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fuzzy.77

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  1. Olafs Möglichkeiten!? Die des Vergessens?
  2. Drü Chünüsü müt dem Küntrübüs
  3. Ist doch ganz einfach: "Die Luftpuste habe ich dabei, weil wir im Keller meines Bekannten, wo ich auf Besuch war, auf leere Blechdosen geschossen haben. Jetzt nehme ich das Ding wieder mit nach Hause." Mithin nicht zugriffsbereiter, nicht schußbereiter Transport im verschlossenen Behältniss i.O. !? Thema durch.... oder hab ich da einen Denkfehler? Blöde Antwort wäre natürlich: "Die hab ich dabei um mich zu verteidigen"
  4. ... und so schnell wird aus einer "Federdruckwaffe" eine "Waffe" (Klang wohl nicht spektakulär genug und ist ja auch kaum ein Unterschied) ..und aus "rechtliche Schritte eingeleitet" ein "Verstoß gegen das Waffengesetz" (uhhh, böse!)
  5. Klingt mir nach Luftdruckwaffe. Wenn unter 7,5 Joule, entsprechend markiert (F im Fünfeck) und im verschlossenen Behältnis sollte das rein rechtlich kein Problem sein. Nicht schußbereit, nicht zugriffsbereit. Lediglich ein Verstoß gegen Beförderungsbedingungen, sofern wie bei der DB die Mitnahme von Waffen untersagt ist. Aber stellt euch vor die hätte damit im Zug ein Massaker angerichtet ! Welche Pressesprecher bei der BuPo geben solch schlechte Pressemeldungen raus??? Oder wurde die von den "Qualitätsmedien" entsprechend verhunzt?
  6. Dem stimme ich in der Sache zu, am Titel sollte man aber noch arbeiten! Bitte den ganzen Off-Topic-Kram in einen eigen Beitrag verschieben. Ist inzwischen schon sehr weit abgedriftet. Danke!
  7. @all ... bitte zurück zum Thema. Danke!
  8. Da fällt einem wirklich nur noch alles aus dem Gesicht !!!
  9. Richtig viel Mühe geben sich die Herren von der FDP-Fraktion aber auch nicht. Gerade von Karsten Klein exakt die gleiche E-Mail wie von Herrn Kuhnert bekommen; sogar dreimal hintereinander. Hat wohl einer mal einen Serienbrief geschrieben. Hätten sich ja mal wenigstens so viel Mühe geben können wie der VDB und verschiedene KI-Versionen basteln. :-( Wenigstens der Herr Hartewig scheint selber geantwortet zu haben. Dafür *Daumem hoch*
  10. Off Topic, just 4 info ... der Zoll ist eine Bundesbehörde, die KfZ-Steuer eine Bundessteuer. Die verwaltet der Zoll bundesweit. Und Rückstände bei der Kfz-Steuer sollten eigentlich kein Grund für eine Unzuverlässigkeit in Sachen WBK sein.
  11. ... die Befürchtung ist nicht abwegig!
  12. Interessant: https://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/gesetzesnovelle-verschwindet-von-tagesordnung.html Das "Sicherheitspaket" ist scheinbar erstmal von der aktuellen Tagesordnung gestrichen..... Vielleicht geht ja doch noch was in die richtige Richtung!?
  13. ....ist doch alles ganz einfach: Zusätzlich zum Messer immer einen Apfel dabei haben @JörgS: Eine Marktlücke.... Apfelholster .... schade, dass das ganze nicht wirklich lustig, sondern eher traurig ist!
  14. Die selbe Antwort habe ich auch bekommen.....
  15. Habe alle angeschrieben. Bisher nur eine Antwort von Herr Philip Hartewig. Diese aber immerhin sehr ausführlich und mit persönlicher Ansprache. Er ging auf meine Punkte ein, teilt wohl einige meiner Bedenken und will diese an die für den Entwurf zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Immerhin.
  16. Die schreiben nix in UNTER ihre Briefe sondern zweifeln in ihren Schriften z.B. den Bestand der Bundesrepublik an oder sprechen den Behörden alle Befugnisse und Rechte ab, da ihrer Meinung nach das Kaiserreich von 1871 noch bestand hat und, und, und ... einfach mal bei selber bei Wikipedia nachlesen.
  17. ??? Na wenn jemand einen Brief oder eine E-Mail an eine Behörde schreibt! Mit entsprechenden Inhalten wie sie für Reichsbürger "typisch" sind (BRD GmbH etc). Oder versteh ich den Witz oder den Sarkasmus jetzt nicht?
  18. Ist ja jetzt vom Pressesprecher auch nicht besonders geschickt geschrieben: "Dies bewirkt automatisch eine Unzuverlässigkeit nach dem Waffenrecht. Damit dürfen Waffen weder geführt noch besessen werden" Automatisch Unzuverlässig ist halt nicht gleich automatisch WBK ungültig. Die muss erst noch widerrufen werden (aufgrund der Unzuverlässigkeit) ... also immer noch nix mit automatisch. ... unabhängig davon halte ich es jedoch für richtig jemanden die WBK "zu lochen", wenn zB durch Schreiben an die Behörde nachgewiesen ist, dass derjenige "Reichsbürger" ist.
  19. "...automatisch das Recht auf Waffenbesitz entzogen" ist aber wieder Journalisten-Käse. Sein "Reichsbürger"-Sein stellt lediglich die Grundlage dafür dar, dass die WB ihm seine Erlaubnis entziehen kann/muss/sollte. Nur muss die halt mal in die Puschen kommen... "Automatisch" ist da nix..... Ergebnis: Artikel (leider wieder mal) durch Journalisten mangels Fachwissen schlecht geschrieben.
  20. Naja, mit den Zahlencodes ist es wie mit den Schlüsselverstecken, ein wenig Mühe sollten an sich schon geben. Meinen Code errät mit Sicherheit kein Familienmitglied....
  21. Wer nicht alles lesen möchte, DAS ist der "wichtige Teil": Zitat aus dem oben verlinkten Urteil: " Zwar mögen die für die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen streitenden systematischen Erwägungen von nennenswertem Gewicht sein. Nach Auffassung des Senats trägt indes der gegenwärtige Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften, der die Grenze jeder Auslegungsmöglichkeiten beschreibt, das Auslegungsergebnis nicht hinreichend. § 36 Abs. 1 WaffG verpflichtet - wie bereits unter B.I.2.c) angeführt - dazu, die "erforderlichen Vorkehrungen" zu treffen. Dieser Wortlaut erlaubt und gebietet - wie ebenfalls bereits unter B.I.2.c) ausgeführt - eine Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Die Begrifflichkeit "erforderliche Vorkehrungen" beinhaltet in zweifacher Hinsicht einen unbestimmten Rechtsbegriff: Vorkehrungen können der Art nach alles Mögliche sein. Auch dem Maß nach bleibt auf dieser abstrakt-generellen Ebene offen, was im konkreten Einzelfall erforderlich ist (Papsthart, in: Steindorf, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 36 Rn. 8). Soweit der Verordnungsgeber auf Grundlage von § 36 Abs. 5 WaffG in § 13 AWaffV spezifischere Vorgaben festgelegt hat, beziehen sich diese ausschließlich auf Waffen und Munition, nicht auch auf Schlüssel zu betreffenden Aufbewahrungsbehältnissen oder -räumen. Der Wortlaut der Vorschriften gibt daher nicht her, dass Schlüssel zu Waffen- und Munitionsschränken in Behältnissen aufbewahrt werden müssen, die ihrerseits den in § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV enthaltenen technischen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.8.2023 - 20 A 2384/20 - juris Rn. 64), ein erleichterter Zugriff auf Schlüssel zu deren Behältnissen führe dazu, dass das gesamte Sicherheitsniveau der Verwahrung auf dasjenige sinke, auf dem die Schlüssel (als "schwächstes Glied der Kette") verwahrt würden, vermag den Senat auch insofern nicht vollständig zu überzeugen, weil dann auch der Schlüssel zu dem Behältnis, in dem sich der Schlüssel zum Waffenschrank befindet, wiederum in einem den Anforderungen nach § 13 AWaffV entsprechenden Behältnis aufbewahrt werden müsste. Letztlich liefe die so entstehende "Endloskette" auf ein Verbot von mit Schlüsseln zu verschließenden Waffen- und Munitionsschränken hinaus. Die Einführung eines derartigen - auf Grundlage der aktuellen Vorschriften bisher, wie ausgeführt, nicht bestehenden - Verbots fällt aus Sicht des Senats in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- oder Verordnungsgebers." Zitaten Also mittlerweile schon das zweite Gericht, welches das "Schlüsselurteil" aus Münster nicht "mitgeht". Die Unzuverlässigkeit ergab sich in diesem Fall daraus, dass der Waffenbesitzer seit 1975 mehr oder weniger ständig das selbe "Versteck" für ALLE für den Zugriff erforderlichen Schlüssel (Raum, A-Schrank, B-Innenfach) nutzte und sich nicht sicher sein konnte, dass seine mittlerweile erwachsene Tochter, das Versteck im Laufe ihres Lebens mitbekommen hat. Dummerweise hat diese mithilfe der Schlüssel heimlich ein Waffe entwendet ...
  22. Und dazu dann noch eine dämliche Ausrede….
  23. Ich weiß....hab ich auch nicht angezweifelt ;-)
  24. Irgendwie hätte ich bei dem E-Roller mehr Angst, dass der abfackelt als bei einem Benziner. Wenn ich mal vergleiche zu wie viel E-Fahrzeug Akkubränden wir mit der Feuerwehr ausrücken im Bezug zu Motor-Kfz-Bränden.....
  25. ... und außerdem sind wir ein (zumindest noch ziemlich) freies Land. Ich als Verkäufer kann entscheiden wem ich was verkaufen möchte, und wem nicht (ggf Erlaubnisvorbehalte dabei einhalten natürlich). Und wenn ich nicht ins Ausland verkaufen/versenden möchte und das auch deutlich kommuniziere ist das mein gutes Recht. Hat nix mit "Erziehen" zu tun....
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