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fuzzy.77

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Alle Inhalte von fuzzy.77

  1. fuzzy.77

    K98- Laufwechsel

    Nachtrag, jemand der es mit ziemlicher Sicherheit kann wäre: Waffen Niedermeier, allerdings in München, wenn das nicht zu weit ist. Dort war ich einmal wegen meiner Ordonanz-Pistole und mir wurde sehr freundlich und schnell mit meinem Problem geholfen. Den Laden muss man gesehen haben, ist fast wie die Werkstatt von Meister Eder und dem Pumuckl (im positiven Sinn). https://www.waffen-niedermeier.de/de/werkstatt
  2. fuzzy.77

    K98- Laufwechsel

    Allerdings gibt es in Kempten einen BüMa ... ob der Laufwechsel macht müsstest du mal anfragen. https://www.vdb-waffen.de/de/mitglieder/waffen-fachgeschaefte/waffen_kraus_buechsenmachermeister.html
  3. fuzzy.77

    K98- Laufwechsel

    Kempten liegt in Bayern (sorry für off-Topic)
  4. @Bounty abgesehen von den (verständlichen) kleinen Spitzen gegen einen Vorposter, ein schöner, mit viel sachlichen Argumenten anstatt viel Meinung erstellter Beitrag
  5. Man könnte das ganze ja doch mal so beleuchten (unter der angeblich vom Gesetzgeber gewollten Prämisse "so wenig Waffen wie möglich im Volk") ;-) Ein Waffensammler hat auf seiner roten WBK u.a. den soeben genannten Jagddrilling von 1930. Nun bekommt er Lust auf die Jagd und erwirbt später zusätzlich einen Jagdschein. Zur Jagd kauft er sich eine moderne Jagdbüchse, Kaliber .308. Ich bin kein Jäger und kenne mich daher nicht so gut aus, welche Waffen wofür geeignet ist. Aber mal angenommen er würde zu einer Jagd eingeladen für die seine Büchse nicht geeignet ist (vielleicht Entenjagd) aber sein Drilling von 1930 schon. Soll er sich jetzt extra eine Waffe kaufen, oder einfach die nehmen, welche er schon besitzt!?
  6. Gib es auf, für diesen User ist offensichtlich nur wahr, was er per Goggle-Suche im Internet finden kann. Alles andere ist gelogen .... "alles was nicht im Internet ist gibt es nicht." ;-)
  7. OK. Missverständnis. Damit ist also der "Züngel" im Abzugsbügel gemeint! Richtig?
  8. ... mechanische Sicherung bei einer modernen Polymerpistole !? Ist ja voll Up-to-Date! Wie schaffen die anderen Hersteller das blos ohne !?
  9. Da wüsste ich mal gerne eine Rechtsgrundlage ...
  10. ... und die nächste "komische" Frage ... kann mal jemand einen U-Jagd-Helikopter starten ;-) ... zum Thema: Frag deine Waffenbehörde! Ohne die geht sowieso nix.
  11. Erstmal informieren. Gibt schon eine Rückmeldung des Kommandeurs. Die "Verkleidung" war eine Weihnachtsmann-Mütze! Die Waffen zwei ungeladene Gewehre ohne Magazine und eine geladene Pistole = Sicherungswaffe. Wer beim Bund war, weiß was das ist ... rechtlich alles im Rahmen! Dienstlich tätig? Check! WaffG einschlägig? Nope! Fall gelöst! Gehen sie weiter, es gibt hier nix zu sehen ...
  12. Waren die im Dienst? Dann § 55 (1) Nr. 2 WaffG ...
  13. .... hat sich erledigt ....
  14. ... und was rauchen die so, oder haben die ihre hoffentlich zumindest teil-juristische Ausbildung im Lotto gewonnen!?
  15. Der war gut ..... NICHT !
  16. Und das ist das eigentlich Traurige an dem ganzen Thema. In Deutschland macht man sich das Leben selber schwer. Das Gesetz fordert idR "Schießen (nach einer genehmigten Sportordnung) mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen". Nicht mehr, nicht weniger. Und dabei ist es es dann eigentlich egal, in welchem Verband, nach welcher Sportordnung, ob Kurz- oder Langwaffe. Ob KK oder GK. Und da verstehe ich nicht, dass manche Verbände dann noch einen draufsetzen und das ganze weiter verkomplizieren... mimimi, gilt nur wenn nach meiner Sportordnung, auf meinem Stand, mit der passenden Waffen ... :-( Mann Mann Mann.
  17. Genau das Buch führe ich ja auch, aber da stehen eben auch andere Termine drin, und nicht nur vom BDMP .....
  18. Bezgl. BDMP: Das wäre mir neu, wo steht das? Hatte beim BDMP bisher noch nie Probleme beim Bedürfnisantrag mit meinem Schießbuch. Und da stehen alle Termine von allen Verbänden drin...
  19. Dem stimme ich zu. Über viele Verbände hat man evtl. auch eine Rechtschutzversicherung bzw. kennen die gute Anwälte in Sachen Waffenrecht ...
  20. Vor Gericht und auf hoher See ...
  21. ... Hallo Indy ;-)
  22. Ich zitiere mich mal selber ... in meinem Post ging es nur darum, wie es überhaupt dazu kommen könnte (oder eben nicht), dass die Aufbewahrung einer CO2-Pistole geprüft werden könnte. Selbstverständlich hat man sich (bei der Aufbewahrung in einem anderen Raum als dem Raum mit den WBK-pflichtigen Waffen) trotzdem an die Vorgaben des WaffG zu halten. Und da reicht eben ein "verschlossenes Behältnis" wie m.E. z.B. Koffer mit Schloss, abgeschlossene Schublade bzw nach User ASE sogar eine zugeknotete Plastiktüte.... ... das Ding frei auf dem Waffenschrank liegen zu lassen wäre wohl die schlechteste Idee ;-)
  23. Wenn deine Waffenbehörde von dem CO2-Puster nichts weis (wovon ich mal ausgehe) und er nicht im gleichen Raum wie dein Waffenschrank aufbewahrt wird, wie sollten die darauf kommen die Aufbewahrung des Selbigen zu kontrollieren? In einem anderen Raum, wie dem mit dem Waffenschrank (oder dem Weg dahin) habe die von der Waffenbehörde bei der Aufbewahrungskontrolle nicht verloren .... just saying.
  24. Ich klebe meine Versandaufkleber eigentlich immer mit transparentem Klebeband ab (Schutz vor Feuchtigkeit). Gab (zumindest bei DHL) noch nie Probleme!
  25. @ASE @MarkF Als gelernter (Teil)Jurist mag ich eure Beiträge, in denen ihr euch über juristische Themen zum WaffG und seiner Nebengesetze und Vorschriften auseinandersetzt sehr. Diese regen mich oft zum Überdenken meiner eigenen Meinung und zum Nachlesen von Vorschriften an. Noch toller wäre es allerdings, wenn ihr beide dabei die gegenseitigen, persönlichen Anfeindungen lassen könntet. Und jetzt bitte nicht streiten wer angefangen hat ... just my 2 cent.
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