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  1. Das gilt für alle beschußrechtlich zugelassenen Kaliber.
  2. Schiessstaetten werden, wie bereits geschrieben behördlich geprüft. Es wird regelmäßig für jeden Schießstand ein Gutachten erstellt. Die Anlage muss dabei gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Sicherheit steht dabei im Mittelpunkt. Als Laie kann man oft nicht erkennen, dass sich zum Beispiel hinter Brettern Stahlbeton oder andere schussfeste Materialien befinden. Besuchen Sie doch einfach Mal den Betreiber der Anlage und lassen sich alles zeigen. Sagen sie ihm ruhig dass Sie sich fürchten. Vielleicht kann er Ihnen Ihre Angst ja etwas nehmen. Probieren Sie es bei der Gelegenheit doch gleich selbst Mal aus. Man wird gut auf Sie aufpassen.
  3. Leser

    Allgemeine Frage

    Alles was umfällt. BDS Fallscheibe zum Beispiel, wenn die Waffe in einem Kurzwaffenkaliber ist. Oder Speed Steel.
  4. Das ist eine verstellbare Mündungsbremse. https://patents.google.com/patent/US5425298A/en
  5. Leser

    Stempel in der WBK

    Grundsätzlich muss immer die Erlaubnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen (Voreintrag) werden. Erst dann darf die Waffe erworben werden. Das gilt immer, soweit keine Ausnahmeregelung besteht. Ausnahmen sind: - Der Erwerb von Jagdlangwaffen aufgrund eines gültigen Jahresjagdscheins - Der Erwerb als Sportschütze von Schußwaffen, die in die WBK für Sportschützen(gelb) eingetragen werden können - Der Erwerb als Waffensammler oder Sachverständiger - Der Erwerb durch Waffenhändler (entsprechend der WHE) oder Hersteller In allen anderen Fällen ist ein Voreintrag erforderlich. Munition darf ebenfalls nur erworben und besessen werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis besteht. Diese kann in der WBK eingetragen sein, oder auf andere Art dokumentiert sein: - Munition darf für alle in der WBK für Sportschützen (gelb) eingetragenen Waffen erworben und besessen werden. - Munition für Jagdlangwaffen darf erwoben und besessen werden, wenn ein gültiger Jahresjagdschein vorliegt. - Mit Ablauf des Jagdscheins erlischt auch die Erwerbs- und Besitzerlaubnis für die Munition, außer die Erlaubnis ist auch in die WBK eingetragen. Deswegen gibt es den zusätzlichen Stempel. - Es gibt weitere Erlaubnisarten für den Erwerb und Besitz von Munition.
  6. Falls Du das Schiessen als Sport betreiben willst, sind die 3000,- für die Waffe nur der Anfang. Die Munition für ein Jahr kostet sicher das ähnlich viel. Später kommt dann die Wartung der Waffe dazu. Wenn mal gut schiessen kannst wirst Du den Verschleiß direkt an den Ringen ablesen können. Weitere laufende Kosten sind absehbar. Wenn Geld ein Problem ist, würde ich deutlich stärker auf Kleinkaliber setzen. Im übrigen erachte ich dies als Grundausstattung für den Sportschützen (zwecks Wettkampfteilnahme): Eine KK Pistole (ab XXX,-) Ein KK Revolver (ab 1XXX,-) Eine GK Pistole (Typisch 9mm Luger, oder .45 Auto mit 9mm Luger Wechselsystem) (ab 1XXX,-) Ein GK Revolver (typisch .357 Mag) (ab 2xxx,-) Alle diese Waffen mit Montagemöglichkeit für eine optische Visierung inklusive einer Solchen. Sind die Waffen gut ausgesucht, kannst Du damit alleine beim BDS alleine im Standardprogramm 20-30 Disziplinen schiessen. Das bedeutet, daß Du auf einem Wettkampf den ganzen Tag Löcher machen kannst. Und Deine Frau auch. Das gibt schöne Wochenenden, an denen man den Alltag mal ganz hinter sch lassen kann. Auch wenn man kein spezialisierter Gewehrschütze (so wie ich) ist, ist man mit diesen Gewehren gut ausgestattet: Eine halbautomatische Büchse in einem KW-Kaliber (Typisch 9mm Luger) (ab 15XX,-) Eine halbautomatische Büchse in Kleinkaliber (ab XXX,-) Eine umschaltbare halbautomatische Flinte (ab XXX,-) Alle diese Waffen mit Montagemöglichkeit für eine optische Visierung inklusive einer Solchen. Das ist die Grundausstattung für den 25m Stand also ohne 100m, 300m, 1000m Gehwerdisziplinen. Damit machst Du beim BDS den zweite Schießtag voll. Am Abend kann man schön zum Essen gehen. Aus meiner sportlichen Sicht würde ich immer ganz klar mit guten Sportwaffen anzutreten, soweit es die Kurzwaffen betrifft. Bei den Langwaffen für die 25m kann man auch Abstriche machen. Ich empfehle Dir, daß Du dich von erfogreichen Schützen (LM, DM) beraten läßt. Du kannst immer zur Deutschen Meisterschaft nach Phillipsburg fahren und dort Schützen kennenlernen. Wenn Du nach den guten Leuten fragst, wirst Du bald die Richtigen treffen. Einige Meisterschaften (BM, LM, DM) des DSB finden in München Hochbrück statt. Dort sind Zuschauer immer willkommen und die guten Schützen zu finden ist einfach. Es kostet Dich halt einen halben Tag. Ein paar Tipps nutze die Zeit vor den eigenen Waffen und geh soviel wie möglich zum Schiessen. um das zu lernen sind eigene Waffen nicht erforderlich. Nur gut müssen sie sein. ob eine (Vereins-) Waffe in die Mitte trifft ist zum erlernen der Technik in der Anfangszeit irrelevant, ggf. sogar schädlich. wer schiessen kann, kann es mit jeder Waffe, die eine gute Eigenpräzision hat. Eigenpräzision ist die ultimative Voraussetzung für eine Sportwaffe. Wenn Du in einem Test liest, dass die Waffe Streukreise von 60mm oder 70mm liefert ist sie unbrauchbar. Abzug, Griff, Visierung und andere technische Details sind weitgehend irrelevant. Erst wenn Du die letzten 5 Ringe steigern willst, werden Diese bedeutsam. gute Kurzwaffenschützen erkennst Du daran, dass sie in Präzision 9er und 10er schiessen. Das sind die Leute mit denen Du reden musst. Wer stolz darauf ist, dass er das Schwarze trifft kann Dir nicht weiterhelfen. Schützen sind meist sehr kameradschaftlich und werden Dich unterstützen so gut sie es können. Die guten Schützen werden von Dir in der Regel erwarten, dass Du Dir ernsthaft Mühe gibst den Sport zu erlernen.
  7. Gilt das auch für die BZR Auskunft?
  8. Die Daten, die im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erhoben wurden, wirst Du nicht alle einsehen können. Zum Beispiel der Inhalt der "unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister" ( vulgo "erweitertes Führungszeugnis") ist für Dich unzugänglich.
  9. Die Bedürfnisbescheiningung wird von Deinem BDS-Landesverband ausgestellt und nicht vom Bundesverband. Du sollst also auf der Webseite Deines BDS-Landesverbandes nachsehen. Dort findest Du alles was Du brauchst.
  10. Relevant ist nicht der letzte, sondern der vorletzte Waffenerwerb. Maximal 2 Sportwaffen innerhalb der vergangenen 6 Monate.
  11. Der von Gerichten verwendete Kommentar zum Waffenrecht (Lehmann, Breckwoldt, Grotthuss, Soens) äussert sich zu §14 Abs 2 Satz 2 Nr 1 WaffG wie folgt: "Eine regelmäßige Sportausübung ist prinzipiell anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Zeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit (vereinseigenen) Schusswaffen betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht. (vgl. BT-Drucksache 14/7758 S. 63 und Nr. 1/14.2.1 WaffVwV). Die amtliche Begründung schweigt dazu, welche Zeitspanne unter einer "gewissen Dauer" zu verstehen und welcher Auslegung das Wort "intensiv" erschlossen ist. Sachgerecht dürfte es sein, von ca. 4 Stunden je "Schießübung" auszugehen, so dass, auf den maßgeblichen Jahreszeitraum bezogen, der Nachweis der Teilnahme an ca. 60 bis 70 Übungsstunden zu fordern ist." Diese Auslegung halte ich für eine besonders extreme Beschränkung der Autonomie des Sportes (Art. 9 GG). Einem Leistungsschützen, speziell im nichtolympischen Bereich, ist es bereits heute nicht mehr möglich sein Training sach- und fachgerecht zu gestalten. Beiläufig sollte auch Beachtung finden, dass allgemein (insbesondere in Politik und Rechtspflege) die Vorstellung herrscht, ein Sportschütze sei in genau einem Verein Mitglied. Das halte ich für eine völlig lebensferne Sichtweise.
  12. Leser

    Literatur Waffentechnik

    Technische Entwicklung der Feuerwaffen von 1200 bis 1900, Peter H. Kunz Small Arms of the World, Smith and Smith oder Book of Rifles, Smith and Smith The Bolt Action Volume 1 und 2, Otteson Zu Selbstladelangwaffen weiss ich nicht viel. Maximal - Halbautomaten für Jäger und Schützen, Frank Weissert - ist aber eher ein Bilderbuch. Auch wenn es nur um Kurzwaffen geht, ist das Buch "Faustfeuerwaffen Technik und Schießlehre" von Bruno Brukner sehr zu empfehlen.
  13. Leser

    Literatur Waffentechnik

    Was möchtest Du in dem Buch erklört bekommen? Was verstehst Du unter gängig?
  14. https://kunstgeschichte.info/studium/grundlagenliteratur/
  15. Eigentlich gar nicht. Da hilft nur künstlerische Freiheit und hinterher das Gemecker derer, die sich auskennen. Das ist eine gute Möglichkeit. Von fünf Schuss funktioniert halt nur Einer. Vielleicht lag der Revolver ja nur zur Hälfte im Wasser. So könnte man die Story aufbauen. Die Trommel dreht sich in Schussrichtung im Uhrzeigersinn. Damit Du also viele Fehlversuche bekommst muss er in Schussrichtung auf der linken Seite im Wasser gelegen haben. So ist die vielleicht die vorletzte oder letzte Kammer trocken geblieben. So würde es mir gefallen.
  16. Das Szenario ist absolut unrealistisch. Das Zündhütchen sind nass. Obwohl Quecksilberfulminat in kaltem Wasser fast unlöslich ist, sollte die relative Feuchte 15% nicht überschreiten ab 30% entzündet es sich im Flammstrahl nicht mehr, weswegen es auch in Wasser gelagert wird und vor Gebrauch. Erst in modernen Zündütchen ist das gepresste Quecksilberfulminat durch eine Lackschicht geschützt. Ist die Ladung trocken und die Anzündung defekt ist es möglich dass es zu wahrnehmbaren einer Zündverzögerung kommt. In jedem Fall wird die Pressung der Zündmasse durch den Schlag des Hammers zerstört, was die Wahrscheinlichkeit einer Zündung bei weiteren Versuchen zunehmend mindert. Das für die Treibladung verwendete Schwarzpulver enthält in Wasser sehr leicht lösliches Kaliumnitrat. Die Feuchtigkeit sollte deutlich unter 1% bleiben. Ist die Waffe im Wasser gewesen kommt es also darauf an, wie und wo die Treibladung Feuchtigkeit aufgenommen hat. Der Schuß kann sich allenfalls verzögert entwicklen oder an "Kraft" verlieren, wenn die Feuchtigkeit nicht zu hoch oder geeignet verteilt ist. In jedem Fall wird sich der Schuss beim ersten Versuch entwickeln oder gar nicht. Wenn sich ein Schuss erst vorzugsweise zweiten beim Versuch entwickelt hat das immer andere Gründe als zu hohe Feuchtigkeit. Auch bei modernen Feuerwaffen kann man das immer wieder beobachten. Die Ursachen liegen dann aber in fehlerhafter Munition oder Waffe begründet. Zu Zeiten von Schwarzpulverwaffen wurden wegen schlechtem Wetter schon halbe Kriege abgesagt.
  17. Leser

    Definition Umgang?

    Umgang im Sinne von "erwerben" und "besitzen" bedeutet die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand auszuüben. Die tatsächliche Gewalt setzt das eigene Ermessen voraus. Wenn also der Soldat Dich das Gewehr anfassen läßt und Dich dabei beausichtigt, fehlt es an Deinem eigenen Ermessen. Du kannst zum Beispiel nicht einfach mit dem Gewehr davon gehen, wie es Dir beliebt. Im Waffenladen ist die Situation vergleichbar. Obwohl Du die Waffe in der Hand hast, vielleicht sogar eine Anschlagübung machst, bleibt die tatsächliche Gewalt beim Händler. Er kann die Waffe jederzeit zurücknehmen und damit machen, was er will. Es gibt noch reichlich weitere Beispiele. Die Grauzonen beginnen also dort wo unklar ist ob Du die tatsächliche Gewalt ausübst oder nicht. Sobald Du nicht selbst entscheiden kannst, was Du mit der Waffe machst mangelt es an der tatsächlichen Gewalt.
  18. Die Waffenbehörde hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes. Die LKA hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes. Ich halte es für möglich, dass das BKA zu der Einschätzung gelangt, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt sobald das Gerät fertiggestellt ist. In dem Fall bist Du dort gleich wieder richtig, weil das BKA ebenfalls zuständig ist Dir die passende Ausnahmegenehmigung auszustellen. Ich habe nicht verstanden, wo Du ein Loch gebohrt hast. Ich halte es aber für denkbar, dass Du dafür eine Erlaubnis zur Waffenherstellung benötigst. Diese Erlaubnis kommt von der Waffenbehörde.
  19. Leser

    WSK - seit wann?

    1972 wurde die Sachkunde mit §31 in das Waffengesetz ausgenommen. Bereits da war der Bundesinnenminister "ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfverfahren einschließlich der Einrichtung von Prüfungsausschüssen sowie den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen." Davon wurde in der 1. WaffV Gebrauch gemacht. Der Umfang der Kenntnisse, wowie der Prüfungsausschuß für die theoretische und praktische Prüfung wurden etabliert. Derjenige, "der hinreichende Waffenkenntnisse ... als Sportschütze erworben hat, braucht sich einer Sachkundeprüfung nicht zu unterziehen." Das galt wenigstens bis 1995. Siehe Steindorf 6. Auflage. 2003 wurde dann mit der AWaffV die "differenziert Sachkunde" wieder eingeführt. (Steindorf 9. Auflage) Seit dieser Zeit hat der Sachkundenachweis die heutige Struktur.
  20. Beschußgesetz § 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände (1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen. Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
  21. Leser

    Silhouetten erwerben

    Wer ist denn Jule? Eine Schützin? Und was bedeutet 7500?
  22. Man sollte daran denken, das die sehr schnell kaputt gehen, wenn man mit Hohlspitz oder SWC darauf schiesst. KK bleiben stecken. Die KK-Plates sind auch dünner.
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