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Raiden

WO Silber
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  1. Man kann sich ziemlich sicher sein, dass es im Falle einer Begegnung mit den Ordnungshütern trotzdem erstmal weg ist. Ist doof, aber nicht sehr unwahrscheinlich.
  2. Letztendlich hängt es davon ab, was in den Befürwortungsrichtlinien des Verbands niedergeschrieben ist. Grundsätzlich könnte er aber auch völlig ohne Beteiligung Dritter auf z.B. einen kommerziellen Stand gehen und dort mit Leihwaffen schießen. Nur, weil er alleine dort aufkreuzt, heiß es ja nicht, dass es keine "Vereinsveranstaltung" ist. Sehe also in deinem Vorhaben, abgesehen vom Vorsitz-Fürsten, keine Probleme.
  3. Bei entsprechend nachgewiesenem Bedürfnis gemäß Paragraph 8 ist dies möglich. Nähere Ausführungen dazu finden sich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz: Jagdscheinanwärtern kann darüber hinaus zur Erlangung der erforderlichen Schießfertigkeiten unter folgenden Voraussetzungen ein Bedürfnis auf der Grundlage des § 8 zum Erwerb und Besitz einer Einzelladerlangwaffe mit glattem Lauf/ glatten Läufen (Doppel- oder Bockdoppelflinte) mit Kaliber 12 oder kleiner anerkannt werden, wenn eine geeignete Waffe ausnahmsweise vom Ausbilder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzungen hierfür sind: – Vollendung des 18. Lebensjahres, – Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach den §§ 5 und 6, – Sachkundenachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, 3. Fall AWaffV oder geeigneter anderweitiger Nachweis der Sachkunde, – Bedürfnisnachweis, Darlegung der Erforderlichkeit durch die verantwortliche Ausbildungsstelle oder die zuständige Kreisgruppe (Landesjagdverband). Die WBK ist unter den Vorbehalt des Bestehens der Jägerprüfung zu stellen und daher mit Blick auf eine mögliche Wiederholungsprüfung in der Regel längstens für die Dauer von zwei Jahren zu befristen; maßgeblich sind die jeweiligen Jägerprüfungsordnungen der Länder. Die WBK berechtigt nicht zum Erwerb von Munition.
  4. Hat man ja praktisch bereits mit der M855A1, vertragen die Abschussrampen halt nur nicht auf Dauer.
  5. Jetzt kommt das Drama wenigstens endlich zu einem Abschluss.
  6. Ich habe mal alles im Internet breit getreten. Danach wurde mir mein Lutscher weggenommen.
  7. 2., so kommen die Waffen auch von Händlern an.
  8. Naja, sachdienlich wurde dir von allen erzählt, dass es unnötig ist. Sollte man dem Kameraden fairerweise auch sagen, bevor er soviel Geld raushaut.
  9. Wozu hast du dann den Thread eröffnet? 🤔 Meinst du den BDMP-Passus? "Bei Waffen mit Feststellungsbescheiden liegt die Nachweispflicht bei den Schützen" Der ist leider semantisch kompletter Quark, ich bin mir nicht einmal sicher, was der überhaupt aussagen soll. Ich kann es mir denken, was damit gemeint ist, das steht dort aber nicht.
  10. Nein. Ein BKA-Bescheide/Eine Beurteilung ist nicht Voraussetzung, um damit sportlich schießen zu dürfen. Auch wird vom BKA, wie so oft kolportiert, nichts zugelassen und es bedarf auch keiner Zulassung. Eine Waffe ist höchstens vom Schießsport ausgeschlossen. Ein Bescheid/eine Beurteilung ist in dem Zusammenhang ursprünglich nur für unklare Grenzfälle gedacht gewesen, bei denen nicht offensichtlich ist, ob sie schon schon militärisch oder noch zivil aussiehen. Schau dir as OA-9 an, schau dir das typische Nordic-Wechselsystem an. Wo sollte bei dem WS auf einmal der Anschein herkommen?
  11. Am einfachsten wäre es, wenn man diesen Schwachsinnsparagraphen einfach streichen würde. Sieht das BKA bestimmt ähnlich.
  12. In dem Zusammenhang: Was für eine Kammer hatten eigentlich das M16 und M16A1? Denke, dass hier die .223 Rem im SAAMI-Sinn nicht verkehrt ist. Letzten Endes war das AR-15 in der Entwicklung ja für die .223 Remington eingerichtet, die von der SAAMI mit dem entsprechenden Patronenlager zunächst als "Caliber .223 Remington (5.64mm HV)" geführt und die auch so von der Air Force eingeführt wurde. Diese mündete schließlich in der 5.56 M193, welche laut persönlicher Notizen von Eugene Stoner der .222 Remington Special/.223 Remington entsprach. Die 5.56x45 NATO gab es ja erst rund 18 Jahre später.
  13. Selbstverständlich kennt die CIP Synonyme. a-3-1-de.pdf
  14. @Cannon Balls Edit:Software spackt
  15. Das mit dem "CIP kennt 5,56x45 nicht" ist auch glatt gelogen. Wobei ich mich sowieso frage, warum die Bezeichnung so ultraböse und militärisch sein soll und bei 5,45x39, 7,62x39 oder 7,62x54R juckt es keine Sau
  16. Kannst die Kiste in meine Bude stellen und bist damit das Schild los. Win-Win.
  17. Bin fündig geworden, danke!
  18. Da ich den Aufwand gering halten möchte, ist dies im Moment keine Option.
  19. PS: Muss nicht dieses sein, bitte alles anbieten, was die Spezifikationen erfüllt.
  20. Moin! Ich suche für die Gasblockbauhöhe ein fixes AR-15-Korn. am liebsten wäre mir so etwas wie das längst vergriffene Yankee Hill YHM-9495. Hat jemand was über?
  21. Du siehst keinen Unterschied zwischen Waffen, die auf einem Schießstand (vereinfacht gesagt) jeder besitzen darf und verbotenen Waffen, mit denen der Umgang pauschal erstmal jedem verboten ist?
  22. Dann hab ich wohl den lange verschollenen Director's Cut des Waffengesetzes vor mir liegen.
  23. Wie ist denn "führen" im Waffengesetz definiert?
  24. Und kannst du Schlauberger mir verraten, warum das für den Threadersteller, der fragt, was bei einer Überlassung zur Reparatur zu beachten ist, nicht von eventuellem Belang sein sollte? Und richtig zitieren bzw. auf den richtigen Paragraphen kann ich schon verweisen.
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