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Raiden

WO Silber
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  1. Ich kann mit einer Kriminalisierung ohne Not nicht leben! Erstens, weil es völlig unverhältnismäßig und bar jeder Grundlage ist und zweitens, weil dies einem enteignungsgleichen Eingriff gleichkommt. Zum Thema "Versprechen":
  2. Ne, Schießunfälle passieren, weil Schwachköpfe es nicht hinbekommen, mit ihren Puffen nicht den ganzen Raum zu überstreichen und/oder dabei ihre W***sgriffel vom Abzug zu nehmen. Eine Munitionsschachtel auf dem Tisch hat damit nichs zu tun.
  3. Die Magazingrößenbeschränkung gilt auch für anscheinsfreie, halbautomatische Langwaffen. Aber Zustimmung: Erst verbieten, dann sagen, dass es keine Disziplinen gibt und daher ein weiteres Verbot als verhältnismäßig anpreisen. Ein Verbot mit einem Verbot begründet.
  4. Ich wollte es gerade sagen. Und das war für sich nicht mal ein verbotener, geschweige denn erlaubnispflichtiger Gegenstand.
  5. Schön, dass es auch auf deinen nicht drauf steht. Beispielbild aus dem Internet. Im Zweifel werden dann halt auch mal Kundendaten bei den bekannten Händlern angefragt. Eine Bestellhistorie vergisst so schnell nichts im #neuland.
  6. Schön für dich, wenn es auf deinen nicht drauf steht. Probleme basteln
  7. Schön wäre es. Magazine, die nach dem Datum erworben wurden, müssen entweder abgegeben oder vernichtet werden. Oder man stellt beim BKA einen Antrag mit ungewissem Ausgang auf eine Ausnahmegenehmigung.
  8. Sofern das rückwirkende Datum nicht herausgenommen wird, nicht.
  9. Für meine Lieblingsdisziplin benötige ich für einen optimalen Ablauf 12 Magazine. Reservemagazine braucht man auch. Ein nicht ganz unerheblicher Faktor, wenn man die bisherigen Magazine nicht mehr benutzen darf. Aber ist ja nicht so schlimm, gell? Schließlich werden wir bald alle noch viel sicherererer sein.
  10. Im Entwurf werden ja auch Repetierwaffen neu definiert. Wie verhält es sich nun mit z.B. einem OA15-Geradezugrepetierer? Wird dieser noch als Repetierer definiert werden können? Schließlich erfolgt das Zuführen der neuen Patrone durch Federkraft. Oder zählt, dass diese vorher von Hand gespannt wurde? Ich weiß schon, man weiß es nicht. Sollte man jedoch im Hinterkopf behalten. " 2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen das Zuführen der Patro- ne aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt.“ Im Vergleich dazu die bisher geltende Definition: "Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird."
  11. Raiden

    OF - ohne (V) Ferstand

    Wenn ich mir ins Gedächtnis rufe, dass die Verbände ohne Sinn und Verstand die Regeln für Kontingentüberschreiter strenger festlegen als das Gesetz es vorsieht, bin ich mir nicht sicher, ob sie bei der Regelmäßigkeit und Intensivität mitdiskutieren sollten...
  12. Ist trotzdem falsch. Eine LDT Thompson ist schlicht ein Umbau von Vollauto auf Halbauto-only. Mit Originallauf und -verschluss. Der Quark, dass sich die Einstufung immer auf den Urspungszustand bezieht, gilt nur für erlaubnispflichtige Waffen. Nicht jedoch für verbotene Waffen (Thompson mit Funswitch).
  13. Raiden

    OF - ohne (V) Ferstand

    Ein Schuss Probe wird es nicht sein...
  14. Es wurde nach der Magazin-Verlängerung gefragt; ob diese künftig ein verbotener Gegenstand sei. Dass Halbautoflinten als solche mit Magazinen >10 Schuss verboten sein werden, ist unstrittig.
  15. Nein, betroffen sind nur Körper von Wechselmagazinen. Dieser werden als Magazingehäuse definiert. Ein Röhrenmagazin wird bestimmungsgemäß zum Befüllen nicht von der Waffe getrennt. Die Kasper von der GRA können auch ruhig mal den Rand halten, wenn sie keine Ahnung haben.
  16. Was soll da geregelt werden? Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.
  17. Du hast die vorangehende Ziffer überlesen: 1.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen
  18. Finde den Namen etwas unpassend/seltsam, aber gutes Gelingen!
  19. Beliebt ist auch die damit verbessertr Verwechslungsvermeidung von .223 und .300 Blackout. Aber was soll uns das Bild jetzt eigentlich sagen?
  20. "Jedermann" der ja mit allem schiessen darf was nicht verboten ist." Da jedermann das nicht darf, wird der Sportschütze auch nicht schlechter gestellt. Paragraph 9 AWaffV.
  21. Sofern die Jagdwaffe sportlich ausgeschlossen ist, nicht. Sagt die AWaffV seit 2003.
  22. Nur ist das Schießen für jedermann nur mit sportlich nicht ausgeschlossenen Waffen möglich.
  23. Beim G82 ist HK übrigens Systemlieferant...Angeblich auch beim MG6
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