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fuzzy.77

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  1. Da war der Hintergrund aber sicher kein Betrug um 40,- EUR !?
  2. Das Zauberwort welches Staatsanwalt und Richter sowie die Polizei immer beachten müssen heißt: "Verhältnismäßigkeit" ! ;-) Und eine Durchsuchung der Wohnung ist ein ziemlich hoher Grundrechtseingriff, da muss schon ein wenig mehr her als eine Schadenssumme von 40,- EUR. Betrug hin oder her.
  3. Aus Erfahrung: Wegen 40,-EUR unterschreibt kein Richter einen Durchsuchungsbeschluss!
  4. Und was beweist so ein Foto von der Verpackerei? Kannst die Sachen ja nach dem Foto wieder aus dem Paket raus genommen haben.... just my 2 cent. Zurück zum Thema: Bei 40,- EUR würde ich das auch erstmal aussitzen und auf seine "rechtlichen Schritte" warten. Und vielleicht fällt dir ja bis dahin noch ein, wer dir damals beim Verpacken geholfen hat.....
  5. Es ist nicht überall so mies. Eine Bekannter (selber Sportschütze) ist als Minijobber beim Landratsamt angestellt und macht dort für die Waffenbehörde die Aufbewahrungskontrollen. Läuft wohl immer relativ entspannt ab. Hatte wohl selber noch nie Probleme mir LWB und sie auch noch nicht mit ihm. Kann also auch anders gehen. Ist halt nur Schade, das manche LRÄ sich als "Handlager" der "Keine Waffen im Volk"-Fraktion sehen.... manche Berufswahl ist komisch. Wenn ich keine Autos mag, werde ich doch auch nicht TÜV-Prüfer oder Mechaniker!? Ich glaube solche Menschen haben irgend ein anderes Problem im Leben......sehr zum Leidwesen der betroffenen LWB. Liegt aber wieder nicht am Gesetz, sondern an denen die es Ausführen!
  6. Auch wahr! Jedoch wissen die meisten Leute zum Glück nicht wie sie dass anstellen!
  7. Das kann ich bestätigen!
  8. Das stimmt schon. Zum Glück haben wir diesbezüglich noch keine "amerikanischen Verhältnise" und die Hemmschwelle sein illegales Zeug einzusetzen scheint hier bei uns noch höher zu sein als dort. Das die Leiter "gefährlicher" ist liegt aber mit Sicherheit auch daran, dass Leitern als Alltagsgegenstände täglich vermutlich tausend- oder millionenfach genutzt werden. Es geht ja auch mehr um die "potentielle" Gefahr. Mit einer Schußwaffe gehe ich halt nun mal leichter Amoklaufen als mit einer Leiter oder einem Besenstiel ;-) Beispiel: Feuerwerk, ebenfalls potentiell höheres Risiko. Wird nur an drei Tagen im Jahr genutzt, trotzdem passiert damit relativ viel (Unfälle oder Missbrauch (z.B. Werfen auf Personen) mit entsprechenden Schäden). Würdest du das jetzt hochrechnen und eswürde das ganze Jahre über soviel geböllert würde man vermutlich sehen, dass Feuerwerk doch gefährlicher ist als eine Leiter zu besteigen.
  9. Ich gehe jetzt mal schon davon, dass der Betrieb eines Kamines oder einer Heizungsanlage untersagt werden kann bzw eine Nachbesserung/Modernisierung verlangt wird, wenn z.B die Abgaswerte nicht passen..... hab jetzt keine Lust mich da einzulesen, vielleicht ist jemand anderes hier Fachkundig diesbezüglich. Auf die schnelle doch was gefunden: Kamin-"Verbot"
  10. Ohne das Urteil jetzt Gelsen zu haben..... wäre es mal interessant wenn mal einer Zeit und Geld hätte, dagegen (Gebührenerhebung für Kontrolle) zu klagen. Mit eben diesen Vergleichen wie z.B. allgemeine Verkehrskontrolle (ist ja nur erforderlich weil man ein Auto besitzt und benutzt), Kontrolle durch den Zoll am grünen Ausgang im Flughafen (nur weil man einreist), Lebensmittelkontrolle im Restaurant (selber Schuld wenn man ein Restaurant betreibt), Arbeitsschutzkontrolle auf einer Baustelle (zwingt einen ja keiner zu bauen).....
  11. Noch nie, ebenso wie ich noch nie eine Waffenkontrolle hatte..... und beim entsprechenden Event ("Racer-Treffen auf dem Parkplatz eines Supermarktes") bzw einer entsprechenden Karre ist man schon mal öfter dran mit "allgemeiner Verkehrskontrolle". Der Wirrwarr ist auch in anderen Gesetzen groß, jedoch stimme ich Dir zu, dass im Waffe der §§-Dschungel schon besonders dicht und zugewuchert ist. Da wurde so oft und dilettantisch daran herumgewurschtelt, dass tatsächlich schwer durchzublicken ist. Aber da kotzt nicht nur du als LWB sondern teilweise auch die Waffen-SB. Mit Absicht ist das sicher nicht gemacht, mehr aus falschem Aktionismus, Unwillen, Gleichgültigkeit und Ahnungslosigkeit. Der Herr Gesetzgeber muss das Gesetz ja nicht anwenden sonder die arme Executive. Und dem Vol verkauft man schön, "schaut her" wir haben was getan..... :-( Das gehört dringend komplett neu gemacht (siehe Forderung Next-Guneration). Aber den Aufwand macht sich so schnell keine Regierung. Bringt den Politikern keinen "Benefit" wie es so schon neudeutsch heißt.
  12. ...Chance vertan ..... mit ein wenig Verhandlungsgeschick hätte es wahrscheinlich nur die Flasche Wodka gekostet
  13. Geil, erwischt....freudscher Verschreiber. Wenigstens hast du den Text aufmerksam gelesen .... meinte natürlich "Absenkung"
  14. Ich bestreite nicht, dass das ein recht hoher Eingriff ist. Die Gefahr, welche von "illegal" (weil ggf. nicht sicher genug aufbewahrten und deshalb leicht erlangten) Waffen ausgeht, ist auch auch ungleich höher als so manche andere Gefahr. Deswegen sollte ja auch mehr und strenger gegen illegale Waffen (egal woher und vom wem) vorgegangen werden! Aber nochmal zum Beispiel mit dem Kaminkehrer. Auch der darf deine Wohnung betreten! Ohne Durchsuchungsbeschluss. Nur wird das von vielen scheinbar anders gesehen, weil der schützt ja mich und mein Eigentum, weil er dafür sorgt, dass mein Kamin und/oder meine Heizung ordentlich funktioniert. Nebenbei schützt er noch die Umwelt und die Allgemeinheit (falls mein Haus abfackelt und das vom Nachbarn gleich mit). Die Kontrolle vom Waffen-SB schützt halt nicht mich, sondern die Allgemeinheit davor, dass Unberechtigte leicht an Waffen kommen weil Onkel LWB die Knarren immer unter der Matratze aufbewahrt. Beide (Kaminkehrer/Waffen-SB) "verletzen" deine Wohnung, gesetzlich erlaubt. Vom Grundsatz her genau gleich. Beim einen wird es toleriert oder sogar begrüßt, den anderen will man am liebsten rauswerfen. Zumindest von meiner Wafffenbehörde kann ich sagen, dass die SB sehr umgänglich sind, auch nur Ihren Job machen und immer ein offenes Ohr für Fragen und Nöte haben. Und ich gehe stark davon aus, dass die auch lieber eine Kontrolle ohne Beanstandungen machen, als zu versuchen hier irgendeinem LWB ans Bein zu Pissen (sofern der es schafft nett und freundlich wie ein zivilisierter Mensch ihnen gegenüber aufzutreten, "wie es in den Wald hinein schallt....").
  15. ... Danke für die Beleidigung....da bin ich raus!
  16. Siehe mein vorheriger Beitrag: Zitat: "Den Ansatz den "Falschverwahrer" StGB-mäßig mit ins Boot zu holen find ich interessant. Zivilrechtlich dürfte man ja eh schon in der Haftung sein. Das wäre zwar sowohl für LWB als auch Behörde weniger aufwendig birgt aber andere Fallstricke. Wem ordnest du die Waffe zu, die gestohlen, die Nummer entfernt oder nach Tatausführung gar nicht mehr gefunden wird?" Und auch beim Autoverkehr oder anderen Bereichen läuft es ja genauso. Es gibt Strafen (Punkte, Bußgelder) und trotzdem wird kontrolliert. Wenn die Androhung der Strafe ausreichen würde, dürfte es ja keine Verstöße mehr geben !? Bezüglich "genau so wenig passiert" wäre ja tatsächlich mal eine Statistik interessant. Aber Verschärfungen "um die Welt sicherer zu machen" gibt es in vielen Bereichen: Anhebung Promillegrenze, Anschnallpflicht, Geänderte Zulassungsbestimmungen von Kfz (Airbags, dritte Bremsleuchte, ESP), verbesserte/verschärfte Arbeitsschutzvorschriften. Da gibt es genug, was ich persönlich viel nutzloser finde, als die Aufbewahrungskontrollen bei LWB. Zum Beispiel, dass mich mein Arbeitgeber jährlich belehren muss wie man eine Leiter besteigt. Wie viele dabei wohl jährlich ums Leben kommen? Scheinbar verdummt die Menschheit tatsächlich..... Sorry, bin abgedriftet ;-)
  17. Das eine (Kontrolle LWB) hat mit dem anderen (Aufspüren illegaler Waffen) m.E. jedoch nur bedingt etwas zu tun. Das der Staat viel mehr Aufwand betreiben sollte um illegale Waffen aufzuspüren und aus dem Verkehr zu ziehen (inkl. der strafrechtlichen Verfolgung der Besitzer/Händler) steht glaub ich bei allen hier außer Frage! Aber bedeutet das, er soll/braucht die LWB und deren Aufbewahrungsverhalten gar nicht kontrollieren. Über das Verhältnis des betriebene Aufwands kann man sicher streiten...aber ... jetzt machen wir doch mal eine Statistik/Umfrage unter den Forenmitgliedern. Wer ist wie lange LWB und wie viele Kontrollen hatte er seit dem schon. Ich fange an: Seit 2002. Kontrollen bisher 0 (Null). Und wenn die jährlich vorbei kommen wollen, bitte (so lange es nix kostet). Aber zu den Kosten hatte ich ja oben schon geschrieben.
  18. Richtig, wie ich zuvor bereits schrieb empfinde ich DAS auch als unberechtigte Gängelung. In Bayern kostet es (zum Glück, noch) nichts! Eine Kontrolle, bei der keine Verstöße festgestellt werden, hat m.E. kostenlos für die kontrollierte Person zu sein.
  19. Aber diverse Vollzugskräfte (Zoll) schauen schonmal ob der Diesel kein Heizöl ist..... ;-) Und auch der Heizöltank im Keller muss bestimmte Vorgaben erfüllen (hab selber keinen) und da schaut bestimmt auch wer nach ob das passt (Der Kaminkehrer vielleicht?). Den Kaminkehrer muss man übrigens auch in die Wohnung lassen.....aber das stört ja keinen, der bringt ja Glück ;-) Sprich, wenn mir gewisse Vorgaben und Beschränkungen auferlegt sind, ist es naheliegend, dass die auch jemand kontrollieren will. Und wenn du so willst, unterstellt man dir als Verkehrsteilnehmer in der Kontrolle ja auch indirekt du fährst besoffen ;-)
  20. Früher gab es auch eine höhere Promillegrenze und ich konnte noch "mit zwei Maß" fahren. ;-) Bezüglich Vorfälle wäre tatsächlich mal eine Statistik interessant so in der Art: Anzahl Vorfälle aufgrund nicht ordnungsgemäß verwahrter Waffen im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Waffen/Anzahl der Verwahrer. Den Ansatz den "Falschverwahrer" StGB-mäßig mit ins Boot zu holen find ich interessant. Zivilrechtlich dürfte man ja eh schon in der Haftung sein. Das wäre zwar sowohl für LWB als auch Behörde weniger aufwendig birgt aber andere Fallstricke. Wem ordnest du die Waffe zu, die gestohlen, die Nummer entfernt oder nach Tatausführung gar nicht mehr gefunden wird?
  21. Das sehe ich auch so. Jedoch empfinde ich da eine Kontrolle meiner Aufbewahrung, sofern sie denn irgendwann mal stattfindet, weniger schlimm, als das ganze drumherum wie z.B. Verschärfung der Sicherheitsanforderungen der Behältnisse, Erheben von Gebühren für Kontrollen (hier in Bayern zum Glück noch nicht), hohe Kosten für Eintragungen und Ausstellung von Papieren, Wettkampfnachweise etc. Warum muss jemand, der Spaß und Freunde am Schießen verschiedener Disziplinen und Waffen hat, ab einer bestimmten Anzahl Waffen Wettkämpfe nachweisen. Vielleicht reicht es mir ja, für mich selbst zu sehen, wie ich mich verbessere. Wenn ich mir 6 Autos kaufen will, brauch ich doch auch keinen Nachweis, dass ich damit Rennen fahre.
  22. Den Grundgedanken, nicht berechtigten Personen den "leichten" Zugang zu Schusswaffen zu erschweren, der hinter den ganzen Aufbewahrungsvorschriften steht, kann ich ja grundsätzlich gut verstehen. Ich bin auch dafür, das Schusswaffen verschlossen aufbewahrt werden müssen, so das nicht jeder (Einbrecher, unkundige Familienmitglieder und/oder Besucher, etc) einfach da dran kommt. Das kann auch gerne kontrolliert werden. Viel schlimmer finde ich dann so Vorgaben wie die Verschärfung der Sicherheitsstufe von A/B auf 0/1. Weil es m.E. keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bringt. Es gibt für alle möglichen Dinge Aufbewahrungsvorschriften (Öl/Gas/Explosionsstoffe/Feuerwerk/Lebensmittel), in der Regel um die Allgemeinheit von davon ausgehenden Gefahren zu schützen. Und die machen eben oft nur Sinn, wenn sie auch kontrolliert werden. Und das eine Schusswaffe (wie sicher auch viele andere Waffen) in den Händen eines unkundigen oder nicht gesetzestreuen Menschen eine Gefahr darstellt dürfte hier ja wohl unbestritten sein.
  23. Mal so ein Gedanke, rein von der Logik her. Die Aufbewahrungskontrolle dient ja der Überprüfung, ob die "genehmigten" Waffen sicher und den Vorschriften entsprechend aufbewahrt werden. Weil genau das, die Vorgabe aus dem Gesetz ist. Wer Waffen besitzt muss sie so sicher wie gefordert aufbewahren. Was für einen Sinn soll also eine Kontrolle haben, bei der nur das Behältnis, aber nicht auch die darin zu verwahrenden Waffen überprüft werden. Sonst wäre das Ergebnis der Kontrolle ja bloß, dass man die "Möglichkeit" hat die Waffen sicher zu verwahren. Beispiel: Der Waffenschrank/Tresor wird kontrolliert und ist vorhanden, tatsächlich liegen die Waffen aber regelmäßig unter dem Bett oder in der Küchenschublade! Was dann zu solchen Sachen wie in Winnenden führen kann. Die Vorschriften zur Aufbewahrung dienen ja dazu, zu verhindern, das unberechtigte an die Waffen kommen. (Wobei da m.E die "alten" A und B Schränke auch gereicht hätten!) Auch wenn ich von der Kontrolle nicht begeistert bin (hatte bisher auch noch keine), so macht die Kontrolle in meinen Augen nur Sinn, wenn nicht nur überprüft wird, ob ein entsprechendes Behältnis vorhanden ist (was ja auch schon beim Bedüfrnis geprüft wurde; Fotos, Rechnungen, etc vom Behältnis) sondern auch, ob das was drin sein sollte auch drin ist! Wie schon angesprochen: Mache ich einen Führerschein, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass ich angehalten, meine Fahrtüchtigkeit, meine Berechtigung zu Fahren sowie die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs überprüft werden. Lass ich mir eine WBK ausstellen, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass mein zu Hause betreten und überprüft wird, ob ich die mir genehmigten Waffe gesetzeskonform verwahre. Just my 2 cent.
  24. Ok, dass ist tatsächlich untergegangen.... mea culpa!
  25. Hab ich einen Knick in der Optik oder steht da auf dem Schild nicht: Class I (römisch 1) !?
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