Zum Inhalt springen

micky123

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.682
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von micky123

  1. Siehst du, deswegen finde ich ganz gut das Deutschland abschmiert. das erdet mal wieder eine Gesellschaft. Und deswegen mag ich auch die EU, denn nur die EU mit ihren Regelungen ermöglichen es diese deutschen völlig pervertierten Regelungen die alle in Deutschland erwürgen aufzubrechen. Und ich finde es gut das EU Bürger die ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen nicht (Meisterpflicht) daran gebunden sind. So darf auch weiterhin jeder Pole der zuhause in Polen 5 jahrelang selbständig als Friseur gearbeitet hat so eine Bude in Deutschland eröffnen. Deutschland schmiert nicht nur ab weil es einen zu großen Sozialstaat hat, sondern hauptsächlich weil es eine pseudointerlektuelle "Elite" hat die durchdreht. Nehmen wir mal dein Beispiel: Zerlegen wir das mal ein wenig. Du hast ja mich gefragt. Du bist studiert und nicht einmal in der Lage genau zu bezeichnen was du meinst. Also mal aus meinem Bereich. was könntest du nun meinen? Eine Steckdose für Gleichstrom oder für Wechselstrom? Aufputz oder Unterputz? Für welchen Verwendungszweck ? Soll die extra abgesichert werden oder in ein bestehendes System integriert werden? Bei uns hier werden sogar für die Beleuchtung in der Decke jeweils Steckdosen (2 adrig) verlegt. (Ist hier Standart,die Beleuchtungseinrichtungen haben da extra Stecker und Steckdosen) Und ja ich weiß ich bin ein Klugscheißer, so ist das halt mit Juristen. Aber als Sohn eines dreifachen Handwerksmeisters (u.a. Elektromeister) der schon als jugendlicher im Betrieb mitarbeiten musste meine ich das vertreten zu können wenn ich ohne meisterliche Anleitung eine"Steckdose" montiere. So und nun muß ich leider aufhören weil ich gleich (ohne einen Meister) einige Triacs (BTA12 600SWRG 600V 12 A) auf der Relaisplatine der Pelletheizung austauschen muß. (Häufigster Fehler bei dem Heizungsmodell, Lösung in einem Internetforum gefunden) Abschließend (ich habe heute gute Laune) So eine Frage wie "und jetzt bitte was alles zur Montage einer Steckdose gehört" , kommt gleich nach "Können sie mir mein Auto auch "schwarz" lackieren" und sich dann wundern wenn es tatsächlich schwarz ist.
  2. Hmm... https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/handwerk-meisterzwang-fuer-fliesenleger-1.4593777 https://www.if-handwerk.de/meldungen/2019/12/meisterzwang-wieder-eingefuehrt-12-berufe-vom-fliesenleger-bis-zum-harmoniumbauer/ https://www.firma.de/firmengruendung/friseursalon-eroeffnen-mit-oder-ohne-meisterbrief-in-die-selbstaendigkeit/ https://www.malerblatt.de/betrieb-markt/betriebsfuehrung/malerbetrieb-ohne-meistertitel/ War mir eine Ehre. 😉
  3. Laß mal die Kirche im Dorf. Man kann sich auch ein wenig zu wichtig nehmen. Ich halte ja auch viel vom Ausbildungssystem in Deutschland aber Leute die dann meinen das man zum montieren einer Steckdose einen studierten Meister benötigt die haben da ein Realitätsproblem. Die Handwerkszünfte sind ein überholtes Modell, diese deutschen Malermeister die von sich behaupten sie wären besser als ein "Da Vinci" da der ja nur ein ungelernter war. In Deutschland zählt nur was du auf dem Papier bist ,praktisch kannst du eine Niete sein, das ist im Ausland etwas anders. Es geht den betreffenden Kasten darum ihr Pfründe zu verteidigen. Um nichts anderes, und es wird Zeit das das geschliffen wird. Meisterzwang für Pakettleger,Maler,Teppichverleger(?),Haareschneiden? Das ist doch alles Wahnsinn. In Deutschland darfst du nicht mal gewerblich eine Gartenlaube planen und bauen ohne Meister zu sein, weil der Untergang des Abendlandes drohen würde. Ach ja, Fahrrad, hatte ich ja ganz vergessen, um gewerblich ein Fahrrad zu reparieren oder einen Gepäckträger anzubauen muste ja auch ein Zweiradmechanikermeister sein. Das kann doch alles nicht wahr sein.
  4. Schweden /Värmland / Haus mit circa 140qm plus Keller. Reines Heizen mit Holz um die 350 € im Jahr.(einfachste zweifachverglasung)
  5. Es gibt Dinge die sind logisch und eigentlich auch sinnvoll, aber eben nicht überall praktikabel. Beispiel: Schweden. Dort hat jeder eine Personennummer, die letzten 4 Zahlen sind wie eine Pin. (Leider veröffentlichen die Finanzämter diese aber öffentlich) . Das hat schon immense Vorteile, aber trotz der Personennummer kriegen die Behörden untereinander auch nicht alles auf die Reihe. Wie auch immer, das Hauptproblem ist ein ganz anderes. Der Mißbrauch der Daten. das ist der Knackpunkt. Im alten Schweden , als es noch ein geschlossenes System waren hat der Staat damit übelsten Mißbrauch getrieben, so wurden zum Beispiel alle Personen registriert die in den speziellen Alkoholläden Alk einkauften registriert. Schweden mußte um in die EU eintreten zu können mit der Praxis aufhören Frauen wegen asozialen Verhaltens und alkoholismus zu sterilisieren und Männer zu "kastrieren". Ist kein Witz. Das Grundproblem bleibt immer das selbe, niemand ist für etwas verantwortlich und daher wird niemand bestraft. Sehr gutes Beispiel ist doch die Überwachung auf der deutschen Autobahn, es würde der Bevölkerung versichert das die Kennzeichendaten von PKWs nicht gespeichert werden und auch keine Bewegungsprofile angelegt werden. Bei der verschwundenen Rebecca stellte sich dann aber heraus das die Polizei den Schwager(?) in U-Haft genommen hatte weil sie die Mautdaten ausgewertet haben. Es kam raus das die Behörden diese über Monate hinweg speichern und auch auswerten. Wenn also solche Gesetze verabschiedetet werden wie das Mautgesetz, müsste gleichzeit dieses auch mit einer Strafandrohung ohne Bewährung versehen werden, die besagt das jeder der mit diesen Daten umgang hat und sie anders einsetzt als es im Sinne des Gesetzes war, automatisch in Haft geht. Dann würde es auch besser mit der Corona app und den komischen Büchern in den Restaurants funktionieren, die Daten dort sollen ja nur wegen einer nationalen Notlage dort abgegeben werden damit die Ansteckungswege nachverfolgt werden können. Das müsste mit einer Strafe versehen werden die besagt das jeder andere, z.b. ein Polizist diese Daten im Rahmen einer normalen Strafverfolgung nur in Augenschein nimmt sofort seinen Job los ist und auch in Haft gehen muss. Zurück zum Beispiel in Schweden . Dort kann jeder z.b anhand eines KFZ kennzeichen öffentlich die Daten der Zulassung, des Halters, die technischen Daten des KFZ, Tüv, Versicherung und Steuerlast einsehen. Jetzt werden nur noch gezielt Teile aus Fahrzeugen rausgeklaut, die Täter können ja öffentlich einsehen ob das Fahrzeug wirklich als Teilelieferant in Frage kommt. Letztentlich kommt es immer auf die Moral einer Gesellschaft an, ein und das selbe Gesetz kann bei den einen "Worst" und bei den anderen "sehr gut" sein. Im Hinblick auf die deutsche Geschichte, im Hinblick darauf das in Deutschland noch nie die Leute bestraft worden sind die bereitwillig mitgemacht haben und generell sehr skrupellos sind, muß der Datenschutz in DE leider immer höchste Priorität geniesen.
  6. Millionen von uns haben gedient und sind bestens vertraut mit dem Umgang und der Wirkung von Handfeuerwaffen. Einige sollen sogar Dienstgrade sein und der Staat geht sogar davon aus das wir noch massivsten Widerstand leisten würden wenn er und seine Kumpels schon überrollt wären. Und es kommen nur Geschichten wie Notwehr,Norhilfe usw. in Frage, der Rest ist für einen Otto Normalbürger uninteressant wenn er eine Waffe besitzt oder führt zur Verteidigung. Er ist eben kein Polizist der einen Auftrag hat, sondern jemand der sich schlicht verteidigen möchte. Und dann zum Thema Schusswaffeneinsatz. Es gibt im Notwehrbereich wenn es um Leib und Leben geht eigentlich nichts was einen Schusswaffeneinsatz ausschließt. Selbst wenn der Angreifer Schuldunfähig wäre.
  7. Was redes du da eigentlich? Hier gehst du in den Laden und kaufst dir z.b. einen VL Revolver im Cal.44 und nimmst noch 1 kg Pulver mit. Niemanden interessiert wer du bist und wie du heißt. Hauptsache du bist über 18. Luftdruckwaffen bis 10 Joule, neben an in Norwegen bis ? 35 Joule ? Eine SigPi ? Klar bekommst du da auch so. Aber am geilsten ist doch folgendes: "Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich." Was bist du, völlig planlos oder ein Agent Provokateur ? Erklär doch mal warum das technisch nicht möglich ist ? Erkläre mal bitte wer das denn sonst macht. Also wenn ich etwas haben möchte, dann gehe ich einfach in ein Geschäft und kaufe es dort und nicht bei irgendwelchen Gruppen der OK. Und die OK Gruppierungen verkaufen dir alles, Frauen, Kinder, Waffen,Drogen, Daten , Milch und Gemüse , hauptsache Barzahlung.
  8. @SEler Du möchtest es nicht verstehen oder? Erstes Argument der Verwaltungsrichter im WaffG ist das sie die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Volke gering halten wollen. Gegenargument, einfach einen Bausatz für eine Slam auf den Tisch legen mit dem Hinweiß das selbst das BKA einräumt das dieser so legal ist. Zweites Argument der Verwaltungsrichter im WaffG ist das sie die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Volke gering halten wollen Gegenargument: Wie funktioniert das wenn jeder Bürger einfach ins EU Ausland fahren kann und sich dort eine WBK pflichtige Schusswaffe kaufen kann und es keinerlei Grenzkontrollen gibt. So wie es aussieht ist das Waffengesetz kein Instrument mehr um die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Volke zu regulieren, sondern dient wohl nur noch dazu den Sportschützen,Jäger oder Sammler zu drangsalieren. Wäre es also nicht sinnvoller alle Waffen zu registrieren und den Besitz in DE zu legalisieren? Wie sieht das eigentlich europarechtlich aus, wieso gibt es bestimmte Produkte die zwar in einem Land legal verkauft werden dürfen aber nicht mit ins andere Land genommen werden dürfen.Das ist doch hier die EU oder nicht ? Der Staat der diese Gegenstände für so gefährlich hält nicht einmal Grenzkontrollen durchführt um zu verhindern das diese angeblich so gefährlichen Gegenstände ins Land gelangen. Einfach mal den Besitz eines LG von über 7,5 Joule bei der heimischen Waffenbehörde angeben. 😉 Schon lange keine Grenze mehr überquert ? oder? Es gibt die Macht des faktischen.
  9. Es lohnt sich vielmehr mit der ganzen Geschichte zu beschäftigen. Dort ist alles sehr eingefahren und politisch geprägt. Ich fragte neulich hier nach der juristischen Legaldefinition des Waffengesetzes hinsichtlich des Geltungsbereichs. Da fängt es nämlich schon an. Schon mal irgendjemand den Besitz und das Eigentum an einer in Deutschland bedürfnispflichtigen Waffe bei der örtlichen Waffenbehörde zu melden bzw. registrieren zu lassen? Da gibt es auf einmal Probleme mit "so wenig Waffen wie möglich im Volk" , was macht man eigentlich wenn der Bürger sich im EU Ausland einfach so legal Waffen kaufen kann und es keine Grenzkontrollen gibt. Vor dem EuGH ist aber auch ein Verfahren eines deutschen Verwaltungsrichters anhängig der dort ausführt das die Verwaltungsgerichtsbarkeit eben nicht unabhängig ist Selbstverständlich ist die Justiz in Deutschland politisch gelenkt, die meisten sind da ja noch stolz drauf. Im Strafrecht? Einfach mal mit dem Thema "Ausstellen eines europäischen Haftbefehls" beschäftigen.
  10. Stichwort "Altbesitz" ?
  11. ich bin jetzt im östereichischem Melderecht nicht so firm, aber der erste Wohnsitz in Österreich wäre dort juristisch ein "Nebenwohnsitz" ?
  12. Nun, das scheint die Allgemeine Verwaltungsverordnung zum Waffengesetz aber anders zu sehen, wenn sie folgendes ausführt: "neben der waffenrechtlichen Erlaubnis des Mitgliedstaates, in dem der Erwerb stattfinden soll, auch der vorherigen Zustimmung ihres Heimatstaates." Das Problem ist doch das die meisten immer die Gesetze völlig starr sehen und nicht verstehen das die meisten Sachen keine Einbahnstrasse sind. Und es gibt so einige Gesetze die auch Auswirkungen auf Deutsche im Ausland haben, selbst wenn diese keinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE haben. Mal ein paar kleine Beispiele ? Eintritt in eine Armee eines fremden Staates und Annahme der dortigen Staatsbürgerschaft. Legaler Drogenkonsum im Ausland. usw. Jep, Steuerrecht und seine Begrifflichkeiten sind eben nicht das Waffenrecht. Manche Begriffe meinen nur auf den ersten Blick das selbe. Aber machen wir hier mal Trennung. Ich suche immer noch die Legaldefinition des geltenden Bereichs des deutschen Waffengesetzes.
  13. 1. Das wird jetzt ein wenig viel, ich wollte in diesem Thread etwas wissen und nicht andere rechtlich beraten. Lebensmittelpunkt ist schon wieder etwas anderes als der gewöhnliche Aufenthalt. 2. 183 Tage eines Kalenderjahres. es sind eben nicht 183 eines Kalenderjahres. Sondern 183 Tage in einem Jahreszeitraum. Eine Erfahrung die einige schon in Steuerverfahren machen mussten. 3. Das gefällt mir am besten. "Nomaden und Zigeuner." Nichts verstanden oder ? Und wechselne gewöhnliche Aufendhalte ? Wenn man schon anfängt sich aufs Steuerrecht zu beziehen, hier § 8 AO (?) dann sollte man auch wissen das es Personen gibt die in mehreren Ländern gleichzeitig (und nicht wechselnd) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und dies dann auch explizit so in den jeweiligen Doppelbesteuererungsabkommen behandelt wird. 4. Hauptwohnsitz. Eine Person kann in mehreren Ländern seinen Hauptwohnsitz haben, da der Begriff Hauptwohnsitz dem jeweiligen Einwohnermelderecht (wenn es dort überhaupt eines gibt) unterliegt. So kann man in Deutschland keinen ersten Wohnsitz im Ausland haben und einen zweiten Wohnsitz im Inland. Man hat dann in beiden Länder seinen jeweiligen Erstwohnsitz. 5. @ Kai, genau das meine ich, die Problematik ist auch dir bekannt, ich will dieses aber auflösen und suche mir gerade dafür die Basics zusammen. Die Möglichkeiten sind nicht unerheblich. So gibt mir das EU Recht das Recht meine Waffe von jedem Waffengeschäft in der EU reparieren zu lassen. Wie wird das nun gehandelt wenn ich nach DE ins Büro fahre und meine Doppelflinte ins Auto packe um sie bei meinem deutschen Büchsenmachermeister meines Vertrauens reparieren zu lassen ? Ich darf sie ja auch mit zur Jagd oder zu einem Wettkampf mitnehmen, oder ? Auch wenn ich nach deutschem Recht einen gewöhnlichen Aufendhalt in DE habe ? Ich hätte dann ja temporär in DE eine Waffe im Schrank die dort nicht registriert ist. Was ist wenn ich für die selbe Art Waffe in DE eine Erlaubnis haben möchte? Ich besitze sie dann ja schon ? Eine Waffe auf eine inländische und eine ausländische WBK ? Hat die deutsche Behörde da noch einen großen Ermessenspielraum ? Die Problematik ist nicht unerheblich und die Verfasser der jeweiligen Gesetze vergessen anscheinend immer das wir in einer EU leben in der die EU VO immer Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung haben. Aus dem Sozialrecht weiß ich das sobald dort grenzüberschreitende Sachverhalte vorliegen und das EU Recht zur Anwendung kommt das ganze deutsche Regelwerk auf den Kopf gestellt wird. (So kann in DE jemand der sich nur an 70- 100 Tagen in DE aufhält dort trotzdem seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben und ist dort voll Anspruchsberechtigt.)
  14. Es geht um die juristische Legaldefinition. Da gibt es kein "Brausen" in Östereich ,oder in "Deutschland" Und ich zitiere mich hier gerne nochmal selbst: Das ist alles nicht so einfach oder ? nehmen wir also folgenden Fall: Person a lebt in mehreren Staaten der EU und hat auch in mehreren Staaten der EU seinen gewöhnlichen Aufenthalt, (ja das geht) welches Land ist dann waffenrechtlich zuständig ? Kann Person A eine Waffe die er in Ö. erworben hat mittels östereichischen EFP mit nach D nehmen(nicht dauerhaft) obwohl in D "die Waffenrechtlich zuständige Behörde " das Bedürfnis negiert hat? Was ist denn dann nun wenn "Der Erwerb der Schusswaffe unterliegt in diesem Fall mithin der Erlaubnispflicht sowohl des Wohnsitzstaates, als auch des Staates, in dem die Waffe erworben wird." Das hat nichts mit einem Formular gemäß § 37WaffG zu tun.
  15. Du möchtest jetzt also sagen das ein Deutscher Staatsbürger der in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in Ö eine Waffe der Kat.B einfach so kaufen kann ? Wohl eher nicht. Die Ösis werden das auch nicht genehmigen.
  16. Moin, ich suche den genaue Geltungsbereich des deutschen Waffengesetzes, also die Legaldifinition. (Bitte keine Reichsbürgergeschichten aufmachen oder ähnliches.) Hintergrund sind überschneidungen mit dem EU Recht wobei das EU Recht ja vorrangig ist. Beispiel: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Zu § 11: Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union 11.1 § 11 beruht auf Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 der EG-Waffenrichtlinie. Danach bedarf eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, zum Erwerb einer Waffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 2 (Kategorie B) oder von dafür bestimmter Munition neben der waffenrechtlichen Erlaubnis des Mitgliedstaates, in dem der Erwerb stattfinden soll, auch der vorherigen Zustimmung ihres Heimatstaates. Der Erwerb der Schusswaffe unterliegt in diesem Fall mithin der Erlaubnispflicht sowohl des Wohnsitzstaates, als auch des Staates, in dem die Waffe erworben wird. Der Erwerb von Waffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1 bis 3 (Kategorie A bis C) oder von für diese bestimmte Munition ist in den genannten Fällen zusätzlich von einer Erlaubnis zum Verbringen der Gegenstände in den anderen EU-Mitgliedstaat oder von der Erklärung abhängig, dass und aus welchen Gründen die Gegenstände nicht in den Heimatstaat verbracht werden, sondern in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Erwerb stattfindet, verbleiben sollen (Artikel 9 Absatz 1 der EG-Waffenrichtlinie). Unter die genannten Regelungen fallen auch Angehörige von Drittstaaten, die in einem EU-Mitgliedstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort, an dem sie sich aus persönlichen oder beruflichen Gründen ständig oder nicht nur vorübergehend aufhält; die Grundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts finden Anwendung.
  17. Also ich habe mit Overnite nur gute Erfahrungen.(ich weiß nicht wie grün geht) Doppelflinte in DE gekauft, richtig viel Geld für Overnite bezahlen müssen, die haben das dann an die schwedische Post abgegeben, das Teil stand dann tagelang im örtlichen Supermarkt in der Paketecke mit einer fetten Din A4 großen Zolldeklaration (in Rot/Weiß) wo dann drauf stand (ich bin eine Schrotflinte) die dann irgendjemand von uns abgeholt hatte. In Schweden sagt die Post einfach das man keine Waffen komplett verschicke sollte, sondern trennen und in 2 oder sogar 3 Paketen verschicken sollte. So einfach wäre das eigentlich.
  18. Nun ja, nachdem ich lange Jahre in Belgien gearbeitet hatte, weiß ich das deutsch nicht gleich deutsch ist, deswegen die Frage nach der genauen juristischen Definition. Eine Waffenbesitzerlaubnis kann erst einmal vieles sein. Z.B. die Erklärung eines Staates das gegen einen Bürger nichts vorliegt und er generell die Erlaubnis hat Waffen zu erwerben. So haben z.b. Vorbestrafte in einigen US Staaten nicht das Recht auch nur "freie" Waffen zu besitzen. Das gibt es in Deutschland übrigens auch, dieser Personenkreis darf sich nicht einmal ein freies Luftgewehr kaufen oder besitzen.
  19. Was genau ist denn diese "Waffenbesitzerlaubnis" im juristischen Sinne in der Schweiz ?
  20. Das war eine Antwort auf seine Frage wie so etwas generell geht. Es war ihm wohl nicht klar das es solche Möglichkeiten gibt. Denn er führte folgendes aus: "Und ausserdem,wie soll ich mit nem CH Wohnsitz in einem Deutschen Verein ein Bedürfnis bekommen?Macht für mich alles keinen Sinn." Und dann mal zu dieser Geschichte mit "nicht in DE wohnen". Es gibt da hunderttausende die zwischen den Ländern pendeln dort jeweils wohnen, arbeiten, sex haben und auch essen und das für völlig normal halten. (Und ja ich weiß das vor allem ganz viele Behördenvertreter damit Probleme haben) Ich behaupte mal das viele nicht einmal genau definieren können was genau ein Wohnsitz ist. Ein Wohnsitz gemäß der AO ? Des BGB ? Im Sinne des Melderechts ? Im Sinne der SGB? Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gemäß der VO EU 833/2004 und der entsprechenden Durchführungsverordnung ? Das ist gerade im Waffenrecht (Verwaltungsrecht) eine hochspannende Geschichte, ich z.b. habe in DE keinen Wohnsitz bin dort aber in DE in einer kleinen Kommune waffenrechtlich aufgehangen, während meine Partnerin beim Bundesverwaltungsamt aufgehangen ist.
  21. Doch , wenn du in einem deutschen Verein bist dann läßt du dir das Bedürfnis vom dortigen Verband bescheinigen und wenn du in DE eine Waffe erwerben willst ,muß die dortige Behörde das machen. Ich glaube da herrscht eh ein Mißverständnis. Der SB in der Schweiz möchte als erstes das du nachweißt das in DE keine Gründe vorliegen die gegen einen Waffenerwerb sprechen. Also BZR Auskunft einholen und am besten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen. (Du möchtest in DE einen VL Lehrgang machen) Und dann muß du nach schweizer Recht (wenn du in der Schweiz wohnst) alles weitere beantragen. Generell finde ich die Geschichte in der Schweiz schon ganz gut, der SB sagt dir das wenn du in DE in einem Verein bist und dort regelmässig schießt, du auch recht problemlos in der Schweiz dafür eine Waffe erwerben kannst. Das ist eine Top Einstellung, vorbildlich!
  22. das hat nichts mit priviligiert zu tun. EU Vo steht über Bundesrecht. Wenn ich das richtig verstehe dann könnte ihm die WBK verwehrt werden mit der Begründung das er ,weil er in Bulgarien (einen begrenzten Zeitraum) studiert nicht genügend Schieß Termine einhalten kann. Daher währen solche Maßnahmen geeignet zu verhindern das eigene Staatsbürger in einem anderen Land arbeiten oder studieren. Wie gesagt, das hat was damit zu tun ob er weiterhin in DE seinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt behält. Welche Mechanismen in grenzüberschreitenden Fällen greifen (inklusive fiktiver Wohnsitz) wird hier mal ganz gut verdeutlicht: https://www.bverwg.de/pm/2017/88 Einfach mal durchlesen, verstehen, und dann versuchen das mit klassischen deutschem Rechtsverstand unter einen Hut zu bringen. (Übrigens finde ich das Urteil spitze, da die Frau ja auch hier Steuern zahlt.)
  23. Gerne nochmal. Wenn du in Deutschland deinen Wohnsitz oder deinen ständigen Aufenthalt hast aber in Bulgarien studierst, dann dürfen dir dadurch das du in Bulgarien studierst keine Nachteile hier in DE entstehen. (Die können sich dann also ihre 12 x oder 18 x sonstwohin stecken.)
  24. Alle staatlichen Organe (Gesetzgeber, Gerichte und Verwaltung) sind verpflichtet gemeinschafts-rechtswidriges nationales Recht außer Acht zu lassen. (EuGH 10.04.1984 Az.14/83) Colson und Kaman.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.