

Ulli S
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Verstehe das insgesamt nichts. Also erstens habe ich - zumindest beim Brandenburgischen Schützenbund - jedes Jahr eine aktuelle Sportcard, auf der mein Name und Geburtsdatum sowie meine Migliedsnummer steht, und die auch der Nachweis für meine Sportschützenhaftpflicht ist - und der wird hier problemlos anerkannt. Etwas ähnliches müssen auch die Mitglieder anderer Verbände haben, denn wie weist Ihr sonst Eure vorhandene Haftpflicht beim Besuch anderer Schießstände nach ? Zweitens bricht man sich auch als Vorstand nix aus der Krone, einen Zettel Papier zu nehmen, draufzuschreiben, "Hiermit bestätigen wir, die Schützengilde xyz, das abc, geboren am, Mitglied unseres Vereins ist. Datum, Unterschrift, erster Vorsitzender der Schützengilde xyz". Stempel drauf und ab dafür.
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Also .. bei mir steht beim Wechselsystem (in der Grünen eingetragen) auch der Munerwerb für .22 LfB mit drin ... Man kan sich das sparen, wenn man genügend andere 22er mit MES eingetragen hat, aber ist immer kritisch, wenn man die verkauft. Die 25 Euro hab ich dann auch noch. Allerdings trägt einem im Bedarfsfall unsere Behörde das dann unkompliziert nach, wenn man die letzte 22er mit _MES verkauft. Man muß halt nur daran denken ..
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Selber schmieden Das wär mal ne Idee für eine abendliche Schmiedeparty - wenn ich bloß mehr Zeit hätte
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§27 Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten WaffG
Ulli S antwortete auf BJ68's Thema in Waffenrecht
War da nicht etwas, das Armbrust ein der Schußwaffe gleichgestellter Gegenstand ist ? Damit dürfte man die außerhalb Schießstätten nur schießen, sobald unter 7,5 Joule - das wäre eher unmöglich. Für ein Pfadfinderlager, nimm einen Bogen - das ist rechtlich stöckchenwerfen im Walde und brimgt kaum Ärger ein .. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Ulli S antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Langwaffe ist relativ unkritisch - da steht eh direkt neben jedem Gast eine Standaufsicht. Sollte da der Lauf deutlich aus der Zielrichtung wandern, hat die Standaufsicht da ganz schnell die Hand auf dem Lauf. Kurzwaffe machen wir mit fremden Gästen nicht. Und ich glaube, eine Standaufsicht hat einem Spinner schneller die Waffe abgenommen als eine eigene Waffe gezogen, entsichert und wirkungsvoll eingesetzt, sorry. Das rechtfertigt kein Führen, auch wenn sich da wirklich manche Standaufsichten vielleicht wichtiger fühlen. Das soll ein sportliches Event werden und kein Einsatz in Kabul -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Ulli S antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Das Thema hatte ich mit unserer Behörde schon mal. Ergebnis war, Führen auf der Schießsstätte ist in Ordnung. Allerdings - nur wenn definierte Personen / Mitglieder / Gäste anwesend und Tür und Tor der Scheißstätte geschlossen sind. Nicht okay, wenn das Tor offen ist und Personen unkontrolliert auf das Gelände kommen können ( Schützenfeste etc.) Allerdings gilt dann natürlich die jeweilige Schießstandordnung, und bei uns sind - sobald der Schützenstand verlassen wird, ist die Waffe zu entladen und grundsätzlich auch zu verpacken - allerdings haben wir nicht mehrere voneinander getrennte Bahnen, zwischen denen man wechseln müsste. Sollte man sich allerdings zum gemeinsamen Waffenreinigen auf dem Vorplatz des Schützenheims treffen, kein Problem, solange das Tor zu ist. -
Die lässt sich doch gut restaurieren .... Wenn man das will. Ein Schraubstock und eine größere Schraubzwinge sind hilfreich beim Zerlegen des Systems. Da frei ab 18 und ein Familienerbstück ist das ein schönes Stück für etwas Bastelei Und wie schon erwähnt, auf Co2Air findest Du sachkundige Unterstützung.
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Ulli S antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal, der Freistellungsbescheid ist nur zielführend, wenn über die Ähnlichkeit zu einer vollautomatischen Kriegswaffe DAS entscheidende Kriterium ist, und alle anderen Krterien schon "negativ" sind, oder ? denn diese sind ja "hart" definiert, und eine Hülsenlänge unter 40 mm z.B. kann ich mir auch selbst feststellen .. -
Also ich kann nur für den brandenburgischen Schützenbund mitreden, da ist das schon eine Materialschlacht. An sich brauche ich eine Waffe, die mit der entsprechenden Mun und dem entsprechenden ZF in der lage ist, reproduzierbar Streukreise unter 25 mm zu schießen. Wenn ich dann noch sagen wir 10 mm für den Schützen einkalkuiere, muß die Waffe reproduzierbar ein 15 mm Schußpflaster zuverlässig treffen. Die ersten Platze liegen wie schon beschrieben bei 100% Treffern in der Innenzehn. Schafft man das nicht, kommt man höchstens in die Nähe des Treppchens, wenn die 5 besseren Schützen zufällig grad einen schlechten Tag haben .. Zum Thema ZF - Ja, wenn der Schütze jung und gute Augen hat, geht auch ein billiges 12-Fach Walther Glas. Wird man älter, fangen einem da nach 10 Schuß die Augen an zu brennen, weil das Auge die optischen Fehler des Glases nicht mehr so gut ausgleichen kann wie 20 Jahre vorher.
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Die dürften an sich nicht zählen. Aber da hab ich zum Beispiel nur einen KK- Repetierer drin. Die Großkaliberwaffen waren ja anfangs alle Einzellader, hab ich mir dann (glücklicherweise vor den 10- Waffen - Regel) umbauen / Umtragen lassen. 10 Waffen auf gelb ist echt nicht üppig, wenn man da noch ein paar Exoten hat wie Perkussionsrevolver oder freie Pistole, sind die 10 Plätze schnell weg ..
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Leider wahr. Und da einen bei drei vollen gelben WBK´s einzelne Verkäufe nicht mehr retten, war es das . Wenigstens kann man vorerst behalten, was man schon hat
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An sich ist es ja relativ einfach - wenn alle der drei Merkmale (Lauflänge unter 42 cm UND Hülsenlänge unter 40 mm UND Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe) erfüllt sind, ausgeschlossen. Ansonsten nein. Lauflänge und Hülsenlänge sind einfach zu ermitteln, daher wenn eins der beiden passt, kein Problem. Schwierig wird eher, wenn Lauf und Hülse zu kurz sind, und man dann entscheiden muss, ob das einer vollautomatischen Kriegswaffe ÄHNELT ... das würd ich ohne BKA - Bescheid nicht sagen wollen... wenn es nicht genau wie eine Steinschloßmuskete aussieht
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Hatte DHL nicht den Transport von Waffen von Privatpersonen ausdrücklich ausgeschlossen ? In den AGBs? Das Schmerzt zwar, weil man dadurch den vielfachen Preis an ein Waffentransportunternehmen zahlen muss, aber minimiert das persönliche Risiko durchaus .. Und Ja, Stabile Verpackung ist wichtig. Allerdings reicht das auch, die Waffe in Luftpolsterfolie, Stretschfolie drumherum, das in einen Karton und den gut mit Klebeband umwicleln. Selbst, wenn der Karton beschädigt wird, fällt da nix raus..
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Ich denke mal, Chilly Charles gehört zu dem Laden und soll den Preis hochtrieben. Er hatte ja die erste Auktion gewonnen - das war sicher nicht geplant .... deswegen steht sie jetzt noch mal drin.. Aber clever gemacht, gibt ja keine Beurteilung des ersten Kaufes, wenn man die M77 nicht direkt sucht und die andere Auktion dadurch kennt, fällt das nicht auf
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Denke auch, da ist viel vom Zusammenhang wichtig. Die "tatsächliche Gewalt" übt man ja nur aus, wenn ich mit dem Gegenstand nach eigenem Willen umgehen kann. Ist die Waffe nicht geladen, der "Träger" 1,60 und 50 Kilo schwer, und der Überlasser 2 Meter mit 100 Kilo Lebendgewicht und auf Armlänge entfernt, kann der Träger der Waffe nicht wirklich nach eigenem Willen mit dem Gegenstand umgehen, übt also nicht die tatsächliche Gewalt aus. Allerdings führt er in diesem Moment die Waffe, was ebenso nicht erlaubt wäre, wenn zum Beispiel kein Jäger ...
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Salut ist eh außen vor, da ja quasi mittlerweile "scharfe Waffe". Wenn die nicht in einer WBK steht, illegal und der Untergang des christlichen Abendlandes.
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Ist doch eigentlich ganz einfach. Bis zum Stichtag (irgendwann Jahreswechsel 2019 ??) erworbene Dekowaffen, die den zur Zeit der Deaktivierung geltendenden Bestimmungen entsprochen haben, dürfen weiter besessen werden. Sie dürfen allerdings nicht weitergegeben werden ( Verkauft, verschenkt, vererbt). Dann ensprechen sie den scharfen Waffen, also Verkauf maximal an Büchser. Gern gegangen wird offensichtlich der Weg, die alten Dekowaffen zu Zerlegen, die jetzt relevanten Teile ( also zum Beispiel Restlauf, Verschluß, eventuell Griffstück etc zu zerstören und den Rest zu verkaufen - das erklärt die vielen auf den Markt kommenden Schäfte, Seitenschlosse von Jagdflinten etc .. Sollte man aber zum Beispiel ein altes Dekogewehr aus den 70ern haben, bei dem nur der Lauf verschweißt war (wäre legal, wenn man das vor Stichtag erworben hat), und ich nehm den Verschluß ( der war damals meist noch intakt) raus, werfe den Rest weg und behalte nur noch den Verschluß, besitze ich ein illegales Waffenteil ... In meinen Augen ein total verwirrender und unlogischer Umstand. Aber - es dreht sich ja ums deutsche Waffengesetz, da ist Logig eh außen vor ,,
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Erbsen, Kartoffeln, Schrot - und es durfte 20 Monate alt werden. ehm - mein Fehler , hab noch mal auf dem Zettel vom Schlachter nachgeschaut - es waren nur 250 Kilo. Komm mir jetzt vor wie ein Angler
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okay .. Zahl war nur geraten, unser im Frühjahr geschlachtetes Hausschwein brachte 350 Kilo auf die Wage
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Also ich war früher mal mit dabei, als "mein" Jäger Sauen mit der Saufeder abgefangen hat. Ging erstaunlich gut. Auch hätte ich vermutlich als Jäger liebern nen M44 mit Bajonett in der Hand als garnichts. Allerdings bezweifle ich, das eine annehmende 350 - Kilo - Bache vor einem Liegen bleibt, wenn sie in das Nadelbajonett des M44 gerannt ist. Die stirbt eher mit mir zusammen 500 Meter weiter ....
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Also ich hab den M44 , auch ein sehr schönes Stück, Nachkriegsproduktion, heller Schichtholzschaft, Super Lauf. Bei uns ( DSB / BSB ) hat das noch keinen gestört. Auf Wettkämpfen wurde höchstens mal verlangt, das Bajonett einzuklappen wegen der "Unfallgefahr". Aber sagen wir so, das nehme ich nur zu Wettkämpfen mit, wo ich eh nie auf dem Treppchen lande. Die links und rechts neben mir dann auch nicht Mit selbstgeladener Munition schießt der Nagant durchaus manierlich, ein S+B oder Prvi .310 /.311 123 Grains Geschoß vor etwa 26 grains N110, und das schießt sich wie eine .223. die 9 ist damit auf jeden Fall zu halten. Und mit chinesischer Surplus - MG Munition ist Armageddon auf dem Stand .. aber man trifft halt die Scheibe, und nicht nur das Schwarze. CZ- Surplus mit der silbernen Spitze und lackierter Stahlhülse läuft auch ganz gut, die bleiben alle im Schwarzen und wetterleuchten nicht so heftig.
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Dann prüfe lieber vorher, bevor Du Dich in das Abenteuer stürzt, ob bei einem für Luftgewehr und Armbrust zugelassenen Stand auch "offene" Luftgewehre Bestandteil der Zulassung sind. Ist der Stand nicht für Feuerwaffen zugelassen, dürfte dort nicht so ein Satz drinstehen wie "Zugelassen für das Schießen mit Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie von xx Joule" oder so ähnlich. So war das früher in unserer Erlaubnis drin (plus KK), jetzt ist er zugelassen für Waffen angetrieben mit kalten Gasen sowie Waffen mit Randfeuerpatronen im Kaliber bis 5,6mm und einer maximalen Geschoßenergie von 200 Joule. Ein Luftgewehr deutlich über 7,5 Joule ist nicht leiser als ein KK-Gewehr. Schalldämpfer nur für Jäger, oder unter 7,5 Joule freie Waffen (wo man ihn eigentlich nicht braucht ). Und wenn auf einem DSB Luft- und Bogen / Armbruststand plötzlich Schüsse peitschen, glaub mir, da petzt ein Nachbar bei der Behörde ... und die muss das dann prüfen, ob sie will oder nicht :(
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Na ja, also Ich bin gespannt. Kauf es Dir und berichte. Ich hab nur Erfahrungen mit Luftgewehren bis 16 Joule und 50 Meter, das geht ganz gut, aber auch nur mit guten Dias. 300 Meter KK haben wir mal versucht, aber der Stand war dafür nicht tauglich - Blenden in der Mitte zu tief. 200 Meter ging gut. Was ist der Grund, das Du auf Eurer 200 Meter Bahn kein KK schießen darfst ? Bei Großkaliberständen ist doch in der Regel nur eine Joule - Grenze vorgegeben. Wenn die Kaliber auch einzeln in der Erlaubnis stehen, würd ich mich vorher vergewissern, das Luftgewehr über 7,5 Joule auch drinsteht. Für unseren Stand mussten wir das ändern und eintragen lassen. Sollte in der dem Betreiber vorliegenden aktuellen "Genehmigung zum Betrieb einer Schießstätte" stehen. Der Ansatz beim Luftgewehr ist ja eher andersrum - ich trainiere mit einem 7,5 Joule Luftgewehr auf dem 50 Meter Stand, und simuliere hier mit verkleinerten Scheiben das Schießen mit einer .308 auf 800 Meter. Die Flugzeit des Geschosses, Windabdrift, Flugbahnkrümmung ist dann dem "echten" Longrange schon sehr ähnlich.
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Na, ich fürchte, 16 Joule sind auf 100 Meter schon grenzwertig. Außerdem - das Gewehr - also auch Luftgewehr - muß einer in DE zugelassenen Sportordnung entsprechen. Das wäre vermutlich Field Target - und ich glaub, da ist spätestens be 24 Joule Schluß (wieß vielleicht jemand genauer)
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Wär da nicht ein KK - Gewehr günstiger / Einfacher ? KK Longrange ist mit der passenden Waffe und Munition gut bis 300 Meter möglich. Die CZ 457 bekommst Du schon unter 700 Euro, und die geht auf 100 Meter Super : CZ 457 Synthetik Repetierbüchse 20 .22lr mit Soft-Touch Oberfläche (shoot-club.de) Es bleibt ja nicht beim Gewehr - Du brauchst dann gute Pellets, die kosten auch nicht 5 Euro die 500er Schachtel .. Kompressor, Druckbehälterprüfung etc - wär mir zuviel Streß ..