Raiden
WO Silber-
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Ich persönlich bin der Meinung, dass du ein Schwätzer bist.
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Ich hätte gerne ein rationales Argument, warum 20x die gleiche Waffe auf einem gelben Papier schlimm und gefährlich ist und auf einem roten Papier nicht.
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Jo, da gibts verschiedene. SAN, B&T und welche ausm Kaugummiautomaten. Mit B&T gab es keine Probleme.
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Welche Montage hast du verwendet?
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Ist schon echt schlimm, wenn sich jemand an geltendes Recht hält.
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Wenn die Plempen anstatt auf einem grünem Zettel auf einem roten Zettel stünden, würde sich die Sicherheit im besten D jedenfalls massiv erhöhen.
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Und wer will prüfen, ob die Angaben richtig sind?
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Bundeswehr: Pumpguns sind keine Waffen nur Werkzeuge!
Raiden antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Wie sagte doch Helmut Schmidt sinngemäß: "Im Ernstfall lernt man, dass nicht immer alles nach Vorschrift verläuft." -
Kann man so pauschal nicht sagen. Dass Airsoft in Japan erfunden wurde, hat seinen Grund. Liegt aber wohl auch an den strengen Regelungen.
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No rule without exemption Grundsätzlich sind sie verboten, für kulturell bedeutsame Stücke (quasi analog zur Sammler-WBK) kann man eine Erlaubnis beantragen.
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Gesetz Japan kurzgefasst: Theoretischer Test Psychotest Praktischer Test Zwei Tresore, deren Lage in einem Grundriss einzutragen ist, Polizei prüft dies und fragt Familie und Nachbarn über einen aus. Dnach kann man eine Waffe beantragen. Man bekommt eine Schrotflinte oder ein Luftgewehr. Eine Büchse kann man nach 10 Jahren Flintenbesitz beantragen. Anscheinend gehen dort mittlerweile auch Sachen wie Mini-30 oder M1A. Faustfeuerwaffen gibt es praktisch nicht. Kader- oder Olympiaschützen können eine Luftpistole beantragen. Gleichzeitig gibt es dafür im ganzen Land aber nur 50 Lizenzen. Schwerter sind verboten. Die Yakuza juckt sowas natürlich nicht die Bohne.
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Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wird zeitgleich legalisiert, anders erträgt man den ganzen Chaiz ja nicht mehr. -
Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Eben. 200% fordern, damit 100% umgesetzt werden. Macht die Gegenseite ja auch. -
Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Kleine Forderungen wurden schon eingebracht. Im Bereich der Aufsichten sollten mehrere Aufsichtsberechtigte auch ohne zusätzlichen Aufpasser gleichzeitig schießen dürfen. Aber das war so klein, dass davon fast niemand was weiß. -
Bundeswehr: Pumpguns sind keine Waffen nur Werkzeuge!
Raiden antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ist das noch waidgerecht?🤔 -
Jedenfalls war das mal so.
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Da geht noch was.
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§ 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, in Besitz nimmt 1. beim Tod eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Die zuständige Behörde kann 1. die Waffen oder Munition sicherstellen oder 2. anordnen, dass die Waffen oder Munition innerhalb angemessener Frist a) unbrauchbar gemacht werden oder b) einem Berechtigten überlassen werden, c) und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. (3) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
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Ein Schloss ist nichts weiter als "dann auf jeden Fall nicht zugriffsbereit". Es vermeidet Diskussionen. Aber gefordert ist es nicht.
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Natürlich reicht der Kabelbinder. Ein Schloss oder gar der Zustand 'abgeschlossen' ist nicht vorgeschrieben.
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Ist bei PP1 mit den hammerharten Schussfolgen aber absolut notwendig.
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Ich würde mich einfach daran orientieren, was beim Erwerb galt bzw. was der Verband in seinen Richtlinien schreibt. Wenn es z.B. für die dritte KW heißt: 2x KM oder 1x LM mit einer der vorhandenen Waffen in den letzten 12 Monaten, dann würd ich es zum Fortbestehen des Bedürfnisses so beibehalten. Das Besitzbedürfnis kann ja nicht schärfer ausfallen als das Erwerbsbedürfnis. (Dass laut WaffVwV auch Vereinsmeisterschaften reichen, ist eine andere Baustelle...)
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Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
Raiden antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Beispiel: Du hast zwei Waffen. Eine Waffe 1 passt in Disziplin A und C und eine Waffe 2 passt in Disziplin B und C. Du möchtest nun eine Waffe 3, die nur in Disziplin C passt. Dummerweise passen die anderen beiden auch in Disziplin C, also ist die dritte Waffe nicht erforderlich, da du ja schon zwei Waffen hast, mit der du Disziplin C ausüben könntest. Hättest du dir zuerst die Waffe 3 für Disziplin C geholt, bekämst du trotzdem noch die beiden anderen für Disziplinen A und B genehmigt, da du dafür ja nichts passendes hättest. -
@Harry CallahanDie Einschränkung folgt in Abs.5 Das Bedürfnis zum Besitz für Überkontingentswaffen ist ebenso nachzuweisen, wie das Bedürfnis für den Erwerb. "Bedürfnis für Erwerb und Besitz"