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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. es ist laut WaffG auch strikt verboten selbst die einschlägigen Quellen zu lesen und dann zu wissen was verboten ist und was nicht. lernt man sowas nimmer? ne, nicht im Sachkundekurs...... im echten Leben! der Sachkundekurs taugt nur zu 2 Dingen: 1. danach hat man einen Zettel mit seinem Namen drauf, nebst Unterschrift und Stempel, was dem Gesetz und der Verordnung genügt 2. man lernt rein theoretisch in welchen Gesetzen und Verordnung das Waffenrecht geregelt ist ..man könnte die dann ja mal lesen....zwingt einen aber keiner.....wobei ich ganz ehrlich sagen muß: LEIDER! .....selbständig zu denken ist ja auch nicht mehr gefragt, oder besser gesagt...politisch gar nicht mehr gewünscht.......viele kommen dem gerne nach.....ganz offensichtlich..... soviel zu sachkundig sein und die Sachkunde nachweisen zu können, das muss sich nicht gegenseitig ausschließen.........faktisch jedoch.....
  2. alzi

    WBK gelb "NEU"

    wirf doch mal einen Blick auf das Antragsformular! ... oder frag bei Deinem Verband nach....wir kennen den nämlich nicht!
  3. alzi

    WBK gelb "NEU"

    geh mal davon aus, dass es zumindest strittig ist! wenn ich mich recht erinnere wurde hier im Forum schon auf Urteile verweisen, die ein Erwerbstreckungsgebot auch für die alte gelbe sehen. ministerielle Anweisungen für die Verwaltungsbehörden wurden wohl auch genannt.
  4. alzi

    WBK gelb "NEU"

    haben die auch entscheiden, dass die Alterlaubnisse nicht im genehmigten Umfang (und nach altem Recht) weitergelten?
  5. alzi

    WBK gelb "NEU"

    is aber so! das ist eine Erlaubnis in einem ganz bestimmten Rechtsrahmen in bestimmtem Umfang! eine "neue" ist keine "alte", eine "alte" ist keine "neue". WENN die "umgeschrieben" werden sollte, dann ändert sich die Erlaubnis udn damit der Erlaunisumfang. der Unterschied zwischen "alter" gelber und "neuer" gelber ist Dir ja bekannt. .... zu dem Thema gibts hier im Forum gefühlt 1000 threads....... Suchfunktion ist oben rechts........ je nachdem was auf der alten eingetragen ist, KANN die garnicht in eine neue umgeschrieben werden.
  6. manches Geschreibsel in einem öffentlichen Forum sollte man sich einfach SPAREN...... ....Herr wirf Hirn vom Himmel!!!!!
  7. ...typisch blöde Antwort! danach hat er nämlich garnicht gefragt, sondern nach 12/18! ich gehe mal ganz stark davon aus, dass 12/18 und der §15 Gegenstand der Sachkundeausbildung war! Jahrzehnte scheint es auch noch nicht her zu sein. ansonsten ist sein Wisch mit dem Stempel genau soviel wert wie sein derzeitiges Sachkundwissen....... nämlich fürn A.................llerwertesten! bin ich wieder böse heute.......is aber trotzdem so! und wenn es noch nötig ist einem (angehenden?) Zeit- oder gar Berufssoldaten, auf dem Sprung in den Auslandseinsatz, die Sache mit dem Wohnsitz zu erklären..........wundert mich nix mehr..... ausserdem kannst mit dem Wohnssitz mal kommen, wenn er die 12/18 auch nur ansatzweise in den Griff bekommen kann....vorher ist das total juck!
  8. kleiner Korrektur, dann macht die Frage wirklich Sinn da er aber weder das Eine noch das Andere mit "ja" beantworten kann......... bleibt ihm nur VA als Fw.....und wirds auf absehbare Zeit auch nix mit dem kleinen schwarzen als Sposchü..... er könnte es allerhöchstens über 8 statt 14 versuchen (wegen 15 und der 3 Jahre), das machts aber auch nicht wirklich einfacher, dafür ist er dann nicht professionell genug.
  9. das hatte ich befürchtet!.......also nur auf dem Papier ......
  10. Du bist sachkundig?
  11. Dein Vergleich mit dem älteren Motorrad hinkt, die Glock wird aktuell noch laufend produziert! ....da gibts Produktionsdaten.... Zeitpläne..... beim Auto kann der Händler nachschauen in welchem Stadium der Produktion Dein bestelltes Auto ist! DAS war meine Aussage.......und nix zu älteren Glockmodellen....
  12. und wenn man jetzt noch liest was davor steht.......nämlich: .......man muss das schon ganz lesen.....und verstehen. das ist nämlich in diesem ganzen Absatz das Alles entscheidende Wort!
  13. carcano hat zuweilen dargelegt, dass das rechtlich garnicht möglich ist. ...daran kann man das auch erkennen!
  14. WaffVwV: "36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. ........ Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z. B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. ....." also zumindest für mich .....recht deutlich..... UND das Wichtigste......die WaffVwV ist Handlungsgrundlage für die Behörde! d.h. eigentlich kann sie in dem Fall die gemeinsame Aufbewahrung garnicht bemängeln.
  15. wer sich seinen Laden wie finanziert, kann mir als Kunde egal sein. wer mich aber - wie von Dir hier angeführt - vorsätzlich anlügt........und da ist mir die Betriebsgröße schlicht egal.... wird mich nicht lange als Kunden haben, wieviel ist dann verdient? wenn mir ein Händler sagt "ich frage 2mal wöchentlich nach, kostet dann aber 20€ mehr", dann kann ich das akzeptieren oder nicht! wenn vom Händler nur pauschal kommt "ja, ja ist unterwegs, das wird schon", nur damit er sich nicht mit seinem Kunden auseinandersetzen oder mit Nachfragen kostbare Zeit vergeuden muss......sorry, peinlich! da fehlt der Respekt dem Kunden gegenüber und das wird sich rächen (hinsichtlich Respekt dem Händler gegenüber, wie auch finanziell).
  16. @Wuni, kannst Du das mal etwas weiter ausführen?
  17. dann sollte auch der Händler (bzw. RUAG) mal seine Arbeitsabläufe prüfen........und evtl. anpassen.... grade als "RUAG" kann man das ja bei Glock erfragen.......und die Info dann weiterreichen. (wenn RUAG da keine Antwort bekommt......kannst das eh knicken!) wenns um ein Auto ginge..........wären "wir" da auch so tollerant?....und nachsichtig..... es kann sich immer mal was verzögern, aber gerade in der heutigen Zeit, hat das kommuniziert zu werden! dafür haben wir den Informations-Highway ja. .....bei den Autos klappt das doch auch...
  18. dafür sind die aber da und werden bezahlt. wenn sie das nciht bedenken, dann ist das Gemecker wohl berechtigt! wenn die ihre Abläufe und Arbeitsweisen wirklich durchdacht haben, dann ja. wenn die das mit der Farbe aber schon bei Fristnennung nicht auf dem Schirm haben.........kann da Alles passieren!
  19. damit er sich hier SELBST hätte umfassend informieren können, inkl. aller "Verstrickungen" und "Unwägbarkeiten". dann wäre er auch SELBST auf die z.T. schon genannten links gestoßen und könnte die Relevanz SELBST besser einschätzen. bislang ( wie sich jetzt ja zeigt) hatte er die Beiträge, welche seine Fragen hätten beantworten können, ja noch nicht gefunden...... jetzt hat man ihm aus diesem ganzen Informationspool ein paar Schnipsel hingeschmissen. ob er sich nun noch die Mühe macht auch den Rest noch zu lesen? ...wer macht sich die Mühe denn noch....
  20. auch Schießstandsachverständige sind in Verbänden organisiert......... ....Du könntest ja mal hier im Forum nachlesen....wer hinsichtlich der Ausbildungsinhalte und Zulassungsvoraussetzungen das Sagen hat....
  21. selbstverständlich dürft Ihr gemeinsam aufbewahren. häusliche Gemeinschaft. und selbstverständlich dürft Ihr Euch Waffen überlassen/leihen! Du als Sportschütze darfst Dir nur keine Waffen leihen, die vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. andersrum hinsichtlich Jagd entsprechend. ebenso siehts mit den Zugriffsmöglichkeiten aus, was Du mit Deinem Bedürfnis selbst erwerben dürftest, darauf darfs Du auch Zugriff haben. ... mal so ganz grob...... das kategorisch auszuschließen gründet seitens der Behörde auf Unkenntnis oder Unwillen......umso schlimmer wenn das von deren Fachaufsicht auch noch so bestätigt wird!
  22. man kann sich auch selbst für ein Forum disqualifizieren....... ack!
  23. kann man ausschließen, bzw. regeln. Waffen geht nach xyz Jahren in Eigentum des Vereins über. lässt sich regeln. Vertrag, s.o. "immer"? nö. §12 WaffG. lässt sich Alles regeln! zusammensetzen, Vertrag ausformulieren, unterschreiben, fertig! wenn man sich bissl Gedanken im Vorfeld macht......keine 10 min. und der Käse ist gegessen!
  24. das lässt sich regeln und schriftlich festhalten!
  25. es ist ganz trivial! kann man machen, muss man aber nicht. wenn man sich waffenrechtlich auskennt, ist das idR auch kein großes Problem, solange man es nicht übertreibt, sonst kommt evtl. mal jemand mit der "Waffenhandel"skeule! das gilt es zu vermeinden! das mit dem Bedürfnisnachweis vom Verband für Vereinswaffen ist vom WaffG nicht gedeckt (da Vereine ihr Bedürfnis nach §8 geltend machen und nicht nach §14, geht den Verband also null-komma-nix an)! unser Verband verdreht halt die Augen, stempelt kostenfrei ab und gut is.
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