Leser
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
1.064 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Leser
-
Die Waffenbehörde hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes. Die LKA hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes. Ich halte es für möglich, dass das BKA zu der Einschätzung gelangt, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt sobald das Gerät fertiggestellt ist. In dem Fall bist Du dort gleich wieder richtig, weil das BKA ebenfalls zuständig ist Dir die passende Ausnahmegenehmigung auszustellen. Ich habe nicht verstanden, wo Du ein Loch gebohrt hast. Ich halte es aber für denkbar, dass Du dafür eine Erlaubnis zur Waffenherstellung benötigst. Diese Erlaubnis kommt von der Waffenbehörde.
-
1972 wurde die Sachkunde mit §31 in das Waffengesetz ausgenommen. Bereits da war der Bundesinnenminister "ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfverfahren einschließlich der Einrichtung von Prüfungsausschüssen sowie den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen." Davon wurde in der 1. WaffV Gebrauch gemacht. Der Umfang der Kenntnisse, wowie der Prüfungsausschuß für die theoretische und praktische Prüfung wurden etabliert. Derjenige, "der hinreichende Waffenkenntnisse ... als Sportschütze erworben hat, braucht sich einer Sachkundeprüfung nicht zu unterziehen." Das galt wenigstens bis 1995. Siehe Steindorf 6. Auflage. 2003 wurde dann mit der AWaffV die "differenziert Sachkunde" wieder eingeführt. (Steindorf 9. Auflage) Seit dieser Zeit hat der Sachkundenachweis die heutige Struktur.
-
Wer spart stirbt.
-
Willlsse uff de Flasch schiese?
-
Wer ist denn Jule? Eine Schützin? Und was bedeutet 7500?
-
Man sollte daran denken, das die sehr schnell kaputt gehen, wenn man mit Hohlspitz oder SWC darauf schiesst. KK bleiben stecken. Die KK-Plates sind auch dünner.
-
Es freut mich, dass Du sinnvolle Quellen zu Rate ziehst. Ich spreche jetzt nur von .357 Magnum, so wie Du vermutlich auch. Zunächst der Unterschied zwischen Lager und Patrone: Da die Hülse sich etwas ausdehnen muss um das Geschoß freizugeben ist der Hülsendurchmesser kleiner als der Durchmesser des Patronenlagers. Bei P1 sind es 0,05mm und bei H2 nur noch 0,02mm. Diese 0,02mm braucht die Hülse Platz um sich auszudehnen und das Geschoß freizugeben. Idealer Weise ist zu diesem Zeitpunkt der gasdruck bereits so hoch, dass die Hülse lidert und damit abdichtet. Das Geschoß ist zwar schon in Bewegung, hat aber nur 0,02mm Spiel solange es sich noch in der Hülse befindet. Die Strecke G von H2 bis F beträgt 10,5mm und ist ungefähr so lang der zylindrische Teil von einem durchschnittlichen Geschoß (158gn, 180gn, 200gn). Ist die G länger, hat das Geschoß Freiflug. Das ist in der Regel bei 125gn oder leichteren Geschossen (nicht Wadcutter) der Fall. Matchwaffen von deutschen Büchsenmachern erhalten oftmals einen kürzeren Geschoßübergang. Somit besteht ein Spiel von 0,02mm anstelle von 0,51mm. Hier strömt heisses Gas an dem Geschoß vorbei. Das ist jedoch recht wenig. Siehe unten. Bei P1 hat das Lager 9,68mm und die Patrone 9,65mm. Somit ist sichergestellt, dass die Patrone auch bei Fertigungsschwankungen geladen werden kann. Ausserdem zieht sich die Hülse nach der elastischen Dehnung wieder zusammen und kann daher auch wieder entnommen werden. Nur bei deutlicher Überschreitung des höchstzulässigen Gasdruckes kommt es zur plastischen Verformung und die Entnahme der Hülse wird ggf. schwierig. Jetzt sind wir bei G1 mit 9,09mm für das Lager. Das Geschoß hat 9,12mm. Es muss sich also plastisch verformen um in den Übergangskonus einzutreten. Hier ist das System weitgehend gasdicht. Für die Abdichtung ist das Zugkaliber verantwortlich, welches nochmals mit 9,02mm nochmals etwas enger als der Übergang mit 9,09mm ist. Wiederum muss sich das Geschoß verformen. Das System ist auch hier weitgehend gasdicht. Der Gasschlupf zwischen Geschoß und Lauf ist gering. Die Stufe bei s ist 8,69mm nach H2. Bei einem Revolver also in der Trommel. Es entweicht Gas, das an dem Geschoß vorbei strömt. Aufgrund des Eigenvolumens (Kovolumen) der Gasmoleküle kann in der kurzen Zeit nur eine geringe Menge Gas entweichen. Dessen maximale Strömungsgeschwindigtkeit bewegt sich in einem Bereich von ungefähr der 1,5 bis 2,5 fachen Geschoßgeschwindigkeit. Das Gas kann sich nicht schneller bewegen als die Schallgeschwindigkeit in dem Gas, sonst wäre es ja eine Detonation. An der Mündung ist jenes Gas deutlich zu sehen welches das Geschoß während der gesamten Bewegung überholt hat. Erst nach Austritt dieses Gasanteils verläßt das Geschoß den Lauf. Werner Mehl und Andere haben hierzu schöne Aufnahmen angefertigt. Da das Gas eine maximale Strömungsgeschwindigkeit hat, kommt es zwar zu einem Gas- und damit auch zu einem Druckverlust doch dieser ist vergleichsweise gering. Das gleiche gilt in erheblich höheren Maße für den Gasverlust am Trommelspalt.
-
9mm Magazine passen in die 14-45. Inklusive STI-Magazinen für 9mm Luger oder 38 Superauto oder 38 Supercomp. Natürlich dürfen sie nicht zu kurz sein und ggf. muss der Boden getauscht werden.
-
Es wurden schon mehr Waffen kaputt geputzt als kaputt geschossen.
-
Sportordnung A7.06 "Das Aufsammeln von Hülsen und Geschossen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit Erlaubnis der Standaufsicht oder des Schießleiters gestattet."
-
Die Vorstellung, dass ein Gesetz ausschließlich nach dem Wortlaut interpretiert wird, ist natürlich Unfug. Bei der Interpretation von Gesetzen sind auch z.B. deren Historie oder die Intention des Gesetzgebers zu berücksichtigen. Die Intention des Gesetzgebers ist in diesem Fall der Schutz vor unbefugter Wegnahme. Und so ist es offensichtlich, dass ein unverschlossenes Sicherheitsbehältnis seinen Zweck nicht erfüllt und das Gericht wird mit Sicherheit zu der Entscheidung kommen, dass es an sicheren Aufbewahrung mangelt. Man kann allen Lesern nur empfehlen so etwas nicht auszuprobieren. Ich halte das nach der derzeitigen Rechtslage für eine Straftat (bis zu 3 Jahre Gefängnis) nach §52a WaffG, da die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wird die Tat dann sogar noch öffentlich angekündigt oder bekannt gegeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass das zur Strafmilderung beträgt.
-
Die 9mm Luger hat eine L6 von 29,69mm und die 9x21 hat eine L3 von 29,75mm. Der maximal zulässige mittlere Gasdruck liegt für Beide bei 2350 bar. Damit sind die beiden Kaliber in der Leistung praktisch identisch. Lediglich die Führungssetztiefe ist für die 9x21 um 2mm länger, bei gleicher Patronenlänge. Bei der 9mm Luger hat G nur 3,75mm. Bei der 9x21 hingegen ist G 9,45m lang. Damit hat bei der 9x21 nahezu jedes Geschoss Freiflug. Das schätze ich für die Präzision als schädlich ein.
-
Dann habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt. Mit den 90% beziehe ich mich auf die 32er.
-
Ich bin mir sicher, dass weit über 90% aller Eintragungen in den WKB und im NWR falsch sind. 87 ist der Regelfall. Ich habe noch nie eine WBK gesehen mit der 1651, obwohl es sie sich irgendwo gibt.
-
Der Link geht besser: Schiessstandrichtlinie
-
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/contentloader?state.action=genericsearch_loadpublicationpdf&fts_search_list.destHistoryId=07173&fts_search_list.selected=a526207c4fdfcc3d&state.filename=BAnz AT 23.10.2012 B2
-
Zum Beispiel: §21 WaffG, ... WaffVwV 21.2 ... Anbringung oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der Visiereinrichtung... §5 BeschG > (1) Bei dem Beschuss von Feuerwaffen ist zu prüfen, ob ... die Waffe sicher geladen, geschlossen und abgefeuert werden kann (Funktionssicherheit) ...
-
Was ist der Unterschied?
-
Das bezieht sich auf "Wachpersonen, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses Schusswaffen des Erlaubnisinhabers nach dessen Weisung besitzen oder führen sollen". Der Waffenschein ist auf den Bewachungsunternehmer ausgestellt. Damit ist wohl gemeint "Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen" Das Schießen mit Schußwaffen ist grundsätzlich verboten. Für das Schießen ist entsprechend immer eine Schießerlaubnis notwendig, sofern das Schießen nicht erlaubnisfrei ist. Also siehe auch §12, §13, §16 WaffG. Eine Schießerlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für den Schuß auf Tiere im Gatter.
-
http://www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/karriere/offene_stellen/offene_stellen.php http://www.carl-walther.de/cw.php?lang=de&content=jobs http://www.blaser.de/index.php?id=74&L=1&id=74 http://www.bund.de/Content/DE/DEBehoerden/W/Wehrtechnische-Dienststellen/WTD-91/Wehrtechnische-Dienststelle-fuer-Waffen-und-Munition.html http://www.frankonia.de/service/karriere-bei-frankonia/stellenangebote.html https://www.arms24.com/Stellenangebot-Kundenmanager-in.html http://www.umarex.de/de/karriere/jobs/stellenangebote.html http://www.merkel-die-jagd.de/contact/career/jobs/ Berichte uns doch mal, welchen Job Du genommen hast. Viel Erfolg!
-
Weil sie gerne übersehen werden, sollte man noch extra auf die 95cm Gesamtlänge hinweisen. Siehe auch Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 WaffG.