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charly.brown

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Alle Inhalte von charly.brown

  1. bei mir wird weitergeschossen, einzeln ( zur Aufsicht befähigte Personen ) und in Absprache
  2. achja, die Drehanlage ist fahrbar und jeder kann sein Gebamsel für den gesamten Ablauf hinter oder neben sich liegen haben
  3. nur mal so nebenbei, ich schieße auf meinem Indoor auch auf MD, aber ich hole die Scheiben ran ... deshalb überhaupt keine Probleme bei der Abnahme und im Protokoll extra vermerkt das bei MD die Scheibenträger " rangeholt " werden müssen
  4. charly.brown

    LE-SI-MAT

    https://www.co2air.de/lexikon/eintrag/1979-le-si-mat-lesimat/
  5. richtig, und nun sind ja die 3 Jahre ( fast ) Geschichte ...
  6. ich habe es nicht bekommen sondern Kumpel, aber das ist mir (SLG-Leiter) bis jetzt noch nicht untergekommen - er war/ist der erste von meinen Jungs der das nachweisen muss
  7. die im WaffG. festgelegte Überprüfung auf ein weiterführendes Bedürfnis 3 Jahre nach der ersten waffenrechtl. Genehmigung (§ 15 ) ist also illegitim ??? oder wie soll derjenige das ohne Schießbuch machen ???
  8. im Falle meines Kameraden war es gut denn ich konnte ihm sämtliche Termine bestätigen an denen er bei mir geschossen hat eingetragen wird Datum, Uhrzeit, Name/Vorname, Waffenart und Kaliber - sonst nicks Gastschützen erhalten eine kurze Einweisung und schießen dann unter meiner Aufsicht
  9. ich habe selbst einen GK-Stand und muß (Auflage) ein Schießbuch führen und das mind. 3 Jahre aufheben und hier die Forderung der Behörde
  10. ich versuche mal morgen an das Schreiben der Behörde ranzukommen wenn ich mich recht entsinne wurde darin behauptet das dieselben Voraussetzungen für die 3 Jahre gelten wie die für den Erstantrag - also 18 mal pro Jahr ist hier auch das erste Mal, so eine Aufforderung ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen
  11. ja, aber der Verband weiß nicht was er sich da dann konkret gekauft hat auf dem Fragebogen sollte er nochmal Typ und Lauflänge angeben
  12. weiß ich im Moment nicht aber er hat ja die erste Zeit mit Vereinswaffen geschossen aber ich kann ihn ja fragen, m.M. nach war das egal mit welchen er ... das weitergehende Bedürfnis nachgewiesen hat
  13. bei einem meiner Kameraden wurde gerade geprüft er hat im Dezember 2016 seine erste waffenrechtliche Erlaubnis bekommen und sollte nun 54 Trainingstermine für die vergangenen 3 Jahre nachweisen und der Verband musste ihm bestätigen das die während dieser Zeit gekauften Waffen zum sportlichen Schießen geeignet sind da er kein persönliches Schießbuch führt musste er nun alle Stände auf denen er geschossen hatte nochmal besuchen und sich das anhand der dort geführten Bücher bestätigen lassen war alles null problemo
  14. dann wäre ja alles geklärt, danke für die Antworten
  15. ich meine die neuen Disziplinen Sports Carbine, habe ich ja oben geschrieben
  16. die Frage stellt sich mir da es im BdMP jetzt LW - Disziplinen gibt ( .30 M1 Carbine PP1 ,.30 M1 Carbine NPA - B , .30 M1 Carbine 1500 ) wo mit dem M1 Cabine geschossen wird die aber eigentlich mit der KW geschossen werden/wurden und noch eine Frage, darf man auf einem Stand, der für 1500 J (einschl. LW im KW - Kaliber) zugelassen ist mit dem Carbine schiessen ? Grüßle
  17. dem würde ich vollinhaltlich zustimmen ...
  18. gilt die .30 M1 Carbine eigentlich als LW im KW - Kaliber ???
  19. jaja, - geh weg du Feigling, lass mich hintern Baum ... es weiß jeder das gemeldet werden muß- ob GSt oder SLG-Leiter ist egal also kann sich jeder einen anderen/neuen Sandkasten wählen in dem er in Zukunft spielen möchte
  20. wenn die GsSt. es weiß ( Kündigung himself , Beitragsrückstand ) informiert sie die Behörde selbst, das wird dem SLG - Leiter dann mit dem Austritt mitgeteilt. Bis jetzt habe ich da noch nicks an die Behörde gemeldet
  21. richtig, aber darum ging es diesmal nicht ( noch nicht )
  22. genauso ist es, schaut euch das Gelaber unserer Volksverräter an komischerweise ist die AfD die einzige Partei die unsere Meinung vertritt, die FDP geht gerade noch so, die CDU kuscht und die Linken und Grünen wissen nicht worum es geht
  23. klar doch, aber mit Bedürfniswachweis oder Datum des Erwerbes vor 2017 ) , das habe ich nicht so richtig verstanden ... ???
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