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Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?
fuzzy.77 antwortete auf JStuard's Thema in Waffenrecht
... und was rauchen die so, oder haben die ihre hoffentlich zumindest teil-juristische Ausbildung im Lotto gewonnen!? -
Der war gut ..... NICHT !
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
fuzzy.77 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Und das ist das eigentlich Traurige an dem ganzen Thema. In Deutschland macht man sich das Leben selber schwer. Das Gesetz fordert idR "Schießen (nach einer genehmigten Sportordnung) mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen". Nicht mehr, nicht weniger. Und dabei ist es es dann eigentlich egal, in welchem Verband, nach welcher Sportordnung, ob Kurz- oder Langwaffe. Ob KK oder GK. Und da verstehe ich nicht, dass manche Verbände dann noch einen draufsetzen und das ganze weiter verkomplizieren... mimimi, gilt nur wenn nach meiner Sportordnung, auf meinem Stand, mit der passenden Waffen ... :-( Mann Mann Mann. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
fuzzy.77 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Genau das Buch führe ich ja auch, aber da stehen eben auch andere Termine drin, und nicht nur vom BDMP ..... -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
fuzzy.77 antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Bezgl. BDMP: Das wäre mir neu, wo steht das? Hatte beim BDMP bisher noch nie Probleme beim Bedürfnisantrag mit meinem Schießbuch. Und da stehen alle Termine von allen Verbänden drin... -
Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
fuzzy.77 antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Dem stimme ich zu. Über viele Verbände hat man evtl. auch eine Rechtschutzversicherung bzw. kennen die gute Anwälte in Sachen Waffenrecht ... -
Vor Gericht und auf hoher See ...
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... Hallo Indy ;-)
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Ich zitiere mich mal selber ... in meinem Post ging es nur darum, wie es überhaupt dazu kommen könnte (oder eben nicht), dass die Aufbewahrung einer CO2-Pistole geprüft werden könnte. Selbstverständlich hat man sich (bei der Aufbewahrung in einem anderen Raum als dem Raum mit den WBK-pflichtigen Waffen) trotzdem an die Vorgaben des WaffG zu halten. Und da reicht eben ein "verschlossenes Behältnis" wie m.E. z.B. Koffer mit Schloss, abgeschlossene Schublade bzw nach User ASE sogar eine zugeknotete Plastiktüte.... ... das Ding frei auf dem Waffenschrank liegen zu lassen wäre wohl die schlechteste Idee ;-)
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Wenn deine Waffenbehörde von dem CO2-Puster nichts weis (wovon ich mal ausgehe) und er nicht im gleichen Raum wie dein Waffenschrank aufbewahrt wird, wie sollten die darauf kommen die Aufbewahrung des Selbigen zu kontrollieren? In einem anderen Raum, wie dem mit dem Waffenschrank (oder dem Weg dahin) habe die von der Waffenbehörde bei der Aufbewahrungskontrolle nicht verloren .... just saying.
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Ich klebe meine Versandaufkleber eigentlich immer mit transparentem Klebeband ab (Schutz vor Feuchtigkeit). Gab (zumindest bei DHL) noch nie Probleme!
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@ASE @MarkF Als gelernter (Teil)Jurist mag ich eure Beiträge, in denen ihr euch über juristische Themen zum WaffG und seiner Nebengesetze und Vorschriften auseinandersetzt sehr. Diese regen mich oft zum Überdenken meiner eigenen Meinung und zum Nachlesen von Vorschriften an. Noch toller wäre es allerdings, wenn ihr beide dabei die gegenseitigen, persönlichen Anfeindungen lassen könntet. Und jetzt bitte nicht streiten wer angefangen hat ... just my 2 cent.
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Das kommt davon wenn man seine Meldungen nur noch von der KI schreiben läßt .....
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Habe ich selber gemacht.... nach dem Rezept aus diesem Video: Youtube wiederladerTv Hülsen in einen Plastikbeuten/Gefrierbeutel, ein paar Pumpstöße rein und gut schütteln. Danach kurz Ablüften lassen.
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Dito bei LEE. Die schreiben auch man soll mindestens jede 5. Hülse leicht fetten. Ich fette immer alle (leicht mit der Iso&Lanolin-Mischung einsprühen) und hatte noch nie Probleme. Weder beim kalibrieren noch beim repetieren...
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Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt
fuzzy.77 antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Und das kommt meines Wissens nach nicht sehr oft vor .... -
Was mir vor allem an dem Forum zusagte: Viele fachlich, wirklich sehr qualifizierte Beiträge; kein Abschweifen; keine blöden Kommentare, man blieb bei der Sache. Man musste halt nur manchmal ein paar Tage auf Antwort warten.
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Das ist wirklich sehr schade. Auch wenn da in letzter Zeit nicht mehr viel los war, da waren einige sehr informative und interessante Beiträge zum lesen. Vielleicht findet sich ja hier jemand der das übernimmt !?
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Ich bin für 4 Wochen Abkühlfrist gegen Anlassgesetzgebung.
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Da kann man die Behörde ja mal kräftig verwirren: Erstwohnsitz in Neu-Ulm bei der Freundin und Aufbewahrung der Waffen im Tresor im Nebenwohnsitz bei Mutti und Vati in Ulm. Wer ist zuständig ?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Meine Meinung: Saufeder = Hieb-/Stoßwaffe > Aufbewahrung mindestens in einem verschlossenen Behältnis (§13 (2) Nr. 1 AWaffV), sollte ein Schrank mit Schloss ausreichen, könnte ob der Länge tatsächlich schwierig werden... Beil/Akt aus dem Baumarkt = Werkzeug = nicht vom WaffG erfasst > Aufbewahrung auch gerne auf dem Nachttisch oder unter dem Bett. Keine gesetzliche Anforderung. Edit: Alternativ könnte man bezüglich der Saufeder auch argumentieren, dass diese (analog dem berühmten "Hirschfänger") auch nur ein Werkzeug ist. Da sie ja nicht dazu bestimmt ist die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von MENSCHEN herabzusetzen. Wäre dann so wie Axt/Beil aus dem Baumarkt raus aus dem WaffG. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
fuzzy.77 antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Für eine geladene Waffe im Holster sehe ich auf dem Schießstand/Vereinsgelände auch keinerlei sinnvolle Begründung ... Aber von "geladen" war in der Ursprungsanfrage ja auch nicht die Rede!?