

Andrè1
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Hier hat nen Ami - im wahrsten Sinne des Wortes - völlig schmerzfrei aus seinem 98k, als Vergleich zu den normalen SmK, mal 5 der seltenen SmK(H) ( Wolframkarbidkern ) auf ne 19mm Panzerplatte in 100m Entfernung verschossen. So wie es sich gehört, sind die alle glatt durchmarschiert. Der Fairneß halber sollte erwähnt werden, daß die Dinger meines Wissens nicht für den Verschuß aus dem 98er bestimmt waren, sondern für die MG des Pz1. Der Gasdruck dürfte leicht über normal liegen ( Polte-Angabe: 3800at gegenüber 3300at bei SmK mit Messing- bzw. 3600at mit Stahlhülse; V0 875m/s zu 785m/s ) Aber selbst bei gleicher V0 sollte die SmK(H) mehr Durchschlag bringen, da das Kerngewicht mehr als 40% höher ist. Gruß André
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In Sachen Durchschlagsleistung von Hartkernmun kann ich das beisteuern: 8x57 SmK v vs Panzerstahlplatte ( 140-150kg/mm² Zugfestigkeit ) aus MG17 verfeuert Durchschlag bei 90° für 100,300,600m: 12mm; 9mm; 6mm bei 60° : 8mm; 6mm; 3,5mm bei 30° : 4mm; 3mm; 1,5mm Gruß André
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Von mir gehen nachher 25€ auf die Reise. Gruß André
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Nen durchge-xx-tes 42er Gehäuse - auf MG3 umgeändert - hatten wir anno 2000 auch im Bestand unserer WaKa. Gruß André
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Die Verschlußsperre - als Rückprallsicherung des vorschnellenden Verschlusses - wurde meines Wissens schon beim 42er eingeführt - nicht erst beim MG1 bzw. MG3. Die ersten 42er hatten diese noch nicht,wodurch es wohl zu einigen Unfällen kam. Noch mal kurz google angeworfen und mit den Suchbegriffen "MG42" und "bolt" auch fündig geworden.Wusste doch,da war doch was. http://www.mg-42.net/mg42_bolt_catches.htm Schon irgendwie bezeichnend,im deutschsprachigen Raum fast ausschließlich auf den BS mit der Nato-Bremse zu stossen... Gruß André
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Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Andrè1 antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Ich weiß,hat aber so - meiner Erinnerung nach - nicht in dem BMI-Rundschreiben drinnen gestanden.Habe diesen Schrieb aber leider nicht mehr vorliegen,sodaß ich es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kann.Deswegen bin ich auf diesen Punkt nicht eingegangen. Aber aus dieser Visiermeldung http://www.visier.de/1619.html läßt sich schließen,daß hier von Waffe und nicht Waffenart die Rede war... Und dadurch kommt die weiter oben erwähnte Problematik zum Tragen... Gruß André -
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Andrè1 antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Nicht wirklich, das betrifft die Konstelation Basiswaffe .357Mag -> berechtigt auch zum Erwerb von Mun in .38Spezial; Basiwaffe .44RemMag -> .44Spezial usw. Das ich mit einer Basiwaffe in z.B. .45Auto per se ( sprich ohne WS ) Mun in 9mmPara erwerben dürfte,geht daraus nicht hervor... ( Ich hätte aber auch kein Problem damit,wenn es so wäre.Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht... ) Gruß André -
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Andrè1 antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Auch dieses hatten wir schon bis zum Erbrechen hier durchgekaut. Die Erlaubniss des Munerwerbs besteht mit dem Munerwerbsstempel für die Basiswaffe.Knackpunkt ist dabei halt nur,daß ohne WS-Eintrag der Händler nicht wissen kann,daß ich ein solches besitze und dadurch zum Erwerb berechtigt bin.Bei .22lfB sehe ich aber bei einem Sportschützen nun wirklich kein Problem wegen des Munerwerbs - in irgend einer WBK wird doch ein KK eingetragen sein,oder? Gruß André -
Was zum Geier will denn das BKA in dieser Sache anders auslegen? Das ein gezogener Lauf nicht immer ein gezogener Lauf ist? LOL. Wenn der Gesetzgeber dies so nicht gewollt hat,dann ist es seine Aufgabe dieses über dem Verordnungswege klarzustellen oder gar durch ein neues Gesetz zu ändern. Interessant ist übrigens,daß der "Wille des Gesetzgebers" immer dann ins Spiel gebracht wird,wenn es gegen den Bürger geht...Umgekehrt scheint das niemanden zu jucken... Gruß André
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Jetzt fangen sie hier auch an zu spinnen... 2 meiner Vereinskollegen haben jetzt auf ihre WBK Gelb - ausgestellt nach §28 Abs.2 Waffg alt - erstmals ( KK-EL waren schon drauf ) je eine entsprechende Waffe größer KK erworben. Jetzt verlangt unsere SB eine Bedürfnissbestätigung vom Verband... ( Bin mir aber ziemlich sicher,daß das nicht auf ihrem Mist gewachsen ist... ) Gruß André
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Man öffne ein zweites Browserfenster,indem man die Auktion weiterverfolgt,während im anderen dann nur noch das Gebot bestätigt werden muß,wenn die Zeit reif ist... Das was Pete da passiert ist,habe ich aber schon des öfteren bei Egun beobachten können. Da wird dann nach Ablauf der Frist plötzlich noch ein anderer als Höchstbieter gelistet... Gruß André
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Evtl. Weicheisenkern? Gruß André
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Was soll uns die dicke 40 sagen? Daraus ergibt sich weder ein Verbot der 7,62x39 ,noch ein genereller Ausschluß vom Schießsport. Gruß André
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Bei ca. 30mm Lochdurchmesser dürfte ne 12er Flinte allerdings ausscheiden. Da hat sich wohl jemand aus ner 3cm MK nen VL gebastelt,oder? Gruß André
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Guns unlimited - unbegrenzter legaler Waffenerwerb
Andrè1 antwortete auf therealsilencer's Thema in Allgemein
Er ist Schweizer... Gruß André -
[klugscheiß=on] .50BMG hat max. zul. VA von 0,38mm [klugscheiß=off] Gruß André
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Darf ich fragen,was es hier auszulegen gibt? Gruß André
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Unsinn.Was die Allgemeinheit darunter versteht ( oder auch nicht ) hat hier überhaupt keine Relevanz,sondern nur das,was der Gesetzgeber darunter versteht - und das ist hier eindeutig,denn wenn eine Repetier-Langwaffe per se eine Büchse ist,dann gäbe es nicht den Zusatz"mit gezogenem Lauf". Gruß André
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Es handelt sich dabei um eine Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf.Punkt. Gruß André
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Wenn der Waffenerwerb per se den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung widersprechen würde ( diese Auffassung scheint ja der SB zu haben ),so drängt sich doch die Frage auf,warum er denn den vorausgegangenen Anträgen stattgegeben hat und welche gravierende Änderung - durch den Erwerb zweier zusätzlicher Schußwaffen - an der Gesamtsituation zu erwarten ist.Die Begründung wäre mal wirklich interessant. Gruß André
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Genau so hat uns bei der Wach- und Sicherungsausbildung ein OFw die Wirkungsweise Pzf 3 erklären wollen... Gruß André
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Antwort auf: Aber wie soll ich die vorgewwiesene EWB in diesem Fall später nachweisen, das vorgezeigte WS kann ich schlecht beim Mun-Buch abheften. Ich dachte,mit dem neuen Waffg hat sich das erledigt. Die Lösung des Problems wäre ganz einfach,wenn der Gesetzgeber für WBK-Inhaber den Mun-Erwerb und -Besitz freistellen würde.Aber das wäre ja wieder zu einfach... Gruß André
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Antwort auf: Meine Entscheidung auf den Vorschlag der Behörde einzugehen und die Eintragung jetzt und auch noch kostenlos (danke!) vornehmen zu lassen, könnte sich zukünftig als durchaus vorteilhaft erweisen. Sind doch durch die Eintragung Tatbestände geschaffen worden, die es auch fürderhin erlauben, besagtes Wechselsystem rechtlich selbständig als Waffe zu besitzen. Sicher? Solange das WS nicht über die §8 Abs.1 bzw. §14 Abs.2/3 erworben wurde,entfällt mit der Veräußerung der Basiswaffe die Erwerbsgrundlage für das WS.Somit nützt Dir die Eintragung in der Richtung gar nichts... Gruß André
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Antwort auf: ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! Dann setz halt nicht solch eine S******e ins Netz.
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Genau den Link wollte ich auch hier reinsetzen - bevor mir der blöde Rechner abgekackt ist. Dafür hab' ich noch zwei nette Langwaffenbilder: Gruß André