Mal so ein Gedanke, rein von der Logik her.
Die Aufbewahrungskontrolle dient ja der Überprüfung, ob die "genehmigten" Waffen sicher und den Vorschriften entsprechend aufbewahrt werden. Weil genau das, die Vorgabe aus dem Gesetz ist. Wer Waffen besitzt muss sie so sicher wie gefordert aufbewahren.
Was für einen Sinn soll also eine Kontrolle haben, bei der nur das Behältnis, aber nicht auch die darin zu verwahrenden Waffen überprüft werden. Sonst wäre das Ergebnis der Kontrolle ja bloß, dass man die "Möglichkeit" hat die Waffen sicher zu verwahren. Beispiel: Der Waffenschrank/Tresor wird kontrolliert und ist vorhanden, tatsächlich liegen die Waffen aber regelmäßig unter dem Bett oder in der Küchenschublade! Was dann zu solchen Sachen wie in Winnenden führen kann. Die Vorschriften zur Aufbewahrung dienen ja dazu, zu verhindern, das unberechtigte an die Waffen kommen. (Wobei da m.E die "alten" A und B Schränke auch gereicht hätten!)
Auch wenn ich von der Kontrolle nicht begeistert bin (hatte bisher auch noch keine), so macht die Kontrolle in meinen Augen nur Sinn, wenn nicht nur überprüft wird, ob ein entsprechendes Behältnis vorhanden ist (was ja auch schon beim Bedüfrnis geprüft wurde; Fotos, Rechnungen, etc vom Behältnis) sondern auch, ob das was drin sein sollte auch drin ist!
Wie schon angesprochen:
Mache ich einen Führerschein, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass ich angehalten, meine Fahrtüchtigkeit, meine Berechtigung zu Fahren sowie die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs überprüft werden.
Lass ich mir eine WBK ausstellen, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass mein zu Hause betreten und überprüft wird, ob ich die mir genehmigten Waffe gesetzeskonform verwahre.
Just my 2 cent.