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Andrè1

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  1. Andrè1

    GROSSkaliber!

    Bei ca. 30mm Lochdurchmesser dürfte ne 12er Flinte allerdings ausscheiden. Da hat sich wohl jemand aus ner 3cm MK nen VL gebastelt,oder? Gruß André
  2. [klugscheiß=on] .50BMG hat max. zul. VA von 0,38mm [klugscheiß=off] Gruß André
  3. Darf ich fragen,was es hier auszulegen gibt? Gruß André
  4. Unsinn.Was die Allgemeinheit darunter versteht ( oder auch nicht ) hat hier überhaupt keine Relevanz,sondern nur das,was der Gesetzgeber darunter versteht - und das ist hier eindeutig,denn wenn eine Repetier-Langwaffe per se eine Büchse ist,dann gäbe es nicht den Zusatz"mit gezogenem Lauf". Gruß André
  5. Es handelt sich dabei um eine Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf.Punkt. Gruß André
  6. Wenn der Waffenerwerb per se den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung widersprechen würde ( diese Auffassung scheint ja der SB zu haben ),so drängt sich doch die Frage auf,warum er denn den vorausgegangenen Anträgen stattgegeben hat und welche gravierende Änderung - durch den Erwerb zweier zusätzlicher Schußwaffen - an der Gesamtsituation zu erwarten ist.Die Begründung wäre mal wirklich interessant. Gruß André
  7. Genau so hat uns bei der Wach- und Sicherungsausbildung ein OFw die Wirkungsweise Pzf 3 erklären wollen... Gruß André
  8. Antwort auf: Aber wie soll ich die vorgewwiesene EWB in diesem Fall später nachweisen, das vorgezeigte WS kann ich schlecht beim Mun-Buch abheften. Ich dachte,mit dem neuen Waffg hat sich das erledigt. Die Lösung des Problems wäre ganz einfach,wenn der Gesetzgeber für WBK-Inhaber den Mun-Erwerb und -Besitz freistellen würde.Aber das wäre ja wieder zu einfach... Gruß André
  9. Antwort auf: Meine Entscheidung auf den Vorschlag der Behörde einzugehen und die Eintragung jetzt und auch noch kostenlos (danke!) vornehmen zu lassen, könnte sich zukünftig als durchaus vorteilhaft erweisen. Sind doch durch die Eintragung Tatbestände geschaffen worden, die es auch fürderhin erlauben, besagtes Wechselsystem rechtlich selbständig als Waffe zu besitzen. Sicher? Solange das WS nicht über die §8 Abs.1 bzw. §14 Abs.2/3 erworben wurde,entfällt mit der Veräußerung der Basiswaffe die Erwerbsgrundlage für das WS.Somit nützt Dir die Eintragung in der Richtung gar nichts... Gruß André
  10. Antwort auf: ist mir echt zu blöde, diese spekulationen und blödes angemache hier ! Dann setz halt nicht solch eine S******e ins Netz.
  11. Genau den Link wollte ich auch hier reinsetzen - bevor mir der blöde Rechner abgekackt ist. Dafür hab' ich noch zwei nette Langwaffenbilder: Gruß André
  12. http://www.egun.de/market/item.php?id=181363 Aua. Gruß André
  13. In Antwort auf: Meine Erfahrung: die wahren Schnäppchen findet Ihr NIE im Net , weil sich dort kaufgeile User darum kloppen , sich obwohl und gerade weil persönlich bekannt, gegenseitig hochdrücken. Kommt ganz darauf an,zu welcher Uhrzeit die Auktion ausläuft. Gruß André
  14. Wenn Du die Ansprüche,die Du an andere User stellst - Zitat: "vor dem Schreiben bitte Gehirn einschalten" - ,auch als Maßstab für Deine eigenen Handlungen anlegen würdest,dann könntest Du der Argumentation von frosch auch folgen... Gruß André
  15. Tolle "Rechts"grundlage... Gruß André
  16. Das Gegenteil von erlaubt ist für mich ( wahrscheinlich bin ich da nicht der einzige ) verboten. Und wenn Du ersteres in Frage stellst,so heißt das im Umkehrschluß,daß es aus Deiner Sicht verboten ist,logisch oder? Außerdem: Erlaubt heißt noch lange nicht erwerbscheinfrei. Letzteres hat gecko auch nicht behauptet... Gruß André
  17. http://www.gefahrgut-heute.de/docs/begrmenge.html http://www.gefahrgut-heute.de/docs/klasse1.html Gruß André
  18. Beim K98 : Gezogen. Zum Ende hin sollen sie auch gehämmert worden sein. Gruß André
  19. So,war Montag auf'm Amt zwecks Voreintrag für 2.KW. Tja,was soll ich sagen,hab' meine WBK eben ( mit dem gewünschten Eitrag versteht sich ) per Post zurückbekommen. Gruß André
  20. Bei uns war es so. Hatten zwar noch einige MG´s mit Feld-Zug-Profil in der WaKa,die wurden jedoch nur in Verbindung mit Manövermun genutzt.
  21. In Antwort auf: Wohlgemerkt: wir sprechen von 3 bzw. 4 Waffen für eine einzelne Disziplin! Wenn ich Ralf richtig verstanden habe,so ist genau das nicht der Fall... Gruß André
  22. Zitat: Original erstellt von Smithy: Begründung: Im Bedürfnis stand ja nur .."Waffe cal. .45" Ich halte diese Begründung für abenteuerlich,weil dieses "Bedürfnis" - im Zusammenhang mit dem Voreintrag - die Erwerbserlaubnis für die Pistole im genannten Kaliber darstellt. Der Erwerb des Wechselsystems ist ein anderer Vorgang. Ich bin zwar schon die ganze Zeit am suchen,konnte aber im I-Net bis jetzt noch nichts zur Thematik des Mun-Erwerbs für ein WS finden. Gruß André
  23. Für ein WS im kleineren oder gleichen Kaliber ist gar kein Bedürfnisnachweis erforderlich. Gruß André
  24. Zitat: Original erstellt von Mike Brauer: Jetzt bleibt mal auf dem Teppich und vergleicht auch mal die Preissteigerungen in anderen Branchen. Ich fürchte,da spielt Tom nicht mit - Waffen-Online. Ps: Wenn man das mit den Geco Mun-Preisen hier liest ( hier 198€,da 180€ ],dann muß man ja schon fast hoffen,daß es sich nicht um einen Druckfehler bei Frankonia handelt. Gruß André
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