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nene... auch die haben mind. 2! ...eine die sie haben dürfen und eine die sie nicht haben dürfen
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stimmt, mein Fehler. die "Jahre" hab ich mir dazu gedacht .... hast Du nicht geschrieben!
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nö, die entscheidende Frage ist: darf ich ohne SuRT noch IPSC? ....und das dürfte auch der eigentliche Sinn hinter dieser Regelung sein.... Du willst IPSC?.... also halt Dich gefälligst an die Regeln...und wer Jahre im Nachhinein ankommt mit diesem Thread und dann noch die Infos ausm SuRT anzweifelt sorry, aber ...... da hab ich kein Mitleid und auch kein Verständnis für........auch nicht wegen "20 von 20". faule ausrede. so is das mitm SuRT, und das weiß jeder der den macht (hat er ja auch zugegeben)..... und jetzt mimimi...... tz!
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wenn sich nur Alle hier in WO immer so einig wären...... und die dies auch selbst bemerken dazu braucht es mich aber nicht. (ich finde dieses Thema ist das wichtigste das mach hinsichtlich Flinten von der Sachkunde mitnehmen sollte)
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die WaffVordruckVwV weiß es. 2012 dass die das seit letztem Dezember nicht gebacken bekommen haben das Formular zu besorgen (immerhin 9 Monate von Antrag bis Ausstellung), irgendwie peinlich. er wird ja auch nicht der einzige sein. so kann man auch Zeit verschwenden ... Fremdformulare zweckentfremden... 6 Jahre nachdem es die entsprechend passenden endlich gibt, tztz.
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so diese Liste abschließend ist: falsch!
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Metadaten sind eben viel bequemer, da hat ja schon jemand das Wichtigste aus den Primärquellen "gefiltert". Das muss ja dann auch stimmen! Schont das eigene Denkvermögen für die wirklich wichtigen Dinge im Leben......... ...und wer fragt...kann machen (und denken!!!) lassen... sehr bequem.....findet sich IMMER jemand der da behilflich ist. wozu taugt ein Forum sonst. auf Farben hab ich jetzt keine Lust, kann jeder selbst anpinseln falls er Veranlassung sieht.
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Sie haben gerufen? Du bist sachkundig, brauchst also noch nichtmal ansatzweise Phantasie um diese Fragen selbst zu beantworten! als einzige Ausrede lasse ich die Hitze gelten....... arrogant grüßt das alzi
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Du meinst wohl eher, wer nicht trifft der DARF nochmal....... ....wie soll man sonst zu einem angemessenen Training kommen.
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<klugscheiß> für Sportschützen nach §§ 17&18 ? </klugscheiß> @rev: danke!...... wollte ich auch schonschreiben..... wäre dann aber vermutlich als Urlaubsantrag verstanden worden
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nicht falsch verstehen bitte oder als unhöflich ansehen, aber.... ...auch zu Ferienbeginn gibts immer wieder haufenweise solche Anfragen... ....alle paar Wochen zwischen den Ferien ebenso.... ... wie ich schon schrieb....... es gibt schon haufenweise "Jugendsünden und WBK"-threads..... inkl. allen für und widers......Führerschein ..Registergedöns usw. usf.! such sie! lies sie! ....... da werden ALLE Deine Fragen beantwortet! inkl. Verweise auf die Gesetzeslage (nicht nur im Waffenrecht)! ....und sollte dann tatsächlich noch etwas unbesprochen sein......... meld Dich wieder.
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
alzi antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
dann haben die das dort ja ganz geschickt gemacht, wo es im Verwaltungsrecht garkeine Widerspruchsmöglichkeit mehr gibt .... also auch kein Aufschub ... .... da muss/kann dann direkt geklagt werden. -
Munitionslagerung in Munitionskiste - Unverankert
alzi antwortete auf Nirotrace's Thema in Waffenrecht
...und wie bekommst Du den auf den Stand? ... is das heiß heute .... -
Munitionslagerung in Munitionskiste - Unverankert
alzi antwortete auf Nirotrace's Thema in Waffenrecht
und ich glaube, dass es für manch einen zur Zeit einfach etwas zu heiß ist! -
das muss doch wehtun.......oder spürst Du das -ob der Hitze- schon nicht mehr?
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schön, dass Du den Eingangsbeitrag ganz gelesen hast ...... Erbsenzähler grüßt
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Du sitzt doch an der Quelle. warum ersparst Dir denn nicht diese haltlosen Unterstellungen! In Deiner Position *) derartige Äußerungen öffentlich zu tätigen ......igitt! geiferndes Publikum hast Du ja gefunden. Ziel erreicht......hauptsache alzi verleumdet.......schäm Dich! *) wie war das nochmal mit dem Datenschutz?
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ne Haar in Suppe is nicht so meins.....ich zähle Erbsen.....ok, Haare spalten kann ich auch ......gerne doch! Du hast doch unqualifiziert über Bedürfnisnachweise schwadroniert.......wie war das auf grün? der alzi hat das WaffG geschrieben? wow!!!!! nochmal: in welcher Rubrik schreiben wir hier? an der Titanic haben sich auch viele festgehalten..... was hats genutzt?....... blubb blubb...... heute schon in Spiegel geschaut?....... wer verbreitet denn hier Zeugs, das der Kommentierung bzw. der Präzisierung (will sagen: Korrektur!) bedarf? ------> Für jährliche Sachkundewiederholungsprüfungen !!! <------
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sehr vieles und als Erbsenzähler würd ich sagen: fast alles! nö, das geht auch mit grüner WBK. doch das muss er können, es wird idR nur nicht explizit geprüft. idR natürlich kann er! wurde doch auch in diesem thread schon explizit drauf hingewiesen, dass es waffenrechtlich einen Unterschied macht ob "kaufen" oder "erwerben". solltest Du wissen als Sachkundiger! das merkt man. aber auch hier wurde schon auf die waffenrechtliche Irrelevanz eines derartigen Vertrages hingewiesen! Sachkunde! und nochmal: nö! weil das waffenrechtlich SCHNURZ-PIEP-EGAL ist! eben! .... und nun nochmal ....... wo war da jetzt der Unterschied? ....waffenrechtlich...... (rhetorische Frage!!!!!!!) nö, weil das auch abseits des Waffenrechts deutlich geregelt ist! Eigentum/Besitz? sonst noch Fragen? ....oh mannomann ....
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Du hast eine waffenrechtliche Erlaubnis in D? falls ja, bitte bring Dich mal auf den aktuellen Stand! kann nicht schaden. sorry, aber.....wir sind hier schließlich in der Rubrik "Waffenrecht".....merkt man nur nicht bei Allen. erbsenzählers grüße
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dann frag nen Jäger dem Bekannten(Sportschützen) sei geraten mal wirklich sachkundig zu werden..........spielt aber eh keine Rolle, wenn der sowieso grade Ärger mit der Behörde hat .... evtl. mangels tatsächlicher Sachkunde? .... egal .... 1. werd schleunigst selbst sachkundig (und ich meine wirklich sachKUNDIG und nicht nur nen Wisch mit Stempel und Unterschrift in der Hand halten), dann weißt Du eigentlich fürs Erste bescheid! 2. der Verkäufer soll noch bissl warten bis Du die WBK hast, spart viel Ein- und Austragerei nebst etlicher Gebühren. Wenn er die Waffen nicht grade dringend abgeben MUSS, sollte das doch kein Problem sein. 3. Kaufvertrag brauchts waffenrechtlich nicht. nicht der Kauf ist waffenrechtlich von Belang, sondern der Erwerb! Sachkundige kennen den Unterschied. kann Dir also auch im Verein jeder WBK-Inhaber erklären .......*HUUUUST*
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seit geraumer Zeit idR ("sofern") nicht mehr. kann jeder nachlesen und wurde inzwischen auch auf WO schon paar mal drauf hingewiesen!
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das lass ich Dir jetzt ausnahmesweise mal durchgehen, aber nur weils morgen so heiß wird! i.Ü. verweise ich auf "sofern" .....
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das passt ganz genau zu mir! .......und wenn man den dazu einschlägigen Text bedenkt, macht sogar das "abschwächend" sinn..... den Rest spar ich mir heute ..... mit der Hitze im Anzug !