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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Habe da auch ein interessantes Youtube-Video dazu gefunden: Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden? Bitte auch unbedingt den ersten angepinnten Kommentar dazu lesen.... Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten: Über Thomas Sadewasser So klingt das für mich alles logisch! Stichwort gesunder Menschenverstand (...und ja, ich weiß, der scheint in mancher Waffenbehörde zu fehlen) Die DIN definiert demnach welche Anforderungen der Befestigungspunkt am Tresor erfüllen muss (damit dieser eben nicht das schwächste Glied in der Kette ist). Sie definiert NICHT, das dieser auch genutzt werden muss um die Einstufung zu erfüllen. Was Versicherer, Waffenbehörden etc. fordern, hat damit nix zu tun. Daraus folgt für mich: Besteht die Gefahr, dass mein 35Kg Tresor einfach unter dem Arm rausgetragen wird > Verankerung erforderlich (Einleuchtend!) Machen potentielle Einbrecher/Räuber die halbe Nachbarschaft aufmerksam, weil sie schweres Gerät und 30 Minuten Zeit benötigen um meinen 250 Kg Tresor über zwei Holztreppen buxieren zu müssen, kann das auch unterbleiben, weil nicht gesetzlich gefordert. Stichwort: "Verhältnismäßigkeit" und "erforderlichen Vorkehrungen" Manchmal sind Gesetze bewusst nicht bis ins Detail geregelt um Spielräume zu haben. Das kann Vor- und Nachteile für Bürger wie Verwaltung haben. Leider tendiert der Deutsche dazu genau das Gegenteil zu tun (nämlich alles inkl. jeder möglichen Variante bis ins Kleinste durchregeln). Just my 2 cents! -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Ablehnung der Verlängerung schriftlich per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geben lassen. Einspruch einlegen und ggf. Klagen..... wenn man sich das antun will! -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
...Gesetz genau lesen....aus §8b: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen"..... Gibt es Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, kann so ein toller Schein verlangt werden (um diese ggf auszuräumen). Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen. Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich! Man braucht keine Bescheinigung, dass der Behörde keine Tatsachen bekannt sind! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wieder was gelernt, Danke! (Sagte ja ich bin kein Handwerker ;-) ) -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Stimmt! Hab ich mit Faustfeuerwaffen verwechselt..... Punkt für dich! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bin was Handwerk angeht sicher kein Experte. Aber ich sehe, dass an diesem "tollen Tresor" das Scharnier außen liegt. Warum flext er nicht einfach das Scharnier ab ??? -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Demnach werde der "einfache Diebstahl von Schusswaffen aus Wohnungen (335400)" ja nur der Diebstahl von "freien" Waffen (Luftgewehr/Vorderlader etc). Denn wenn das Diebesgut eine erlaubnispflichtige Waffe gewesen wäre, wäre es ja ein "besonders schwerer Fall" gem. § 243 (1) Nr. 7 gewesen! Richtig? Oh nein, Denkfehler: Da steht "Handfeuerwaffe" bzw weiter hinten auch "halbautomatische Gewehre". Demnach fallen Repetiergewehre nicht unter die Nr. 7. Jedoch wieder unter die Nr. 2 wenn ein verschlossenes Behältnis zu überwinden war. Die Gesetzessystematik macht einem eine Auswertung nicht gerade leicht..... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
.... jetzt ist es soweit.... seit heute bin ich Fördermitglied im VDB.... dem einzigen Verband von dem man bisher was Vernünftiges zu den neuen/alten Plänen von Nancy gehört hat! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein Schelm wer böses dabei (Programmwahl) denkt .... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Generell ist das für mich auch kein Problem, wenn Urheber bzw. Quelle und Ziel nachvollziehbar sind. Ist es jedoch beim Direktlink auf das Dokument leider nicht. Alles gut.... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Danke! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich würde da ja gerne mitmachen, trage aber ungern Daten in Google-Dokumente ein bei denen der Urheber bzw die Quelle nicht nachvollzogen werden kann. Gibt es da eine offizielle Seite des VDB dazu mit dem offiziellen Link? -
... und dafür liebe ich mein Bundesland (auch wenn ich noch gar keine Waffe im ÜK habe). Nebenbei kostet hier die Aufbewahrungskontrolle auch nix!
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mal anders betrachtet...eigentlich ist doch toll wenn raus kommt, wie unendlich viele Waffen da überall "gehortet" werden. Dann sieht man mal wie wenig im Vergleich zur Masse der vorhandenen Waffen damit passiert ;-) -
Und siehst du jetzt den Unterschied bei der Gewichtung bezüglich Verhältnismäßigkeit: Betrug 40,- EUR <> illegaler Waffenhandel ? Beim illegalen Waffenhandel bin, je nach Waffenart, auch schnell mal in einem Verbrechenstatbestand. Während ein Betrug lediglich ein Vergehen ist.
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Da war der Hintergrund aber sicher kein Betrug um 40,- EUR !?
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Das Zauberwort welches Staatsanwalt und Richter sowie die Polizei immer beachten müssen heißt: "Verhältnismäßigkeit" ! ;-) Und eine Durchsuchung der Wohnung ist ein ziemlich hoher Grundrechtseingriff, da muss schon ein wenig mehr her als eine Schadenssumme von 40,- EUR. Betrug hin oder her.
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Aus Erfahrung: Wegen 40,-EUR unterschreibt kein Richter einen Durchsuchungsbeschluss!
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Und was beweist so ein Foto von der Verpackerei? Kannst die Sachen ja nach dem Foto wieder aus dem Paket raus genommen haben.... just my 2 cent. Zurück zum Thema: Bei 40,- EUR würde ich das auch erstmal aussitzen und auf seine "rechtlichen Schritte" warten. Und vielleicht fällt dir ja bis dahin noch ein, wer dir damals beim Verpacken geholfen hat.....
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Es ist nicht überall so mies. Eine Bekannter (selber Sportschütze) ist als Minijobber beim Landratsamt angestellt und macht dort für die Waffenbehörde die Aufbewahrungskontrollen. Läuft wohl immer relativ entspannt ab. Hatte wohl selber noch nie Probleme mir LWB und sie auch noch nicht mit ihm. Kann also auch anders gehen. Ist halt nur Schade, das manche LRÄ sich als "Handlager" der "Keine Waffen im Volk"-Fraktion sehen.... manche Berufswahl ist komisch. Wenn ich keine Autos mag, werde ich doch auch nicht TÜV-Prüfer oder Mechaniker!? Ich glaube solche Menschen haben irgend ein anderes Problem im Leben......sehr zum Leidwesen der betroffenen LWB. Liegt aber wieder nicht am Gesetz, sondern an denen die es Ausführen!
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Auch wahr! Jedoch wissen die meisten Leute zum Glück nicht wie sie dass anstellen!
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Das kann ich bestätigen!
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Das stimmt schon. Zum Glück haben wir diesbezüglich noch keine "amerikanischen Verhältnise" und die Hemmschwelle sein illegales Zeug einzusetzen scheint hier bei uns noch höher zu sein als dort. Das die Leiter "gefährlicher" ist liegt aber mit Sicherheit auch daran, dass Leitern als Alltagsgegenstände täglich vermutlich tausend- oder millionenfach genutzt werden. Es geht ja auch mehr um die "potentielle" Gefahr. Mit einer Schußwaffe gehe ich halt nun mal leichter Amoklaufen als mit einer Leiter oder einem Besenstiel ;-) Beispiel: Feuerwerk, ebenfalls potentiell höheres Risiko. Wird nur an drei Tagen im Jahr genutzt, trotzdem passiert damit relativ viel (Unfälle oder Missbrauch (z.B. Werfen auf Personen) mit entsprechenden Schäden). Würdest du das jetzt hochrechnen und eswürde das ganze Jahre über soviel geböllert würde man vermutlich sehen, dass Feuerwerk doch gefährlicher ist als eine Leiter zu besteigen.
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Ich gehe jetzt mal schon davon, dass der Betrieb eines Kamines oder einer Heizungsanlage untersagt werden kann bzw eine Nachbesserung/Modernisierung verlangt wird, wenn z.B die Abgaswerte nicht passen..... hab jetzt keine Lust mich da einzulesen, vielleicht ist jemand anderes hier Fachkundig diesbezüglich. Auf die schnelle doch was gefunden: Kamin-"Verbot"