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Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Thomas St. antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
@765para bis auf die Lücke, dass in D aussortierte Interessenten dann doch wieder ins Ausland gehen, eine gute Argumentation. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Thomas St. antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Ich habe schon gesehen, dass Vereine einen "Waffentragebereich" definiert haben, gerade damit z.B. geholsterte Pistolen so von einem Stand zum anderen getragen werden können. Also soweit ich das verstanden habe, Kraft eigenen Hausrechts. Es hängt hier stark von den lokalen Gegebenheiten ab, in welcher Ausgestaltung das sinnvoll wäre. Damit wurde aus meiner Sicht nicht der Waffentragebereich erweitert, sondern um Unklarheiten vorzubeugen, eingeschränkt. -
Interessensfrage zur Kostenrechnung für DHL Waffenversand
Thomas St. antwortete auf gunny2016's Thema in Allgemein
Ein Paket bis 5 kg (könnte eng werden) bis 120cm lang (auch knapp), versichert bis 2500€ kostet auf der DHL Seite 14,68 €, und da ist die Verpackung nicht dabei. Identprüfung auch nicht. Frage geklärt? -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Thomas St. antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
2-3 Monate sind bei mir hier normal. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Thomas St. antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich glaub jetzt nicht, dass 200$ nichts mehr wert sind, aber so als Verwaltungsgebühr wie bei uns für nen Voreintrag mit Eintrag passt das doch. Hat natürlich nicht mehr den Vergrämungsfaktor wie früher. -
Der Erbe möchte die Waffen mit einer Transporterlaubnis Transportieren
Thomas St. antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Hat die Witwe eine Liste der Waffen, mit der sie mal selbst recherchieren kann, wie die Preise auf dem Gebrauchtmarkt gerade sind, oder wie kommt sie auf ihre Preisvorstellung? Sie könnte auch mal Kontakt zu anderen Jägern aufnehmen, die ihr dabei technisch helfen, nur damit sie zu einer objektiven Einschätzung kommen kann. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Thomas St. antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Okay, jetzt kommt nur noch Offtopic. Hier ist jetzt zu. -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Thomas St. antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ist das "beim Thema bleiben"? -
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Thomas St. antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Bevor sich jemand wundert, ich habe die Offtopic Beiträge die sich auf die Trollerei eines gewissen Users bezogen, entfernt. Bitte beim Thema bleiben, danke. -
Waffe in einem Grundstück mit Wald an- oder einschießen erlaubt?
Thomas St. antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Wenn ich das hier lese: https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/jagdrecht/der-befriedete-bezirk/ Dann ist das eingezäunte Waldstück auch befriedeter Bezirk, und die Jagd ruht hier. -
Verwendung von gemeldeten Altbestandsmagazinen im Ausland.
Thomas St. antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Beim Kunststoffspritzen wird gerne Regranulat genommen, das heißt wieder vermahlenes Material. Soweit es der Kunde nicht ausschließt. Durch das Schreddern werden zusätzlich die Glasfasern kürzer was sich wieder auf die Festigkeit und ich glaube auch Sprödigkeit auswirkt. -
Wikihausen ist politisch ausgerichtet. Frag mal Katja Triebel.
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Verwendung von gemeldeten Altbestandsmagazinen im Ausland.
Thomas St. antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Polycarbonat kenne ich nicht als spröde. Lässt sich leicht zerspanen und biegen. Anders als Polyacryl (Plexiglas), das ist spröde. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Thomas St. antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Man kann halt den Threadtitel lesen oder auch nicht. Es geht hier um die BKA Ausnahmegenehmigungen, nicht um angemeldeten Altbesitz bei der unteren Waffenbehörde! -
Sportschützen üben ihren Sport aus, weil er ihnen Spaß macht. Dazu benötigen diese Schusswaffen. Wenn jemand eine erwirbt, dann wahrscheinlich eine die ihm gefällt, da die Zahl die er haben darf relativ begrenzt ist. Es liegt also schon grundsätzlich am eigenen Willen.
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Wenn er die großen Dinger dann zuerst beantragt und kauft, und er dann für weitere die Wettkämpfe und allein fürs behalten die Trainings nachweisen muss, dann muss man schon überlegen, ob man sich die dicken Bohnen leisten kann. Ich hab auch schon mit dem Gedanken an DE und FA gespielt, die Logik hat dann gewonnen.
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Lauf tauschen lassen und den alten wieder mit zurück bekommen
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenrecht
Bei ganzen Waffen mit mehreren T-Nummern stehen die dann in einer Zeile. Aber überzählige Läufe dürften in eine eigene Zeile kommen. Ich sehe das wie bei herkömmlichen Wechselläufen etc. Nur wie einfach der Erwerb eines nicht so einfach zu tauschenden Laufs abläuft, weiß ich nicht. -
@phyt0n Wieso kannst du kein Zweibein an dein Gewehr montieren?
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So wie ich das lese: darf es nicht auf etwas anderem abgestützt werden. Eine andere Möglichkeit, außer bei aufgelegt spezial, wied nicht genannt.
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Früher konnte man mit einem Gewehr in ZFG starten, und dann auch in PG, nur halt weniger konkurrenfähig. Das geht nun nicht mehr. Also wenn dein Gewehr in ZFG passt, kannst du in PG nicht damit starten.
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Das Präzisionsgewehr darf z.B. schwerer sein, und das Zielfernrohrgewehr darf nur eine 12x Vergrößerung haben. Näheres im Sporthandbuch Langwaffen so um Seite L61. So weit mir bekannt ist, sind Auflagen die nicht Teil des Gewehrs sind, zugelassen.
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Neuwaffen werden neuerdings mit den NWR Daten als "Waffenbrief" geliefert.
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Zu 1: Du musst nachweisen, dass du mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert hast. Egal ob Kurz oder Langwaffe, egal welche Disziplin. Zu 2: Du darfst damit schießen was die Sportordnung erlaubt. Es gibt nicht nur Unterschiede in der Visierung, sondern z.B. auch im Abzugs- und im Waffengewicht. Zu 3: Der BDS (seine Landesverbände) rechnen soweit ich weis eine vorherige Mitgliedschaft in einem anderen Verband teilweise an. Aber für jeden Voreintrag musst du die schießsportliche Aktivität (12/18 Trainingstermine) nachweisen. Zu 4: Du brauchst als erstes die Bedürfnisbestätigung vom Verband. Der stellt die auch erst nach 12 Monaten aus. Manche sagen, man soll die WBK schon vorab ohne das Bedürnis vom Verband beantragen, damit es schneller geht, aber da muss die Behörde auch mitmachen. Und die Termine sollten in den 12 Monaten vor dem Antrag liegen.
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@Weinberger Das muss dann schon am Fahrer liegen. Ich fahre z.B. um so vorsichtiger, je besser motorisiert ich unterwegs bin. Kannst dir vorstellen wie ich mit nem 45PS Polo gefahren bin... 🥳
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Liegt das dann eher daran, dass Teslafahrer eher Anfänger sind, oder dass sie meinen das Auto fährt von alleine?