Zum Inhalt springen

Leser

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.030
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Leser

  1. Leser

    Silhouetten erwerben

    Wer ist denn Jule? Eine Schützin? Und was bedeutet 7500?
  2. Man sollte daran denken, das die sehr schnell kaputt gehen, wenn man mit Hohlspitz oder SWC darauf schiesst. KK bleiben stecken. Die KK-Plates sind auch dünner.
  3. Es freut mich, dass Du sinnvolle Quellen zu Rate ziehst. Ich spreche jetzt nur von .357 Magnum, so wie Du vermutlich auch. Zunächst der Unterschied zwischen Lager und Patrone: Da die Hülse sich etwas ausdehnen muss um das Geschoß freizugeben ist der Hülsendurchmesser kleiner als der Durchmesser des Patronenlagers. Bei P1 sind es 0,05mm und bei H2 nur noch 0,02mm. Diese 0,02mm braucht die Hülse Platz um sich auszudehnen und das Geschoß freizugeben. Idealer Weise ist zu diesem Zeitpunkt der gasdruck bereits so hoch, dass die Hülse lidert und damit abdichtet. Das Geschoß ist zwar schon in Bewegung, hat aber nur 0,02mm Spiel solange es sich noch in der Hülse befindet. Die Strecke G von H2 bis F beträgt 10,5mm und ist ungefähr so lang der zylindrische Teil von einem durchschnittlichen Geschoß (158gn, 180gn, 200gn). Ist die G länger, hat das Geschoß Freiflug. Das ist in der Regel bei 125gn oder leichteren Geschossen (nicht Wadcutter) der Fall. Matchwaffen von deutschen Büchsenmachern erhalten oftmals einen kürzeren Geschoßübergang. Somit besteht ein Spiel von 0,02mm anstelle von 0,51mm. Hier strömt heisses Gas an dem Geschoß vorbei. Das ist jedoch recht wenig. Siehe unten. Bei P1 hat das Lager 9,68mm und die Patrone 9,65mm. Somit ist sichergestellt, dass die Patrone auch bei Fertigungsschwankungen geladen werden kann. Ausserdem zieht sich die Hülse nach der elastischen Dehnung wieder zusammen und kann daher auch wieder entnommen werden. Nur bei deutlicher Überschreitung des höchstzulässigen Gasdruckes kommt es zur plastischen Verformung und die Entnahme der Hülse wird ggf. schwierig. Jetzt sind wir bei G1 mit 9,09mm für das Lager. Das Geschoß hat 9,12mm. Es muss sich also plastisch verformen um in den Übergangskonus einzutreten. Hier ist das System weitgehend gasdicht. Für die Abdichtung ist das Zugkaliber verantwortlich, welches nochmals mit 9,02mm nochmals etwas enger als der Übergang mit 9,09mm ist. Wiederum muss sich das Geschoß verformen. Das System ist auch hier weitgehend gasdicht. Der Gasschlupf zwischen Geschoß und Lauf ist gering. Die Stufe bei s ist 8,69mm nach H2. Bei einem Revolver also in der Trommel. Es entweicht Gas, das an dem Geschoß vorbei strömt. Aufgrund des Eigenvolumens (Kovolumen) der Gasmoleküle kann in der kurzen Zeit nur eine geringe Menge Gas entweichen. Dessen maximale Strömungsgeschwindigtkeit bewegt sich in einem Bereich von ungefähr der 1,5 bis 2,5 fachen Geschoßgeschwindigkeit. Das Gas kann sich nicht schneller bewegen als die Schallgeschwindigkeit in dem Gas, sonst wäre es ja eine Detonation. An der Mündung ist jenes Gas deutlich zu sehen welches das Geschoß während der gesamten Bewegung überholt hat. Erst nach Austritt dieses Gasanteils verläßt das Geschoß den Lauf. Werner Mehl und Andere haben hierzu schöne Aufnahmen angefertigt. Da das Gas eine maximale Strömungsgeschwindigkeit hat, kommt es zwar zu einem Gas- und damit auch zu einem Druckverlust doch dieser ist vergleichsweise gering. Das gleiche gilt in erheblich höheren Maße für den Gasverlust am Trommelspalt.
  4. Leser

    Para Ordenance P14

    9mm Magazine passen in die 14-45. Inklusive STI-Magazinen für 9mm Luger oder 38 Superauto oder 38 Supercomp. Natürlich dürfen sie nicht zu kurz sein und ggf. muss der Boden getauscht werden.
  5. Leser

    Waffenlauf reinigen

    Es wurden schon mehr Waffen kaputt geputzt als kaputt geschossen.
  6. Sportordnung A7.06 "Das Aufsammeln von Hülsen und Geschossen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit Erlaubnis der Standaufsicht oder des Schießleiters gestattet."
  7. Die Vorstellung, dass ein Gesetz ausschließlich nach dem Wortlaut interpretiert wird, ist natürlich Unfug. Bei der Interpretation von Gesetzen sind auch z.B. deren Historie oder die Intention des Gesetzgebers zu berücksichtigen. Die Intention des Gesetzgebers ist in diesem Fall der Schutz vor unbefugter Wegnahme. Und so ist es offensichtlich, dass ein unverschlossenes Sicherheitsbehältnis seinen Zweck nicht erfüllt und das Gericht wird mit Sicherheit zu der Entscheidung kommen, dass es an sicheren Aufbewahrung mangelt. Man kann allen Lesern nur empfehlen so etwas nicht auszuprobieren. Ich halte das nach der derzeitigen Rechtslage für eine Straftat (bis zu 3 Jahre Gefängnis) nach §52a WaffG, da die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wird die Tat dann sogar noch öffentlich angekündigt oder bekannt gegeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass das zur Strafmilderung beträgt.
  8. Die 9mm Luger hat eine L6 von 29,69mm und die 9x21 hat eine L3 von 29,75mm. Der maximal zulässige mittlere Gasdruck liegt für Beide bei 2350 bar. Damit sind die beiden Kaliber in der Leistung praktisch identisch. Lediglich die Führungssetztiefe ist für die 9x21 um 2mm länger, bei gleicher Patronenlänge. Bei der 9mm Luger hat G nur 3,75mm. Bei der 9x21 hingegen ist G 9,45m lang. Damit hat bei der 9x21 nahezu jedes Geschoss Freiflug. Das schätze ich für die Präzision als schädlich ein.
  9. Dann habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt. Mit den 90% beziehe ich mich auf die 32er.
  10. Ich bin mir sicher, dass weit über 90% aller Eintragungen in den WKB und im NWR falsch sind. 87 ist der Regelfall. Ich habe noch nie eine WBK gesehen mit der 1651, obwohl es sie sich irgendwo gibt.
  11. Der Link geht besser: Schiessstandrichtlinie
  12. https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/contentloader?state.action=genericsearch_loadpublicationpdf&fts_search_list.destHistoryId=07173&fts_search_list.selected=a526207c4fdfcc3d&state.filename=BAnz AT 23.10.2012 B2
  13. Zum Beispiel: §21 WaffG, ... WaffVwV 21.2 ... Anbringung oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der Visiereinrichtung... §5 BeschG > (1) Bei dem Beschuss von Feuerwaffen ist zu prüfen, ob ... die Waffe sicher geladen, geschlossen und abgefeuert werden kann (Funktionssicherheit) ...
  14. Was ist der Unterschied?
  15. Das bezieht sich auf "Wachpersonen, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen". Der Waffenschein ist auf den Bewachungsunternehmer ausgestellt. Damit ist wohl gemeint "Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen" Das Schießen mit Schußwaffen ist grundsätzlich verboten. Für das Schießen ist entsprechend immer eine Schießerlaubnis notwendig, sofern das Schießen nicht erlaubnisfrei ist. Also siehe auch §12, §13, §16 WaffG. Eine Schießerlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für den Schuß auf Tiere im Gatter.
  16. Ja das stimmt Siehe den Bericht der technischen Kommission des DSB AZ 4/2014 vom 14.10.2014 von Gerhard Furnier. Hier sind die Visierungen mit Leuchtstäben als optische Visierungen eingestuft worden, was man zweifellos auf Titiumvisiere übertragen kann. Erläuterung In den präzisionslastigen Disziplinen (2.5x) des DSB hat die optimale Visierung ein großes Kimmenblatt, scharfe und hinterschnittene Kanten sowie gut geschwärzte Flächen. Anders ist das in Disziplinen bei denen der Schütze zugleich unter starkem Zeitdruck steht und gleichzeitig sehr viele Blickwechsel erforderlich sind. Hier hat die schnelle aber unpräzise Aufnahme der Visierung Vorrang. Bewertung Ich halte diese Art von Visierung für die DSB GK-Disziplinen für ungeeignet, weil der Blick von den Leuchtpunkten stark abgelenkt wird. Insofern hat die technische Kommission grundlegend verkannt, dass diese Art von Visierungen aus sportlicher Sicht einen Nachteil darstellt und keinen Vorteil. Die leistungsorientierten Schützen sind von dieser Regel ohnehin nicht betroffen. Ich kenne unter den besten 10% auch keinen Schützen, der mit einer derartigen Visierung antritt. Entsprechend fehlt auch jeglicher belastbarer Nachweis über die Vorteilhaftigkeit dieser Visierungen. Diese Regelauslegung hat praktisch keinen Einfluss auf die Ergebnisse bewirkt aber, dass sich die Masse der Hobbyschützen unnötig schikaniert fühlt.
  17. http://www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/karriere/offene_stellen/offene_stellen.php http://www.carl-walther.de/cw.php?lang=de&content=jobs http://www.blaser.de/index.php?id=74&L=1&id=74 http://www.bund.de/Content/DE/DEBehoerden/W/Wehrtechnische-Dienststellen/WTD-91/Wehrtechnische-Dienststelle-fuer-Waffen-und-Munition.html http://www.frankonia.de/service/karriere-bei-frankonia/stellenangebote.html https://www.arms24.com/Stellenangebot-Kundenmanager-in.html http://www.umarex.de/de/karriere/jobs/stellenangebote.html http://www.merkel-die-jagd.de/contact/career/jobs/ Berichte uns doch mal, welchen Job Du genommen hast. Viel Erfolg!
  18. WaffVwV - Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.4 "...Eine wesentliche Dämpfung des Mündungsknalls liegt dann vor, wenn bei Schießversuchen bereits sensitiv eine deutlich hörbare Schallminderung zwischen einer mit Schalldämpfer bestückten Schusswaffe und derselben Waffe ohne Schalldämpfer unter Verwendung gleicher Munition festgestellt werden kann..." Ferner empfehle ich diesen Aspekt zu beachten: WaffVwW - Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel "...21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe..."
  19. Leser

    Dark Knight Joker Szene

    Ja - das geht, genial ist es aber nicht. Die Waffe mit der der Schauspieler hier zu sehen ist, ist ein Revolver. Um diesen Revolver schussbereit zu machen, kann der Schützen den Hammer (auch Hahn genannt) nach hinten ziehen (spannen), woraufhin dieser einrastet. In der gezeigten Szene ist das so geschehen. Die Kraft die zum Spannen oder zum Festhalten des Hammers erforderlich ist, entspricht der Kraft die Du brauchst um 1,5 bis 2,5 Kilogramm anzuheben. Mit dem Daumen geht das locker. So wird ein Revolver wieder entspannt. Wenn ein Schütze die Waffe nicht abfeuern will, hält er mit dem Daumen den Hammer fest, drückt den Abzug und lässt den Hammer langsam nach vorne. In dem Bild wird der Hammer von dem Schauspieler festgehalten. Wenn der Schütze den Abzug betätigt, passiert also nichts, solange er weiter festhält. Ich empfehle Dir einfach, auf Besuch zu einem Schützenverein zu gehen. Dort wird man Dir gerne zeigen, wie man einen Revolver auf sichere Art und Weise handhabt. Da siehst Du mal was Neues und Spaß wird es mit Sicherheit auch machen.
  20. Die Browning BLR ist ohne Schaftkappe 95cm lang. Ansonsten erfüllt sie alle anderen Anforderungen. Mit Schaftkappe müsstest Du den Lauf um 10cm auf 42cm kürzen lassen, was nahezu jeder Büchsenmascher kann. Sommer und Ockenfuß Griffrepetierer sind nur 85cm lang, bei 65cm Lauflänge. Die Kastenmagazine fassen 5 oder 10 Schuss. Leider gibt es ihn nicht als Takedown. Ob es den in .223Rem gibt - gesehen habe ich mal einen, aber ob das ein übliches Kaliber ist? Vom Büchsenmacher (z.B. ) bekommst Du auf jeden Fall eine Bullpup Version des R93 von der Büchsenmacherei Niedermeier in München. Gesamtlänge 80cm und Lauflänge ca. 60cm. Der hat mir gut gefallen. Takedown - nicht wirklich. Zumindest den Schaft mußt Du dafür anpassen lassen, damit sich das lohnt. Das Steyr AUG gibt es auch als Repetierer. Es ist ca. 80cm lang.
  21. Herr Furnier hat nichts mit den Bedüfnisbestätigungen zu tun. Zuständig ist Herr Vochetzer.
  22. Die Waffenhandelserlaubnis der eGun GmbH ist ausgestellt vom Ordnungsamt Darmstadt und hat die Nummer 32.2.40.85. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Anlage 1 (zu §1 Abs 4. WaffG) Abschnitt 2 Nr. 9.
  23. Die Firma egun GmbH ist als Waffenhändler nach §39 WaffG zur Auskunft verpflichtet.
  24. Hast Du schon beim Bundeskriminalamt nachgefragt?Das BKA ist zuständigt für waffenrechtliche Einstufungen. Kriegswaffen müssen im Ausland demilitarisiert werden. Erfahrungen, wie das genau abläuft, haben hier die einschlägigen Büchsenmacher.
  25. Der RAL-RG 626 D1- Schrank entspricht wenigstens dem DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 3 - zumindest in Bayern. Für den Anderen wirst Du wohl ein Gutachten brauchen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.