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  1. Es wird immer ab dem Datum der Antragstellung, zurück in die Vergangenheit gerechnet.
  2. Das stimmt. Allerdings verwendet sie weder das Wort "nur", noch einen vergleichbaren Begriff. Ferner führt sie aus, dass das WS beim Erwerb nicht als Waffe zählt. So kann man annehmen dass es für diese Behörde auch beim Besitz nicht als Waffe zählt. Falls die Annahme stimmt, fällt das WS für diese Behörde auch nicht unter 3/2.
  3. Zumindest die Waffenbehörde von @McLovin@ sieht das so. Ich würde aber nicht darauf schwören, das alle anderen auch diese Ansicht vertreten. Auch bei den Schießsportverbänden würde ich nicht von einer einheitlichen Sichtweise ausgehen.
  4. Oder auch nicht, denn die 223Rem ist kalibergrößer als die 22lr.
  5. Auf der Landesmeisterschaft traf ich mal einen Schützen, der für Fallscheibe eine 2kg Stahlplatte unter dem Lauf seiner Pistole montiert hatte.
  6. Folglich muss man sagen: Der Sportschütze darf, durch die Leihe, keine Waffe erwerben, die vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen ist. Sowohl der Leihgeber als auch der Leihnehmer sind dafür verantwortlich.
  7. Und seit einem Jahrzehnt auch zu kaufen. https://talonprecisionoptics.com/technology/modes/
  8. Ich rate dazu §36 Abs. 1 WaffG zu beachten. Das ist die Auffang Norm. Zum Beispiel für alle unklar geregelten Fälle oder falls es Mal nicht so läuft, wie vorgesehen.
  9. Gibt es für Gewehre, wenn auch nur auf Basis einer Kamera. Nur den Eye- Tracker haben sie noch weggelassen.
  10. Nicht zu vergessen, die vielfältigen elektromechanischen Abzüge.
  11. Leser

    Zertifizierung Tresor

    Es sieht so aus als würde der Aufkleber recht hell leuchten und ein eher schlechtes Licht auf die Firma werfen. Natürlich nur, wenn die Behauptung stimmt, dass der Schrank als 1er verkauft wird und keine weitere Plakette hat oder hatte.
  12. In diesem Sinne ist eine Schusswaffe eine Ware, wie jede Andere auch. Der waffenrechtliche Teil ist davon unabhängig. Dadurch entstehen nur zusätzlicher Aufwand und Kosten. Insofern ist es eine gute Frage, wer die Kosten für den waffenrechtliche Anteile des rückgabgewickelten Erwerbs trägt. Meiner Meinung nach ist das eine Frage der Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Was sagt denn der Verkäufer zum Thema Rückgabe in seinen AGB? Ich gehe Mal davon aus, dass Du die vor dem Kauf gelesen hast.
  13. Wenn es der Manufaktur an einer Waffenherstellungserlaubnis mangelt, dann nein. Egal ob Kurz- oder Langwaffen. Wenn sie die Erlaubnis hat, dann weiss man dort auch, wie das mit dem Beschuss funktioniert.
  14. Drittes Newtonsches Gesetz. Actio = Reactio. Also Integral(Kraft(t), dt) = -Integral(Gegenkraft(t), dt). Am Ende ist der Impuls beim elastische Stoß vollständig übertragen. So oder so ähnlich steht es im Schulbuch: https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/physik-abitur/artikel/kraftstoss-und-impuls#
  15. Bei einem Stoß werden Impuls und Energie übertragen. Hier geht es um elastische Stöße. Die Verluste bei der Energieübertragung kann man vernachlässigen. So ist die durch die Verformung erzeugte Wärme zum Beispiel anteilsmäßig sehr gering.
  16. Rückschlag ist ein unbrauchbarer Begriff in diesem Zusammenhang. Schulphysik reicht aus und Meinungen sind irrelevant. Die relevanten Sätze in diesem Zusammenhang sind: - Gleichgewicht der Kräfte - Impulserhaltung - Energieerhaltung - Impulsübertragung Wegen des Kräftegleichgewichtes wird das Geschoss durch den Gasdruck beschleunigt. Bei einem formschlüssig verriegelten Verschluss, bei dem sich Lauf und Verschluss gemeinsam bewegen, gilt die Impulserhaltung, solange sich das Geschoss im Lauf befindet. usw...
  17. Du kannst ihn auch auf eine Europalette aus Holz stellen. 225kg ist gerade Mal das Gewicht zweier wohlgenährter Herren.
  18. Welche Pistole ist es denn? Wie ist die Kaliberbezeichnung auf der Waffe? Im übrigen würde schon geschrieben: 1. Serienmäßig gibt es keine Pistolen im Kaliber .38SPL 2. Aus einer Waffe im Kaliber .38SpecialWC darf keine .38Special verschossen werden. Selbst dann nicht, wenn es technisch möglich sein sollte. (z.B. manche Revolver).
  19. Wenn der Spind aus Stahlblech ist und der Schwenkriegel mit einem Sicherheitsschloss verschlossen wird, dann hast Du genau das, was der Gesetzgeber verlangt. Der Möbeltresor ist dann überflüssig.
  20. Wie hat der BBS Dir Deine Fragen beantwortet? Hast Du die Befürwortungs Richtlinien des BBS gefunden?
  21. Na ja - 2018 ist jetzt noch nicht so lange her.
  22. Das kommt darauf wen Du mir "wir" meinst. Wenn "wir" Leute meint, die erlaubten Waffenbesitz ausüben, dann ist das mehr als unwahrscheinlich. Dazu gibt es schon Rechtsprechung. Bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zwingend zu widerrufen, so das Gericht.
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