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charly.brown

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Alle Inhalte von charly.brown

  1. doch, ist es die "Krallen" werden wie bei einem Zylinderschloß mechanisch "ausgefahren" und lassen sich ( beim Zylinderschloß per Elektropick / Lockpicking ) durch Vibrationen bewegen ( auch wie beim Zylinderschloß ) dazu muss aber die Waffe mit dem Lauf nach unten gehalten werden damit das Sperrelement rausfallen kann genauso hat es Herr Plößl ( Waffensachverständiger ) auf seinem Video gemacht
  2. es war von Anfang an klar das das System mittels Elektropick / Lockpicking zu öffnen war ( und das wurde ersatzweise im Video mit dem xxxxxxx erledigt - mein Schlüsseldienst bekommt heute noch feuchte Hosen davon .... ) nun sollte Stefan endlich sagen was für ein todsicheres System er da zu überlisten versuchte ...
  3. na hör mal, wie bist du denn drauf ...
  4. sucht doch mal ihr faulen Säcke ==> Arschmatrix
  5. deine Aussage ist reichlich dumm, meinst du nicht auch ...
  6. was denn, auch da schon wieder raus ... 🤣
  7. dann solltest du dich mal in Jägerforen umsehen , .... .... leider ebent
  8. hier ==> https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
  9. charly.brown

    SIG 550 Hilfe

    hallo Piet, da wird es gezeigt
  10. ich glaube nicht das diese/unsere Behörde diesen Verwaltungsaufwand an Überprüfungen zeitnah stemmen wird es sollte sich aber jeder in diesem Sinne vorbereiten das ... ein gutes Nächtle
  11. würde ich auch so sehen dazu der FOCUS : Juwelier erschießt Täter
  12. und wo steht da jetzt " ZG 4 mod .308 " ... ob das vom Veranstslter jetzt nach Kalibern getrennt gewertet wird ist ihm überlassen nur ist das dann keine BdMP - Landesmeisterschaft mehr und deine sog. "Untergliederung" der Sportordnung gibt es so wie von dir angesprochen nicht
  13. du solltest mal lesen lernen PS: Behörde und Jäger latürnich ausgeschlossen, ich hatte das vorausgesetzt ...
  14. Merkt ihr nicht das der Threadstarter sich schon längst vom Acker gemacht hat
  15. auf in DE behördlich zugelassenen Ständen darf nur nach einer ( welche hängt vom Verband ab ) Sportordnung geschossen werden deshalb hängt auf jedem Stand die Schießstandordnung aus wo darauf hingewiesen wird meiner ist für KW und LW im KW-Kaliber bis 1500 J zugelassen da er im Februar erneut überprüft wurde wurde ich darauf hingewiesen das ( da im Vorraum ein paar Haenel rumstanden ) ich damit streng genommen auf dem Stand nicht schiessen dürfte ... soviel zu unserem Waffengesetz ...
  16. nicht unbedingt, wenn die Lamellen so ca. 45 Grad schräg angeordnet waren hat es sie nicht gejuckt denn sie wissen ja nicht das das - was da so herkommt - illegal ist ..., - eben Stammtisch
  17. naja eigentlich überflüssig weil die KW im selben Kaliber wie die LW unwesentlich mehr J bringt - aber Vorschrift ist eben Vorschrift ...
  18. nein , in der Genehmigung für den Stand steht ob er für LW oder KW zugelassen ist , auch bei gleichem Kaliber aber es ist ja nur eine Frage von Ekel Alfreds Stammtisch, also rein hypothetisch ... - wie bei ihm desöfteren
  19. verlangst du da nicht ein bisschen viel von einem Kinderbuchautoren ...
  20. dann lass dir doch deine WBK´s als Buch binden, haste immer alle zusammken ...
  21. es ist immer gut und schadet ganz bestimmt nicht wenn man zu jeder Waffe eine eigene Munitionserwerbsberechtigung hat ist mir selber mal so gegangen , 2 Pistolen im Kal. 9mm - eine verkauft ( natürlich die mit der MEB ) demnach durfte ich keine 9 mm-Muni mehr besitzen ...
  22. darüber hinaus geeignet für eine Vielzahl von Gravurmaterialien, wie IC-Karte, Handy-Etui, Brieftasche, dunklem Kunststoff, Holz, Bambus, Kraftpapier, Acryl reflektierenden Materialien usw.
  23. lustige Begebenheit, bei der Überprüfung meines Standes hatte der SB gleichmal den KriPo - Sachverständigen mit eingeladen und wollte die Unterbringung der Waffen mit kontrollieren ich hatte vorbereitet damit es schneller geht und hatte alles nach den Einträgen in den WBK´s geordnet da in den offenen Wandregalen die dementsprechende Menge Muni lagerte kam aus dem Mund meines SB`s entsetzt ... " wie sieht denn das hier aus ... " der Kommentar des Kripo-SVerständigen war lediglich ... " der darf das ... " ... - der Rest der Kontrolle geschah dann ohne Einwände seitens SB wobei ich nach 28 Jahren feststellen muss das er immer korrekt - wenn auch manchmal etwas zähflüssig - entschieden hat
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