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micky123

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  1. So ist das halt wenn man im Blümchenland aufwächst und auf einmal mit der realen Welt konfrontiert wird. Wenn der Typ jemanden mit einer der Pistolen erschießt, werden die Polizisten dann auch verurteilt ? Zurück zu deiner Blümchenlandwelt, es ist eine Lebenseinstellung die du nie verstehen wirst. Mit deiner Waffe bist du handlungsfähig, legst du sie ab bist du Opfer. Und du meinst Opfer wäre ja nicht so schlimm? Du wirst deine Meinung ändern wenn du erstmal Live oder auf Bildern Leute siehst die komplett zerschnitten und verstümmelt wurden weil sie so doof waren und meinten ihre Waffen irgendwelchen Irren auszuhändigen. (z.b. belgische Paras in Ruanda) Es gilt immer noch folgendes in solchen Situationen. "Ich habe meine Waffe, ich bin handlungsfähig, vielleicht werde ich heute sterben aber du (das Gegenüber) wirst hier nicht lebendig wegkommen wenn du nicht aufgibst." Das waren Polizisten,Leute die bezahlt werden die Gesellschaft vor solchen Typen zu schützen und nicht um ihn auch noch mit Waffen und Mun zu versorgen. Und wenn sie das nicht können,und vor allem nicht wollen dann müssen sie den Beruf wechseln.
  2. naja, der wird schon um die 35-40 km pro Tag schaffen.
  3. Nur damit wir das mal festhalten. Wenn so ein Typ nach 5-7 Jahren aus dem Knast entlassen wird und das gerne nochmal bewaffnet mit mir "besprechen" möchte, dann kann ich das Pech haben das die örtliche Wache mir 4 solcher Kandidaten 5 Stunden später vorbeischickt oder mir gleich mitteilt das sie ihre Polizisten nicht in Situationen schicken werden wo der Verdächtige bewaffnet sein könnte. Das habe ich so doch richtig verstanden oder ?
  4. Nun ja, es ist eine "kann" Bestimmung die im Rahmen des EU Rechts wohl nicht angewendet werden dürfte. Leider zu wenig Infos. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind nicht zwingend identisch. Arbeitet er in Deutschland oder wohnt er so dicht an der Grenze das er zum Schießen schnell rüberkommt ? Hilfreich wäre es einen grenzüberschreitenden Zusammenhang im Sinne des EU Recht herzustellen ,damit das übergeordnete EU Recht zur geltung kommt. Die Überprüfung der Zuverläßigkeit ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU eigentlich kein Thema mehr. Generell werden Straftaten (Verurteilungen) von Deutschen die im Ausland leben automatisch ans BZR nach Deutschland gemeldet.
  5. Warum hat es die Regierung überhaupt zu interessieren was sich jemand da so in seinen vier Wänden zusammenbastelt ? Freiheit der Forschung und der Entwicklung.
  6. micky123

    Armbrust-Garten

    Laserpointer wenn sie nicht für Schußwaffen bestimmt sind dürfen montiert werden. Bei den Slams ist es so wie bei den Kartofelkanonen, alle Teile sind wenn sie handelsüblich sind legal nur der finale funktionsfähige Zusammenbau ist erlaubnispflichtig.
  7. micky123

    Armbrust-Garten

    Nein. natürlich darfst du dir selbst ein Armbrust bauen. Alles andere ist nicht richtig. 4. Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung 4.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 4.2 Armbrüste. Wir handeln mit den Teilen, ich selbst baue die hier in DE sogar teilweise um damit wir die frei in Länder verkaufen können in dennen diese eigentlich erlaubnispflichtig sind. Die BKA Geschichte mit den Laserpointern ist auch über mich gelaufen. Wenn du sogar gewerblich völlig erlaubnisfrei Armbrüste herstellen darfst, dann erst recht privat. Bei Munition ist das was anderes, denn da benötigst du Bauteile/Komponennten die unter das Waffengesetz fallen und erlaubnispflichtig sind. Ich bin da immer sehr schmerzfrei, wenn der Sachbearbeiter das anders sieht , so ist die einfachste Möglichkeit einen Strafantrag gegen mich zu stellen weil ich mir gerade eine eigene private Armbrust baue und dafür keine Genehmigung eingeholt habe. (Das räume ich hiermit hier ein und wenn die StA sich an den Forenbetreiber wendet gebe ich sofort meine Daten raus) Das ist nichts persönliches,ich mache so etwas recht gerne weil so recht schnell eine rechtliche Klarstellung durch die StA getroffen wird. Ich habe da ein extrem dickes Fell siehe auch meine Bausätze für Slams und meinen Schriftverkehr mit dem BKA. Und zum Herrn dessen Namen man nicht aussprechen soll, laut BKA (siehe Schriftverkehr wegen dem Laserpointer) schießt man nicht mit einer Armbrust im waffenrechtlichen Sinne. Und wer nicht im waffenrechtlichen Sinne schießt hat nur die Pflichten gemäß BGB zu beachten. Außer natürlich die Wafenrechtliche Einschränkung ab 18 Jahre.
  8. micky123

    Armbrust-Garten

    Nein, als Privatperson kannst du dir selbstverständlich selbst eine bauen. Und... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) 27.1 Allgemeines ............................. Wegen der Definition der Armbrüste als Waffen in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 sind Schießstätten für Armbrüste erlaubnispflichtig. aber ! Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben.
  9. micky123

    Armbrust-Garten

    Die gewerbsmäßige Herstellung wie auch der Handel mit Armbrüsten ist nicht erlaubnispflichtig , bzw bedarf lediglich einer normalen Gewerbeanmeldung (gewerbsmäßig). "Der Handel mit Armbrüsten bzw. deren Herstellung ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 Waffengesetz erlaubnisfrei. Ebenso ist der Erwerb und Besitz von Armbrüsten gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10 Waffengesetz erlaubnisfrei."
  10. micky123

    Armbrust-Garten

    Generell gebe ich dir da Recht, aber eine Armbrust ist nicht nur eine Bastellösung. Es macht wirklich Spaß mit den Teilen zu "schießen". Aber zurück zum Thema Ich bin mir da eben auch nicht soganz sicher, das ist Logik gegen Bauchgefühl , denn generell ich bin ich der Rechtsauffassung das mit den Teilen sogar in der Öffentlichkeit (z.B.in einem alten Steinbruch usw.) geschossen werden darf.
  11. Ist ein Sportgerät. ich bin mit den Kids einfach auf den Sportplatz bei der Schule am WE gegangen. Der Fußbalplatz (Rasen ist ideal gewesen).
  12. micky123

    Armbrust-Garten

    Also mir hatte das BKA schriftlich erklärt das man mit einer Armbrust nicht im Sinne des Waffengesetzes schießen kann. Bogenschützen schießen auch nicht im Sinne des Waffengesetzes.
  13. Eine einfache aber gute Funk Türklingel dürfte da ausreichen. oder ein Funk Durchgangsmelder/Zutrittsmelder. Kosten um die max 30 €
  14. Das wundert mich auch immer. Gerade nach der national-sozialistischen Willkür des Staates (!) hätte nie wieder eine deutsche Staatsgewalt, mehr Waffen als die Bevölkerung haben dürfen. Nie wieder !!! Es muß doch immer sichergestellt sein das die Bevölkerung seine Staatsgewalt in ihre Schranken verweisen kann.
  15. Mich stört immer dieses mit dem "anerkannten Verband". So wie das hier in DE und übrigens den meisten EU Ländern gehandhabt wird dürfte das schon nicht europarechtskonform sein aber es wird einfach gemacht. (Diskriminierungsverbot usw.) Der Club ist eine schießsportliche Vereinigung dessen Sinn das sportliche Schießen ist. Es stellte sich die Frage ob die Schützen zusammen nicht einen Verband darstellen. Und da fängt dann das Problem mit dem anerkannten Verband an. Da geht eben nicht mehr nur ein deutscher Verband.
  16. Unregistrierte Altbestände ? Für Schweden jedenfalls kann ich nur sagen das das meiste über den Balkan bezogen wird.(Waffen,Sprengstoff,Handgranaten bis hin zu irgendwelchen Raketen)
  17. Warum muss eigentlich alles immer wirtschaftlichen Erfolg haben ? Es reicht doch wenn viele es sehen ,verstehen und sich die Teile selbst holen. Ich mache es weil es mir Spaß macht und du wirst es nicht glauben wir legen uns fast immer weg vor lachen wenn jemand so einen dekorativen Bausatz bestellt. Und auch wieviele sich darüber aufregen. Da gehe ich doch einfach in einen Baumarkt und kaufe zwei Wasserrohre,eine Schraubkappe,ein Stück Rundmetall, einen Nagel und einen Bohrer. Und dann lege ich das einfach auf den Gefrierschrank im Büro. Und dann kommen die ersten und wollen mir erzählen das das illegal ist, die nächsten erzählen das das überhaupt nichts taugt und dann kommt das Stadium wo die Leute (siehe Highlower) einem erklären das ein in Deutschland genormtes Wasserrohr Schrott ist. Natürlich erst nachdem sie erkennen das es tatsächlich so ist, das jeder sich eine Schusswaffe bauen kann wenn er möchte. Da bricht auch so eine Art "Alleinstellungsmerkmal" weg. Ich kann auch meine Armbanduhr für 12.000 € anbieten. Wucher und sittenwidrig ist das erst wenn ich die Notlage eines anderen ausnutze. Und ob sich die Einstellung irgendwelcher Behörden ändert, geht mir am Hintern vorbei.
  18. @ hunter375 Ich stelle hier mal die These auf das du das schon lange bei dir Zuhause hast. Und sich keine Waffenbehörde ,Polizei oder ähnliches jemals dafür interessieren wird. @ Ezlord Nein, da war/ist das Risiko das schwarz gekleidete Irre mit Maschinenpistolen bei uns auftauchen mit eingepreist.
  19. @ highlower Laß es uns kurz machen, ich habe es gebaut, ich hatte mich ans LKA und dannach ans BKA gewendet und das BKA hat mich darauf hingewiesen das wenn an dem Rohr baulich etwas gemacht wird, dies erlaubnispflichtig wäre. Ich weiß nicht ob das hier gestattet ist, aber wenn du mir 89,90 € überweist schicke ich dir so einen Bausatz von meiner deutschen Firma. Da ist sogar eine Steuernummer auf der Rechnung.
  20. Hast du Aussetzer ? Ich vertreibe so etwas völlig rechtskonform, übrigens auch in Deutschland.
  21. Fängt das schon wieder an. 1. Leute wie ich, die haben das mal sogar vom Staat beigebracht bekommen. Es gibt nämlich Leute die glauben das wenn eine fremde Macht uns besetzt hätte, hätten die uns tatsächlich alle Waffen weggenommen. Und da es dann Leute gegeben hätte die weitergemacht hätten (also wir wären unartig gewesen ) mußten wir ganz viel solcher Sachen lernen. 2. Weil das das einzigste logische und beweisbar/belegbare Argument gegen die ganzen "Waffen nein danke" Spinner ist. Wenn also jemand in meiner Gegenwart behauptet das es keine Toten mehr durch Schusswaffen geben würde wenn diese verboten wären, kann ich 6 Teile auf den Tisch legen und belegen das sich jeder über 5 Jahre selbst ohne Probleme eine Schusswaffe bauen kann und mein Gegenüber lügt und täuscht. Da wird nicht auf Statistiken verwiesen , auf ein "könnte sein", "sehe ich anders" usw. 3. Weil ich ab und zu Bock auf so etwas habe und es einfach machen kann. Einfach so, nur aus Bock. Das nennt man Freiheit.
  22. Ein Bausatz ,(!) bittschön. Eine Slam wäre es erst wenn durch eine Bohrung aus der dann ein Nagel reingesteckt wird ein Verschluss entstehen würde.
  23. Das letztere war auch mein Ansinnen als ich einen nach dem deutschen Waffenrecht konformen Bausatz für die Slamgun auf den Weg brachte und mir vom BKA bestätigen ließ das er eben nicht illegal ist. Es ist einfach nur Metall und nur eine einzige Bohrung und ein Nagel kann keine Gefahr für die Gesellschaft bedeuten.
  24. Legale Waffenbesitzer müssen auch keine Ehrenämter ausüben, brauchen keine Reservisten mehr zu sein, und könnten das Steuerzahlen größtenteils einstellen. Es steht ihnen auch das Recht zu sich völlig passiv gegenüber Polizisten und anderen Staatsbediensteten zu verhalten. Nur noch das was gemacht werden muß.
  25. Das F im Fünfeck bei Luftdruckwaffen ist auch so ein Thema. Deutschland versucht sich so von anderen EU Ländern abzuschotten.
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