilfahrzeuge der MEKs mit allen nötigen Signalmitteln ausgerüstet. https://www.youtube.com/watch?v=4ZvrzZ_nMo8&ebc=ANyPxKpV3BoooAE8zl1Yuflo6DnM1IJv3NJw3iSr8J294-fXhoeE-nBdIdW3m-nV7U4EaCl7hXIJ
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Es gibt wohl neue Erkenntnisse. Demnach soll der Fahrer doch absichtlich (mit Vollgas!) in die Polizeifahrzeuge gerast sein. https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polizeipanne-Ermittlungen-gegen-Schussopfer-,lutheran122.html Naja, auch bei nur 320Ps kann ich mir die auf dem Bild zu sehenden Beschädigungen nicht ganz erklären. Allerdings sieht man, dass er in die geöffnete Tür des Fahrzeugs auf der anderen Seite gefahren ist. Die Beamten auf den Bildern tragen keinerlei Erkennungszeichen, weder Westen noch Armbinden etc.. Nichtmal aufsetzbares Blaulicht auf den Einsatzfahrzeugen ist zu sehen.
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Stimmt. Al Capone würde seinen Dodge (auch wenn er auf Mutter zugelassen ist) sicher nur an "gute Freunde des Hauses" verleihen und nicht an "Hans und Franz" von nebenan. Wahrscheinlich werden erst die Ermittlungen ergeben, wie tief sie selbst in diesem Sumpf steckten und eventuell damit rechnen mussten. Das zu bewerten ist aber nicht meine Aufgabe. Nachtrag: Eine besondere Absicht, die Sperre bewusst zu durchbrechen, kann ich aber nicht erkennen. Das besagte Fahrzeug wiegt 3t und hat bereits in der Serienversion über 500PS. Der hätte die Fahrzeuge vor ihm bei Vollgas einfach weggeschoben. Dodge Ram https://de.wikipedia.org/wiki/Dodge_Ram
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Keine Frage ist, dass die Polizei - wenn sie nicht eindeutig als Polizei zu erkennen ist - ihre Einsatzkonzepte überprüfen muss. Gestern haben schon wieder falsche Polizisten zugeschlagen. Autofahrer ausgeraubt. http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/karlsruhe/graben-neudorf-falsche-polizisten-rauben-autofahrer-aus/-/id=1572/did=16976616/nid=1572/2av4mh/index.html Ich würde mich auch niemals nachts auf einer einsamen Landstrasse ohne erkennbaren Grund von einem Zivilfahrzeug anhalten lassen.
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Das mit den Masken bei Zivil gekleideteten Polizisten finde ich auch sehr problematisch. In den USA werden gezielte Festnahmen vom US Marshal Service durchgeführt. Die dürfen, wenn sie zivil sind, auch keine Masken tragen, damit es nicht zu irritationen kommt. Ausserdem muss die Polizeimarke gut erkennbar an der Kleidung angebracht werden.
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Woher sollen die Leute dafür kommen? Gerade die Bereiche, die organisierte Kriminalität bekämpfen, sind doch noch unterbesetzter, als andere Abteilungen. Hier wird wahrscheinlich nach dem Motto vorgegenagen sein: "Festnahme bei Gelegenheit" Das ist aber politisch so gewollt.
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Wenn ich mich nicht irre müssen SEK/MEK Beamte doch eine spezielle Versicherung abschliessen?! Es liegt ja in der Natur der Sache, dass deren Einsätze - oft in zivil und unter Ausnutzung des Überraschungsmomentes - auch mal daneben gehen können.
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Ja, inzwischen sollte jeder wissen, dass Rotlichtgrössen ihre Protzkarren auf Freunde, Verwandte, Bekannte, Schwiegertöchter, Autoverleiher, Kirchenvertreter...etc anmelden lassen. Das weiss aber normalerweise auch so ein MEK.