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Alle Inhalte von Thomas St.
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Auf einem "fremden" Schießstand, also wo man nicht Mitglied ist, ist man Gastschütze. Der Betreiber des Schießstands hat normalerweise ein Prozedere für Gastschützen. Zum Waffen überlassen auf dem Schießstand:
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Anhörung Zuverlässigkeitsprüfung: Tragen von Kleidung aus dem Hause MediaTex GmbH
Thomas St. antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Ok, da kommt nichts gehaltvolles mehr. Der Thread ist jetzt zu. -
möglicherweise legale Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff???
Thomas St. antwortete auf DerLodenjockel's Thema in Waffenrecht
Nette Idee, aber in der Anlage 2 ist von Vorderschaftepetierflinten die Rede, während "Flinte" in Anlage 1 nicht definiert ist. Und damit hat die Behörde die Möglichkeit zu sagen: Ist für Flintenmunition gebaut, also Flinte. Irgendwo gab es auch mal eine Definition dass das was du beschreibst eine "Flinte mit besonderem Laufprofil" oder sowas sei. Ich finde es nur gerade nicht. -
Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
Thomas St. antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Zur Klarstellung: 1. du holst dir vom Verband die Bedürfnisbescheinigung für die Gelbe WBK. 2. Du beantragst damit die WBK auf der Behörde. 3. Du bekommst die Gelbe WBK, diese ist für sich eine Erwerbserlaubnis. 4. Damit kannst du z.B. eine Repetierbüchse erwerben. 5. Diese lässt du dann innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde in deine Gelbe WBK eintragen. -
@karlyman https://support.google.com/youtube/answer/7667605?sjid=9571553718914521005-EU Das müsste das sein.
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Ja, so ist das, wenn sogenannte Journalisten, umgangssprachlich Schreiberlinge, (Wortwahl aus dem Artikel) Sachverhalte beschreiben aber nicht können, die für andere den Unterschied zwischen legal und strafbar ausmachen.
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@whaco Ich seh das anders mit der Eintragung. Sportschützin erwirbt Waffe mit Gelber WBK. Auf einer haben max. 8 Stück Platz, für den Überlasser also kein Problem erkennbar. Sportschützin geht zur Behörde, will Erwerb melden. Erwerb hat schon stattgefunden, obwohl sie wegen der Gesamtzahl nicht durfte. Das Überlassen wurde ggf. durch NWR vom Händler schon dokumentiert, am unerlaubten Erwerb lässt sich nichts mehr ändern. Man könnte das gerichtlich geäußerte Misstrauen nun erwidern und mutmaßen dass die Änderung auch mit der Aussicht auf gewissen Beifang beschlossen wurde.
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Der Gesetzestext sagt: "... genügt ... die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein." Dass 1999 schon länger als 10 Jahre her ist, sollte unstrittig sein. Also müsste die Bescheinigung einer aktuellen Mitgliedschaft ausreichen. @Slickride in deinem fiktiven FRONTAL Beitrag könnte wahrheitsgemäß berichtet werden: Waffenbehörde verschläft 25 Jahre lang die Bedürfnisprüfung. Der Fall in Lörrach von 2010 hätte eine Prüfung anstoßen können.
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Heißt das, die Ursachen werden nicht angegangen, sondern nur die evtl. Zündschnüre verlängert?
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Diskutieren mit Arschlöchern - eine Gebrauchsanweisung
Thomas St. antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
Das war ein freundlicher Hinweis, nicht weiter über irgendwelche Parteien zu schreiben. -
Diskutieren mit Arschlöchern - eine Gebrauchsanweisung
Thomas St. antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
@Traugott Aufpassen, nicht ins politische abrutschen. -
Üblich ist halt auch heutzutage, dass man Gefahrstoffe identifiziert und gemäß SDB behandelt. Ist wie mit dem Rauchen während des Wiederladens. War vielleicht lange üblich, ist auch kaum was passiert, aber "kaum was" zu verringern in dem man beim Umgang mit Explosivstoffen nicht raucht, war dann sinnvoller. Und wenn man weiß dass das Öl nicht hautfreundlich ist, könnte man ja vor dem Aufwand einen Hautarzt konsultieren, wie man das vorher testen kann.
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Also wenn ich wertvolle Utensilien mitnehme, habe ich ein Auge drauf, dass nichts Unvorhergesehenes damit passiert, und da reicht es, wenn mir das Teil viel bedeutet, ohne den materiellen Wert. Wenn ich das offen rumliegen lasse, und sonst was tue, besteht das Risiko, dass damit was passiert, ohne dass ich sofort eingreifen kann. Nicht dass ich daran Schuld wäre, aber ich ermögliche es. Der Schaden kann dann eintreten, und das würde mich schon sehr ärgern. Und dann aus der anderen Perspektive: Ich schieße ja auch diverse Halbautomaten. Meine werfen die Hülsen eigentlich nicht 90° seitlich 2 Stände weiter auf die Ablage. Was für ein Halbautomat macht sowas? Ich hab zwar ne Vermutung, aber vielleicht kann der TE was dazu sagen.
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Ich verschieb das mal nach "Allgemein", weil das mit "Waffenrecht" so gar nichts zu tun hat.
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Schreibfehler korrigiert, aber da stehts:
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172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
Thomas St. antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Ich würde den Waffenschrank auf einen stabilen Sockel stellen, der die Höhe des Innenbodens des Schranks hat, und den Kleiderschrank unten an der Stelle aussägen. Und dann vor den Tresor stellen. Denn das Pressspanmaterial betrachte ich nicht als so stabil. -
Hier https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Unter Punkt 10.10 Wir hatten das auch hier:
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Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
Thomas St. antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Bei einer halbautomatischen Langwaffe, worum es ja hier anscheinend geht, sehe ich kein rechtliches Hindernis, die Abzugsmechanik selbst instand zu setzen. Die handwerkliche oder maschinelle Möglichkeit wird das eigentliche Problem sein. Ist aber nur meine Meinung. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
Thomas St. antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Also wenns um Modellvorschläge geht, Ruger Mark IV. Da gibt es genügend Varianten für alle. Sogar mit einem Griffstück welches der 1911 ähnelt. Aber wir kommen vom Thema ab... -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
Thomas St. antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Das "Schlupfloch": -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
Thomas St. antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Ich möchte noch hinzufügen, dass die 200J Grenze im Absatz 1 des Paragraphen 14 steht, aber ab 21 Jahren nicht mehr greift. Ob die aus einer Selbstladepistole überhaupt erreicht werden, auch mit HV, würde ich bezweifeln. -
Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
Thomas St. antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Wenn das deine 2. Kurzwaffe werden soll, reicht Training mit erlaubnispflichtigen Waffen. Also z.B. deiner Pistole in 9mm.- 19 Antworten
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- bedürfnis
- kaliber 22
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@Fyodor in dem Fall steht für mich die Frage im Raum, wie alt sind deren Informationen? Bei mir hatten sie beim letzten Mal noch nicht mal meinen aktuellen Bestand auf dem Schirm.
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@msk die Brauchbarkeit eines Vereins lässt sich in dem Aspekt ja auch erst dann erkennen wenn man die erste Bedürfnisbescheinigung braucht. So lange wir nichts über den Verein/Verband erfahren, können wir auch nichts über evtl. Richtlinien, wie hier der WSV schon genannt wurde, beitragen.
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Vorlage Schießnachweise bei Behörde bei sportlichem Bedürfnis
Thomas St. antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Das Bedürfnis zum Erwerb wird gemäß §14 (3) WaffG durch den Schießsportverband oder Teilverband bescheinigt. Mir ist keine Grundlage bekannt, die erfordert dass der Antragsteller das Bedürfnis bei der Behörde durch Schießnachweise bescheinigt. Die erforderlichen Trainingseinheiten weist man gegenüber dem Verband gemäß seiner Richtlinien nach. Deine geschilderte hypothetische Situation verstehe ich so: a. Antrag auf einen Voreintrag mit Bescheinigung durch den Verband b. Eintragung einer erlaubnispflichtigen Waffe dazu würde ich konkret sagen: a. Das Antragsformular der Behörde + Bedürfnisbescheinigung des Verbands + evtl. Sachkundenachweis bei Erstantrag ist genug. b. Bei der Eintragung einer Waffe ist kein Bedürfnis zu bescheinigen, weil dieses schon für die Erwerbserlaubnis bescheinigt werden musste. Bei Überschreitung der 10. Waffe auf Gelbe WBK dürfte für jede einzelne Waffe eine Bescheinigung für einen Voreintrag fällig sein, weil es ab da auf Grün geht, aber da habe ich noch keine Informationen wie das in der Praxis gehandhabt wird.