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pancho lobo

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Alle Inhalte von pancho lobo

  1. Hola amigo Bautz, Sam09 muss nochmal im WaffG bei Begriffbestimmungen nachlesen was (laut WaffG) erwerben bedeutet = die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben. Solange die Waffe beim Händler lieg ist es auch kein Erwerb.--WAU-- saludos de pancho lobo -Mustafa Kemalatatürk hatte recht: ISLAM ist ein verwesender Kadaver... usw.-
  2. hola amigo Kai, es kann auch nicht schaden wenn Du auf dem Schrieben den Name des Zeugen mit angibst und den auch mit unterschreiben lässt, auch auf dem Umschlag: eingeworfen im Briefkasten vom Amt XXX am Datum um Uhrzeit in beisein des Zeugen Unterschrift. oder persönlich abgibst mit Empfangbestätigung. saludos de pancho lobo
  3. hola amigo Chapmen, hast Du auch alles gelesen? ...und natürlich den Richterspruch der danach folgt...mir persönlich ist meine (und die meiner Lieben) Gesundheit und Leben wichtiger als die des Angreifers. Für alles was man im Leben tut muss man die Verantwortung übernehmen und evtl. auch den Folgen daraus. saludos de pancho lobo
  4. Hola amigos, ein Bekannter, der Securityman ist, wollte mal ausprobieren wie das KWn Schießen ist...erstmal 1 Std. Unterricht: WaffG-Notwehr-Waffenkunde-Arten-Munition-Reichweite-Durchschlag-Energie, dann KWn Handhabung und natürlich Schießen, nach insg. 3 Stdn, nochmal WaffG Waffenschein...und die Aussage: wenn Du mit einer (Scharfen)Waffe drohst musst Du auch bereit sein diese zu benutzen...mit alle daraus resultierenden Konsekuenzen...evtl. den Tod oder schwere Verletzung des Angreifers und natürlich den Richterspruch der danach folgt. Auch darf der Angreifer nicht die 7 m Abstand unterschreiten, sonst nützt dir die Waffe nichts (als ungeübter sind deine Reflexe nicht trainiert). Wenn Du dabei Glück hast wird die Drohwirkung der Waffe ausreichen um den Angriff zu stoppen, wenn Pech zieht der Angreifer auch eine Waffe...spätesten dann musst Du schießen. In Amiland wird: run-hide-shoot empfohlen = weglaufen-verstecken(in Deckung gehen)-schießen(sich zur Verteidigung bereit machen) Der 1 Vors. des SV im mdr Beitrag redet von der Verhältnisskeit der Mittel, zu Sebstverteidigung ist immer das wirksamste Mittel das beste!!! saludos de pancho lobo
  5. hola amigos Nakota und Schwarzwälder, denn man Butter bei die Fische: wo steht das im WaffG, bitte mit §. Ich hätte kein Problem mit Klagen: BDS-VDW und ein Paar mehr. Zum anderen: 1.- Waffenbesitzer seit 1986 ( nur Sportschütze) 2.- 7 KW für Patronen Muni KK und GK 3.- 4 HA LW KK und GK 4.- Gelöscht 5.- Gelöscht Die WaffVwV ist nicht mit dem WaffG gleichrangig. saludos de pancho lobo
  6. hola amigo Schwarzwälder, kulli hat recht...die 12 bzw. 18 mal pro Jahr kommen nur in Betracht wenn er Waffen beantragen will, für dem Nachweis der noch vorhandenen Sportschützeneigenschaft genügt ein formloses Schreiben des Vereins/Verband dass er dort noch Mitglied ist, da wird nicht nach Trainingseinheiten gefragt. Wieso hat dein Freund nicht der Behörde gemeldet dass er als Gast gegen Miete weiter schiesst...ich denke er ist trotzdem im BDMP als Einzelmitglied geblieben, da scheint mit der SLG und deren Mitglieder die "Chemie" mit deinem Freund nicht zu stimmen, ich würde als SLG Leiter keinem rausschmeissen und Meldung machen. saludos de pancho lobo
  7. pancho lobo

    Bodenkugelfang

    hola amiga granmacita, hast recht habe die "cm" Angabe vergessen... saludos de pancho lobo
  8. pancho lobo

    Bodenkugelfang

    hola amigos, man besorge sich: Telefonbücher 40 cm hoher Turm 4 Dachlatten die 6 cm über die Breite der Tbücher an jeder Seite länger sind, diese werden eng an den Tbücher mit 8,5 mm Löcher versehen 4 Gewindestangen M8 x 50, 8 Karosserie-Uscheiben, 8 Muttern M8 Mit diesen Sachen verschraubt man die Tbücher zu einem Klotz, der ist unter Spannung 38 cm hoch. Für 9 mm / 45 acp / .357 magnum vollkommen ausreichend, schon ausprobiert und der Stand blieb sauber, einziger Nachteil die Tbücher müssen öfters ausgetauscht werden Fotos hochladen geht bei diesen Forum nicht...aber bei gunboard sind welche drin SuFu benutzen. saludos de pancho lobo
  9. Hola amigo hgc.micha, es gibt schon ein Urteil der das als nicht erlaubt erklärt hat...aber in einem 1er ist es wiederum erlaubt, hat auch hier bei WO gestanden. saludos de pancho lobo
  10. hola amigos, ich habe an meine Westen (die ich eigentlich immer trage) folgendes stehen: "Waffenbesitzer" und darunter "Wir sind die GUTEN", ausserdem ein Namensschild und den Name der SVereinigung, das hat schon zu manchen interessanten Gespräche mit anderen Bürger geführt, auch bin ich im Supermarkt eine Kleinstadt (>4000 Einwohner) mit umgeschnallten leeren Westernholster bestückt mit Patronen einkaufen gegangen und -oh wunder- es hat sich keiner aufgeregt...ganz im Gegenteill ich wurde gefragt was und wo ich denn schiesse, bei der Gelegenheit habe ich dann auch zugleich erklärt was für Auflagen wir LWB alles erfüllen müssen -oh das ist ja ganz schön viel- war meistens die Antwort. Auch so kann man der Allgemeinheit zeigen dass Waffen und deren Besitzer auch etwas ganz normales sind. saludos de pancho lobo
  11. hola amigo Der Fuchs, aber nur wenn er kein Waffenverbot hat. saludos de pancho lobo
  12. Hola amigos, wenn das Amt ihm die Waffenblockierung vorschreibt...kann er folgendermaßen argumentieren: 1. ich bin in einem SV und mache demnächst Sachkunde (Belge) 2. die Waffe(n) werden zur sicheren Fremdverwahrung bei einem Schützenkamerad bis zum ???? zwischengelagert, ist auf jedem Fall die billigere Lösung. saludos ded pancho lobo
  13. hola amigos. ein Merkblatt eines Amtes (und wenn es sich auch LKA nennt) ist kein Gesetz, entscheident ist was im WaffG steht und höchstens noch was der Gestetzgeber damit gemeint hat!!! Was heisst WaffRNeuRegG??? Nach das oben ziterte ist meine geschlossene Haustür -für "elraubnisfreie Waffen" Vorkehrung genug gegen die schnelle Wegnahme, wer bei mir einbricht begeht damit ein Verbrechen -grün: und das ist verboten grün ende- saludos de pancho lobo
  14. hola amigo Uwe, getrennt muss ja nicht immer im Bösen sein... saludos de pancho lobo
  15. hola amigos, getrennt lebende Eheleute dürfen sogar das gleiche Doppelbett gemeinsam benutzen... saludos de pancho lobo
  16. hola amigo VP70Z, von danach ist hier nicht die Rede sondern von davor: vor der Novellierung des WaffG war der Besitz von Muni. nicht Strafbewährt und wer es so gemacht hat wie Gunsmoke Joe geschrieben hat durfte die Muni. (ohne EWB) behalten. saludos de pancho lobo
  17. hola amigo gran madre, hammer och schon mol g´macht...aber es war für uns nicht sehr entspannt, also doch auf die lange Tour. saludos de pancho lobo
  18. hola amigo gran madre, BDMP/BDS/DSU: wenn die Waffenbeherrschung bei den Gästen stimmt dann dürfen sie auch das schiessen was wir meistens schiessen-->dynamisch, aber der Weg dorthin ist nicht unter 18 mal Üben zu erreichen, d.h. mindestens 6 Monate. saludos de pancho lobo
  19. hola amigo HBM, wir hatten im Großraum Hamburg und S-H seit November 2016 bis heute 12, davon sind 7 nach 3 Monate und 8 mal schiessen eingetreten...der Rest muss noch etwas warten und als Gäste weiter üben... Dein letzer Satz trifft auch bei uns zu. Da wir mittlerweile 8 Schießleiter (BDMP/BDS/DSU) sind hat immer einer Zeit für die Gäste. saludos de pancho lobo
  20. hola amigo HBM, 3. Für jede...usw.: der Sinn ist zu vermeiden dass auf dem Stand mit Waffen geschossen wird die auf der "Schwarzen WBK" stehen, ja wenn ich eine Waffe verleihe mache ich das so, ein Leihschein vom Händler ist im dem Fall die Ausnahme. Bei uns unbekannten Schützen lassen wir uns die WBK für die Waffe(n) die er schiessen möchte auch zeigen. Bei Personen ohne WBK lassen wir uns den Sachkundenachweis zeigen kann er den nicht...wird er behandelt als wenn er keine hätte. saludos de pancho lobo
  21. hola amigos, nun habe ich alles durchgelesen...und dabei festgestellt dass "meine Standeinweisung" immer noch die beste ist, wir reden hier von Verhalten auf dem Schießstand. Jeder der bei unserem Schießen dabei sein möchte bekommt die Einweisung vorher als e-mail und hat sich auch danach zu richten...sonst nix schießen. Da ich die Einweisung nicht hochladen kann (unerlaubte Dateityp) mache ich mir mal die Arbeit und schreibe sie ab. Erklärung zu den einzelnen Punkten (falls nötig) kursiv. Standenweisung SICHERHEIT IST OBERSTES GEBOT 1. Jeff Coopers regeln: 1.1. Eine Waffe ist immer als geladen zu betrachten. 1.2. richte NIE eine Waffe auf etwas was Du NICHT treffen möchtest, wegen 1.1. 1.3. der Finger erst im Abzugsbügel WENN das Ziel anvisiert ist. Ausnahme: bei dynamischen Dsziplinen mit der Waffe in der sicheren Richtung KUGELFANG 1.4. sei dir deines Zieles sicher, was ist davor-daneben-dahinter-darüber 1.5 jeder ist für seinem Schuss verantwortlich 2. Geholsterte Kurzwaffen nach Sicherheitsüberprüfung NUR innerhalb des Standes LEER ohne Magazin. Abgelegte Waffen LEER ohne Magazin und OFFEN. Gilt für Pistolen, Revolver dürfen nach der Sicherheitsüberprüfung mit LEERER Trommel geholstert werden oder mit ausgeschwenkter Trommel bzw. offene Ladeklappe abgelegt werden 3. Für jede Waffen müssen Dokumente vorhanden sein: WBK, Leihschein mit WBK Kopie 4. Munition an Schützen OHNE EWB ist nur zum sofortigen verbrauch auf dem Stand zu überlassen. 5. falls jemand eine bestimmte Übung/Disziplin schiessen möchte muss da vorhrt angesagt werden 6. Gäste ohne Standerfahrung bekommen eine "Aufsicht beim Schützen" wichtig bei "neue" ohne Waffenerfahrung 7. Eine geladene Waffe wird nicht aus der Hand gelegt, Ausnahme wenn die Aufsicht es sagt, falls die Waffe übergeben wird ist IMMER der LADEZUSTAND zu benennen. 8. Bei WAFFENSTÖRUNG: Waffe Richtung Kugelfang und durch heben des Armes die Aufsicht darauf aufmerkasam machen. 9. Fremde Waffen NUR mit Erlaubnis anfassen und durch SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG den LADEZUSTAND kontrollieren 10. Bie SCHERHEIT keine Waffe anfassen und mindestens 1 Schritt abstand von der Waffenablage. Sicherheitsüberprüfung= 4 AUGENKONTROLLE Saludos de pancho lobo
  22. hola amigos, deswegen: "bei klick anstatt bumm immer mindestens 10 sekunden warten" bevor man etwas macht!!! saludos de pancho lobo
  23. Hola amigo Penecho, da auf der Gelben keine Waffe als Vorantrag (behördliche Genemigung zum Erwerb/Kauf) steht kannst Du damit alles das kaufen/erwerben was auf der Gelben steht, es muss nur in irgendeiner Sportordnung eines Verbandes dafür eine Disziplin geben. saludos de pancho lobo
  24. hola amigos, in Selbstversuch: VRF mit gezogenem Lauf auf 15 m >4m breite Garbe, Bockflinte 0,4 m = 40 cm. Aber VRF mit gezogenem Lauf mit Reddot auf 50 m mit Slugs alle im Schwarzen der Pi. Scheibe. saludos de pancho lobo
  25. hola amigos, WaffG: jemand der die Voraussetzung zur Aufsicht hat (Alter, Sachkunde, WBK) darf sich selbst beaufsichtigen, wenn sicher gestellt ist dass er alleine auf dem Stand ist. So sinngemäß aus dem Gedächtnis. Natürlich kann der Standbetreiber anderes bestimmen. saludos de pancho lobo
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