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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. Hervorhebungen ( 4 Stück) von mir: zu 1.: Irrtum zu 2.: Irrtum zu 3.: Irrtum zu 4.: Irrtum einfach mal den thread LESEN......lesen bildet! wurde nämlich ALLES schon geschrieben.....
  2. machen darf jeder! ( nicht-gewerbliche Munitionsherstellung bedarf in D KEINER Erlaubnis; waffenrechtlich )....Besitz in D nur mit Erlaubnis.....hier ist u.A. der 27er die Erlaunis für die (selbst hergestellte) Munition!
  3. das WaffG enthält AUSDRÜCKLICH einen Abschnitt in dem die Wiedergeladene Munition bedacht ist! Besitz (der SELBST geladenen Munition) aufgrund vom 27er! Steht auch im SprengG irgendwo, wenn ich mich nicht irre.
  4. Perkussionshinterlader sind nicht eintragungspflichtig, also keine WBK und Munition kann man dafür nicht kaufen. Auch gibts Vereinswaffen. Ebenso ist eine waffenrechtliche Erlaubnis KEINE Voraussetzung für eine Sprengstofferechtliche. das Thema wurde schon mehrfach diskutiert, sollte über die Suchfunktion problemlos zu finden sein.
  5. es geht aber hier nicht um den Erwerb weiterer Waffen!
  6. Du musst Deine schießsportliche Aktivität nachweisen können, nicht die Nutzung jeder einzelnen Waffe! für diesen Zweck gibts Formulare, da trägst Du Deine Termine ein, Dein Verband bestätigt Dir dies und das ist der Bedürfnisnachweis den Deine Behörde bekommt. Ende Gelände! nachlesen WaffG und WaffVwV.
  7. alzi

    Waffensammler

    eine Waffe ist keine Sammlung. und dann noch "aktuell"..... ... geh in die Schweiz.... da kommst damit durch....in D nicht! GTA? welcher Teil? CS?........
  8. Sportschützen.... §14.....§8....WaffG innerhalb genehmigter Sportordungen §14, ansonsten §8. so mal ganz grob die Auslegung. jetzt kannst überlegen wo Dein Traditionsschießen im Schießsport angesiedelt ist.
  9. ...ja, die Sportschützen karren jetzt alle ihre Knarren nach LUX und Franzia......für die Turbanträger........ denen sind nämlich die KaScHiS ausgegangen.... der Schwachsinn hat echt System in EUrostan!!
  10. ja, so kann man den Europäischen Feuerwaffenpass auch ad absurdum führen...... ...für welchen Zweck war der doch gleich noch eingeführt worden?
  11. WaffG: "§ 58 Altbesitz (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen auch zu deren Besitz. ..." es folgen Absätze 2-12, §59, Anlagen 1&2 ...... ich kann darin nichts Abweichendes finden.....deutlicher gehts nicht, selbst für unser Affengestz! wenn ein Urteil dem Widersprechen sollte........ die alte gelbe wurde ausgestellt OHNE Bezug auf / Forderung nach einer Disziplin aus einer genehmigten Sportordnung. Einzelladerlangwaffen!
  12. hallo aufwachen.....es wird kein HA-Verbot geben!!!!!
  13. was Du wo, wie und warum hineininterpretierst bleibt Dir unbenommen....... denk ich mir meinen Teil dazu...
  14. aja? keine Browser-"app" die das Internet findet? es gibt so gut wie Alles online...Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, z.T. Urteile etc. Dienstanweisungen verständlicherweise weniger..... ...zur Not Telefonnummer der Staatanwaltschaft..... "Bereitschaftsrichter", sowas solls ja auch geben?..... also mir würden da viele Möglichkeiten einfallen.....wenn ich keinen finde, der es wissen könnte... dann frag ich einen der es wissen MUSS.....oder unbeschränkten Zugriff auf die nötigen Infos hat! noch ne persönliche Anmerkung: ...meta-Daten taugen nur bedingt.... so wie in einem der aktuellen treads, nach dem Motto "ja, wenn das vom DSB-Kohlheim kommt, dann muss das ja so in Ordnung und rechtmäßig sein".......anstatt die KURZE Lektüre von WaffG und AWaffV...... die haben ja sogar eine kurze Übersicht am Anfang, dass auch jeder zügig den entsprechenden § finden kann. wenn mann dann noch (obwohl das auch schon fast wieder etwas zu meta ist) die Erläuterungen/Ausführungen der WaffVwV dazunimmt, fürs Vertändnis......sollte man in der Lage sein recht zügig selbst zu einer Antwort zu kommen...... ....Fachwortschatz/Begrifflichkeiten vorausgesetzt.... sonst versteht mans logischerweise ned ganz so dolle..... hat man das einmal gemacht... gehts beim 2. sogar noch schneller.... ebenso hilfreich...o.g. Texte einfach mal ganz und unvoreingenommen lesen...evtl. bleibt ja hängen DASS dort zu bestimmten Themen etwas geschrieben steht.... dann gehts beim 3. nochmals schneller. ...darauf kann man aufbauen.... ...aus eigener, privater wie beruflicher und ganz persönlicher Erfahrung.... nicht nur auf waffenrechtlichem Gebiet.
  15. eben BlackBull! und das ist ja auch heutzutage nimmer notwendig!..... und wenn ich mir dann noch die Horden von smartphone-Zombies anseh jeden Tag...... wenn die Leute hier ins Forum ( oder ein anderes ) finden...... ist es ja sowas von abwegig erwarten zu können, dass sie auch ne online-Version des WaffG oder anderer Texte finden könnten.... hab kein Smartphone.... ich schaff das aber auch..... bei den Vollzugsbeamten/SB ist das ja auch so..... oder wäre es zumindest bei mir so!.... was ich nicht weiß schau ich nach..... habe ich die Zeit dazu nicht, dann frage ich bei einem kompetenten Kollegen nach!....... weiß ich nicht, welcher Kollege in welchem Rechtsgebiet ausreichend kompetent ist und ich deswegen keinen habe, den ich fragen könnte... dann habe ich einen Fehler gemacht..... wenn ich schon etwas ( aus meinem Arbeits-/Aufgabenfeld) nicht weiß, dann hab ich wenigstens zu wissen wie ich unverzüglich an die notwendigen Informationen komme. dafür sind beispielsweise Fachabteilungen oder auch Aufsichtsbehörden da. ....und die einschlägige Literatur! so sollte eine sachkundige Person auch fähig sein, das WaffG im Internet zu finden. vorausgesetzt er/sie/es ist des Lesens mächtig! kann man sich dann einen Link im Browser setzten oder gar als PDF auf der eigenen Hardware abspeichern. wenn ich mich umfassend selbst informiert habe und es trotzdem kein einheltiches Bild in meinem Kopf gibt, oder irgendwie klemmt mitm Verständnis.... dann kann ich mir dochbedenkenlos den letzten Schliff auch in einem Forum geben lassen. NUR!!!!... die intellektuelle Vorleistung.... Eigenbemühung.......muss erkennbar sein. ich kann keinem erst das Lesen beibringen müssen, wenn er mir mit waffenrechtlichen Fragen kommt. grundlegende Kenntnisse, v.A. der Begrifflichkeiten, Fachwortschatz... muss da sein..... ... bin schon still.... nicht dass hier noch die Kommunikation unter den Foreumsteilnehmern zu sehr gestört wird.....
  16. Danke für die Übersetzung!
  17. beim DSB ist man schon in der Defensive...... GLÜCKWUNSCH!!!!... wird schon nicht so schlimm werden.... wir sind dabei! "Der Deutsche Schützenbund wird sich daher ... dafür einsetzen, dass unter Wahrung der inneren Sicherheit der Schießsport ... keinen weiteren nicht erforderlichen Beschränkungen unterworfen wird." HELDEN ALLESAMT!
  18. Einwurfeinschreiben.... eingeworfen = zugestellt mit Rückschein....Annahme verweigert = Arschkarte!
  19. lass die politische Polemik weg und knall die Namen unserer Verbände drunter............dann pack das in Berlin auf die Tische der Parteien....... ....und zwar medienwirksam.... .....werden sich unsere Funktioner nur nicht trauen.....
  20. bis auf die Polemik, wie "...sondern unkontrollierte Migration, ungesicherte Grenzen und eine laxe Strafjustiz.", könnte ich das glatt unterschreiben. jetzt sollten halt die richtigen Leute in den etablierten Parteien genug Arsch in der Hose haben und das auch so deutlich artikulieren!... und dann auch entsprechend HANDELN! wer nicht total ideologisch verblendet ist, und noch einen Funken Realtitätssinn hat, kann dem nur zustimmen.
  21. ihr habt einen Vertrag, diesen hat er nicht erfüllt! er muss den Vertrag erfüllen. kann er das nicht, hat er Dir Deine Auslagen zu erstatten. ...als juristischer Laie...
  22. und hier kannse kucken, wer das in BW darf: https://las-bb.brandenburg.de/lesp/texte.asp?bl=1
  23. in Unterhausen gibts einen anfang Dezember ( läuft übern Stopper ), dürfte für Dich aber zu spät sein. ansonsten frag mal beim Andreas Hable (auf den Fildern).
  24. Du musst das anders sehen..... das ist keine Gängelung.... die haben nur Schiß um ihren Job..... also Kundschaft generieren
  25. "neue Rechtslage"........ja, seit 2002! "Man lernst ja nie aus!".......oder man hält sich auf dem Laufenden..... dann wird man auch nicht nach 13 Jahre so ganz plötzlich überrascht.....
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