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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. der Erbe muss blockieren! (Alterben vor 2000schlagmichtot lassen wir mal aussen vor) Wegfall der Blockierfpflicht nur mit glaubhaft gemachtem und anerkanntem Bedürfnis. erkennt der SB ein solches (nach §8) an ohne Vereins-/Verbandszugehörigkeit, dann ist das was anderes und die Blockierpflicht kann entfallen. Darum dann auch der Sachkundenachweis. DAS hat Deine SBine bestimmt gemeint. Deine Darstellung ist extrem verkürzt und in dieser Form nicht mit dem WaffG konform. NUR durch Sachkundenachweis kann ein (nur-)Erbe der Blockierpflicht nicht entgehen. nein, für den Erwerb eines WS genügen WBK und Kaliber kleiner oder gleich! mehr wird nicht gefordert vom WaffG. Dein o.g. Erbe ist nicht mehr nur Erbe, ihm wurde ein Bedürfnis anerkannt. Du musst da schon bissl exakter sein in Deinen Ausführungen und Behauptungen. wir sind hier nicht im Häkelforum, sondern im Bereich Waffenrecht!
  2. richtig, denn in diesen Fällen führt er eben NICHT!... bedarf also auch keiner Erlaubnis dafür....
  3. der Erbe erwirbt nicht aufgrund eines Bedürfnisses. ein Erbe hat kein Bedürfnis, kann also auch nicht in selbigem Rahmen agieren, auch kann sein Handeln von diesem nicht gedeckt sein, ebenso kann sein Handeln nicht von diesem nicht gedeckt sein. waffenrechtlich ist der Erwerb (und Besitz) eines WS auch für einen Erben erlaubnisfrei (vorbehaltlich der Eintragungspflicht). Blockierpflicht für Erben ist eine Sache, evtl. greift hier aber sogar auch eine Altbesitzregelung (§58 WaffG). Für Altbesitz (Anmeldeamnestie) gilt die Blockierpflicht ja nicht. Altbesitz war bislang ja auch in der Diskussion. und ja, ein solcher Tip von mir. das WaffG lässt es nicht nur zu, sondern sieht diesen Weg ausdrücklich vor. es ist nicht verboten! das Schlimmste was ihm passieren kann ist, dass er das WS blockieren lassen muss, wobei auch darüber gestritten werden kann.
  4. oder er sieht einfach keine Bedarf diesbezüglich etwas - ohne Nutzen - regeln zu wollen, was keiner weiteren Regelung bedarf.
  5. nö, erwerben! nach WaffG braucht er dafür keine Erlaubnis, muss dann nur den Erwerb anmelden und eintragen lassen. fertig! das WaffG ist da mal mehr als eindeutig! es sind keine Ausnahmen genannt, oder weitere Bedingungen benannt. WBK und gut! selbst die WaffVwV will da nix weiter zu ausführen oder gar "korrigieren". Interpretieren, Bedürfnis, Verbotsirrtum, Einlagern ....irrelvant!!!!!!...........MACHEN!
  6. lange Antwort: es gibt für den erlaubnisfreien Erwerb von WS nur 2 Bedingungen: WBK Kaliber kleiner oder gleich kurze Antwort: ja!
  7. man muss Direktheit und Deutlichkeit (in der Meinungsäußerung) nicht mit Arroganz und Überheblichkeit verwechseln (bzw. diese unterstellen), verbieten kann ichs keinem ....
  8. ah, also dem Führerscheinneuling (nicht dem Fahrschulanfänger!) erklären zu müssen was ein Lenkrad ist, ist ok und genau dafür ist ein Forum da. ...gut, dann habe ich Dich Euch ja richtig verstanden. mal ganz davon abgesehen (nur weil hier bei eingen Beiträgen schon auf "OT" geklickt wurde), das Thema dieses threads war nochmal welches?
  9. aber zu faul um es wenigstens einmal selbst nachzulesen! das haben die die hier gefragt werden und antworten sollen nämlich auch mal machen müssen, sonst könnten sie nämlich die Fragen nicht so "einfach" mal nebenbei beantworten. DAS wird dann aber natürlich und ganz selbstverständlich akzeptiert. und da der Fragesteller nichtmal den (waffenrechtlichen) Unterschied zwischen kaufen und erwerben kennt, ist es müsig ihm kompliziertere Sachverhalte näherbringen zu wollen. da ist einfach nix auf dem man aufbauen könnte! und um ihm die mangelnde (bzw nicht vorhandene) Sachkunde zu vermitteln ist dieses Forum auch nicht da! dafür hat doch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber andere Wege vorgesehen, die er auch beschritten hat. meiner Meinung nach vergeblich, rechtlich jedoch wohl einwandfrei, er hat ja ne Fetzen Papier auf dem er steht, dass er über das notwendige Wissen verfügt. ......wie man hier mal wieder sieht......beide Daumen hoch....
  10. entschuldige, aber sonst ist alles klar bei Dir? HWHVH! ....wer in diesem Land alles Waffen besitzen darf....LeUtE, lEuTe .....
  11. konstruktiver als das geht nicht...... kannst Du natürlich - ob Deiner eklatanten Wissensdefizite - auch wieder nicht erkennen.
  12. so oberflächlich wie Dein "Wissen"? auf einem stabilen Fundament kann man aufbauen. da ist aber bei Dir keines!
  13. nö siehst Du falsch! werd endlich sachkundig!!!!!
  14. alzi

    Waffenlauf reinigen

    weil es nicht am Wasser (Dihydrogenoxid) liegt!
  15. ......Ferien.......
  16. sind die Läufe vom Entenfuß gezogen?
  17. alzi

    Waffenlauf reinigen

    da werden dutzende oder gar hunderte Geschosse durch den versifften Lauf gequält, aber das Wattebällchen hinterher macht dann den Lauf kaputt. Leute ihr habt sie doch nimmer alle!
  18. alzi

    Waffenlauf reinigen

    ja ne is klar. welch ein Glück, dass ein weiteres Geschoß durch den Lauf geschossen, dieses Schmirgeln nicht bewirken kann........ ...manchmal sollte man einfach nur Schießen gehen und den Stammtisch links (oder auch rechts) liegen lassen...
  19. alzi

    Waffenlauf reinigen

    das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun!
  20. es wird sehr sehr wahrscheinlich "nur" an der pharmazeutischen Reinheit (nach DAB) der Inhaltsstoffe mangeln, nicht an der prinzipiellen Zusammensetzung. einfache Kosten-Nutzen-Rechnung.......kein Markt ..... lohnt nicht. kein Bedarf für pharmazeutische Zulassung, weil rechnet sich nicht. dazu wissenschaftlich hochgestochene Geheimniskrämerei zur Ablenkung für Hephaiostos.
  21. Du sollst da Klamotten kaufen, das klappt! ....... selber schuld!
  22. von kundenorientiertem und wirtschaftlichem Arbeiten kann ich im WaffG nix lesen. also geht das einen SB mal so GARNIX an! er darf eine persönliche Meinung haben, diese auch äußern, aber danach verwaltungshandeln darf er eben mal gargarnicht!
  23. ja und? ist das Dein Problem oder seins? er zahlt dafür, also NICHT Deins! den Rest regelt 2/6 und dafür ist er sachkundig.
  24. --edit-- Zeit zu schade für, ganz echt.
  25. wozu? man kann doch hier und im Nachbarthread wunderbar nachlesen, dass das NWR(-Programm) das automatisch so macht, wie Du es für falsch hältst! also verstößt das NWR jetzt gegen das WaffG?......ich vermute eher hier liegt bei Dir ein gedanklicher(/logischer) Fehler vor. mit vorweihnachtlichen Grüßen
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