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cartridgemaster

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  1. D.h. die anderen Verkehrsteilnehmer konnten Dir immer gerade noch rechtzeitig ausweichen. CM
  2. Ich stufe dieses unsägliche Abkommen in die gleiche Kategorie wie den Global Pact for Migration ein. Wie hiess doch gleich dieser schwule Außenminister, der freudestrahlend als erster Vertreter eines souveränen Staates dieses Papier vor den laufenden Medienkameras unterzeichnet hat? Osterwoge oder so, IIRC. CM
  3. Das zeigt doch wieder in aller Deutlichkeit, dass es den DSB-Funktionären meilenweit am Allerwertesten vorbei geht, was außerhalb ihres Mikrouniversums passiert. Da kann man sich doch wohlgefällig auf die eigene Schulter klopfen und sich entspannt zurücklehnen: - Luftpumpentreiber: nicht betroffen - Vorderladerschützen: nicht betroffen - Trap- u. Skeetschützen: nicht betroffen - KK-Gewehr (EL)-Schützen: nicht betroffen - "Sportgeräte mit 5 Patronen laden!" -Schützen: nicht betroffen Würde sich der DSB einfach aus der aktuellen Waffenrechtsdiskussion ganz heraus halten, wäre allen anderen damit mehr gedient. Der DSB versaut mit seinen fragwürdigen Scheuklappen-Aktivitäten nur die Preise, weil die Politik mit dem Finger auf sie zeigen und sagen wird: "Schaut auf den DSB, bei denen gibt es mit den geplanten Änderungen überhaupt keine Probleme!" CM
  4. ... und der "Showmoderator" ist ein typischer US-Amerikaner - ein kompletter Vollidiot. CM
  5. Ich übersetze für Dich mal den Inhalt seines Beitrages in Klartext: Schnauze halten und nicht aufmüpfig werden! CM
  6. Weil es keine neue gibt und es wird auch keine neue geben. Der komplette Schwachsinn wird irgendwann nach bewährtem Muster zu mitternächtlicher Stunde von den 43 körperlich anwesenden aber geistig bereits "sanft entschlafenen" Abgeordneten des DBT durchgewunken, man will ja schließlich auch mal nach Hause. Das Ganze ist sowieso völlig unwichtig, es geht doch nur um eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, also nur um ein paar kleine Änderungen in den bestehenden Regelungen und nicht um ein gänzlich neues Gesetz. Deshalb heisst es ja auch nur "3. Änderungsgesetz" und nicht neues Waffengesetz, da muss man sich auch nicht mit irgendwelchen Details beschäftigen, deren Bedeutung man ohnehin nicht versteht. Alles halb so wild, nur keine Panik. CM ... wer in diesem Beitrag Spuren von Ironie oder Sarkasmus findet, der darf sie behalten.
  7. Auf der Kanzel ggf. etwas "unhandlich" und für längere Pirschgänge u.U. sehr unbequem. CM
  8. Um wieder Verwirrung zu vermeiden habe ich das mal korrigiert. Bei der Jagdausübung mit Selbstlade-Langwaffen darf die Waffe beim Schuss auf Wild mit maximal 3 Patronen ( 1 im Patronenlager + 2 im Magazin) geladen werden, vergl. § 19 BJagdG in der aktuell gültigen Fassung. CM
  9. Gerade im Bereich der VGHs sollte sich der eine oder andere dieser selbstherrlichen Talarträger mal etwas intensiver mit dem § 339 StGB befassen. Richter sind nicht unantastbar, für sie gilt keine Immunität! CM
  10. Also mal ganz ehrlich, ich könnte da so spontan keinen unmittelbaren oder auch nur mittelbaren Bezug zum Themenkomplex "Waffenrecht" herstellen. Geht das nur mir so? CM
  11. Man muss ÜBERHAUPT KEINE Vorschläge "unterbreiten", weder hier, auf der bei den Behörden allseits beliebten WO-Plattform, noch sonst irgendwo im Netz. Wir haben mit dem WaffG u. der AWaffV derzeit gültige gesetzliche Grundlagen auf denen entsprechende Rechtsentscheide basieren müssen und wie der Begriff "regelmäßig" zu interpretieren ist, kann der zuständige Sachbearbeiter in seiner WaffVwV nachlesen. Basta. Schon der selige Baron de Montesquieu wusste: "Wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig kein Gesetz zu erlassen." Mancher hier täte besser daran einfach mal die Füsse (und die Finger!) still zu halten, anstatt sich mit wirren sog. "Vorschlägen" selbst ins Knie zu schießen. CM
  12. Stand 17.07.2019, 16:30 h 61.938 (60.654) 100% noch 3 Wochen! CM
  13. Mir kommen gleich die Tränen. Man könnte vielleicht ein "crowd funding" organisieren, so klassisch auf die Mitleidstour. Motto: Alfred braucht dringend drei neue Füsse. CM
  14. Warum zieht man sich so einen Dummsinn rein? Warum hagelt es aus den Reihen der Betroffenen im Zuständigkeitsbereich des LRA Offenbach nicht dutzendweise Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerden gegen den/die Sachbearbeiter, die zu dämlich sind die für sie bindende WaffVwV zu lesen? Warum lassen sich die regional betroffenen Vereine, die ja eine entsprechende Anweisung zur Nachweisführung erhalten haben, diesen Schwachsinn widerspruchslos gefallen? Warum geht man nicht massiv gegen eine solche Form der Behördenwillkür vor? Wir werden es wohl nie erfahren. CM
  15. Na klar! Bei den hier angebotenen ist das MHD 12/2019, d.h. wenn die nicht bis spätestens Weihnachten verarbeitet sind, dann werden die schimmelig, Du musst sie als Sondermüll entsorgen und das kostet! CM
  16. Biete aus Testserie Restbestand 175 Stck. HORNADY .30/178 grs. ELD Match-Geschosse. 1 ungeöffnete original 100er Box u. 1 angebrochene Packung mit Rest 75 Stck. Die Geschosse wurden erst vor ca. 6 Wochen gekauft, also keine uralte Lagerware. Aktuell günstigster VK im Handel 43,95 €/100 Stck. zuzügl. Versandkosten. Hier zusammen für 40,00 € zuzügl. Versandkosten. shoot good! CM
  17. Unsere Gegner sitzen überall! CM
  18. Stand 10.07.2019, 19:30 h 60.576 (59.317) 100% noch 4 Wochen! Nachtrag: In Deutschland gibt es ca. 1 Mio. registrierte Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Der Deutschen Schützenbund (DSB) hat ca. 1,5 Mio. Mitglieder, die kleineren gem. § 15 WaffG anerkannten Schützenverbände (BDS, BDMP e.V., VdRBw u. die DSU) haben zusammen etwa 90.000 Mitglieder. Wenn wir jetzt nur die Zahl der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen herausnehmen, dann haben wir von diesen seit Anfang Mai gerade mal knapp 6% mit unserem Anliegen erreicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das schon alles gewesen sein soll. Entweder es herrscht noch immer ein akuter Informationsmangel oder der deutsche Schlafmichel zeigt mal wieder sein seit Jahren antrainiertes Verhaltensmuster: scheissegal Beides erfüllt mich gleichermaßen mit Sorge. CM
  19. Also mein alter A/B-Schrank hat 'ne Fabrikationsnummer: CM Nachtrag: diese Nummer wurde natürlich von dem dienstbeflissenen Behördenmitarbeiter vor 5 Jahren bei der Kontrollle gem. § 36 WaffG akribisch notiert!
  20. Im Rest der Republik auch nicht, NOCH nicht! WS werden aktuell auch nicht auf den Waffen- oder Lagerbestand angerechnet, NOCH nicht! Wenn man sich allerdings die Bestrebungen des DSB betrachtet, wonach eine .22er Sportpistole zukünftig nicht mehr befürwortungsfahig sein soll, wenn für eine bereits vorhandene 9 mm-Pistole ein .22er WS eingetragen ist, analog .45er mit 9er- oder .22er-WS, dann gehen wir spannenden Zeiten entgegen. Die neue SpoPi .22 à la DSB: CM
  21. Wenn man einen tschechischen Pass in der Tasche hat. Funktioniert nur dort, wo der dumme Bürger es sich gefallen lässt. CM
  22. Deine o.a. Einlassung musste gem. der aktuell gültigen Rechtslage korrigiert werden. CM
  23. ... und werden damit auch anzeige- u. genehmigungs-, also WBK-pflichtig und unterliegen damit auch besonderen Verwahrvorschriften. Nix mehr mit Deko-98er an der Wand über der Kellerbar. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch natürlich nicht, lediglich die Zahl der Personen, welche sich zukünftig illegal im Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe befinden und gegen die Aufbewahrungsvorschriften i.S.d. § 36 WaffG verstoßen, wird sich geringfügig erhöhen, was sich wiederum positiv auf die BKA-Statistik im Bereich der Schusswaffenkriminalität auswirkt. Alles in bester Ordnung. Wer in diesem Beitrag Spuren von Ironie findet darf sie behalten. CM
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