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fuzzy.77

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  1. ... und außerdem sind wir ein (zumindest noch ziemlich) freies Land. Ich als Verkäufer kann entscheiden wem ich was verkaufen möchte, und wem nicht (ggf Erlaubnisvorbehalte dabei einhalten natürlich). Und wenn ich nicht ins Ausland verkaufen/versenden möchte und das auch deutlich kommuniziere ist das mein gutes Recht. Hat nix mit "Erziehen" zu tun....
  2. Ist doch schön, dass das IM die Grundlage für eine Klage gegen ein solches Gesetz, so es denn kommt, gleich mitliefert!
  3. Das Cutter-Messer darf maximal 10 Sollbruchstellen haben (bzw 9) und nicht 30 wie früher ! ;-)
  4. Immer zusätzlich ein Lineal mitführen, dann kann man die Länge vor Ort überprüfen und die Sicherstellung wäre wohl nicht mehr erforderlich bzw nicht mehr verhältnismäßig ;-)
  5. Da bin ich, unabhängig von einer Strafbarkeit, ganz bei dir ...
  6. Ich würde eine Wette abschließen, dass vor dem ganzen Theater um Höcke (denn ich übrigens auch nicht mag) über 85% der Bevölkerung den fraglichen Satz nicht mit der SA oder dem dritten Reich in Verbindung gebracht hätten! In meinem Bekanntenkreis (und da sind einige Abiturienten und teilweise Doktoren dabei) wusste es jedenfalls keiner, dass das was mit der SA zu tun haben soll. Er klingt natürlich sehr national, aber SA oder das dritte Reich hatte keiner auf dem Schirm....
  7. So ähnlich .... der BundesRAT hat beschlossen die Regierung zu BITTEN .... NOCH ist das ganze also nur eine Art Aufforderung an die Regierung, doch bitte entsprechende Gesetze zu entwerfen (oh Wunder, Frau Fäser hat schon einen fast passenden) und durch den BundesTAG zu bringen .... also aktuell noch kein Gesetzgebungsverfahren. Aber währet den Anfängen!
  8. Aber sich dann beschweren, dass keine Grenzkontrollen stattfinden. Wie man es macht ist es verkehrt.....lassen die "Freizeit-Beamten" halt die Grenze offen für alle....auch wieder nicht recht.
  9. Noch etwas: Schengen ungleich Zoll. Schengen regelt die "Personen"-Kontrollen, also die Zuständigkeit der Bundespolizei bzw der bayr. Grenzpolizei. Da geht es alleine darum, ob die betreffende Person das Recht hat die Grenze zu überschreiten und sich in dem jeweiligen Land aufzuhalten (Einreise- und aufenthaltsrecht der Personen). Das hat nichts mit Zollkontrollen zu tun bei denen es um die "Waren" geht (Einfuhrfähigkeit, ggf. fällige Abgaben). Bestes Beispiel Schweizer-Grenze. Wegen Beitritt der Schweiz zu Schengen gibt es dort keine "Personen"-Kontrollen durch die Bundespolizei mehr. Da die Schweiz aber nicht zur EU gehört gibt es sehr wohl noch "Waren"-Kontrollen durch den Zoll. Wobei nach anzumerken ist, das wegen gegenseitiger Aufgabenübertragung an den Drittlands(nicht EU-)-Grenzen Zöllner und Bundespolzisten gegenseitig jeweils die Aufgaben der anderen übernehmen dürfen. Und da Waffen in Deutschland (und der Schweiz vermutlich auch) zollrechtlich unter die sogenannten "VuB" (Verbote und Beschränkungen) fallen empfehle ich (ohne Gewähr) immer an der Grenze anzuhalten und nicht einfach durchzufahren. Kurz am Zoll seine Papiere zur der Waren/Waffenbewegung vorzeigen und gut. Was nämlich kaum einer weiß, selbst beim einfachen passieren der Grenze gibt man eine sog. konkludente Zollanmeldung ab. Also vorher bitte immer in beiden Ländern informieren, welche Papiere man braucht.
  10. Bitte geben sie ein gute Begründung an warum sie in der Fußgängerzone/am Bahnhof Bergschuhe tragen ....
  11. "Faust- und Stiefelverbotszone" incoming ...
  12. ... und wenn nicht, führen sie halt einen kleinen Schraubendreher mit, oder sonstige Werkzeuge/Gegenstände, welche man entsprechend auch als Waffe einsetzen kann (auch wenn ursprünglich nicht dazu gedacht). Folgen dann die "Werkzeugverbotszonen"?
  13. Und genau dieses Milieu beindruckt eine Waffenverbotszone jetzt schon nicht... die werden ihre Messer auch dann noch führen, wenn die erlaubte Klingenlänge nun noch 1 cm beträgt oder Messer ganz verboten sind. Messer sind idR günstig zu beschaffen, zur Not im Supermarkt/Kaufhaus. Und wenn ich erwischt werde ist mir die Mini-Strafe auch egal (bekomme ja eh Bewährung, so wie die letzten x mal)
  14. Wie viele Menschen führen denn aktuell ein Messer in der Öffentlichkeit? Ich glaube da gibt es eine ganz große Dunkelziffer, die aber auch beweist, dass das Messer an sich ja nicht das Gefährliche ist. Sprich: es wird häufig geführt, ohne das was passiert. Otto Normalkartoffel hat sein Messer ja in der Regel ja auch nicht dabei um mal eben ein paar Mitbürger zu messern. Die meisten von den Messerattentätern sind ja vermutlich nicht einfach so unbedarft mit ihrem Messer in der Tasche rumgelaufen und haben sich ganz spontan dazu entschlossen mal ein paar Leute abzustechen. Die meisten dürften diese Tat mehr oder weniger geplant haben und da war und ist ihnen ein eventuelles Verbot des Führens oder Besitzens sowieso wurscht! Mit der ganze Verbieterei würde man also maximal die Spontantäter verhindern, welche wohl in der Minderheit sein dürften. Wobei uns ja fast allen auch klar sein dürfte, dass einem gewissen Klientel ein Führ- oder Besitzverbot sowie Sch*** egal ist. Aber so what: Wenn er wegen der Körperverletzung oder dem Mord frei gesprochen wird, können wir ihm ja wenigstens noch die Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Führverbot anhängen.
  15. Spitzhacken, oder Schieferhammer müssen auch noch auf die Liste ...
  16. und das alles in der irrigen Annahme, der entschlossene Täter fände dann kein anderes "Werkzeug" (Axt, Schraubenzieher, etc.) ... es ist alles so traurig!
  17. Ersteller des Beitrags bereits lange nicht mehr hier gesehen ... U-Boot? .... vielleicht, oder hoffentlich aber auch einfach nur desillusioniert. Ist halt nicht alles Gold was in Youtube glänzt....
  18. Cache leeren ... dann ist sie weg ;-)
  19. Wenigstens noch einer mit Verstand .....
  20. Sofort die WBK entziehen ..... moment, achso ....
  21. Wahre und weise Worte! Danke.
  22. Das musst du den sächsischen Jagdverband fragen.... vielleicht gibt es in Sachsen eine "Angelverbandspflicht" für Angler?
  23. In welchem Bundesland gibt es eine Pflicht in einem Angelverein oder -verband zu sein um angeln zu können ??? Fischerprüfung: ja / Fischereischein von LRA oder Gemeinde: ja / aber dann kann ich doch jederzeit überall einfach eine Gästekarte kaufen oder zu einer privat betriebene Fischzucht zum Angeln gehen, oder hab ich was verpasst ?
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