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JPLafitte

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  1. Frag mal lieber ob man nicht Personen die keine Ahnung von der Materie haben von den Gesetzgebenden Gremien ausschließen kann. Ich weiß das es leider nicht geht und auch ein Mindest-IQ kann nicht vorgeschrieben werden wenn es auch schön wäre. Es hätte ja gereicht wenn nicht die "möglichen Abschussgeräte" sondern die zu verschießende Schutzwesten durchdringende "Munition" geächtet, sprich verboten worden wäre aber hierzu hätte man ja etwas Wissen oder auch Hirn genannt haben müssen.
  2. Es gibt aber auch Verbandsmitarbeiter die eine Bewilligung erst 12 Monate nach dem ersten Eintrag (aus gesundheitlichen Gründen lag eine längere Trainingspause vor) der 18 Einträge erteilen. Beispiel: 1. Eintrag 01.01. dann 9 Monate Pause und die restlichen 17 Einträge bis zum 31.12. ist zulässig. Sollte aber der 18. Eintrag erst nach dem 02.01. des nächsten Jahres kommen muss der Schütze (hier Schützin) bis zum 01.10. des Jahres warten - komisch aber so geschehen. Ich kann dieses zwar nicht aus den Vorschriften rauslesen aber wer den Stempel hat der hat auch die "Allmacht" dem Sport zu schaden.
  3. Ich sehe das so das in der Liste B Disziplinen sind die nur bis zur Landesmeisterschaft geschossen werden können, in der Liste "A" sind alle mit Bezug auf die Olympischen Wettkämpfe bzw. die Deutsche Meisterschaft beim DSB. Ich weis das andere Verbände auch mit den Halbautomaten Deutsche Meisterschaften austragen aber hier geht es um den DSB.
  4. Einfach mal beim nächsten "Landesschützentag" einen Antrag auf Erweiterung der Liste B mit Hinweis auf die in anderen Verbänden schon genehmigten Disziplinen stellen und im Falle einer Verweigerung mal fragen warum man denn Schlechter gestellt wird als die anderen Verbände. Wir haben eine für alle Verbände gültige Sportordnung des DSB und warum sollten die Disziplinen der Liste B nicht auch für alle Verbände gültig sein. Um dieses zu machen muss man leider seinen Arsch aus dem Sessel heben und sich als Vertreter seines Kreises aufstellen lassen, sollte der Kreisvorstand schon seine "Günstlinge" aufgestellt haben so kann man auch hier mal das Maul aufreißen und was sagen. Unsere "Fürsten" sind nur in ihrem Amt weil sich sonst keiner findet der sich zur Wahl stellt.
  5. Dadurch das du "quasi Vorzeigebürger" bist machst du dich ja schon verdächtig - jeder denkt vom anderen so wie man selber tickt. Dadurch das du "unbescholten" bist sind für dich die anderen im Grunde ja auch "unbescholten" also ehrlich, aber dir ist bewusst das es genügend Ausnahmen gibt. Ich tendiere das Verhältnis von mir zu den Ausnahmen so bei 80% der Ausnahmen gehe aber immer davon aus das ich mal auf gleich gestrickte stoße.
  6. Jemanden zu "messern oder ermorden" und vergleichsweise mild davonkommen weil man noch nicht so lange hier lebt und daher die Gesetze nicht kennt oder diese nicht für einen angewandt werden können?
  7. Ich interpretiere es mal so das der begehbare Tresor (also die Waffenkammer) nach 2 Metern noch einen extra Gästeraum für zu Besuch kommende Waffen hat. Er hat ja nicht gesagt das er in einem Hochbunker oder so wohnt.
  8. Reaktion der Behörden: Es reicht nicht wenn er die Zuverlässigkeit verliert, er muss zusätzlich gerädert, gevierteilt und lebend verbrannt werden damit so etwas nie wieder einem LWB passiert (und um von Behördenversagen abzulenken).
  9. Es dürfte doch auch dem letzten Fachmann klar sein das Stahlblechschrank mit Schwenkriegelverschluss sicherer ist als ein Raum mit einer Brandschutztür und Sicherheitsschloss. Es werden ja auch dank der Messerverbotszonen keine Menschen mehr mit dem Messer bedroht oder umgebracht sondern nur noch Opfer.
  10. Leider kann nicht jeder das was er liest auch verstehen und interpretiert im vorauseilendem Gehorsam irgendetwas hinein. Leider kann man diese "Personen" schlecht aus ihren Sesseln befördern.
  11. Ich glaube dir das Du dem Amt das Schießbuch niemals zu sehen gibst aber nicht das das Amt nicht doch Einsicht in deine Unterlagen bekommen könnte.
  12. Welche Verfassung meinst du, die geschriebene oder die interpretierte Version?
  13. Wenn Gewalt im Spiel ist ist es egal ob ein Fremder (Einbrecher) oder der Partner diese ausübt, das Opfer (Schlüsselinhaber) hat keine andere Wahl gehabt. Jeder wird den Schlüssel oder die Zahlenkombination aushändigen wenn genügend Druck ausgeübt wird.
  14. Gängige Praxis durch vorauseilendem Gehorsam. Du kannst an einem Tag zwei Einträge bekommen wenn du Lang und Kurzwaffe auf zwei verschiedenen Ständen (Vereinen) geschossen hast. Eintragungen von einem Stand werden als "Gefälligkeit" angesehen, selbst wenn du Kreis- oder Landesmeisterschaft an diesem Tag geschossen haben solltest. Immer daran denken das jeder der Verantwortung hat davon ausgeht das die "Antragsteller" genauso sind wie er selbst (ich frage mich warum ich betrügen sollte).
  15. Bekommen sie den die Erlaubnis zurück wenn sie in die SPD oder CDU eintreten? Die Wähler werden ja noch nicht mit Entzug bedroht.
  16. BüMa ist nicht BüMa, ein Vereinskamerad (mittlerweile Verstorben) hatte einen Repetierer zwecks Glasaufbau und einschießen zum Büchser gebracht und nach längerer Zeit (so ca. 18 Monate) wieder abgeholt. Er brachte sie dann mal zum Training mit und wir haben das Glas aufgebaut und auch eingeschossen, es war halt keine Jagdwaffe sondern nur eine .22 und er auch kein Jäger. Eine Waffe die du nicht bei dem BüMa gekauft hast brauchst du dort nicht hinbringen (O-Ton BüMa: lass die Flinte von dem reparieren der sie dir verkauft hat) da können schon mal längere Zeiten mit Waffenabwesenheit auftauchen.
  17. Es geht nicht darum ob etwas richtig oder falsch ist sondern nur das die Statistik stimmt.
  18. Also ich kenne das eigentlich so das Lebewesen die kratzen und beißen könnten und daher einen "Mundschutz" bekommen in einer Kiste im Frachtraum transportiert werden müssen.
  19. Das heißt das Steven seine Zähne vor betreten einer "alten" Waffenverbotszone abgeben müsste? Damit hat er ja einen unschuldigen Demonstranten böswillig gebissen.
  20. Braucht er nicht und auch kein anderer Verband - kleine Götter sind in jedem Verein zu finden.
  21. Das ist für Politiker doch ganz einfach: "Ein Gegenstand der Aufgrund seiner grundsätzlichen Eigenschaft (hier ein Fahrzeug) nicht als Waffe geschaffen wurde ist von einem legalen Nutzer (Mieter/Fahrer) als Waffe genutzt worden. Somit werden in dem neuen Gesetz alle Sportwaffen und ähnliche Gegenstände welche als Waffe genutzt werden könnten grundsätzlich verboten. Da Ausnahmen die Regel bestätigen folgen hier die Personen die nicht betroffen sind: (Hier darf jeder sich selbst Gedanken machen wer oder welche Personengruppen gemeint sind).
  22. Das Problem ist aber das sich Gewalttäter nicht immer an Verbote halten und die Kontrolle daher gefährlicher sein könnte als bei Oma und Opa.
  23. War da nicht so ein Spruch eines Monarchen wonach er zwar nicht die "Entfernung" einer Person befahl sich aber nicht negativ über eine derartige Tat äußerte?
  24. Naja, aber ob sie bei denen in die Taschen sehen steht auf einem anderen Blatt. Verbal aua gibt es bei uns ja nicht.
  25. Könnte es daran liegen das so manch ein Richter rechtsunabhängig urteilt und nur seiner eigenen Meinung (und der einiger Politiker) verantwortlich ist?
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